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Gemeinde Stettlen

Bernstrasse 116
3066 Stettlen

T 031 930 88 30
gemeindeschreiberei@stettlen.ch

In Ittigen lebt es sich offensichtlich gut

Die Mehrheit der Ittigerinnen und Ittiger fühlt sich wohl in ihrer Wohngemeinde. So lautet das Fazit einer im vergangenen  Herbst durchgeführte Bevölkerungsbefragung.
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Gemeindemitteilungen Stettlen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Stettlen

Bedürfniserhebung im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Altersleitbildes

Das Altersleitbild von Stettlen soll überprüft und auf den neusten Stand gebracht werden. Am Anfang der Überarbeitung steht die Bedürfniserhebung bei der Bevölkerung 60+. Wie nehmen sie ihre eigene Lebensqualität in Stettlen wahr? Welche bereits bestehenden Angebote sollen bleiben und welche zukünftigen Ideen sind nötig, um die Lebensqualität der Bevölkerung 60+ zu erhalten und zu fördern? 

Mittels sogenannten Leitfaden-Interviews werden Gespräche geführt zwischen Personen 60+ (Befragte) und interessierten, freiwilligen Personen (Interviewende). Die Interviewenden werden vorab geschult, die Gespräche werden freiwillig und vertraulich geführt. 

Die Erhebung, Bearbeitung und Auswertung erfolgt in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Kanton Bern und wird vor Ort begleitet von der Fachgruppe für Altersfragen. Die Ergebnisse fliessen in die Überarbeitung des Altersleitbildes und damit thematisch in die Alterspolitik ein. Die Ergebnisveranstaltung findet am Donnerstag, 28. November 2024 statt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sind Sie Einwohner:in von Stettlen, 60+ und sind Sie bereit, an einem Gespräch teilzunehmen? Mit Ihrem Einsatz helfen Sie aktiv mit, die Lebensqualität von Personen 60+ in Stettlen zu erhalten und zu verbessern. Zögern Sie nicht und melden Sie sich bis Mitte Mai 2024 bei der Einwohnergemeinde Stettlen – wir freuen uns auf Sie! Gemeindeschreiberei, 031 930 88 30, einwohnerdienste@stettlen.ch.

Senioren-Info Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Hallenbad Stettlen ab 15. April infolge Sanierung geschlossen

In das Hallenbad Stettlen werden 3 Millionen Franken investiert, hauptsächlich zur Erneue-rung der Technik und Sicherheit, aber auch in Verbesserungen für die Kundschaft und das Personal. Die Wiedereröffnung erfolgt spätestens in einem Jahr.

Die Gemeindeversammlung vom Dezember 2021 gab ein klares Signal: Das Hallenbad Stettlen soll bestehen bleiben und es soll in Erneuerungen investiert werden. Die Sanierung im Umfang von 3 Millionen Franken beinhaltet unter anderem Erneuerungen der Gebäudetechnik inkl. Warmwasseraufbereitung, Lüftung, Sanitär, Sicherheits- und Brandschutzmassnahmen, aber auch beim Dach, den Fenstern, Türen, Garderoben und bei der Neuanordnung der Räume. Damit soll das Hallenbad technisch, energetisch, aber auch in Bezug auf die Bedürfnisse der Kundschaft und des Personals für die nächsten Jahrzehnte fit gemacht werden.

Das Hallenbad Stettlen ist primär durch diverse Schulen, Institutionen und Kurse stark belegt. Aber auch die Auslastung durch private Kundschaft ist hoch. Schwimmflächen sind generell eher Mangelware und das Hallenbad Stettlen erfüllt ein starkes Bedürfnis für Schwimmunterricht, Sport und Freizeit.

Die Wiedereröffnung wird kommuniziert, sobald der Termin gegen Ende 2025 mit grösserer Sicherheit feststeht.

Gemeindeverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Neuer Leiter Gemeindeverwaltung gewählt

Christian Gautschi tritt ab 1. September 2024 die Nachfolge von Verena Zwahlen als Leiter Gemeindeverwaltung an. Der 49-Jährige wohnt mit seiner Familie in Zuzwil und war unter anderem langjährig für den Bereich Sicherheit in einer grösseren Gemeindeverwaltung verantwortlich. Christian Gautschi verfügt über das Diplom als Gemeindeschreiber, ist eidg. dipl. Sozialversicherungsexperte und absolviert derzeit berufsbegleitend das Studium als dipl. Betriebswirtschafter NDS. Zudem ist er als Ausbildner und Referent in der Branche öffentliche Verwaltung engagiert. Christian Gautschi wird nach mehrjähriger Tätigkeit in der Privatwirtschaft wunschgemäss wieder in den Gemeindedienst wechseln.

