Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr
Die Schalter der Gemeindeverwaltung Vechigen sind bis und mit Freitag, 22. Dezember 2023, 16.00 Uhr, geöffnet. Anschliessend bleiben die Büros bis und mit Dienstag, 2. Januar 2024 geschlossen. Ab Mittwoch, 3. Januar 2024, 08.30 Uhr, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
SBB-Tageskarten
Reservierte «Tageskarten Gemeinde» für die Zeit vom 23. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 müssen bis spätestens Freitag, 22. Dezember 2023, 16.00 Uhr, abgeholt werden. Wie bereits mehrmals publiziert, gibt es das Angebot «Tageskarten Gemeinde» nur noch bis am
14. Januar 2024.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr!
Einwohnergemeinde Vechigen
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Beschlüsse der ordentlichen Gemeindeversammlung Vechigen vom 9. Dezember 2023
Die 98 anwesenden Stimmberechtigten oder 2.28 % von insgesamt 4’298 Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2023 folgende Beschlüsse gefasst:
• Genehmigung Neufassung Friedhofreglement
• Genehmigung Änderung Abfallreglement, Artikel 16
• Genehmigung Investitionskredit Stilllegung Wasserversorgungsleitung Rainackerweg und Einführung Trennsystem von CHF 850’000.00
• Kenntnisnahme Finanz- und Investitionsplan 2024–2028
• Kenntnisnahme Datenschutzbericht durch das Rechnungsprüfungsorgan
(BDO Burgdorf)
Auflage Protokoll
Gemäss Art. 61 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Vechigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung ab Mittwoch, 20. Dezember 2023 bis Montag, 22. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll, öffentlich auf.
In dieser Zeit kann gegen Inhalte des Protokolls schriftlich begründet Einsprache bei der Geschäftsprüfungskommission erhoben werden. Eingabestelle: Geschäftsprüfungskommission Vechigen, Herr Bernhard Knechtenhofer, Oberholzweg 2, 3067 Boll.
Der Gemeinderat bedankt sich bestens für das entgegengebrachte Vertrauen, welches durch die Annahme aller Vorlagen bekundet wurde.
Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat
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Vollsperrung Radelfingenstrasse infolge Strassensanierung vom
15. Januar 2024 bis Ende Mai 2024
Ab 15. Januar 2024 bis Ende Mai 2024 muss die Radelfingenstrasse im Bauperimeter infolge Erneuerung des Strassenkoffers und der Tragschicht für sämtlichen motorisierten Verkehr gesperrt werden. Zu Fuss kann der Bauperimeter während dieser Zeit unter erschwerten Bedingungen passiert werden. Der Sanierungsperimeter beginnt bei der Verzweigung Lauterbachstrasse / Radelfingenstrasse und endet bei der im Bereich der Liegenschaft Radelfingenstasse 131c.
Während der Totalsperrung ist die Durchfahrt nach Utzigen / Radelfingen für den motorisierten Verkehr nur über die signalisierte Umfahrung via Bösarni / Birchi / Schächli möglich. Die Arbeiten sind stark witterungsabhängig und müssen bei Regen oder Schneefall unterbrochen oder verschoben werden. Falls die Arbeiten längerfristig unterbrochen werden müssen, wird die Vollsperrung aufgehoben und anschliessend wieder in Betrieb genommen. Während der gesamten Bauzeit gilt im Bauperimeter die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Für die Anwohnerschaft werden während der Totalsperrung Parkierungsmöglichkeiten angeboten. Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort. Die Bauarbeiten werden von der Bauunternehmung Kästli Bau AG realisiert. Die Bauleitung sämtlicher Gewerke übernimmt das Ingenieurbüro Ostag Ingenieure AG. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Bauleitung (Herr Martin Strübi, Ostag Ingenieure AG, 062 531 67 08) oder an die Bauabteilung Vechigen (Daniel Rebmann, Telefon 031 838 00 30). Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Vechigen
Bauabteilung
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eAnzeiger – amtliche Publikationen der Gemeinde ab 1. Januar 2024
Vechigen publiziert ihre amtlichen Bekanntmachungen wie Baugesuche, Abstimmungsinformationen, Erlasse und Ähnliches ab 1. Januar 2024 ausschliesslich online über die Plattform «ePublikation.ch». Diese Plattform wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft betrieben. Die amtlichen Publikationen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Vechigen über den Link www.vechigen.ch/amtliches abgerufen werden. Hier finden Sie auch eine kurze Anleitung, wie Sie die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Vechigen über die Plattform «ePublikation.ch» abonnieren können und wie ein Benutzerprofil eingerichtet werden kann. Bei Fragen können Sie sich gerne bei der Präsidialabteilung, Frau Karin Streit, 031 838 00 12, melden.
Personen, die das Internet nicht oder nur wenig nutzen, können die amtlichen Mitteilungen im Gemeindehaus in der Präsidialabteilung einsehen. Hier liegt jeweils ein wöchentlich aktualisierter Ausdruck auf.
Die Gemeinde Vechigen wird wie bisher und punktuell sogar noch vermehrt gewisse Bekanntmachungen und Informationen in der Bantiger Post veröffentlichen.
Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat