Werte Leserschaft

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Ihr Bantiger Post Team

Gemeinde Ostermundigen

Schiessplatzweg 1
Postfach 101
3072 Ostermundigen

In Ittigen lebt es sich offensichtlich gut

Die Mehrheit der Ittigerinnen und Ittiger fühlt sich wohl in ihrer Wohngemeinde. So lautet das Fazit einer im vergangenen  Herbst durchgeführte Bevölkerungsbefragung.
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Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Büros der Gemeindeverwaltung schliessen am 08. Mai 2024 bereits um 16.00 Uhr.
Am 09. Mai 2024 und 10. Mai 2024 bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen.

Ab Montag, 13. Mai 2024, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeinderat Ostermundigen

Wasserversorgung Trinkwasserqualität in der Gemeinde Ostermundigen

Die Untersuchungsergebnisse des Kantonschemikers haben ergeben, dass das Trinkwasser in der Gemeinde Ostermundigen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

• Die Ergebnisse der bakteriologischen Untersuchungen sind einwandfrei.
• Der Nitratgehalt liegt bei rund 5.0 Milligramm pro Liter Trinkwasser und liegt damit deutlich unter der zulässigen Norm von 40 mg/l.
• Die Wasserhärte ist durchschnittlich 21.0 °fH (französische Härtegrade). Das Wasser kann als mittelhart bis ziemlich hart bezeichnet werden. Weil die Wasserhärte innerhalb des Gemeindegebietes unterschiedlich sein kann, bitten wir Sie, die genaueren Werte der gewünschten Liegenschaft beim Sekretariat der Abteilung Tiefbau und Betriebe zu erfragen (Tel. 031 930 11 11).

Das Trinkwasser für die Gemeinde Ostermundigen wird vom Wasserverbund Region Bern AG und der Gemeindebetriebe Muri geliefert. Es stammt zum grössten Teil aus Grundwasser und zu einem kleinen Teil aus Quellwasser.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch im Internet unter www.wasserqualitaet.ch (PLZ 3072 eingeben).

Betriebe Ostermundigen

FREIBAD Ostermundigen

1. Eröffnung
Samstag, 11. Mai 2024, 09.00 Uhr

2. Öffnungszeiten
11. Mai – 31. Mai, 09.00 – 19.00 Uhr
1. Juni – 15. Juni, 09.00 – 21.00 Uhr
(1. August nur bis 18:00 Uhr)
16. August – 31. August, 09.00 – 20.00 Uhr
1. – 15. September, 09.00 – 19.00 Uhr

3. Dauer der Saison
Die Saison dauert bis und mit dem 15. September 2024 (Eidg. Buss- und Bettag)

4. Eintrittspreise
a) Saisonabonnemente:
Erwachsene, CHF  65.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 50.00
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 50.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 50.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 30.00
Familien mit Wohnsitz in Ostermundigen, 1) 3) CHF 130.00
Depot pro Abonnement-Karte, CHF 5.00
Bearbeitungsgebühr für den Ersatz einer verlorenen oder defekten Abonnement-Karte der laufenden Saison, CHF 15.00

1) Das Kassenpersonal behält sich vor, die Bezugsberechtigung mit einem offiziellen Ausweis (z.B. ID, Pass, Ausbildungsausweis, usw.) bestätigen zu lassen. Ohne gültigen Ausweis gelten die Preise für Erwachsene!
2) Freibad-Besuchende mit Behinderungen können eine Begleitperson gratis mitnehmen, wenn an der Kasse eine Begleiterkarte (Ausgabestelle Regierungsstatthalteramt) vorgewiesen wird.
3) Um ein Familien-Saisonabonnement kaufen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ (gleichzeitig) erfüllt werden: alle Personen leben in Ostermundigen und (unabhängig des Zivilstandes und Geschlechtes) im gleichen Haushalt, alle Abonnemente werden gleichzeitig bezogen und es werden mindestens 1 Abonnement für Erwachsene und 1 Abonnement für Kinder gekauft.

Alle Abonnemente können ab dem 11. Mai 2024 während den Öffnungszeiten an der Kasse des Freibades Ostermundigen am Dennigkofenweg 120 bezogen werden. Pro Abonnement-Karte wird zusätzlich ein Depot von CHF 5.00 einkassiert.

Ermässigter Vorverkauf (nur von Saisonabonnementen) an der Freibad-Kasse vom Montag 29. April bis Freitag 10. Mai 2024 mit 10 Prozent Vergünstigung (Montag bis Freitag jeweils von 09.00 bis 17.15 Uhr, Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag und Auffahrt kein Vorverkauf).

b) Abonnemente mit 12 Eintritten:
Erwachsene, CHF 55.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 40.00
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 40.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 40.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 25.00
Depot pro Abonnement-Karte, CHF 5.00

Verlorene oder defekte 12er-Abonnemente werden nicht ersetzt.

Die 12er-Abonnemente haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Kaufdatum. Nicht benützte Eintritte werden nach Ablauf dieser Frist nicht erstattet.

12er-Abonnemente ohne aufgedrucktem Ablaufdatum sind nicht mehr gültig und deren ungebrauchte Eintritte werden nicht mehr zurückerstattet.

Für 12er-Abonnemente gibt es keinen ermässigten Vorverkauf.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a «Saisonabonnemente»

c) Einzel-Eintritte:
Erwachsene, CHF 5.50
Erwachsene ab 17.00 Uhr (Feierabend-Tarif), CHF  4.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 5.00
IV-Beziehende, 1)  2) CHF 4.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 4.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 2.50
Kinder ab Jahrgang 2018, 1) gratis
Reduktion für angemeldete Gruppen ab 5 Personen (pro zahlende Person), CHF 0.50

Personen, welche lediglich das Restaurant besuchen und die übrige Freibadanlage nicht benützen, erhalten den Zutritt kostenlos.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a «Saisonabonnemente»

Achtung – ab mehr als 12 Eintritten pro Saison lohnt es sich, ein Saisonabonnement zu kaufen!

d) Schulbaden:
Schulkinder inkl. Lehrperson, Einheimische, gratis
Schulkinder inkl. Lehrperson, Auswärtige, CHF 2.00

e) Mietgebühren:
Kleiderkästli, pro Einzeleintritt, Depot
Kleiderkästli klein, pro Saison, CHF 25.00
Kleiderkästli gross, pro Saison, CHF 35.00
Kabinen, pro Saison, CHF 120.00
Schlüssel-Depot (für 1 oder 2 Schlüssel), CHF  40.00

f) vergünstigte Einzeleintritte in anderen Bädern:
Gegen Vorweisung des Saison-Abonnements des Freibades Ostermundigen können folgende Freibäder zu ermässigten Preisen besucht werden:
Aarberg, Balsthal, Belp, Biglen, Büren a.A., Burgdorf, Fraubrunnen, Gerlafingen, Grenchen, Grosshöchstetten, Herzogenbuchsee, Huttwil, Kirchberg, Konolfingen, Koppigen, Langenthal, Langnau i.E. (Freibad und Hallenbad), Lützelflüh, Lyss, Messen, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Münsingen, Muri b. Bern, Nidau, Roggwil, Schüpfen, Solothurn, Sumiswald, Wangen a.A., Worb, Worben (Hallenbad), Zuchwil.

Das gleiche Recht gilt natürlich auch für die oben erwähnten Bäder beim Besuch des Freibades Ostermundigen. Die ermässigten Preise für diese Einzel-Eintritte betragen im Freibad Ostermundigen:
Erwachsene, CHF 2.50
AHV-Beziehende, 1) CHF 2.50
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 2.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 2.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 1.00

g) Tarif für Vermietungen diverser Artikel und Anlageteile:
Badeanzug, CHF 5.– + CHF 20.– Depot
Badehose, CHF 5.– + CHF 20.– Depot
Frottiertuch, CHF 2.–
Sonnenschirm, CHF 2.–
Tischtennis-Spielset, CHF 10.– Depot
Reservation Beachvolleyball-Feld 1 – 4 Std., CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal
Reservation Schwimmbahn/-bereich 1 – 4 Std., CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal

5. Badeordnung
Die Badeordnung ist im Freibad angeschlagen und für alle Badbenützenden verbindlich. Sie kann auch von der Gemeindehomepage unter www.ostermundigen.ch (Online-Schalter Reglemente) heruntergeladen werden (Nr. 605).

6. Hinweise
Das Freibad-Restaurant wird durch die Petrucci Gastro GmbH geführt, welche auf regional, frisch & lecker setzt. Ihre Vision vereinigt die Verwendung regionaler sowie frischer Produkte für die Zubereitung Ihrer Gerichte, ein breites Angebot an gesundem sowie schmackhaftem Essen sowie Qualität zu fairen Preisen.

Während dem Vorverkauf vom 1. bis 10. Mai 2024 ist das Freibad-Restaurant bereits für «Kaffee und Gipfeli» geöffnet.

Das Freibad-Restaurant ist bei guter Witterung ab dem 11. Mai 2024 (jeweils ab 09.00 Uhr) geöffnet.

Im Freibad werden auch diesen Sommer wieder diverse Schwimmkurse angeboten. Informationen dazu sind an der Freibadkasse erhältlich.

Die Schlüssel der reservierten Saisonkabinen und -kästli bitte bis Ende Mai abholen, sonst werden sie an andere Interessierte weitergegeben.

Benützen Sie den RBS-Bus nach Gümligen, Haltestelle direkt vor dem Freibad. Der Bus verkehrt täglich (bis ca. 19.45 Uhr) alle 30 Minuten.

Wir wünschen allen Freibadbesuchenden viele angenehme und erholsame Stunden, sei es am oder im Bassin oder auf der Terrasse des Restaurants.

Tiefbau und Betriebe

Informationsanlass Finanzen ab 75 Jahren am 1. Mai 2024

Ein bedeutendes Thema im Alter sind die persönlichen Finanzen. Aufgrund der gesundheitlichen Situation, zunehmendem Unterstützungsbedarf und neuer Wohnsituation kann sich die finanzielle Situation verändern. Erfahren Sie mehr über Finanzen im Alter und welche Formen von Unterstützung Ihnen zur Verfügung stehen. Ergreifen Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eine individuelle Kurzberatung zu erhalten.

Wann: Mittwoch, 1. Mai 2024, 15.00 bis 16.30 Uhr
Wo: Kath. Kirche Pfarrei Guthirt, Obere Zollgasse 3, 3072 Ostermundigen

Der Anlass wird vom Sozialen Netz Ostermundigen (Spitex Ostermundigen, tilia Ostermundigen und Steingrüebli, Kath. Kirche Pfarrei Guthirt, AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen und der Gemeinde Ostermundigen) organisiert. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Kontakt: Gemeinde Ostermundigen; Infostelle Kind, Familie und 60+, Pia Oetiker; generationen@ostermundigen.ch oder 031 930 12 90 (Montag, Donnerstag und Freitag)

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Sammelaktion Sonderabfälle aus dem Haushalt

Warum eine Sammelaktion?
Haushalt-Sonderabfälle bedeuten eine Gefahr für Boden, Luft und Wasser. Deren umweltgerechte Entsorgung dient der Erhaltung unserer Lebensqualität und ist deshalb für jedermann ein Muss!

Problemabfälle gehören unter keinen Umständen in den Kehrichtsack oder in die Kanalisa-tion. Damit Sie alle Gifte, welche sich im Verlaufe der Zeit in Haushalt, Keller, Estrich, Garage usw. angesammelt haben, fachgerecht entsorgen können, führt die Abteilung Tiefbau und Betriebe in Zusammenarbeit mit der SOVAG-Sonderabfallverwertungs-AG Basel, eine Sammelaktion Sonderabfälle aus dem Haushalt durch.

Wann und wo findet die Sammelaktion statt?
Donnerstag, 18. April 2024
9.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Schulhausareal Bernstrasse, 3072 Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 8, 2. April 2024
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe
Lärmsanierung übriges Strassennetz; 
Kreditabrechnung

Die Kreditabrechnung für die Lärmschutzmassnahmen «restliches Strassennetz», abschliessend mit einem Nettoaufwand von CHF 68 168,85 wird genehmigt. Der bewilligte Kre-dit von CHF 162 000,00 wird somit um CHF CHF 93 831,35 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Interner Anlass der Abteilung Tiefbau und Betriebe

Aufgrund eines internen Anlasses der Abteilung Tiefbau und Betriebe ist die Abteilung am Mittwoch, 10. April 2024 den ganzen Tag nicht besetzt. 

Dies betrifft nicht nur die Büros an der Bernstrasse 65D sondern auch den Gemeindewerkhof, Forelstrasse 5. 

Gebührenkehrichtsäcke und Gebührenmarken können bei der Gemeindeverwaltung Schiess-
platzweg 1 bezogen werden.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Häckseldienst April

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 22. bis 26. April 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 12. April 2024.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Unterhaltsarbeiten

Zwischen Montag, 8. April 2024 und Freitag, 19. April 2024 finden jeweils in der Nacht ab 03.00 Uhr Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen, Veloabstellplätzen und Unterführungen auf dem Gemeindegebiet statt. Es kann zu temporären Lärmbelästigungen kommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Öffnungszeiten über Ostern

Am Gründonnerstag, 28. März 2024, schliessen die Büros der Gemeindeverwaltung bereits um 16.00 Uhr.

Über die Ostertage bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung von Karfreitag, 29. März 2024, bis und mit Ostermontag, 1. April 2024, geschlossen.

Ab Dienstagnachmittag, 2. April 2024, ab 13.45 Uhr, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.

Gemeinderat Ostermundigen

Unterhaltsarbeiten

Zwischen Montag, 8. April 2024 und Freitag, 19. April 2024 finden jeweils in der Nacht ab 03.00 Uhr Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen, Veloabstellplätzen und Unterführungen auf dem Gemeindegebiet statt. Es kann zu temporären Lärmbelästigungen kommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 7
Datum: 19. März 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau
Tramwendeschlaufe Rüti; Investorenwettbewerb, Kreditgenehmigung z.L. Investi-
tionsrechnung

Für die Durchführung des Investorenwettbewerbs «Tramwendeschlaufe Rüti 1» wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 125’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Präsidial
Stadtklimainitiativen; Mobilitätsinitiative
Nachdem der Grosse Gemeinderat am 29. Februar 2024 die Mobilitätsinitiative abgelehnt hat, hat das Initiativkomitee die Mobilitätsinitiative zurückgezogen. Der Gemeinderat hat vom Rückzug der Mobilitätsinitiative formell Kenntnis genommen.
Die auf Juni 2024 vorgesehene Abstimmung entfällt somit definitiv.

Gemeinderat Ostermundigen

Sammlung von Haushalt-Kunststoffen

Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoffe sind im Haushalt allgegenwärtig.
Diese gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit dem Sammelsystem «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. 

Ab dem 1. April 2024 können in Ostermundigen nun solche Haushalt-Kunststoffe gesammelt werden. 

Verkaufsstellen der Sammelsäcke in Ostermundigen:
– Gemeindeverwaltung Ostermundigen, Bernstrasse 65D und Schiessplatzweg 1
– Coop Ostermundigen, Filialen Bahnhofstrasse 3 und Bernstrasse 142
– Denner Ostermundigen, Bernstrasse 79
– Migros Ostermundigen, Filialen Bernstrasse 114 und Poststrasse 1

Rücknahme-Sammelstellen für gefüllte Sammelsäcke in Ostermundigen:
– Migros Ostermundigen, Bernstrasse 114
– Migros Ostermundigen, Poststrasse 1

Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcke:
– 17 Liter:   CHF 10.–*
– 35 Liter:   CHF 19.–
– 60 Liter:   CHF 32.–
– 110 Liter: CHF 57.–*
* nur in ausgewählten Filialen erhältlich

Was wird gesammelt?
– Folien wie Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli, usw.
– Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Shampoo, Putzmittel, Weichspüler, usw.
– Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte- und Fleischschalen, usw.
– Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher, usw.
– Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen, usw.
– Getränkekartons (z.B. Tetra Pak)
Wichtig: PET-Getränkeflaschen gehören weiterhin in die separate PET-Sammlung

Mehr Informationen dazu, was genau gesammelt werden kann und was nicht unter www.sammelsack.ch

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. 

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Häckseldienst April

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 22. bis 26. April 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 12. April 2024.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Kompostierkurs: 18. Mai 2024

Die Kompostberatung der Stadt Bern, die Gemeinden Köniz und Ostermundigen sowie die Quartierkompostgruppe Rossfeld veranstalten einen Einführungskurs in das Kompostieren. Ansprechen möchten wir alle Interessierten, Gartenbesitzer, Haus- und Siedlungswarte. Der Kurs ist gratis und findet bei jeder Witterung statt. Vorbehalten ist eine kurzfristige Absage bei einer extrem widrigen Wettersituation. Achtung beschränkte Teilnehmerzahl. Dauer ca. 1½–2 Stunden.

Kursdatum:
Samstag, 18. Mai 2024, von 10.00 bis 12.00 Uhr auf dem Quartierkompostplatz Rossfeld, vis- à-vis Rossfeldstrasse 42, 3004 Bern

Anmeldungen mit Angabe der Adresse und Mobil-Telefonnummer bis Freitag, 10. April 2024 an:

Entsorgung + Recycling Stadt Bern
Kompostberatung
Murtenstrasse 100
Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 321 79 79
E-Mail: kompostberatung@bern.ch
www.bern.ch/entsorgung

Gemeinde Köniz
DZ Abfallbewirtschaftung und Deponie
Muhlernstrasse 101, 3098 Köniz
Telefon: 031 970 93 73
E-Mail: abfall@koeniz.ch 
www.koeniz.ch

Gemeinde Ostermundigen
Tiefbau und Betriebe
Bernstrasse 65D
3072 Ostermundigen
Telefon: 031 930 11 11
E-Mail: tiefbau@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Ticketverlosung: Theaterverein SchauLust

Für die Vorpremiere des neuen Stücks «Sex, Charme & Pistole», verlost die Gemeinde Ostermundigen 5 x 2 Tickets. Donnerstagabend, 4. April, 19.30 Uhr, Tellsaal.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff «SchauLust», Ihrem Namen und der Postadresse an kultur@ostermundigen.ch. Einsendeschluss ist der 24. März. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden bis zum 29. März schriftlich benachrichtigt.

«Sex, Charme & Pistole», eine Komödie von Arthur Wüthrich. Regie/Leitung: Markus Rudin.
Ein Damen-Quartett plant einen Banküberfall und trifft die letzten Vorbereitungen. Ein letztes Mal wird der Überfall in der Wohnstube «durchgespielt». Da tauchen plötzlich Zweifel auf: Schreck-Schusspistole, übergestülpte Damenstrümpfe oder die «Waffen der Frau», was soll eingesetzt werden?

Spieldaten: Freitag, 5. April: 20 Uhr; Samstag, 6. April: 20 Uhr; Sonntag, 7. April: 16 Uhr.

Infos und Trailer: www.theatervereinschaulust.ch 

Öffnungszeiten über Ostern

Am Gründonnerstag, 28. März 2024, schliessen die Büros der Gemeindeverwaltung bereits um 16.00 Uhr.

Über die Ostertage bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung von Karfreitag, 29. März 2024, bis und mit Ostermontag, 1. April 2024, geschlossen.

Ab Dienstagnachmittag, 2. April 2024, ab 13.45 Uhr, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.
Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Unterhaltsarbeiten

Zwischen Montag, 8. April 2024 und Freitag, 19. April 2024 finden jeweils in der Nacht ab 03.00 Uhr Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen, Veloabstellplätzen und Unterführungen auf dem Gemeindegebiet statt. Es kann zu temporären Lärmbelästigungen kommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Liebe Ostermundiger*innen

Der Computer surrt, die Kaffeemaschine brummt, der Wasserkocher dampft: So tönt der Energie- und Klimaunterricht der Stiftung Pusch an einem sonnigen Morgen im Februar 2024 in der Schule Mösli in Ostermundigen. Der Geräuschteppich wird er-gänzt durch Gespräche von Lehrpersonen und Jugendlichen.

Ganz am Anfang ist es jedoch still in der 6. Klasse der beiden Lehrerinnen Frau von Allmen und Frau Inäbnit: Herr Fröhlich von Pusch startet mit seinem Energy-TV-Programm. Vorerst erfragt er in «Interviews», wo die Schüler*innen im Alltag Energie brauchen. Fürs Handy, den Kühlschrank, beim Gamen, fürs Licht, beim Sport, für den Computer, beim Zugfahren, etc. tauchen als Antworten auf.

Als Journalistinnen und Journalisten von Energy TV sind die Schüler*innen danach selbst gefordert. Einzeln, in Gruppen und im Plenum bearbeiten sie Fragestellungen, wie z.B. warum der Morteratschgletscher sich so schnell zurückzieht, wie man Energie schlau nutzen kann und wo sie zu Hause Energie verbrauchen.

Praktisch und zum Anfassen ist die Leistungsmessung verschiedener Elektrogeräte, die beim Postenlauf am Schluss möglich ist. Es zeigt sich, dass der erwähnte Computer bei gleicher Laufzeit deutlich weniger Energie verbraucht als die Kaffeemaschine und der Wasserkocher – und so schliesst sich der Kreis auch im Hinblick auf die besondere Geräuschkulisse.

Pusch und die Gemeinde Ostermundigen: Pusch steht für «Praktischer Umweltschutz Schweiz», eine Stiftung, die Schulen, Gemeinden und Unternehmen in den Themenbereichen Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit berät und unterstützt. Die Gemeinde Ostermundigen finanziert den Energie- und Klimaunterricht von Pusch zur Information und Sensibilisierung von Schüler*innen in Ostermundigen. Das Lernmodul «Energie und Klima» umfasst drei Lektionen und ist für dritte und sechste Klassen sowie die Oberstufe gedacht. Interessierte Lehrpersonen melden ihre Klasse direkt über die Pusch-Website https://www.pusch.ch/fuer-schulen/unterricht-buchen an. Nebst dem Modul «Energie und Klima» kann auch eines zu «Abfall und Konsum» gebucht werden.

Auskunft und Kontakt: Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen sonnige Märztage und grüsst Sie freundlich. Bei Fragen und Informationsbedarf dürfen Sie sich gerne melden: Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, Ostermundigen, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Leitbild Gesellschaft 

Wir sind mit stetigen Veränderungen in unserer Gesellschaft konfrontiert. Um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu meistern und Veränderungen vorausschauend begegnen zu können, wurde das Leitbild Gesellschaft erarbeitet. Bereits im Jahr 2021 wurde dieses als Legislaturziel des Gemeinderates festgelegt. Im Fokus des Leitbildes steht die Frage: 

Welche Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden, damit sich alle in Ostermundigen wohlfühlen?
Im Erarbeitungsprozess des Leitbildes haben sich Fachpersonen, Organisationen, Schulen, die Verwaltung, die Politik und die Bevölkerung beteiligt und ihre Visionen, Wünsche und Ideen diskutiert. Dabei wurden die Bedürfnisse der Einwohnenden in den Vordergrund gestellt. Der Gemeinderat will sich dafür einsetzten, dass alle Vereine, Dienstleistenden und Gewerbetreibende sowie weitere engagierte Kreise bestmögliche Entwicklungschancen erhalten. 

Das daraus entstandene Leitbild dient als strategische Grundlage bis ins Jahr 2035. 

Wir freuen uns, die Zukunft des Lebensraums Ostermundigen gemeinsam mit allen Beteiligten und Betroffenen zu gestalten!  

Das Leitbild finden Sie auf unserer Homepage oder kann telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. 

Der Gemeinderat

Auskunft/Kontakte
Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen Pia Oetiker und Nicola Schurtenberger,
Co-Projektleiterinnen (Tel. 031 930 14 14) gerne zur Verfügung.

Gesucht: Mitglieder für die Fachkommission Integration

Die Gemeinde Ostermundigen sucht Mitglieder für die neue Fachkommission Integration.

Die Kommission behandelt die spezifischen Fragen, der in der Gemeinde wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer mit dem Ziel, die Integration zu fördern.

Gesucht sind Personen, die über persönliche oder berufliche Erfahrungen im Bereich Inte-
gration verfügen. Zudem sollen sie die deutsche Sprache in Wort und Text verstehen und sich in ihr ausdrücken können.

Die Mitglieder der Kommission werden durch den Gemeinderat gewählt. Es ist mit einem Aufwand von 2–3 Sitzungen pro Jahr zu rechnen. Die Sitzungen werden gemäss dem Entschädigungsreglement der Gemeinde entschädigt.

Falls Sie Interesse an einer Teilnahme haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, senden Sie uns bitte bis 1. Mai 2024 ein kurzes Motivationsschreiben an:

oeffentliche.sicherheit@ostermundigen.ch (Betreff: Mitgliedschaft Fachkommission Integration).

Fragen beantwortet Ihnen gerne der Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit, Peter von Arx, Tel. 031 930 14 45.

1. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 29. Februar 2024, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Emsale Selmani
Es sind 36 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Benjamin Gimmel, Adrian Gränicher, Hans-Rudolf Hausammann, Marisa Herren, Kerstin Kistler, Matthias Kuert Killer, Lukas Lanz, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Edi Medilanski, Sandro Minka II,
Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Rolf Rickenbach, Maja Schneider, Simone Schnider-Müller, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Thulani Thomann, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn und Hans Wipfli

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Yves Jordi, Adrian Tanner und 1 Sitz «Grüne» vakant sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

248. Das Protokoll Nr. 5 der GGR-Sitzung vom 26. Oktober 2023 wird genehmigt.

249. Das Protokoll Nr. 6 der GGR-Sitzung vom 7. Dezember 2023 wird genehmigt.

250. Als Ersatz für den zurückgetretenen Lucien Minka II (FDP) wird Christoph Leiser (FDP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

251. Als Ersatz für den zurückgetretenen Cyrill Zuber (SVP) wird Markus Truog (SVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. März 2024
bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

252. Als Ersatz für den zurückgetretenen Gerhard Zaugg (SVP) wird Franziska Brunner (SVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission für öffentliche Sicherheit gewählt.

253. Als Ersatz für den zurückgetretenen Christoph Leiser (FDP) wird Regula Feldmann (FDP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Sozialkommission gewählt.

254. Gehaltssystem – Genehmigung Nachkredit
a. Die Integration der Reinigungsangestellten in das Gehaltssystem der Gemeinde Ostermundigen und die Einreihung in die Lohnklasse 1, sowie Vorarbeitenden in die Lohnklasse 2, wird genehmigt.
b. Die Mehrkosten von insgesamt CHF 174’570.00 inkl. Sozialversicherungsbeiträgen zulasten der Erfolgsrechnung 2024 für die Neuberechnung der Löhne des Reinigungspersonals werden zur Kenntnis genommen.
c. Zulasten der Erfolgsrechnung 2024 wird ein Nachkredit von CHF 90’240.00 genehmigt

255. Die «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität in Ostermundigen (Mobilitätsinitiative)» wird abgelehnt.

256. Für den Ersatz der öffentlichen Wasserleitungen, für die Erneuerung der öffentlichen Strassenentwässerung und -beläge sowie für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung im Birkenweg (Birkenweg 9 bis Tiefenmöslistrasse 3) wird zulasten der Investitionsrechnung ein Gesamtkredit von CHF 697’800.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

257. Werkhof; Ersatzbeschaffung Kehrichtlastwagen; Kreditgenehmigung
a. Für die Ersatzbeschaffung von zwei elektrischen Kehrichtfahrzeugen und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur im Werkhof (Etappe 1) wird zulasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Abfallentsorgung ein Kredit von CHF 1’600’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.
b. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

258. Strassenkorrektion Bolligenstrasse Nord; Kreditabrechnung
a. Von der Kreditabrechnung zum Projekt «Korrektion Bolligenstrasse Nord» abschliessend mit einer Kostensumme von CHF 403’725.55 (inkl. MwSt.) wird Kenntnis genommen.
b. Von der Kreditabrechnung Kostenbeteiligung der Gemeinde Ostermundigen zugunsten der Stadt Bern für die Zusatzbestellung der Mehrbreite Fahrradstreifen von 1,50 m auf 2,00 m abschliessend mit einer Kostensumme von CHF 0.00 wird Kenntnis genommen.

259. Von der Kreditabrechnung über die «Neuerstellung von öffentlichen Wasserleitungen in der Gruben- und Paracelsusstrasse», abschliessend mit der Kostensumme von CHF 200’076.10 (inkl. MwSt.), wird Kenntnis genommen.

260. Von der Kreditabrechnung über
«Perimeter Rörswilstrasse; Erneuerung und Ersatz der öffentlichen Abwasser-
leitungen», abschliessend mit der Kostensumme von CHF 748’688.05 (inkl. MwSt.), wird Kenntnis genommen.

261. Wahl- und Abstimmungsreglement; Genehmigung Teilrevision
a. Die vorliegende Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsreglements wird mit einer Änderung genehmigt und per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt.
b. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

262. Die Motion SVP-Fraktion betreffend Kreditvorlage zur Renovation und Erweiterung des Schulhauses «Rothus» als Variantenabstimmung vorzulegen wird zurückgezogen.

263. Die Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion zum Vorgehen des Gemeinderates bei der Neuerung zu amtlichen Publikationen wird schriftlich beantwortet.

264. Orientierungen des Gemeinderates
a. «Leitbild Gesellschaft»; Projektvorstellung
b. «Tram Region Bern»; Informationsveranstaltung am 25. März 2024

265. Überparteiliche Motion betreffend Personalressourcen für Umsetzung Leitsatz 5 RES; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 257 und 261 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses in «ePublikation.ch» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 2. Mai 2024 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 20.15 Uhr

Namens des Grossen Gemeinderates
Die Präsidentin: sig. Emsale Selmani
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Informationsanlass «Demenz verstehen» am 12. März 2024

Was man nicht sieht, ist noch schwer zu erkennen. Wie zeigen sich die verschiedenen Demenzformen und welche Wirkung haben diese auf das Erleben von Demenzbetroffenen? Mit Verständnis der Situation können wir uns besser in andere hineinversetzen und Begegnungen können so besser gelingen. 

Sie erhalten Einblick in die Welt von Demenzbetroffenen und bekommen Hinweise und Ideen, wie sie angemessen kommunizieren und handeln können.

Wann: Dienstag, 12. März 2024, 18.00 bis 19.30 Uhr 
(anschliessend werden Ihre Fragen beantwortet)

Ort: Tertianum, Mitteldorfstrasse 16, 3072 Ostermundigen

Information und Anmeldung: 
Gemeinde Ostermundigen, Infostelle Kind, Familie und 60+, Pia Oetiker, 031 930 12 90 oder generationen@ostermundigen.ch

Der Anlass ist kostenlos. Getränke und etwas Kleines zum Essen stehen zur Verfügung.

Der Informationsanlass wird vom Sozialen Netz Ostermundigen (Alzheimer Bern, Tertianum, tilia Tagestreff und Gemeinde Ostermundigen) organisiert. 

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 5
Datum 20. Februar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung. 

Hochbau

Fachgruppe Bau und Gestaltung; Wahl neues Mitglied
Per Ende Dezember 2023 hat das langjährige Mitglied Gianrico Settembrini seinen Rücktritt aus der Fachgruppe eingereicht. Als neues Mitglied wird Tima Kamberi, Architektin FH/SIA, per 1. März 2024 für die laufende Legislatur, d.h. bis 31. Dezember 2024, gewählt.

Öffentliche Sicherheit

Integration von Ausländer:Innen; Deutschbons
Der Vertrag mit der Stadt Bern über die Vergabe von Deutschbons in Ostermundigen, welcher vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 gültig ist, wird genehmigt.

Gemeinderat Ostermundigen

Häckseldienst

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 11. bis 15. März 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 1. März 2024.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Stadtklimainitiativen: Klimainitiative; Reglement zur Umsetzung; Genehmigung und Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029 – Ablauf der Referendumsfrist

Am 7. Dezember 2023 hat der Grosse Gemeinderat das «Stadtklimainitiativen: Klimainitiative; Reglement zur Umsetzung; Genehmigung» und die «Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029» beschlossen. 

Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Somit sind beide Beschlüsse des GGR rechtskräftig.

Der Gemeinderat

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2024
Sitzung Nr. 1

Donnerstag, 29. Februar 2024, 18.00–21.00 Uhr
im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

248. Protokoll Nr. 5 der GGR-Sitzung vom 26. Oktober 2023; Genehmigung  
Geschäft 988  

249. Protokoll Nr. 6 der GGR-Sitzung vom 7. Dezember 2023; Genehmigung  
Geschäft 988  

250. Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl (L. Minka II)  
Geschäft 2454  

251. Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl (C. Zuber)  
Geschäft 2454  

252. Kommission für öffentliche Sicherheit; Ersatzwahl
Geschäft 316  

253. Sozialkommission; Ersatzwahl  
Geschäft 2182  

254. Gehaltssystem; Integration Reinigungsmitarbeitende; Genehmigung Nachkredit
Geschäft 7329  

255. Stadtklimainitiativen; Mobilitätsinitiative; Genehmigung/Ablehnung  
Geschäft 8185  

256. Birkenweg; Ersatz Wasserhauptleitung, Erneuerung Strassenentwässerung, Ersatz Strassenbeläge und Erneuerung Strassenbeleuchtung; Genehmigung Investitionskredite  
Geschäft 8435  

257. Werkhof; Ersatzbeschaffung Kehrichtlastwagen; Kreditgenehmigung  
Geschäft 8971  

258. Strassen; Korrektion Bolligenstrasse Nord; Kreditabrechnung
Geschäft 2263  

259. Wasserversorgung; Gruben- und Paracelsusstrasse; Neuerstellung von öffentlichen Wasserleitungen; Kreditabrechnung
Geschäft 5054  

260. Abwasserentsorgung; Perimeter «Rörswilstrasse»; Erneuerung und Erweiterung der öffentlichen Abwasserleitungen; Kreditabrechnung
Geschäft 3556  

261. Wahl- und Abstimmungsreglement; Genehmigung Teilrevision
Geschäft 9456  

262. Motion SVP-Fraktion betreffend Kreditvorlage zur Renovation und Erweiterung des Schulhauses «Rothus» als Variantenabstimmung vorzulegen; Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat
Geschäft 9544  

263. Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion zum Vorgehen des Gemeinderates bei der Neuerung zu amtlichen Publikationen; schriftliche Beantwortung
Geschäft 9455  

264. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 1250

> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Emsale Selmani, Präsidentin

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: 
Gemeinde Ostermundigen – Unterlagen

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Publikation

Neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 39 «Tell»; Änderung Zonenplan,
Baureglement und Gestaltungsrichtplan «Bernstrasse Ost»; Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat führt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, das Mitwirkungsverfahren zur neuen Zone mit Planungsplicht (ZPP) Nr. 39 «Tell» durch.

Die folgenden Unterlagen sind vom 15. Februar 2024 bis zum 18. März 2024 auf der Gemeindewebsite www.ostermundigen.ch unter den Rubriken «Aktuelles & Projekte» > «Mitwirkungen» > «Laufende Mitwirkungen» > «ZPP Nr. 39 Tell» einzusehen:

• Änderung Gestaltungsrichtplan «Bernstrasse Ost», Teilareal Tell
• Änderung Zonenplan (neuer ZPP-Perimeter)
• Änderung Baureglement (Vorschriften neue ZPP)
• Erläuterungsbericht

Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Gemeindeplanung, Bernstrasse 65, 3072 Ostermundigen, eingesehen werden. Tel. 031 930 14 14, E-Mail: planung@ostermundigen.ch

Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 18. März 2024 schriftlich zu den Absichten des Gemeinderates äussern.

Eingaben sind zu richten an: Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen oder per E-Mail an planung@ostermundigen.ch

Einsprachen im Sinne von Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.

Der Gemeinderat

Häckseldienst

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 11. bis 15. März 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 1. März 2024

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse Schulkommission Ostermundigen

Sitzung Nr. 1
24. Januar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Liste nicht die gesamte Traktandenliste der Schulkommis-sionssitzung.

Bildungsstrategie 2017 – 2024
Die Schulkommission hat die abgeschlossenen Massnahmen der Bildungsstrategie als erledigt abgeschrieben:

  • Wichtige Neuerungen werden gegenüber den Eltern und den Gemeindebehörden aktiv kommuniziert.
  • Überprüfung der Klassenorganisation der Primarstufe und Überprüfung des Schulmodells der Sekundarstufe 1.

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 4
6. Februar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau
Liegenschaft Tell; Umnutzung Restauranträumlichkeiten

Das Konzept für die Umnutzung und Betriebsorganisation der Räumlichkeiten des ehemaligen Kultur Bistro wird genehmigt. Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2024 wird ein Nachkredit von gesamthaft CHF 46 117.00 (Liegenschaftsunterhalt, Reinigung, Drucksachen, Publikation, Büromöbel und Geräte) genehmigt.

Bildung Kultur Sport
Schul- und Kindergartenbetrieb; Ersatz-beschaffung ICT-Infrastruktur 2024–2029; Kreditabrechnung

Die Kreditabrechnung für die externe Projektbegleitung betreffend Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur 2024 bis 2029 in den Schulen, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 33 913.95 wird genehmigt. Der bewilligte Kredit von CHF 38 500.00 wird somit um CHF 4586.05 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Sirenentest 2024

Der alljährliche Sirenentest findet dieses Jahr am
Mittwoch, 7. Februar 2024 zwischen 13.30 und 14.00 Uhr
statt. Mit diesem Test wird die Funktionstüchtigkeit der 4 Sirenen auf unserem Gemeindegebiet getestet. 

Während einer Minute ertönt der Allgemeine Alarm als regelmässig auf- und absteigender Ton. Die Bevölkerung wird ebenfalls über
TV- und Radiospots über das richtige Verhalten bei einer Gefährdung informiert.

Abteilung Öffentliche Sicherheit

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Teilrevision der Gemeindeordnung

Am 25. Juli 2023 hat der Gemeinderat die Teilrevision der Gemeindeordnung beschlossen und mit Publikation vom 25. Oktober 2023 bekannt gemacht. 

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die beschlossene Teilrevision in Anwendung von Art. 56 Gemeindegesetz genehmigt.

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung der Reglementsänderung per 1. Januar 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 1
Datum: 9. Januar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Präsidial

Personal; Teuerungsausgleich 2024
Der Gemeinderat hat für das Gemeindepersonal für das Jahr 2024 einen Teuerungsausgleich von 2% und hierfür zulasten der Erfolgsrechnung 2024 einen Nachkredit von rund CHF 210’000.00 genehmigt.

Stadtklimainitiativen; Klimainitiative
Mit dem vom Grossen Gemeinderat genehmigten Gegenvorschlag werden die Anliegen der Initiative erfüllt, weshalb das Initiativkomitee die Klimainitiative zurückgezogen hat. Der Gemeinderat hat vom Rückzug der Klimainitiative Kenntnis genommen. Die auf Juni 2024 vorgesehene Abstimmung entfällt somit.
Offen bleibt zum heutigen Zeitpunkt, ob am 9. Juni 2024 allenfalls eine Volksabstimmung zur noch hängigen Mobilitätsinitiative stattfinden wird.

Tiefbau + Betriebe

Grünflächenmanagement; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die Erstellung des Managements für den Grünflächenunterhalt, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 110’276.40, wird genehmigt. Der bewilligte Kredit von CHF 112’000.00 wird somit um CHF 1’723.60 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Aufsichtsstelle für Datenschutz

Als Aufsichtsstelle für datenschutzrechtliche Angelegenheiten in der Gemeinde Ostermundigen ist die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ernannt worden. Sie erfüllt die ihr in Artikel 34 des kantonalen Datenschutzgesetzes zugewiesenen Aufgaben.

Das Datenschutzreglement kann auf der Gemeindehomepage eingesehen oder bei der Gemeindekanzlei am Schiessplatzweg 1 während den Büroöffnungszeiten bezogen werden.

Geschäftsprüfungskommission (Gpk)

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Feuerwehr Ostermundigen
Austritte, Ehrungen, Ernennungen und Beförderungen

Per Dezember 2023 können folgende Mutationen bekannt gegeben werden:

Austritte
Name/Vorname / Einteilung / Dienstjahre / Austrittsdatum
Durband Rafael / E10 / 8 / 31.07.2023
Kipfer Lars / E11 / 3 / 31.01.2023
Klauck Nina / E21 / 5 / 31.03.2023
Kurmann Steven / E10 / 4 / 30.04.2023
Müller André / E20 / 4 / 31.10.2023
Noby Alain / E11 / 3 / 31.08.2023
Schär Valentin / Rekrut / 2 / 17.10.2023
Tresch Pascal / E11 / 29 / 31.12.2023
Vogel Noëmi / E10 / 5 / 07.10.2023
Walther Marc / E11 / 4 / 06.12.2023
Zimmermann Roland / E10 / 7 / 10.06.2023

Ehrungen
10 Jahre Feuerwehrdienst haben geleistet:
Lehretter Birgit
Schäublin Andreas
Schöni Markus
Zoll Samuel

15 Jahre Feuerwehrdienst haben geleistet:
Briggen Daniel
Rial Eva

20 Jahre Feuerwehrdienst haben geleistet:
Brechbühl Luc
Friedrich Stefan
Huber Patrick
Köchli Thomas

Ernennungen
Zum Jugendfeuerwehr:
Jaskic Melisa
Lehmann Adrian
Raja Fatima

Zum Rohrführer:
Beyeler Eric
de Haan Mélissa
Testardi Fabio

Zum Atemschutzgeräteträger:
Ingold Adrien
Burian Anne
Tresch Jan
Müller Mischa
Carreira Rial Marco

Zum Zugführer-Stv Einsatzzung 2: 
Acklin Gloria

Zum Zugführer Einsatzzug 1: 
Häni Thomas
Beförderungen

Zum Gefreiten:
Lehretter Birgit

Zum Korporal:
Leuzinger Adrian
Hofer Thomas

Zum Wachtmeister:
Reinle Marco

Wir danken den erwähnten Feuerwehrangehörigen bestens für ihren Einsatz zugunsten der Bevölkerung und wünschen ihnen weiterhin viel Befriedigung in ihrer Feuerwehrtätigkeit.

Kommando Feuerwehr Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Schalterschliessung über die Weihnachts- und Neujahrszeit

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ostermundigen bleiben von Mittwoch, 27. Dezember 2023, bis und mit Dienstag, 02. Januar 2024, geschlossen.

Am Mittwoch, 03. Januar 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.

Der Gemeinderat

Keine Grüngut- und Kehrichtabfuhr Weihnachten und Neujahr 2023/2024

An folgenden Daten finden keine Grüngut- und Kehrichtabfuhren statt:
Montag, 25. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 
Dienstag, 26. Dezember 2023 und 02. Januar 2024

An folgenden Daten finden ausserordentliche Kehrichtabfuhren statt:
Mittwoch, 27. Dezember 2023 und 03. Januar 2024

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 25
Datum: 12. Dezember 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Bildung Kultur Sport

Klassenplanung Schuljahr 2024/25
An die Bildungs- und Kulturdirektion Bern wird der Antrag gestellt:
– auf das Schuljahr 2024/2025 eine neue Klasse auf der Primarstufe zu eröffnen und
– die Führung der befristet bewilligten Klasse der Sekundarstufe 1 um ein weiteres Jahrbis Ende Schuljahr 2024/25 zu verlängern.

Präsidial

Gemeinderat; Departementszuteilung ab 1. Februar 2024
Gemeinderat Erich Blaser (SVP) hat per 31. Januar 2024 als Gemeinderatsmitglied demissioniert. Der Gemeinderat hat als ersten Ersatz der Liste SVP Herrn Hans Wipfli (SVP) als neues Gemeinderatsmitglied für den Rest der Amtsdauer, d.h. vom 1. Februar bis 31. Dezember 2024 gewählt.

Die Departementszuteilung ab 1. Februar 2024 sieht wie folgt aus:

GemeinderatAbteilungStellvertretung
Iten ThomasPräsidialesPanayides Aliki
Panayides Aliki (1. Vize)Öffentliche SicherheitIten Thomas
Fredrich BettinaTiefbau und BetriebeWeber Hadorn Maya
Wipfli HansBildung Kultur SportGrasso Gerardo
Gasser MelanieSozialesPanayides Aliki
Grasso GerardoFinanzen/SteuernWipfli Hans
Weber Hadorn Maya (2. Vize)HochbauFredrich Bettina

Gesamterneuerungswahlen 
Legislatur 2025–2028

Die Gemeindewahlen für die Legislatur 2025–2028 sind auf Sonntag, 22. September 2024 (Blanko-Abstimmungstermin Bund) und eine allfällige Stichwahl für das Gemeindepräsidium auf Sonntag, 27. Oktober 2024, festgesetzt worden.

Gemeinderat Ostermundigen

Teilrevision Verordnung Personal- und Besoldungsordnung (VPBO)

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Teilrevision der VPBO genehmigt hat (Änderungen Art. 37, 44, 59, 60, 69, 73, 81, 83, 90, 93 und 98). Die Teilrevision der OrgVo trat vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Dezember 2023 in Kraft. 

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. 

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Schalterschliessung über die Weihnachts- und Neujahrszeit

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ostermundigen bleiben von Mittwoch, 27. Dezember 2023, bis und mit Dienstag, 02. Januar 2024, geschlossen.

Am Mittwoch, 03. Januar 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.

Der Gemeinderat

Keine Grüngut- und Kehrichtabfuhr Weihnachten und Neujahr 2023/2024

An folgenden Daten finden keine Grüngut- und Kehrichtabfuhren statt:

Montag , 25. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 
Dienstag, 26. Dezember 2023 und 02. Januar 2024

An folgenden Daten finden ausserordentliche Kehrichtabfuhren statt:

Mittwoch, 27. Dezember 2023 und 03. Januar 2024

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Teilrevision Gebührenverordnung per 1. Januar 2024

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 28. November 2023 die Teilrevision der Gebührenverordnung genehmigt hat (Änderung im Anhang VIII und XI, siehe unten). Die Teilrevision der Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Anhang VIII: Tarif für die Gebühren der Finanz- und Steuerverwaltung

Anhang XI: Tarif für die Gebühren im Bereich Öffentliche Sicherheit

Quartierarbeit: Neue Infostelle Rüti

Liebe Bewohnende der Rüti

Das Quartiermobil in der Rüti ist im Winterschlaf. Anstelle davon bietet die Quartierarbeit neu einmal pro Woche eine offene Infostelle vor Ort für alle Bewohnenden der Rüti an. 

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Unterstützung, z.B. beim Verstehen von Briefen, Ausfüllen von Formularen oder beim Finden eines passenden Angebotes? Haben Sie Anliegen oder Ideen, um die Lebensqualität in der Rüti zu verbessern? Die Quartierarbeit ist gerne für Sie da! Kommen Sie spontan bei der Infostelle vorbei.

Standort: Kindergarten Rüti, Rütiweg 138 
Öffnungszeiten: Mittwoch 16 – 18 Uhr (ausser am 27.12.)
Kontakt: Anina Rüdisühli, 079 963 62 09, quartierarbeit@ostermundigen.ch

Am Donnerstag, 14.12. sind alle Bewohnenden der Rüti zwischen 16.30 und 19.00 Uhr zum gemeinsamen Punsch trinken und Güetzli essen eingeladen. Treffpunkt: Glassammelstelle Rüti. 

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6. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 7. Dezember 2023, 17.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann

Es sind 33 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Benjamin Gimmel, Adrian Gränicher, Yves Jordi, Matthias Kuert Killer, Sandra Löhrer, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Rolf Rickenbach, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: 
Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Pia Bähler, Kerstin Kistler, Christoph Leiser, Lucien Minka II, Simone Schnider-Müller und Cyrill Zuber.

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

234. Das Protokoll Nr. 4 der GGR-Sitzung vom 7. September 2023 wird genehmigt.

235. Das «Büro des Grossen Gemeinderates» setzt sich für das Jahr 2024 wie folgt zusammen:
– Präsidium Emsale Selmani (SP), bisher
– 1. Vizepräsidium Daniela Feller (FDP), bisher
– 2. Vizepräsidium Gerhard Zaugg (SVP), neu
– Stimmenzählerin Simone Schnider-Müller (SP), neu
– Stimmenzähler Walter Zysset (SVP), neu

236. Für das Jahr 2024 werden in die Präsidien der Geschäftsprüfungskommission gewählt:
– Präsidium Ulrich Steiner (SVP), bisher
– Vizepräsidium Adrian Tanner (Grüne), bisher

237. Die Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission für den zurückgetretenen Lucien Minka II (FDP) wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Sitz bleibt vakant.

238. Als Ersatz für die zurückgetretene Karniga Puvaneswaran (SP) wird Jörg Renner (SP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, als Mitglied der Finanzkommission gewählt.

239. Als Ersatz für den verstorbenen Anton Lehmann (Grüne) wird Samuel Andreas Jens Augustiny (Grüne) für den Rest der laufenden Amtsperiode,
d. h. vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, als Mitglied der Kommission für öffentliche Sicherheit gewählt.

240. Stadtklimainitiativen, Klimainitiative, Reglement zur Umsetzung; Genehmigung
a. Die Klimainitiative wird abgelehnt.
b. Der Gegenvorschlag zur Klimainitiative wird genehmigt.
c. Das im Gegenvorschlag zur Klimainitiative geforderte Klimareglement wird genehmigt.
d. Das Klimareglement tritt nach Eintritt der Rechtskraft per 1. März 2024 in Kraft. 
e. Die zusätzlichen personellen Ressourcen im Umfang einer 30 %-Stelle zur Unterstützung der Abteilung Hochbau sowie der wiederkehrende jährliche Aufwand für externe Dienstleistungen im Umfang von ca. CHF 15’000.00 werden zur Kenntnis genommen.
f. Die Beschlussesziffern c) und d) unterliegen dem fakultativen Referendum.

241. Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029
a. Für die Realisierung der Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen (Projektdauer August 2024 bis Juli 2029) wird zulasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 1’881’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
b. Die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten (Projektdauer August 2024 bis Juli 2029) von CHF 207’000.00 inkl. MwSt. zulasten der Erfolgsrechnung werden genehmigt.
c. Die Beschlussesziffer a) unterliegt dem fakultativen Referendum.

242. Bereich Generationen und Quartierarbeit; Einführung der mobilen Quartierarbeit und Umsetzung der Motion «Begegnungsorte»
a. Das Fachkonzept «Mobile Quartierarbeit Ostermundigen» der Berner Fachhochschule BFH wird zur Kenntnis genommen.
b. Die Einführung der mobilen Quartierarbeit per 01.01.2024 in 5 Nachbarschaften wird bewilligt.
c. Die damit einhergehenden jährlich wiederkehrenden Kosten von total CHF 120’000.00 zulasten der Erfolgsrechnung ab 2024 werden bewilligt.

243. Orientierungen des Gemeinderates
a. Mobilitätsinitiative; Information betreffend Verspätung
b. Revision des Wahl- und Abstimmungsreglements
c. Demission Gemeinderat Erich Blaser; Verabschiedung 

244. Überparteiliche Motion für eine Verbesserung der Organisation und der Abläufe bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen; parlamentarischer Neueingang

245. Überparteiliche Motion für umfassend nachhaltige Beschaffungen; parlamentarischer Neueingang

246. Motion SVP-Fraktion betreffend Kreditvorlage zur Renovation und Erweiterung des Schulhauses «Rothus» als Variantenabstimmung vorzulegen; parlamentarischer Neueingang

247. Einfache Anfrage GLP-Fraktion betreffend «Status Temporegime und Velowege in Ostermundigen»; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 240 und 241 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 29. Februar 2024 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 19.45 Uhr

Namens des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf Hausammann
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Fusion der Gemeinden Ostermundigen und Bern: Genehmigung Fusionsvertrag mit Verpflichtungskrediten, Fusionsreglement und Gemeindeordnung

Amtliche Feststellung Abstimmungsergebnis von Sonntag, 22. Oktober 2023
Diese Publikation erfolgt, gestützt auf Artikel 40 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Ostermundigen vom 10. Dezember 2015.

Das Abstimmungsergebnis zu der Vorlage «Fusion der Gemeinden Ostermundigen und Bern: Genehmigung Fusionsvertrag mit Verpflichtungskrediten, Fusionsreglement und Gemeindeordnung» wurde gemäss geltenden Vorschriften publiziert. Die Beschwerdefrist lief von Montag, 23. Oktober 2023 bis Dienstag, 21. November 2023. Während dieser Zeit sind keine Beschwerden eingegangen. Die Frist ist somit unbenutzt abgelaufen.

Der Gemeinderat hat dementsprechend anlässlich seiner Sitzung vom 28. November 2023 das Abstimmungsergebnis amtlich festgestellt. Das Abstimmungsergebnis ist somit offiziell erwahrt und nicht mehr anfechtbar.

Der Gemeinderat

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 24
Datum: 28. November 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Neubau Wasser-Haupleitung Schwandiweg; Investitionskredit
Zulasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Wasserversorgung wird ein Investitionskredit für den Neubau der Wasser-Hauptleitung zum Gewerbegebiet Schwandiweg 19–35 von total CHF 240’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Präsidial

Begleitgruppe KOBe Ostermundigen; Auflösung per 31. Dezember 2023 
Nachdem das Stimmvolk die Fusion mit der Stadt Bern abgelehnt hat, wird die vom Gemeinderat eingesetzte Spezialkommission Begleitgruppe KOBe Ostermundigen per 31. Dezember 2023 aufgelöst. Den Mitgliedern wird der beste Dank für ihre geleistete Arbeit ausgesprochen.

Gemeinderat Ostermundigen

Liebe Ostermundiger*innen

Vor rund einem Jahr waren der Begriff Energiemangellage und Aufforderungen zum Energiesparen in den Medien omnipräsent. Zum diesjährigen Winterbeginn ist es eindeutig ruhiger. Gerne geben wir hier ein energetisches Update mit Energiespartipps für die kalte Saison.

Für den kommenden Winter droht nach heutigem Wissensstand keine unmittelbare Energiemangellage, die Versorgungslage bleibt jedoch angespannt. Als Mitglied der Energiespar-
Alliance hat sich die Gemeinde Ostermundigen verpflichtet, freiwillige Energiesparmassnahmen umzusetzen. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die letztjährigen Energiesparmassnahmen für die Verwaltung und die Schulen mit wenigen Ausnahmen weiterzuführen: Diese reichen von technischen Massnahmen wie die Optimierung von Heizungen, Lüftungen und der Beleuchtung, über die Senkung der Innenraumtemperatur bis hin zu Sparanstrengungen der Gemeindeangestellten.

Eine der Ausnahmen ist die Weihnachtsbeleuchtung: Wie im letzten Winter werden die Kandelaber nicht und die grosse Tanne beim Dreieck zeitlich beschränkt beleuchtet. Die weitere Weihnachtsbeleuchtung bei den Verkehrskreiseln, Verwaltungsgebäuden und Schulen darf jedoch wieder hell erstrahlen.

Gerne geben wir Ihnen auch in diesem Jahr drei Energiespartipps mit auf den Weg:

Angemessene Raumtemperatur: Bitte überprüfen Sie die Raumtemperatur in Ihrer Wohnung. Für Wohnräume sind 19 bis 20°C und für Schlafräume 16 bis 18°C empfohlen. Stellt man die Raumtemperatur um 1°C zurück, sinkt der Energieverbrauch und die entsprechenden Kosten um ca. 6 Prozent. Beachtlich, nicht wahr?

Richtig lüften und nachts Rollläden schliessen: Bitte vermeiden Sie gekippte/offene Fenster, weil Ihre Wohnräume so auskühlen. Pro Tag ist zwei- bis dreimal Stoss- oder Querlüften empfohlen. In der Nacht bleibt die Wärme bei geschlossenen Rollläden besser im Gebäude. 

Warmwasser ist wertvoll: Zugegeben, wir sind Warmduscher! Sie auch? Die Erzeugung von Warmwasser ist sehr energieintensiv, und der Gebrauch sollte möglichst minimiert werden. Es ist empfohlen, kurz zu duschen, anstatt zu baden.

Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen eine friedliche Weihnachtszeit und grüsst Sie freundlich.