Ab Arbeitsbeginn am 1. Juli bis zur Funktionsübernahme am 1. September wird er durch die derzeitige Leiterin der Gemeindeverwaltung, Verena Zwahlen eingearbeitet. Nach der Funktionsübergabe steht Verena Zwahlen bei Bedarf noch beratend zur Verfügung bis sie Ende November das Pensionierungsalter erreichen wird.

Der Gemeinderat

Bedürfniserhebung im Zusammenhang mit der Überarbeitung
des Altersleitbildes

Das Altersleitbild von Stettlen soll überprüft und auf den neusten Stand gebracht werden. Am Anfang der Überarbeitung steht die Bedürfniserhebung bei der Bevölkerung 60+. Wie nehmen Sie Ihre eigene Lebensqualität in Stettlen wahr? Welche bereits bestehenden Angebote sollen bleiben und welche zukünftigen Ideen sind nötig, um die Lebensqualität der Bevölkerung 60+ zu erhalten und zu fördern? 

Mittels sogenannten Leitfaden-Interviews werden Gespräche geführt zwischen Personen 60+ (Befragte) und interessierten, freiwilligen Personen (Interviewende). Die Interviewenden werden vorab geschult, die Gespräche werden freiwillig und vertraulich geführt. 

Die Erhebung, Bearbeitung und Auswertung erfolgt in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Kanton Bern und wird vor Ort begleitet von der Fachgruppe für Altersfragen. Die Ergebnisse fliessen in die Überarbeitung des Altersleitbildes und damit thematisch in die Alterspolitik ein. Die Ergebnisveranstaltung findet am Donnerstag, 28. November 2024 statt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sind Sie Einwohner:in von Stettlen, 60+ und sind Sie bereit, an einem Gespräch teilzunehmen? Mit Ihrem Einsatz helfen Sie aktiv mit, die Lebensqualität von Personen 60+ in Stettlen zu erhalten und zu verbessern. Zögern Sie nicht und melden Sie sich bis Mitte Mai 2024 bei der Einwohnergemeinde Stettlen – wir freuen uns auf Sie! Gemeindeschreiberei, 031 930 88 30, einwohnerdienste@stettlen.ch.

Senioren-Info Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt von Gründonnerstag, 28. März 2024, ab 15.30 Uhr bis und mit Ostermontag, 1. April 2024 geschlossen.

Ab Dienstag, 2. April 2024 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostern!

Gemeindeverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Ortsplanungsrevision Stettlen, öffentliche Planauflage läuft bis 29. April 2024

An der nächsten Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 soll die Ortsplanungsrevision Stettlen den Stimmberechtigten unterbreitet werden. Diese beinhaltet unter anderem die Revision von Baureglement und Zonenplan, namentlich im Hinblick auf eine weitere mögliche Entwicklung des Bernapark. Neu wird unter Artikel 12 eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) Bernapark umschrieben. Darauf basierend hat der Gemeinderat bereits eine Überbauungsordnung (UeO) Bernapark ausgearbeitet, welche mit den entsprechenden Vorschriften und zahlreichen weiteren Beilagen ebenfalls öffentlich aufliegt. Sie kann nach Genehmigung der ZPP Bernapark durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Die umfangreichen Unterlagen können im Gemeindehaus, Raum Forum im Dachstock, zu den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind ebenfalls auf www.stettlen.ch/Aktuelles mittels externem Link einsehbar. Die gesetzlich massgebende amtliche Publikation – namentlich in Bezug auf Einsprachen – erfolgte im Anzeiger Region Bern vom 13. März 2024. Sie ist zudem ebenfalls auf www.stettlen.ch/Aktuelles einsehbar.

Am Dienstag, 26. März 2024, um 19 Uhr, findet in der Aula der Schulanlage Bleiche eine öffentliche Orientierungsveranstaltung statt, zu der alle Interessierten eingeladen sind.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Stettlen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Stettlen

Häckseldienst März 2024

Der Häckseldienst findet gemäss Abfallkalender 2024 wie folgt statt:
– Dienstag, 26. März 2024
– Mittwoch, 27. März 2024

Damit wir die Arbeiten intern koordinieren können, ist eine Anmeldung bis spätestens Freitag, 22. März 2024 notwendig. Diese kann telefonisch während den Büroöffnungszeiten unter der Nummer 031 930 88 48 oder per Mail an bauverwaltung@stettlen.ch erfolgen.

WasBaum-, Hecken- und Sträucherschnitt aus Privatgärten
Was nichtWurzelwerk, Schlingpflanzen, Cotoneaster, Thuja, Eisendrähte, Metallklammern oder Steine
Bereit-
stellung
Bis spätestens am Dienstag, 26. März 2024 um 07.00 Uhr. 
Das Material soll nicht zusammengebunden, jedoch in geordneten Haufen, entlang
der ordentlichen Kehrichtentsorgungsroute, an gut sichtbaren Stellen deponiert werden.
Häcksler– Nur Privathaushalte, keine gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebe
– Das Astmaterial ist pro Liegenschaftsbesitzer bereitzustellen
Pro Liegenschaftsbesitzer wird maximal 10 Minuten kostenlos geschreddert. 
Ist es offensichtlich, dass die Dauer von 10 Minuten überschritten wird, wird die Dienstleistung nicht erbracht.

– Durchmesser des Astmaterials: Max. 10 cm
– Kostenlose Dienstleistung der Gemeinde
Das Häckselgut wird in die bereitgestellten Gefässe abgefüllt oder vor Ort an einen Haufen geschüttet. Das Häckselgut wird nicht abgeführt.

Bauverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Stettlen

Teilrevision Personalverordnung

Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gegeben, dass der
Gemeinderat an seinen Sitzungen vom 24. April 2023 und 15. Januar 2024 die Personalverordnung revidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig  dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Anpassungen betreffen den Anhang 3, die Entschädigungen und Spesen sowie das Sitzungs- bzw. Taggeld.

Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Gemeindewebsite unter Verwaltung/Downloads eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Stettlen

Keine aktuellen Mittteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Stettlen

Teilrevision Organisationsverordnung

Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat an seinen Sitzungen vom 7. November 2023 und 15. Januar 2024 die Organisationsverordnung revidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Anpassungen betreffen u.a. die Einführung von Ressortpauschalen und die Zuständigkeiten der Ressorts.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Gemeindewebsite unter Verwaltung/Downloads eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Stettlen

Nachfolgesuche für Leiterin Gemeindeverwaltung ist gestartet

Verena Zwahlen möchte sich im Laufe dieses Jahres pensionieren lassen. 

Die Leiterin der Gemeindeverwaltung Stettlen, Verena Zwahlen, wird Ende November 2024 das AHV-Rentenalter erreichen. Das Inserat für Ihre Nachfolgesuche ist derzeit auf dem Stellenportal der Gemeindebranche www.begem.ch aufgeschaltet. Sobald eine Nachfolge gefunden werden konnte und die Einarbeitung erfolgt ist, wird sich Verena Zwahlen im Laufe dieses Jahres unter Umständen wunschgemäss im 21. Dienstjahr auch früher pensionieren lassen können.

Der Gemeinderat

Teilrevision Gebührenverordnung mit Tarifen

Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Gebührenverordnung revidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Anpassungen betreffen u.a. die Senkung der Verbrauchsgebühr Wasser, die Gesuche für Betreuungsgutscheine und die Graberstellungsgebühr.

Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Gemeindewebsite unter Verwaltung/Downloads eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, er-
hoben werden.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Stettlen

Bevölkerungszahlen per 31.12.2023

Die Bevölkerung der Gemeinde Stettlen ist per 31.12.2023 um 38 Personen gewachsen. Neu leben 3’433 Einwohnerinnen und Einwohner in Stettlen. Davon sind 2’789 Schweizerinnen und Schweizer und 644 ausländische Staatsangehörige. Nicht dazugerechnet werden insgesamt 37 Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter.

Gemeindeverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Stettlen

Die Gemeinde Stettlen hat für diese Ausgabe keine Gratulationen und amtliche Publikationen gemeldet. 

Gemeindemitteilungen Stettlen

Beitritt zur KulturLegi ab 2024 

Der Gemeinderat hat dem Einführen der KulturLegi, befristet für zwei Jahre ab 2024, zugestimmt. Die KulturLegi Kanton Bern bietet Menschen mit schmalem Budget Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten und im Gesundheitsbereich. Die KulturLegi ermöglicht so die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und fördert eine aktive, eigenverantwortliche Integration. Sämtliche Angebote und das Beantragen einer KulturLegi sind unter www.kulturlegi.ch zu finden.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Stettlen

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Weihnachten / Neujahr

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 25. Dezember 2023 bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen.

Ab Mittwoch, 3. Januar 2024 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.

In dringenden Fällen können Sie uns unter
der Telefonnummer 031 930 88 30 eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter hinterlassen. Vergessen Sie nicht Ihren Namen, die Telefonnummer sowie Ihr Anliegen bekanntzugeben. Wir werden Sie so rasch wie möglich kontaktieren.

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage.

Gemeindeverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 29.11.2023

1. Bleichestrasse 10; Investitionskredit Umlegung Gemeindestrasse und Werkleitungen
Investitionskredit von CHF 1’460’000 für die Umlegung der Bleichestrasse im Bereich des Neubaus Bleichestrasse 10 sowie für Leitungen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung; bewilligt

2. Finanzplan 2024 – 2028; Kenntnisnahme

3. Budget 2024 inkl. Festlegung Steueranlage und Liegenschaftssteueranlage; genehmigt

4. Wahl Rechnungsprüfungsorgan
ROD Treuhand AG für das Rechnungsjahr 2024; wiedergewählt

5. Reglement öffentliche Sicherheit
Teilrevision; genehmigt

6. Austritt aus dem Gemeindeverband Regionales Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz Bern-Mittelland per 1.1.2025; genehmigt

7. Information
– Erinnerung an Notfalltreffpunkt in der Aula Bleiche

8. Verabschiedung von Gemeinderätin Elisabeth Baumberger und Gemeinde-
präsident Lorenz Hess

Es nahmen 100 Personen (4,4 % der Stimmberechtigten) teil.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab 13. Dezember 2023 während 30 Tagen öffentlich auf. Es wird ebenfalls unter www.stettlen.ch/Aktuelles veröffentlicht. Einsprachen sind während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Verena Zwahlen
Leiterin Gemeindeverwaltung

Gemeindemitteilungen Stettlen

Weiterhin gedruckter Anzeiger für die Gemeinde Stettlen ab 01.01.2024

Meldungen der Gemeindebehörden Stettlen, der Kirchgemeinde Stettlen sowie aus Gemeindeverbänden, Regierungsstatthalteramt und Kanton, welche für Stettlen relevant sind, werden weiterhin mit dem Anzeiger Region Bern in gedruckter Form in alle Haushaltungen verbreitet. Wer schriftlich beim Verlag auf eine Zustellung verzichtet, holt sich die Informationen eigenverantwortlich über www.amtliches.ch. 

Alle anderen Gemeinden des bisherigen Gemeindeverbands Anzeiger Region Bern inklusive der Stadt Bern verzichten künftig auf einen gedruckten Anzeiger und veröffentlichen amtliche Mitteilungen über das staatliche Portal ePublication.

Der Gemeinderat Stettlen hat sich gegen die reine digitale Publikation entschieden, weil für ihn
• die Information der Bevölkerung, namentlich für Fristenläufe, zu wichtig ist, um nur auf die digitale Holschuld zu setzen.
• trotz gedrucktem Anzeiger das digitale Angebot mit der Plattform des Anzeigers bereits zur Verfügung stand. Bisher haben jedoch sehr wenige auf den Anzeiger verzichtet, so dass die Umstellung zu einschneidend wäre.
• mit dem neuen Anzeiger auch eine ausgewogene Berichterstattung über Ereignisse in den Gemeinden der ganzen Region erfolgen kann, welche andere gedruckte Medien nicht publizieren.
• mit dem Wegfall des Anzeigers auch eine Plattform für alle anderen Organisationen, Vereine, Kultur, Gewerbe, und Kleininserate in gedruckter Form fehlen würde.
• das bisherige Erfassungstool des Anzeigers auch künftig für andere Anzeiger im Kanton Bern zur Verfügung stehen soll, um direkt als Druckvorstufe zu dienen. Damit besteht eine echte Wahlmöglichkeit für alle anderen Anzeiger resp. Gemeinden, ob sie nur digital oder weiterhin auch print publizieren möchten.

Der Gemeinderat

Stettlen bietet weiterhin Spartageskarten an. Neue Form ab 1.1.2024 nur für Stettlerinnen und Stettler

Die heutige Tageskarte der Gemeinden wird ab Ende 2023 nicht mehr angeboten. Die Alliance Swiss Pass, der Schweiz. Gemeinde- und der Städteverband haben dafür folgende Angebote entwickelt: 

KlasseSegmentPreisstufe 1Preisstufe 2
2. KlasseMit HalbtaxCHF 39.00CHF   59.00

Ohne HalbtaxCHF 52.00CHF   88.00
1. KlasseMit HalbtaxCHF 66.00CHF   99.00

Ohne HalbtaxCHF 88.00CHF 148.00
Preisstufe 1 ist bis max. zehn Tage vor dem Reisetag bestellbar. Preisstufe 2 ist bis max. einen Tag vor dem Reisetag erhältlich.
Je früher die Tageskarte gekauft wird, desto tiefer ist demnach der Preis.

Es werden nur Tageskarten an Einwohnerinnen und Einwohner von Stettlen verkauft.
Die Spartageskarten können nur noch am Schalter der Gemeindeverwaltung reserviert werden. 
Die Karten müssen direkt am Schalter bezahlt werden. Neu werden die Tageskarten personalisiert ausgestellt und können nicht weitergegeben werden. 

Eine Rückerstattung ist innert sieben Tagen nach dem Kauf, jedoch max. einen Tag vor dem Gültigkeitsdatum möglich. 

Informationen über die Verfügbarkeit der Spartageskarten erhalten Sie unter: spartageskartegemeinde.ch

Finanzverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Stettlen

Laden und Postfiliale sind ab 15. Dezember 2023 wieder offen

Migros Voi wird ab 15. Dezember im bisherigen Laden im Stettler Dorfzentrum eröffnen. Zudem werden auch die bisherigen Postdienstleistungen wieder angeboten.

Nachdem die Betreiberin des SPAR mini Ende September den Laden mit Postagentur schliessen musste, haben sich umgehend Interessierte für die Wiederöffnung bei der privaten Eigentümerschaft gemeldet. Den Zuschlag erhielt Migros Voi. Das von Migros Aare geführte
Ladenkonzept ermöglicht ein Grundsortiment, so dass Stettlerinnen und Stettler in Zukunft wieder ihren Wochenbedarf und ihre Postgeschäfte im Dorf erledigen können.

Inzwischen hat die Bäckerei Krenger zudem ihr Angebot um Milchprodukte erweitert. Da die Situation im Dorf aufgrund der Bauarbeiten rund um die Fernwärmeleitung auch zur Folge hat, dass Läden und Gewerbe im Dorf weniger Umsatz verzeichnen, rufen wir die Bevölkerung auf, das lokale Angebot zu nutzen, um es zu erhalten.

Der Gemeinderat

Ressortzuteilung und Vizepräsidium Gemeinderat Stettlen ab 01.01.2024

Aufgrund der Neuwahlen hat der neue Gemeinderat an seiner konstituierenden Sitzung vom 07.11.2023 für die Legislaturperiode 2024 – 2027 folgende Ressortzuteilung beschlossen:

• Christian Kaderli, Gemeindepräsident: Ressort Präsidiales und Ressort Planung
• Markus Bieri: Ressort Tiefbau
• Haudenschild Susanne: Ressort Bildung, Sport, Jugend (neu / bisheriger Ressortvorsteher: Lehmann André)
• Knopp Pisi Sandra: Ressort Finanzen
• Lehmann André: Ressort Sicherheit, Kultur, Umwelt
• Pfarrer Andrea: Ressort Soziales (neu)
• Winzenried Edouard: Ressort Hochbau, Energie

Als Vizepräsident für die ganze Legislaturdauer wurde Edouard Winzenried bestimmt.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Stettlen

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 23. November 2023 infolge eines Personalanlasses den ganzen Tag geschlossen. 

Besten Dank für Ihr Verständnis
Gemeindeverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Einladung zur Gemeindeversammlung

Mittwoch, 29. November 2023, 20 Uhr, im Gasthof Linde, Stettlen

Traktanden

  • Bleichestrasse 10; Investitionskredit für Umlegung Gemeindestrasse und Werk-leitungen
  • Finanzplan 2024 – 2028; Kenntnisnahme
  • Budget 2024; Genehmigung inkl.
    Festlegung der Steueranlage und der -Liegenschaftssteueranlage
  • Rechnungsprüfungsorgan; Wahl für das Rechnungsjahr 2024
  • Reglement öffentliche Sicherheit, -Teilrevision
  • Austritt aus dem Gemeindeverband -Regionales Kompetenzzentrum
    Bevölkerungsschutz Bern-Mittelland
  • Verschiedenes
  • Informationen und Verabschiedungen (Gemeindepräsident Lorenz Hess und Gemeinderätin Elisabeth Baumberger)

Rechtsmittelbelehrung 
Das Reglement öffentliche Sicherheit liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei auf oder kann unter www.stettlen.ch / Aktuelles heruntergeladen werden. Allfällige Beschwerden zum Reglements-Beschluss sind innert 30 Tagen nach der Versammlung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten.

Die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen. Es wird vorgängig eine Botschaft in alle Haushaltungen verschickt. 

Das Budget 2024 kann in der Finanzverwaltung, Bernstrasse 116, bezogen oder unter www.stettlen.ch / Behörde Politik / Downloads heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat

Winterdienstorganisation 2023/24

Der Werkhof Stettlen ist für den Winterdienst bereit. Die Pikettorganisation ist ab 13. November 2023 bis am 18. März 2024 in Betrieb. Der entsprechende Unterhalt an Gehwegen und Strassen wird zwischen 5.00 Uhr morgens und 22.00 Uhr abends gewährleistet.

Massgebend für die zeitliche Priorisierung ist die Sicherheit resp. die Intensität bezüglich Fussgänger- und Strassenverkehr.

