Werte Leserschaft

Wegen eines technischen Fehlers wurde nicht allen Ausgaben das Magazin beilegt. In den nächsten beiden Tagen wird Ihnen das Magazin zugesandt. Entschuldigen Sie die Umstände und besten Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Bantiger Post Team

Gemeindeverwaltung

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In Ittigen lebt es sich offensichtlich gut

Die Mehrheit der Ittigerinnen und Ittiger fühlt sich wohl in ihrer Wohngemeinde. So lautet das Fazit einer im vergangenen  Herbst durchgeführte Bevölkerungsbefragung.
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Gemeindemitteilungen Vechigen

Ergebnisse der Gemeindeurnenabstimmung vom 21. April 2024

Stimmbeteiligung: 31,5%

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Vechigen haben an der Urne dem Investitionskredit in der Höhe von CHF 1’200’000.00 für den Umbau des Schulhauses Vechigen mit 1’183 Ja- zu 175 Nein-Stimmen deutlich zugestimmt. Dies ergibt einen Ja-Stimmen-Anteil von 86,7%.

Ebenfalls angenommen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Rahmenkre-dit in der Höhe von CHF 1’525’000.00 für die Sanierung der Siedlungsentwässerung und der Erneuerung der Wuhlstrasse. Dies mit 1’202 Ja- zu 148 Nein-Stimmen. Dies ergibt einen Ja-Stimmen-Anteil von 88,1%.

Der Gemeinderat ist sehr erfreut über die positiven Resultate und bedankt sich bei der Bevölkerung für das Vertrauen. 

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Voranzeige – Gemeindewahlen vom 24. November 2024

Am 31. Dezember 2024 läuft die vierjährige Amtsdauer der Behördenmitglieder ab. Der Gemeinderat hat den Termin für die Gemeindewahlen auf den 24. November 2024 (Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) festgesetzt. Folgende Behörden sind an der Urne zu wählen:

1. Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
a) Die Präsidentin/Der Präsident der Gemeindeversammlung
b) Die Gemeindepräsidentin / Der Gemeindepräsident (Halbamt) 

2. Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
a) 7 Mitglieder des Gemeinderates inkl. der Präsidentin/des Präsidenten
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 7 Mitglieder der Bau- und Umweltkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission

Das Verfahren richtet sich nach dem Wahl- und Abstimmungsreglement der Gemeinde Vechigen vom 9. Juni 2011.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll, einzureichen.

Die detaillierte, amtliche Publikation der Gemeindewahlen wird Ende Juni 2024 erscheinen. 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Beat Brunner, Gemeindeschreiber, gerne zur Verfügung
(Tel. 031 838 00 11).

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Vechigen

Informationen Sanierung Radelfingenstrasse Deckbelagseinbau 25. und 26. April 2024

Verkehrssperrungen für den motorisierten Durchgangsverkehr
Aufgrund der Sanierungsarbeiten an der Radelfingenstrasse ist geplant, die Strasse abschnittweise während den folgenden Tagen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Während den Sperrzeiten erfolgt jeweils der Deckbelagseinbau. Nach dem Einbau der Deckschicht kann der jeweilige Abschnitt wieder befahren werden. Die Zufahrt zu sämtlichen Liegenschaften kann auch während der Verkehrssperrung entweder von Utzigen, von Radelfingen her oder von Vechigen via Grabenweg mit Personenwagen jederzeit erfolgen. Der Durchgang für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Radfahrende ist auch während der Sperrzeiten immer möglich. Vorbehalten bleiben witterungsbedingte Terminverschiebungen. 

1. Bauetappe: Bereich Lauterbachstrasse bis Einmündung Mattenweg
Verkehrssperrung: Mittwoch, 24. April ab 16.00 Uhr bis Freitag, 26. April 2024 um 06.00 Uhr

2. Bauetappe: Bereich Einmündung Mattenweg bis Öliweg
Verkehrssperrung: Freitag, 26. April 2024 ab 06.00 Uhr bis Samstag, 27. April um 06.00 Uhr

Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen vor Ort und auf der Homepage der Gemeinde Vechigen (Gemeindeverwaltung Vechigen – Kernstrasse 1 – CH-3067 Boll – Sanierung Radelfingenstrasse). 

Für Fragen stehen Ihnen 
– Herr Martin Strübi, Ostag Ingenieure AG, 079 628 81 35 
E-Mail: martin.struebi@ostag-ing.ch oder 
– Herr Daniel Rebmann, Bauabteilung Vechigen, 031 838 00 32, 
E-Mail: daniel.rebmann@vechigen.ch  
gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihr Verständnis und hofft, die Einschränkungen für alle Betroffenen in einem verträglichen Mass halten zu können.

Bauabteilung Vechigen

Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom April 2024

Vechiger-Gewerbeausstellung (VEGA) 2025; Finanzieller Beitrag der Gemeinde
Vom 12. – 14. September 2025 soll nach 10 Jahren Unterbruch die Gewerbeausstellung Vechigen (VEGA) durchgeführt werden. Der 5-Jahresrhytmus wurde leider durch das Coronavirus unterbrochen. Für die VEGA 2025 hat der Gemeinderat einen Unterstützungsbeitrag von CHF 5’000.00 gesprochen. Damit soll einerseits die Wichtigkeit dieses «Dorffestes» aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Gewerbeverein ausgedrückt werden. Die VEGA soll die Einwohnerinnen und Einwohner und die Gewerbetreibenden verbinden und die Gemeinde nach Aussen repräsentieren. Die Ausstellung auf dem Areal des Allwetterplatzes in Boll ist für die Gewerbetreibenden von grosser Bedeutung. Diese haben die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren und Kontakte mit der Bevölkerung herzustellen. Ebenfalls in die VEGA 2025 soll der Vereinsempfang integriert werden. Im Jahr 2025 findet das eidgenössische Turnfest in Lausanne statt.

Genehmigung Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung Land Rover Defender
Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2022 einen Investitionskredit von CHF 80’000.00 für die Ersatzbeschaffung des Land Rover Defender der Feuerwehr Vechigen gesprochen. Das neue Fahrzeug wurde im Dezember 2023 geliefert und ist bereits im Einsatz. Aufgrund der höheren Rohstoffpreise kam es zu einer Kostenüberschreitung von CHF 4’878.80. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Nachkredit bewilligt. 

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Vechigen

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin

Sie sind eingeladen, der Gemeindepräsidentin Sibylle Schwegler-Messerli Ihre Anliegen und Anregungen persönlich zu unterbreiten. Melden Sie sich bitte vorgängig beim Sek-retariat der Gemeindepräsidentin unter der Telefonnummer 031 838 00 12 zu einem Gespräch an. Ort der Sprechstunde: Gemeindeverwaltung, Kernstrasse 1, Boll, Sitzungszimmer 2. Stock. 

Die nächsten Sprechstunden sind:
Donnerstag, 25. April 2024
Donnerstag, 30. Mai 2024
Donnerstag, 20. Juni 2024
jeweils 16.00–18.00 Uhr.

Schriftliche Anliegen sind an folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung, Präsidial-abteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll.

Einwohnergemeinde Vechigen
Präsidialabteilung

Gemeindemitteilungen Vechigen

Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom März 2024

Genehmigung Arbeitsintegration/Arbeitstraining GEWA
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Gemeinde Vechigen per sofort als Einsatzbetrieb für das Arbeitstraining der GEWA zur Verfügung stellt. Die GEWA ist ein sozialwirtschaftliches Unternehmen. Ihr Kernanliegen ist es, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ziel des Arbeitsversuches ist es, dass einerseits die bestehenden Ressourcen der Person wie auch die Eignung ermittelt werden können und andererseits, dass der Selbstwert der Person gesteigert und eine Referenz im ersten Arbeitsmarkt gesammelt werden kann. Aktuell ist vorgesehen, dass ein solches Arbeitstraining, welches jeweils maximal sechs Monate dauert, auf dem Sozialdienst Stettlen-Vechigen angeboten wird. Kosten für die Gemeinde hat dies keine zur Folge; diese werden über die Invalidenversicherung getragen.

Tagesschule Vechigen, Änderungen der Tagesschulverordnung sowie des Betriebskonzeptes
Das Betriebskonzept der Tagesschule, welches mit der Eröffnung der Tagesschule im August 2010 erstellt wurde, ist nicht mehr aktuell und musste daher aktualisiert werden. 

Die wesentlichen Anpassungen sind:
– die Aktualisierung der Standorte und Räumlichkeiten
– die Öffnungszeiten
– das Verpflegungssystem 
– das An- und Abmeldeverfahren
– die schulergänzenden Angebote wie Tagesschule light und Ferienbetreuung

Das angepasste An- und Abmeldeprozedere erfordert die Anpassung von Art. 7 (Anmeldung) und Art. 8 (Abmeldungen) der Tagesschulverordnung. Das angepasste Betriebskonzept sowie die Änderungen der Tagesschulverordnung treten per 1. August 2024 in Kraft und können unter www.vechigen.ch, Rubrik Verwaltung, Dokumente, Reglemente & Verordnungen heruntergeladen werden. 

Genehmigung Vertrag mit der Gemeinde Bolligen betreffend den Besuch der Spezial-
Sekundarschule (Spez.-Sek.)

Seit dem Schuljahr 1995/96 besteht für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Vechigen die Möglichkeit, ab der 7. Klasse in Bolligen die Spez.-Sek. zu besuchen. Die Gemeinde Bolligen wird ab 1. August 2024 die Betriebs- und Infrastrukturkosten an die Ansätze des Kantons Bern anpassen und künftig die auswärtigen Schülerinnen und Schüler nicht mehr subventionieren. Das heisst für die Gemeinde Vechigen, dass in Zukunft jährliche Mehrkosten von CHF 3’096.00 pro Schülerin/Schüler entstehen. Der Gemeinderat ist weiterhin überzeugt, mit der Spez.-Sek. in Bolligen ein qualitativ hochstehendes Angebot zur Verfügung stellen zu können. 

Mitfinanzierung eines neuen Vereinstrainers für den Turn- und Sportverein Vechigen
Der Turn- und Sportverein Vechigen stellte im Januar 2024 ein Gesuch um Mitfinanzierung bei der Anschaffung eines neuen Vereinstrainers. Der Gemeinderat unterstützt auf Antrag der Kulturkommission den Turn- und Sportverein Vechigen mit einem Beitrag von CHF 3’000.00.

Neues Mitglied in der Bildungskommission
Der Gemeinderat hat die Wahl von Frau Karin Acklin in die Bildungskommission per 15. März 2024 bestätigt. Frau Acklin wurde bei den Gemeindewahlen vom 29. November 2020 auf der Liste der SVP als erste Ersatzkandidatin gewählt. Sie ersetzt den zurücktretenden Urs Salzmann.

Der Gemeinderat dankt Urs Salzmann für sein Engagement im Dienst der Gemeinde und der Öffentlichkeit und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Vechigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Vechigen

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Strassenraum

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser und
-anstösserinnen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,
• die zu nahe an Strassen stehen, 
• die in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, 
• die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen,

gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreibt das Kantonale Strassenrecht unter anderem vor (vgl. Strassengesetz Art. 73 Abs. 1, Art. 74 Bst. B, Art. 83, Art. 84 Abs. 2, Art. 93; Strassenverordnung Art. 57):

a) Bäume, Hecken, Sträucher und dergleichen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich einen Abstand von mindestens 50 cm zum Fahrbahnrand haben.

b) Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss in der Regel eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden.

c) Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.

d) Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

Wir ersuchen Sie, Äste und Bepflanzungen bis zum 30. April 2024 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden (eine grafische Darstellung des Lichtraumprofils finden Sie in einem Merkblatt auf unserer Homepage). Andernfalls sieht sich die Gemeinde veranlasst, die in den Strassenraum hineinragenden Äste und anderen Bepflanzungen auf das gesetzliche Mass zurückschneiden zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Grundeigentümern verrechnet (Art. 53 Abs. 1 Strassenverordnung, Ersatzvornahme).

Auskünfte
Herr Daniel Rebmann, Leiter Tiefbau / Betriebe (Tel. 031 838 00 32) steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Vechigen
Die Bauabteilung

Muttertagsmärit in Boll

Am Samstag, 4. Mai 2024 wird auf dem Dorfplatz der Muttertagsmärit durchgeführt.

Haben Sie Interesse, Ihre Produkte zu verkaufen? Das Anmeldeformular finden Sie unter www.vechigen.ch/Aktuelles. 

Das Formular senden Sie bitte bis spätestens Mittwoch, 3. April 2024 an: Gemeindeverwaltung Vechigen, Stefanie Rothenbühler, Kernstrasse 1, 3067 Boll oder stefanie.rothenbuehler@vechigen.ch. 
Anmeldungen nach diesem Datum können nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Verkaufsstand müssen Sie selber mitnehmen. Wir bitten Sie deshalb, uns bei der Anmeldung die Grösse des Standes bekannt zu geben. Besten Dank.

Einwohnergemeinde Vechigen
Märit-Team und IG Dorfzentrum

Gemeindemitteilungen Vechigen

Vortrag mit Marco Jorio
«Geschichte der Schweizer Neutralität»

Freitag, 15. März 2024, 19.30 Uhr (Türöffnung 19.00 Uhr), Saal Restaurant Rössli, Boll

Mit der russischen Aggression gegen die Ukraine vor zwei Jahren ist der Krieg wieder nach Europa zurückgekehrt. Damit sind schlagartig auch die Fragen rund um die Neutralität der Schweiz wieder da, die seit der Wende von 1990 kaum noch interessierten. Seit Februar 2022 wird wieder heftig über die Neutralität diskutiert. 

Der Historiker Marco Jorio (Rüfenacht) hat vor einigen Monaten ein 500-seitiges Buch zur Geschichte der schweizerischen Neutralität publiziert. Im Referat zeigt er auf, wie die Neutralität im 17. Jahrhundert entstanden ist und wie sie sich im Verlauf der Zeit den jeweiligen internationalen Gegebenheiten angepasst hat. Er macht sich am Schluss auch Gedanken über die Zukunft der Neutralität.

Im Anschluss an den Vortrag findet eine Diskussion statt.

Getränke: können vor und nach dem Vortrag direkt im Saal des Restaurant Rössli bezogen werden.
Eintrittspreise: Eintritt frei, Kollekte zur Deckung der Unkosten 
Reservationen Vortrag (freie Platzwahl): T 031 838 00 22 (Gemeindeverwaltung, Präsidialabteilung), kultur@vechigen.ch
Tischreservation Essen: T 031 536 88 85; Restaurant Rössli Boll

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Kulturkommission Vechigen

Gemeindemitteilungen Vechigen

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin

Sie sind eingeladen, der Gemeindepräsidentin Sibylle Schwegler-Messerli Ihre Anliegen und Anregungen persönlich zu unterbreiten. Melden Sie sich bitte vorgängig beim Sekretariat der Gemeindepräsidentin unter der Telefonnummer 031 838 00 12 zu einem Gespräch an. Ort der Sprechstunde: Gemeindeverwaltung, Kernstrasse 1, Boll, Sitzungszimmer 2. Stock. 

Die nächsten Sprechstunden sind:
Donnerstag, 21. März 2024
Donnerstag, 25. April 2024
Donnerstag, 30. Mai 2024
jeweils 16.00 –18.00 Uhr

Schriftliche Anliegen sind an folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung, Präsidial-
abteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll.

Einwohnergemeinde Vechigen
Präsidialabteilung

Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung

Die Kulturkommission fördert Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung in unserer Gemeinde.

Beiträge können – im Rahmen des budgetierten Kredits – gewährt werden:
• zur Koordination und Bereitstellung von Programmen in den Bereichen Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung in der Gemeinde
• an einzelne Projekte oder öffentliche Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung

Förderungsfähig sind Vorhaben, die im weiteren Sinne im Interesse der Gemeinde, als Teil eines vielfältigen Angebotes, ohne Gewinnabsichten realisiert werden.

Beiträge können zugesichert werden als Defizitgarantien, Starthilfen oder Zuschüsse aufgrund eines schriftlichen Gesuches. 

Dem Gesuch sind beizulegen:
• Eine vorstellende Beschreibung des Antragsstellers
• Ein Projektbeschrieb, ggf. mit Programm
• Ein Budget / Finanzierungsplan

Die Gesuche sind bis Freitag, 15. März 2024 bei der Kulturkommission Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll, einzureichen.

Einwohnergemeinde Vechigen
Kulturkommission

Gemeindemitteilungen Vechigen

Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom Februar 2024

Genehmigung Nachkredit Schulhaus Stämpbach; Sportplatzbeleuchtung 
Im letzten Jahr wurde festgestellt, dass die Sportplatzbeleuchtung in der Schulanlage Stämpbach nicht mehr funktionsfähig ist. Aus diesem Grund werden die bestehenden Halogen-Leuchtmittel durch moderne, leistungsfähige LED-Leuchten ersetzt, wobei die bestehenden, noch funktionstüchtigen Kandelaber beibehalten werden. Der Gemeinderat genehmigte für den Ersatz der Sportplatzbeleuchtung der Schulanlage Stämpbach einen Nachkredit von CHF 30’000.00.

Vereinsförderung Hornussergesellschaft Dieboldshausen und Sportverein Krauchthal
Auf Gesuch hin unterstützt der Gemeinderat die Hornussergesellschaft Dieboldshausen mit einem Betrag von CHF 2’544.00 für einen neuen Vereinstrainer. Zudem wird der Sportverein Krauchthal für die Durchführung des dritten Thorberg-Trails, welcher abschnittsweise auch in der Gemeinde Vechigen verläuft, mit einem Beitrag von CHF 1’000.00 unterstützt.

Genehmigung Gesuch um Projektförderung «Tanzspaziergang 2024» von Christina Schopfer
Von Mai bis September 2024 findet im Areal Zentrum Paul Klee ein Tanzspaziergang statt. An 16 Stationen treten die Tänzerinnen auf dem Rundgang durch den Park auf und gelangen mit dem Publikum zusammen wieder zurück zum Haupteingang. Die Mehrzahl der Tänzerinnen ist in Boll wohnhaft. Auf Gesuch hin unterstützt der Gemeinderat dieses Projekt mit einem Beitrag von CHF 2’000.00.

Neue Mitglieder in Sozialkommission und im ständigen Stimmausschuss 
Der Gemeinderat hat Elisabeth Wäckerlin Forster auf Vorschlag der SP Vechigen als neues Mitglied der Sozialkommission gewählt. Sie ersetzt Isabelle Berger.

Als Ersatz für Mirjam Gfeller im ständigen Stimmausschuss hat der Gemeinderat auf Vorschlag der SVP Vechigen Thomas Künzi als neues Mitglied gewählt. 

Der Gemeinderat dankt Isabelle Berger und Mirjam Gfeller für ihr Engagement im Dienst der Gemeinde und der Öffentlichkeit und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute.

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Hochwasserschutz und Revitalisierung Vechigenbach und Worble

Am Vechigenbach und an der Worble bestehen Defizite im Bereich Hochwasserschutz und Ökologie. Beide Gewässer sind stark verbaut und zum Teil sanierungsbedürftig. Um abzuklären, was an den beiden Gewässern aus Sicht Hochwasserschutz und Ökologie gemacht werden sollte und kann, wurde die Hunziker Betatech AG mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Im Rahmen der Grundlagenbeschaffung werden die beiden Gewässer Ende Februar oder Anfang März mit GPS vermessen und zum gleichen Zeitpunkt mit einer Drohne von erfahrenen Piloten abgeflogen. Das genaue Datum der Aufnahmen ist witterungs- und abflussbedingt, die Aufnahmen werden möglichst alle am selben Tag durchgeführt. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Stefan Hess, Projektleiter bei Hunziker Betatech AG, Bern, 031 300 32 30 (E-Mail: stefan.hess@hunziker-betatech.ch) oder 

Herr Daniel Rebmann, Bauabteilung Vechigen, 031 838 00 32 
E-Mail: daniel.rebmann@vechigen.ch

Bauabteilung Vechigen

Gemeindemitteilungen Vechigen

Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung

Die Kulturkommission fördert Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung in unserer Gemeinde.

Beiträge können – im Rahmen des budgetierten Kredits – gewährt werden:
• zur Koordination und Bereitstellung von Programmen in den Bereichen Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung in der Gemeinde
• an einzelne Projekte oder öffentliche Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung

Förderungsfähig sind Vorhaben, die im weiteren Sinne im Interesse der Gemeinde, als Teil eines vielfältigen Angebotes, ohne Gewinnabsichten realisiert werden.

Beiträge können zugesichert werden als Defizitgarantien, Starthilfen oder Zuschüsse aufgrund eines schriftlichen Gesuches. 

Dem Gesuch sind beizulegen:
• Eine vorstellende Beschreibung des Antragsstellers
• Ein Projektbeschrieb, ggf. mit Programm
• Ein Budget / Finanzierungsplan

Die Gesuche sind bis Freitag, 15. März 2024 bei der Kulturkommission Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll, einzureichen.

Einwohnergemeinde Vechigen
Kulturkommission

Gemeindemitteilungen Vechigen

Informationen Sanierung Radelfingenstrasse 

Verkehrssperrungen für den motorisierten Durchgangsverkehr
Aufgrund der Sanierungsarbeiten an der Radelfingenstrasse ist geplant, die Strasse abschnittweise während den folgenden Tagen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Während den Sperrzeiten erfolgt jeweils die Stabilisierung der Fundationsschicht, die Ausgestaltung der Fahrbahn-Randabschlüsse und der Einbau der Tragschicht. Nach dem Einbau der Tragschicht kann der jeweilige Abschnitt wieder befahren werden. Die Zufahrt zu sämtlichen Liegenschaften kann auch während der Verkehrssperrung entweder von Utzigen oder von Radel-fingen her jederzeit erfolgen. Der Durchgang für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Radfahrende ist auch während der Sperrzeiten immer möglich. Vorbehalten bleiben witter-ungsbedingte Terminverschiebungen. 

  • Bauetappe: Bereich Oeliweg bis Einmündung Grabenweg
    Verkehrssperrung: Montag, 26. Februar bis Mittwoch, 6. März 2024
  • Bauetappe: Abschnitt zwischen Grabenweg und Mattenweg
    Verkehrssperrung: Montag, 11. März bis Dienstag, 19. März 2024
  • Bauetappe: Bereich Mattenweg bis Lauterbachstrasse
    Verkehrssperrung: Montag, 8. April bis Donnerstag, 18. April 2024

Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen vor Ort und auf der Homepage der Gemeinde Vechigen (Gemeindeverwaltung Vechigen – Kernstrasse 1 – CH-3067 Boll – Sanierung Radelfingenstrasse). Für Fragen stehen Ihnen

Herr Martin Strübi, Ostag Ingenieure AG
079 628 81 35
(Mail: martin.struebi@ostag-ing.ch) oder 

Herr Daniel Rebmann, Bauabteilung Vechigen
031 838 00 32
(Mail: daniel.rebmann@vechigen.ch) gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihr Verständnis und hofft, die Einschränkungen für alle Betroffenen in einem verträglichen Mass halten zu können.

Bauabteilung Vechigen

Gemeindemitteilungen Vechigen

Spoken Word mit Stefanie Grob
«Budäässä» 

Freitag, 9. Februar 2024, 19.30 Uhr (Türöffnung 19.00 Uhr), 
Saalprovisorium Oberstufenschule

In ihrem neuen Programm «Budäässä» nimmt uns Stefanie Grob mit durchs Jahr. Naturnah und urban. Im Frühling kämpft sich der Bärlauch aus dem Wald via Vorgärten in die Hausflure vor, im Sommer hören wir das Matterhorn bröckeln, im Herbst wohnen wir einer Laubbläser-Performance bei und im Winter liegt ein kleiner, blauer Schlumpf in der Krippe zwischen Ochse und Esel und über die Autobahnen rollen 300 mittelgrosse LKWs mit überflüssigem Bauchspeck, die sich die SchweizerInnen über die Festtage angefuttert haben – nicht nur an Budäässä, also Firmenanlässen, auch ganz privat am heimischen Truthahn oder Fondue Chinoise.

Stefanie Grob ist Meisterin der satirischen Literatur, die wohl schnellste Bernerin der Welt und bekannt aus der Satiresendung «Zytlupe» auf SRF 1.

www.stefaniegrob.ch

Eintrittspreise
Erwachsene, CHF 20.00
Jugendliche ab 16 J., CHF 10.00
Kinder gratis

Reservationen aus organisatorischen Gründen erwünscht (freie Platzwahl): 
T 031 838 00 22 oder kultur@vechigen.ch

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 
Kulturkommission Vechigen

Gemeindemitteilungen Vechigen

Publikation von hohen Geburtstagen und Hochzeitstagen

In der Gemeinde Vechigen werden, wie in vielen anderen Gemeinden, die hohen Geburtstage (80, 85 und ab 90 jährlich) und Hochzeitstage (50, 60, 65 und 70 Jahre) in der Bantiger Post publiziert. 

Personen, welche weder eine Gratulation zum Geburtstag noch zum Hochzeitstag in der Bantiger Post wünschen, können dies bei der Präsidialabteilung (031 838 00 20) melden;
in der Einwohnerkontrolle wird anschliessend ein entsprechender Vermerk hinterlegt.

Einwohnergemeinde Vechigen
Präsidialabteilung

Gemeindemitteilungen Vechigen

Sirenentest 2024

Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Auch mittels Radio- und TV-Spots wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Ausgelöst wird um 13.30  Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle dauert längstens bis 16.30 Uhr. Nebst den stationären Anlagen werden auch mobile Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Folgende Routen werden abgefahren: Lindental – Boll und Lauterbach – Schönbrunnen – Aetzrütti – Mänziwil – Heistrich – Radelfingen.

Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Auch die Teletext-Seite 680 enthält Informationen und Verhaltensanweisungen.

Einwohnergemeinde Vechigen
Präsidialabteilung

Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom Dezember 2023

Rahmenvertrag Gewässerunterhalt und Arbeitsvergabe Unterhaltsarbeiten
Damit im Bedarfsfall rasch reagiert werden kann, wurde für die bevorstehenden Gewässer-
unterhaltsarbeiten ein Rahmenvertrag für die nächsten fünf Jahre mit der Firma Kästli Bau AG abgeschlossen.

Die Unterhaltsmassnahmen werden jeweils durch die Gemeinde nach effektivem Bedarf und unter der Voraussetzung der vorhandenen Budgets ausgelöst.

Schmutzwasserleitung Bollgutweg
Bei der Auswertung der Kanal-TV-Aufnahmen im 2021 wurde festgestellt, dass die Misch-
abwasserleitung im Bollgut massive Schäden aufweist. Die Mischwasserleitung erfüllt eine sehr wichtige Funktion hinsichtlich der Siedlungsentwässerung eines grossen Teils des Gebietes Boll, weshalb die Sanierung schnellstmöglich erfolgen sollte. Nach Auswertung der eingereichten Angebote wurde die Firma Fuhrer + Dubach AG, Lützelflüh mit der Ausführung der Baumeisterarbeiten beauftragt. Der Gemeinderat hat für die Sanierung der Mischwasserleitung «Bollgut» ein Investitionskredit von CHF 190’000.00 bewilligt. 

Neue Mitglieder in der Bau- und Umweltkommission, Planungskommission und Sicherheitskommission per 1. Januar 2024 
Der Gemeinderat hat André Nussbaumer, Liste FDP, als neues Mitglied der Bau- und Umweltkommission bestätigt. Er ersetzt Markus Haas.

Als Ersatz für André Nussbaumer in der Planungskommission hat der Gemeinderat auf Vorschlag der FDP Vechigen Jürg Wyss als neues Mitglied gewählt. 

Als Ersatz für Stefan Hintermeister in der Sicherheitskommission hat der Gemeinderat auf Vorschlag der SP Vechigen Stefan Schwärzler als neues Mitglied gewählt. 

Der Gemeinderat dankt Markus Haas, André Nussbaumer und Stefan Hintermeister für die geleistete Arbeit und ihr Engagement zugunsten der Gemeinde Vechigen.

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Vechigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Vechigen

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin

Sie sind eingeladen, der Gemeindepräsidentin Sibylle Schwegler-Messerli Ihre Anliegen und Anregungen persönlich zu unterbreiten. Melden Sie sich bitte vorgängig beim Sekretariat der Gemeindepräsidentin unter der Telefonnummer 031 838 00 12 zu einem Gespräch an. Ort der Sprechstunde: Gemeindeverwaltung, Kernstrasse 1, Boll, Sitzungszimmer 2. Stock. 

Die nächsten Sprechstunden sind:
Donnerstag, 18. Januar 2024
Donnerstag, 22. Februar 2024
Donnerstag, 21. März 2024
jeweils 16.00 – 18.00 Uhr.

Schriftliche Anliegen sind an folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll.

Einwohnergemeinde Vechigen
Präsidialabteilung

Gemeindemitteilungen Vechigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Vechigen

Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr

Die Schalter der Gemeindeverwaltung Vechigen sind bis und mit Freitag, 22. Dezember 2023, 16.00 Uhr, geöffnet. Anschliessend bleiben die Büros bis und mit Dienstag, 2. Januar 2024 geschlossen. Ab Mittwoch, 3. Januar 2024, 08.30 Uhr, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

SBB-Tageskarten 
Reservierte «Tageskarten Gemeinde» für die Zeit vom 23. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 müssen bis spätestens Freitag, 22. Dezember 2023, 16.00 Uhr, abgeholt werden. Wie bereits mehrmals publiziert, gibt es das Angebot «Tageskarten Gemeinde» nur noch bis am
14. Januar 2024.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr!
Einwohnergemeinde Vechigen

Beschlüsse der ordentlichen Gemeindeversammlung Vechigen vom 9. Dezember 2023

Die 98 anwesenden Stimmberechtigten oder 2.28 % von insgesamt 4’298 Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

• Genehmigung Neufassung Friedhofreglement
• Genehmigung Änderung Abfallreglement, Artikel 16
• Genehmigung Investitionskredit Stilllegung Wasserversorgungsleitung Rainackerweg und Einführung Trennsystem von CHF 850’000.00
• Kenntnisnahme Finanz- und Investitionsplan 2024–2028
• Kenntnisnahme Datenschutzbericht durch das Rechnungsprüfungsorgan
(BDO Burgdorf)

Auflage Protokoll
Gemäss Art. 61 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Vechigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung ab Mittwoch, 20. Dezember 2023 bis Montag, 22. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll, öffentlich auf.

In dieser Zeit kann gegen Inhalte des Protokolls schriftlich begründet Einsprache bei der Geschäftsprüfungskommission erhoben werden. Eingabestelle: Geschäftsprüfungskommission Vechigen, Herr Bernhard Knechtenhofer, Oberholzweg 2, 3067 Boll.

Der Gemeinderat bedankt sich bestens für das entgegengebrachte Vertrauen, welches durch die Annahme aller Vorlagen bekundet wurde. 

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Vollsperrung Radelfingenstrasse infolge Strassensanierung vom
15. Januar 2024 bis Ende Mai 2024

Ab 15. Januar 2024 bis Ende Mai 2024 muss die Radelfingenstrasse im Bauperimeter infolge Erneuerung des Strassenkoffers und der Tragschicht für sämtlichen motorisierten Verkehr gesperrt werden. Zu Fuss kann der Bauperimeter während dieser Zeit unter erschwerten Bedingungen passiert werden. Der Sanierungsperimeter beginnt bei der Verzweigung Lauterbachstrasse / Radelfingenstrasse und endet bei der im Bereich der Liegenschaft Radelfingenstasse 131c. 

Während der Totalsperrung ist die Durchfahrt nach Utzigen / Radelfingen für den motorisierten Verkehr nur über die signalisierte Umfahrung via Bösarni / Birchi / Schächli möglich. Die Arbeiten sind stark witterungsabhängig und müssen bei Regen oder Schneefall unterbrochen oder verschoben werden. Falls die Arbeiten längerfristig unterbrochen werden müssen, wird die Vollsperrung aufgehoben und anschliessend wieder in Betrieb genommen. Während der gesamten Bauzeit gilt im Bauperimeter die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

Für die Anwohnerschaft werden während der Totalsperrung Parkierungsmöglichkeiten angeboten. Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort. Die Bauarbeiten werden von der Bauunternehmung Kästli Bau AG realisiert. Die Bauleitung sämtlicher Gewerke übernimmt das Ingenieurbüro Ostag Ingenieure AG. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Bauleitung (Herr Martin Strübi, Ostag Ingenieure AG, 062 531 67 08) oder an die Bauabteilung Vechigen (Daniel Rebmann, Telefon 031 838 00 30). Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Vechigen
Bauabteilung

eAnzeiger – amtliche Publikationen der Gemeinde ab 1. Januar 2024

Vechigen publiziert ihre amtlichen Bekanntmachungen wie Baugesuche, Abstimmungsinformationen, Erlasse und Ähnliches ab 1. Januar 2024 ausschliesslich online über die Plattform «ePublikation.ch». Diese Plattform wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft betrieben. Die amtlichen Publikationen können ebenfalls auf der Website der Gemeinde Vechigen über den Link www.vechigen.ch/amtliches abgerufen werden. Hier finden Sie auch eine kurze Anleitung, wie Sie die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Vechigen über die Plattform «ePublikation.ch» abonnieren können und wie ein Benutzerprofil eingerichtet werden kann. Bei Fragen können Sie sich gerne bei der Präsidialabteilung, Frau Karin Streit, 031 838 00 12, melden. 

Personen, die das Internet nicht oder nur wenig nutzen, können die amtlichen Mitteilungen im Gemeindehaus in der Präsidialabteilung einsehen. Hier liegt jeweils ein wöchentlich aktualisierter Ausdruck auf.

Die Gemeinde Vechigen wird wie bisher und punktuell sogar noch vermehrt gewisse Bekanntmachungen und Informationen in der Bantiger Post veröffentlichen. 

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Gemeinderat 

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Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom November 2023

Anpassung Anhang IV Organisationsverordnung 
Die Budgetzuständigkeiten wurden letztmals 2017 angepasst. Seither wurden neue Funktionen und Konten erstellt oder die Zuständigkeit hat sich verschoben. Insbesondere wird neu der Stellvertretung der Leitung Präsidialabteilung eigene Budgetkompetenz für Konten in den Bereichen der öffentlichen Sicherheit erteilt. Ebenfalls wird die Budgetzuständigkeit für die Schulinformatik sowie den Schulbus neu bei der Leiterin der Bildungsabteilung liegen. Die Änderungen werden ab 1. Januar 2024 gültig sein. Die Organisationsverordnung und der Anhang IV kann auf der Website www.vechigen.ch, unter der Rubrik Verwaltung, Dokumente/Reglemente und Verordnungen, eingesehen werden.

Unterstützungsbeitrag für das Figurentheater von Annina Mosimann
Annina Mosimann aus Utzigen ist Figurenspielerin und tritt im Dezember 2023 im
Zehendermätteli in Bern auf. Auf Gesuch hin unterstützt die Gemeinde Vechigen die Einwohnerin von Vechigen mit einem Beitrag von CHF 2’000.00.

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Gemeinderat

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Ergebnisse der Gemeindeurnenabstimmung vom 19. November 2023

Stimmbeteiligung: 39,4 %

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Vechigen haben an der Urne dem Budget 2024 mit einer Senkung der Gemeindesteueranlage von 1.64 auf 1.54 Einheiten und einer Liegenschaftssteuer von 1.3 ‰ der amtlichen Werte (unverändert) mit 1’575 Ja- zu 112 Nein-Stimmen deutlich zugestimmt. Dies ergibt einen Ja-Stimmen-Anteil von 93,36 %.

Ebenfalls angenommen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Wasserbauplan Lindentalbach/Stämpbach und den Nachkredit für die Projekterweiterung im Oberlauf des Lindentalbaches von CHF 4,276 Mio. Dies mit 1’376 Ja- zu 304 Nein-Stimmen. Dies ergibt einen Ja-Stimmen-Anteil von 81,9 %.

Der Gemeinderat ist sehr erfreut über die positiven und deutlichen Resultate und bedankt sich bei der Bevölkerung für das Vertrauen.

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Gemeinderat

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Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom Oktober 2023

Genehmigung Investitionskredit;
Ersatz Heizung im Schulhaus Lindental;

Seit längerer Zeit treten bei der Heizung im Schulhaus Lindental vermehrt Störungen auf. Der Heizkessel der Öl-Zentralheizung stammt aus den 90er Jahren und muss dringend ersetzt werden. Dafür wurden mehrere Varianten geprüft. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Variante «Pelletheizung» weiterverfolgt. Das Projekt wurde im Rahmen einer kleinen Submission ausgeschrieben und der Auftrag konnte freihändig an die Firma Wyss AG, Heizungen, Boll, vergeben werden. Der Gemeinderat genehmigte für die Sanierung der Heizzentrale im Schulhaus Lindental den dafür notwendigen Investitionskredit von CHF 95 000.00.

Finanzielle Unterstützung für das Projekt «Weihnachtsweg Vechigen»
Ab dem 16. Dezember 2023 führt zum zweiten Mal ein besinnlicher Weihnachtsweg mit verschieden Stationen durch die Gemeinde Vechigen. Dieser wird organisiert durch die Kirchgemeinde Vechigen, das evangelische Gemeinschaftswerk Boll-Worb, den Elternverein Vechigen sowie Privatpersonen. Der Weihnachtsweg führt ab Bahnhof Boll durch die Moosgasse an die Schattseite, durchs Moos zum EGW (Herberge) und wieder zurück zum Bahnhof Boll. Der Weg ist öffentlich und kann bis am 7. Januar 2024 besucht werden. Das Projekt wird ausschliesslich durch Spenden finanziert. Auch für dieses Jahr hat der Gemeinderat eine Defizitgarantie von CHF 1000.00 gesprochen. 

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Die Gemeinde Vechigen hat für diese Ausgabe keine amtliche Publikationen geliefert.

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Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom September 2023

Verordnung über die Benutzung des Allwetterplatzes und Anpassung der Gebührenverordnung
Der Gemeinderat verabschiedete für die Benutzung des Allwetterplatzes eine Verordnung. Diese trat per 1. Oktober 2023 in Kraft. Grundsätzlich soll der Allwetterplatz, welcher zwischen dem Mehrzweckgebäude in Boll und der Schulanlage Stämpbach in einer Zone für öffentliche Nutzung liegt, nicht als dauernder Parkplatz benutzt werden können. Einzelne Ausnahmen sind in der Verordnung vorgesehen. Dabei wurde auch die Tarifgestaltung angepasst, was einer Änderung der Gebührenverordnung vom 16. September 2022 bedurfte. Diese Änderung trat ebenfalls per 1. Oktober 2023 in Kraft. Die beiden Erlasse können unter www.vechigen.ch, Rubrik Verwaltung, Dokumente / Reglemente & Verordnungen eingesehen oder bei der Präsidialabteilung Vechigen bezogen werden.

Sanierung Parkplatz Kernstrasse, Boll; Genehmigung Investitionskredit
Infolge des schlechten Zustandes, müssen die Parkplätze bei der Kernstrasse hinter dem Dorfzentrum in Boll, welche sich im Eigentum der Gemeinde befinden, saniert werden. Der Gemeinderat genehmigte hierfür einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 150’000.00. Die Arbeiten sollen noch in diesem Jahr ausgeführt werden. 

Pumptrack und Ort der Begegnung; Genehmigung Projektierungskredit
Im Jahr 2022 wurde der Verein Pumptrack Boll gegründet, um die Realisierung eines Pumptracks auf privater Basis voranzutreiben. Der Verein verfolgt das Ziel, in Vechigen einen Begegnungsort für sportliche Aktivitäten und Naherholung zu schaffen und bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Freude und Lust an der Bewegung zu fördern. Verschiedene Standortoptionen wurden geprüft. Der Gemeinderat ist sich einig, dass der ideale Standort zwischen der Schulanlage Stämpbach und dem Mehrzweckgebäude, im Bereich des Allwetterplatzes, liegt. Für die Projektierung dieses Begegnungsortes genehmigte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 10’000.00.

Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP); Genehmigung Abrechnung und Nachkredit
Im Jahr 2012 bewilligte der Gemeinderat einen Investitionskredit von CHF 80’000.00 für die Überarbeitung der generellen Wasserversorgungsplanung der Gemeinde. Seither musste das Projekt mit dem Anschluss von Littewil und dem Lindental erweitert werden und auch die Ortsplanungsrevision 2014 hatte Auswirkungen auf das Projekt, was zu höheren Planerleistungen führte. Infolgedessen musste der Kredit zweimal erhöht werden. Dieser schliesst nun mit einem Betrag von CHF 154’056.90.00 ab. 
Die generelle Wasserversorgungsplanung wird durch den Kantonalen Wasserfonds unterstützt. Die Kantonsbeiträge können nach Abrechnung des Investitionskredites beim Kanton beantragt werden.

Machbarkeitsstudie Wasserbauplan Worble und Vechigenbach; Genehmigung Projektierungskredit sowie Definition der Projekte für die kommenden Jahre
Der Renaturierungsfonds des Kantons Bern offeriert anlässlich seines 25-jährigen Bestehens 25 Machbarkeitsstudien für Gewässer-Revitalisierungen. An der gemeinsamen Gewässerbegehung vom Juni 2023 wurde festgestellt, dass sowohl an der Worble wie auch am Vechigenbach aus ökologischer Sicht grosser Handlungsbedarf besteht. Die beiden Gewässer eignen sich für eine Machbarkeitsstudie, in welcher die verschiedenen Varianten der Renaturierung aufgezeigt werden sollen. 
Der Gemeinderat genehmigte für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie einen Kredit von CHF 90’000.00 unter dem Vorbehalt der vollumfänglichen Finanzierung der Kosten durch den Renaturierungsfonds des Kantons Bern (RenF). Der Finanzierungsbeschluss des RenF liegt in der Zwischenzeit vor.

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

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Zaubershow für Kinder mit Urs Fasel

Samstag, 4. November 2023, 10.30 Uhr (Türöffnung 10.10 Uhr), Pfrundscheune Vechigen

Gekonnte Zaubereien … 
Humoristisch dargeboten!

Die Gäste werden charmant und mit viel Einfühlungsvermögen in die Darbietung mit einbezogen.

Die Vorstellung ist geeignet für Kinder der 2. bis 6. Klasse

Dauer der Vorstellung: ca. 1 Stunde

www.urs-fasel.ch

Eintritt
CHF 5.00 (bar oder Twint möglich)

Anmeldung: aus organisatorischen Gründen erwünscht (freie Platzwahl: T 031 838 00 22 oder kultur@vechigen.ch)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Kulturkommission Vechigen

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