Parkierte Fahrzeuge im öffentlichen Strassenraum
Die minimale Durchfahrtsbreite für Räumfahrzeuge (netto) beträgt mindestens 3,20 m. Bei Nichteinhaltung können die Räumarbeiten nicht ausgeführt werden.

Die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf unserem Gemeindegebiet (Hanglage) erfordern einen hohen Arbeitseinsatz. Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner – insbesondere bei starken Schneefällen – um Geduld.

Pikett-Nummer 079 423 43 23
Unter der angegebenen Nummer ist die Pikett-organisation jederzeit erreichbar. Diese Notfallnummer dient insbesondere dazu, allfällig vergessene Wegstücke zu melden.

Wir danken für die Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Neuer Gemeindepräsident Stettlen ab 1.1.2024

Christian Kaderli, glp, ist ab 1.1.2024 neuer Gemeindepräsident von Stettlen. 

Er tritt damit die Nachfolge von Lorenz Hess, Die Mitte, an, der nach 22 Jahren im Amt nicht mehr zur Wahl antrat. Das Präsidium in Stettlen ist ein Milizamt, d.h. mit keinem festen Pensum.

Beide Neugewählte im Gemeinderat sind weiblich 
Alle bisherigen Gemeinderatsmitglieder wurden wiedergewählt. Als Nachfolgerinnen von Lorenz Hess, Die Mitte, und Elisabeth Baumberger, FDP, wurden Susanne Haudenschild, glp, und Andrea Pfarrer, FDP, gewählt. Die Wahlen erfolgten im Majorzwahlverfahren.

Die Ergebnisse sind unter www.stettlen.ch/Aktuelles oder in der Gemeindeschreiberei einsehbar. 

Der Wahlausschuss

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Ortsplanungsrevision / Umzonung Bernapark terminlich verschoben

Die Revision der Ortsplanung und damit auch die Umzonung des Bernapark ist für die Gemeindeversammlung im Frühjahr 2024 geplant. Die ursprünglich vorgesehene öffentliche Auflage und Behandlung im laufenden Jahr ist nicht möglich, da zusätzliche Abklärungen, Bereinigungen und Vereinbarungen innerhalb der knappen Terminierung nicht abgeschlossen werden konnten.

Nachdem eine erste Entwicklungsetappe im Bernapark mit der sogenannten Bestandeszone im 2016 genehmigt wurde und heute auch bereits gebaut ist, erfolgte die Entwicklungsplanung für das gesamte Areal der ehemaligen Kartonfabrik Deisswil zusammen mit einem ausgewählten Planerteam. In der sogenannten «Vision Bernapark» wurde ein qualitätsvoller Mix aus Wohnen, Dienstleistung, Gesundheit, Bildung, Verkauf, Gastronomie und Freizeit entwickelt. Dabei soll möglichst viel der bestehenden Bausubstanz erhalten bleiben. Die ortsplanerische Weiterentwicklung ergab eine maximale Ausnützung von rund 230’000 m2 Geschossfläche, wobei maximal 60 % Wohnen zugelassen ist.

Diese Entwicklung stützte sich auf die Verlegung der Worble in ein Umgehungsgerinne. Heute fliesst die Worble in einem unterirdischen Kanal durch das Bernaparkareal. Die Verlegung dieses Kanals in ein Gebiet ausserhalb des Bernaparks ist Teil des Wasserbauplans Worble. Dieser regelt den Verlauf der Worble ab Gemeindegrenze Vechigen bis Bolligen neu und betrifft auf einem Teilgebiet auch die Gemeinde Ostermundigen. Der Wasserbauplan Worble lag im vergangenen Herbst öffentlich auf und konnte bisher aufgrund von zahlreichen unerledigten Einsprachen nicht den Stimmberechtigten unterbreitet werden. Eine gewichtige Einsprache wurde von der Bernapark AG selbst eingereicht und betrifft die gewünschte Nutzung des Areals mit den ehemaligen Tanklagern auf Gemeindegebiet Ostermundigen. Die Bereinigung der Einsprachen sowohl im östlichen Teil, als auch im Bereich Bernapark, sind mit weiteren Abklärungen und Variantenplanungen verbunden. Aufgrund dieser Arbeiten verzögert sich der Wasserbauplan Worble erneut.

Ebenfalls damit verbunden ist eine Verzögerung der Erschliessungsverbesserung über den Schwandiweg. Die Worbleführung hat entscheidenden Einfluss auf diese Planungen. 

Sowohl Wasserbauplan wie Schwandiweg sind entscheidende Faktoren für die geplante Entwicklung gemäss «Vision Bernapark». Deshalb wurden in der Plangrundlage Bestimmungen aufgenommen, die dem Bernapark eine teilweise Entwicklung erlauben, solange die Worble nicht verlegt und der Schwandiweg nicht ausgebaut ist.

Der Kanton als Genehmigungsbehörde bei Ortsplanungen hat in der obligatorischen Vorprüfung diverse zu klärende Vorbehalte aufgeführt, die sich insbesondere auch auf die Verzögerung des Wasserbaus Worble beziehen. 

Die Infrastruktur im Bernapark (Wege, öffentliche Querverbindung, Wasser, Abwasser) soll grundsätzlich als Privatareal gelten. Dies entbindet die Gemeinde aber nicht von Sicherstellungen sowohl eigentumsrechtlicher wie finanzieller Art, damit das Areal auf
Dauer und insbesondere bei Eigentümer-
wechsel funktionieren kann. Der entsprechende Vertrag konnte erst vertieft in Angriff genommen werden, nachdem der Kanton Mitte August seine Vorprüfung bekannt gab. 

Bereits geklärt werden konnte die Abgeltung des Planungsmehrwerts (Mehrwertabschöpfung), welche auf einer Schätzung von Wüestpartner AG basiert. Diese wird aber erst mit der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision bekannt gegeben. Die voraussichtlichen Einnahmen zugunsten Gemeinde und Kanton hängen von der effektiven Bautätigkeit ab und sind deshalb sehr schwierig als Finanzplangrundlage einkalkulierbar. Die Auswirkungen des neuen Dorfteils auf die Gemeindefinanzen und -infrastruktur sowie deren Bewältigung werden im Rahmen der Auflage im Erläuterungsbericht dargelegt.

Neue Terminierung
Der bisherige Termin erwies sich nun sowohl aufgrund der ungeklärten Situation rund um den Wasserbau sowie der noch fehlenden Infrastrukturvertrag als zu knapp. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die geplante öffentliche Auflage zu verschieben und das Geschäft nicht für die nächste Gemeindeversammlung zu traktandieren. Die angepasste Planung sieht eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im Frühjahr 2024 vor, sofern bis dahin die nötigen Klärungen erfolgt sind. 

Der Gemeinderat

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Zur Pensionierung von Walter Mathys, Schulhauswart

Am 1. Februar 1987 trat Walter Mathys in den Gemeindedienst ein und wurde nun Ende Oktober im 36. Dienstjahr pensioniert.

Walter Mathys wuchs in Stettlen auf und besuchte die Schulen, für welche er dann später beruflich die Hauswartung übernahm, nachdem er die Lehre als Mechaniker absolviert hatte und auch in diesem Beruf tätig war.

Während rund 25 Jahren wohnte er im Dachstock des Schulhauses Bernstrasse zusammen mit seiner Frau Heidi und den beiden Kindern. 

Sein Tätigkeitsgebiet umfasste zu Beginn nebst der Hauswartung auch die Mithilfe bei der Reinigung der Turnhalle Schulhaus Bleiche und für eine kurze Zeit im Hallenbad sowie die Wartung der Zivilschutzanlagen. Nachdem der Dienst im Hallenbad wegfiel, wurde Walter Mathys teilzeitlich auch in der Werkdienst-Equipe eingesetzt. Ab 1996 war er dann als alleiniger Hauswart für die Primarschulanlage tätig. 

Zur Schulanlage gehört seit 1981 eine grosse Unterkunft für ehemals Luftschutztruppen – ALST genannt. Diese mauserte sich nach und nach zu einer gefragten Einquartierung für diverse Militäreinheiten. Walter Mathys war auch für diese Anlage verantwortlich und seine sorgfältige und umsichtige Arbeit wurde vom VBS sehr geschätzt.

Auch für den Zivilschutz als Materialwart und für die Feuerwehr unter anderem als Feldweibel war Walter Mathys ein fester Bestandteil der öffentlichen Dienstleistung. Dazu kommt sein grosses Engagement für den Turnverein und bei Dorffesten. Wale half immer!

Für Walter Mathys war Sport stets ein wichtiger Bestandteil seines Lebens; sei es beim Hornussen, im Turnverein, als Schulreisebegleiter von Schulklassen oder als kurzfristig einspringender Sportlehrer in diversen Schulstunden. 

Seine Passion fürs Velofahren ist bekannt und wir wünschen ihm viele schöne, unfallfreie, lange Velotouren im In- und Ausland.

Alles Gute, lieber Walter, und gute Gesundheit! Herzlichen Dank für deinen langjährigen Einsatz zugunsten der Gemeinde.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Stettlen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Stettlen

Häckseldienst November 2023

Der Häckseldienst findet gemäss Abfallkalender 2023 wie folgt statt:
– Dienstag, 31. Oktober 2023
– Mittwoch, 1. November 2023

Damit wir die Arbeiten intern koordinieren können, ist eine Anmeldung bis spätestens Montag, 30. Oktober 2023 notwendig. Diese kann telefonisch während den Büroöffnungszeiten unter der Nummer 031 930 88 48 oder per Mail an bauverwaltung@stettlen.ch erfolgen.

Was
Baum-, Hecken- und Sträucherschnitt  aus Privatgärten
Was nicht
Wurzelwerk, Schlingpflanzen, Cotoneaster, Thuja, Eisendrähte, Metallklammern oder Steine Bereitstellung
Bis spätestens Dienstag, 31. Oktober 2023 um 07.00 Uhr. Das Material soll nicht zusammengebunden, jedoch in geordneten Haufen, entlang der ordentlichen Kehrichtentsorgungsroute, an gut sichtbaren Stellen deponiert werden.
Häcksler
– Nur Privathaushalte, keine gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebe
– Das Astmaterial ist pro Liegenschaftsbesitzer bereitzustellen
Pro Liegenschaftsbesitzer wird maximal 10 Minuten kostenlos geschreddert.
Ist es offensichtlich, dass die Dauer von 10 Minuten überschritten wird, wird die Dienstleistung nicht erbracht.

– Durchmesser des Astmaterials: max. 10 cm
– Kostenlose Dienstleistung der Gemeinde (maximal 10 Minuten) Das Häckselgut wird in die bereitgestellten Gefässe abgefüllt oder vor Ort an einen Haufen geschüttet. Das Häckselgut wird nicht abgeführt.

Bauverwaltung Stettlen

Gemeindemitteilungen Stettlen

Stettlen thematisiert selbstbestimmt Vorsorgen

Mittwoch, 18. Oktober 2023, 17.30 Uhr
Aula Schulanlage Bleiche

«Ich will selbst bestimmen!» – was bedeutet das genau im Hinblick auf Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament?
Gestaltet von Stefan Bigler, Notar und Rechtsanwalt, sowie Christine Arnold und Binja Breitenmoser, Gemeinde Stettlen.

Anmeldungen bis 16. Oktober 2023 in der Gemeindeschreiberei – direkt am Schalter oder unter 031 930 88 30. 

Gemeinde Stettlen, Gemeinnütziger Verein Stettlen-Deisswil, Reformierte Kirchgemeinde Stettlen, Spitex oberes Worblental

Gemeindemitteilungen Stettlen

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Gemeindemitteilungen Stettlen

Parkplätze vor altem Postgebäude ab sofort für Baustelle Fernwärmeleitung gesperrt

Mit Ausnahme eines IV-Parkplatzes für das Gemeindehaus wird das Areal wie folgt als Baustellen- und Lagerplatz durch die Unternehmer für den Fernwärmeleitungsbau genutzt:

• Vier Parkplätze östlich als Rohrlager bis Ende Bautätigkeit
• Das übrige Areal mit Ausnahme des IV-Parkplatzes für das Gemeindehaus und den Zugang zu Reparierbar und Wohnungen bis zur Bewilligung des andernorts geplanten Installationsplatz für ca.
5 Wochen. Während dieser Zeit ist die Durchfahrt mit dem Auto nicht möglich. Der Postomat ist nur zu Fuss erreichbar. Alternative Kurz-Parkplätze stehen beim Gemeindehaus zur Verfügung

Nach Beendigung der ausserordentlichen Nutzung werden die gelb markierten Parkfelder in die blaue Zone-Bewirtschaftung der Gemeinde überführt werden. 

Bauverwaltung
Finanzverwaltung/Liegenschaftsverwaltung

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Nächste Gemeindeversammlung findet am 29. November 2023 statt

Die nächste Gemeindeversammlung findet nicht wie ursprünglich geplant am Dienstag, 28. November 2023, sondern am Mittwoch, 29. November 2023, 20.00 Uhr, im Gasthof Linde statt. Dies hat der Gemeinderat aufgrund eines sportlichen Grossereignisses vom 28. November 2023 beschlossen.

Der Gemeinderat

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Öffnungszeiten Bauverwaltung

Infolge Ferienabwesenheiten bleibt die Bauverwaltung vom 2. Oktober bis 6. Oktober 2023 geschlossen. In dringenden Fällen können Sie sich an die Zentrale der Gemeindeverwaltung, Telefon 031 930 88 30, wenden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Stettlen

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Abfallsäcke ab sofort während des Monats Oktober in der Gemeindeverwaltung erhältlich

Aufgrund von Betriebsferien der Bäckerei Krenger sowie aus betrieblichen Gründen von Spar mini können Abfallsäcke vorübergehend bis Ende Oktober ebenfalls im Gemeindehaus (Finanzverwaltung) gekauft werden.

Finanzverwaltung Stettlen

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