Auskunft & Kontakt
Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, Ostermundigen, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2023
Sitzung Nr. 6

Donnerstag, 7. Dezember 2023, 17.00–18.45 Uhr,
Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

234. Protokoll #4 vom 7. September 2023; Genehmigung
Geschäft 988  

235. Büro Grosser Gemeinderat; Wahl für das Jahr 2024  
Geschäft 380  

236. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Wahl Präsidium und Vizepräsidium für das Jahr 2024   Geschäft 381  

237. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Ersatzwahl
Geschäft 2454  

238. Finanzkommission; Ersatzwahl
Geschäft 7042  

239. Kommission für Öffentliche Sicherheit; Ersatzwahl
Geschäft 316  

240. Stadtklimainitiativen; Klimainitiative; Reglement zur Umsetzung; Genehmigung
Geschäft 8185

241. Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029; Kreditgenehmigung   Geschäft 8721  

242. Bereich Generationen und Quartierarbeit; Einführung der mobilen Quartierarbeit und Umsetzung der Motion «Begegnungsorte»; Kreditgenehmigung
Geschäft 8653  

243. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 1250  

-> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Hans Rudolf Hausammann, Präsident

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: http://www.ostermundigen.ch/parteien-in-ostermundigen/grosser-gemeinderat/ggr-unterlagen-fuer-die-naechste-sitzung-am/

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Aufhebung Dienstordnung zum Feuerwehrreglement und Inkraftsetzung Verordnung zum Feuerwehrreglement

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 14. November 2023 die Dienstordnung zum Feuerwehrreglement per 31. Dezember 2023 aufgehoben hat. Per 1. Januar 2024 tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden die neue Verordnung zum Feuerwehrreglement in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. 

Der Gemeinderat

Liebe Ostermundiger*innen

Sie erinnern sich: Vor rund einem Jahr gabs nur eins – Energie sparen! Auch die Gemeinde Ostermundigen hat Energiesparmassnahmen eingeführt. Gerne geben wir hier einen kurzen Rückblick auf den Winter 2022/23.

Welche Energiesparmassnahmen wurden eingeführt? Die Gemeinde Ostermundigen versuchte einerseits durch Vorbildfunktion und Information, die Bevölkerung von Ostermundigen fürs Energiesparen zu gewinnen. Andererseits hat der Gemeinderat die kantonalen Massnahmenpakete zur Reduktion des Wärmeenergie- und Stromverbrauchs für die Verwaltung und die Schulen übernommen.

Was brachten diese Energiesparmassnahmen? Für die gesamte Gemeinde liegen derzeit keine vollständigen Energieinformationen vor. Die Gemeinde Ostermundigen überwacht jedoch die Wärmeenergie- und Stromverbräuche der gemeindeeigenen Liegenschaften.

• Für den vergangenen Winter zeigt sich bei der Wärmeenergie eine deutliche Reduktion um rund 13 Prozent im Vergleich zum Zehnjahresschnitt 2012/13 bis 2021/22. In absoluten Werten beträgt die Einsparung ca. 450’000 kWh – dies entspricht dem Wärmeenergieverbrauch von ca. 20 älteren Einfamilienhäusern.

• Beim Strom zeigt sich ein anderes Bild: Im vergangenen Jahr hat der Stromverbrauch im Vergleich zum Zehnjahresschnitt um rund 5 Prozent zugenommen. Absolut liegt der Anstieg bei ca. 50’000 kWh.

Welche Erkenntnisse nehmen wir mit? Natürlich macht eine Schwalbe noch keinen Sommer – und ein Jahr macht keinen Trend. Aufgrund der Energieauswertung beurteilt die Gemeinde
Ostermundigen die Wärmeenergiesparmassnahmen, insbesondere die Senkung der Innenraumtemperatur, als sehr wirksam und kostengünstig. Im Gegensatz dazu scheinen die Stromsparmassnahmen, z. B. die Information der Verwaltungsangestellten, nicht auszureichen. Hierzu wird die Gemeinde Ostermundigen die getroffenen Massnahmen kritisch hinterfragen, anpassen und ergänzen. Als Fazit halten wir fest: Eine angepasste Weiterführung der Energiesparmassnahmen lohnt sich aus Kosten- und Umweltsicht auf jeden Fall!

Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen eine lichterfüllte Vorweihnachtszeit und grüsst Sie freundlich.

Auskunft & Kontakt
Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, Ostermundigen, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Zibelemärit 2023

Die Büros der Gemeindeverwaltung schliessen am Montag, 27. November 2023, bereits um 17.00 Uhr.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Zibelemärit.

Gemeinderat Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 23
Datum: 14. November 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Strasseninfrastruktur; Vorprojekt 
Umgestaltung Dennigkofenweg; Kreditabrechnung

Die Kreditabrechnung über das Vorprojekt Umgestaltung Dennigkofenweg, abschliessend mit einer Kostensumme von CHF 46’127.30 (inkl. MwSt) wird genehmigt.
Somit wird der bewilligte Kredit von CHF 53’000.00 (inkl. MwSt) um CHF 6’872.70 unterschritten.

Signalisationen und Markierungen; 
Nachkredit zulasten Erfolgsrechnung 2023

Für die Neumarkierung im Zusammenhang mit den Winterschäden wird ein Nachkredit von CHF 15’000.00 (inkl. MWSt) zulasten der Erfolgsrechnung 2023 bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Vorübergehende Aufhebung der Glassammelstelle Tiefenmösli 

Aufgrund von anstehenden Unterhaltsarbeiten wird der Standort der Glassammelstelle Tiefenmösli von Montag, 13. November 2023 bis Freitag, 24. November 2023 vorübergehend aufgehoben.

Bei folgenden Glassammelstellen kann das Altglas weiterhin entsorgt werden:

  • Unterflursammelstelle Rüti
  • COOP, Bernstrasse 3 
  • COOP, Bahnhofstrasse 142
  • Unterflursammelstelle Migros-Zentrum, Bernstrasse 114
  • Güterstrasse/Einmündung Bernstrasse
  • Oberdorfstrasse/Einmündung Hubelstrasse
  • Wiesenstrasse
  • Unterflursammelstelle Oberfeld;
    Ahornstrasse/Schiessplatzweg

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bittet um Kenntnisnahme und Verständnis.

Auskunft / Kontakt
Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Tiefbau und Betriebe, 031 930 11 11, gerne zur Verfügung.

Aufhebung der Verordnung über die Benützung der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten SBB-Tageskarten

In Anwendung von Art. 45 Abs. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2023 die Verordnung über die Benützung der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten SBB-Tageskarten vorbehältlich allfällig erhobenen Beschwerden per 31. Dezember 2023 ausser Kraft setzt. 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen erhoben werden. 

Der Gemeinderat 

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

«Mein Kind geht bald in den Kindergarten»

Offizieller Informationsanlass für Eltern und Erziehungsberechtigte von zukünftigen Kindergartenkindern

Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten den Informationsbrief und das Anmeldeformular per Post. Alle Kinder, die zwischen 1. August 2019 und 31. Juli 2020 geboren sind, werden in den Kindergarten (Volksschule) aufgenommen. Kinder, die den Kindergarten bereits besuchen, sind für das zweite Jahr nicht neu anzumelden.

Wir laden Sie zum offiziellen Informationsanlass ein:

Wann: Montag, 27. November 2023, 19.00 (bis ca. 20.30 Uhr)
Wo: in der Aula Schulhaus Dennigkofen, Dennigkofenweg 169, 3072 Ostermundigen

Sie erhalten wichtige Informationen zum Schuleintritt.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Organisation Volksschule
  • Information zu Kindergarten und Standorte in Ostermundigen
  • Was sind ideale Voraussetzungen für einen guten Kindergarteneintritt?
  • Welche Erwartungen haben wir an die Zusammenarbeit mit den Eltern?
  • Wie unterstützen Sie sicheres Verhalten
    der Kinder im Strassenverkehr?
  • Informationen zur Tagesschule

Der Informationsanlass findet für Eltern und Erziehungsberechtigte, aber ohne zukünftige Kindergartenkinder und Geschwister statt. Danke, dass Sie frühzeitig eine Kinderbetreuung organisieren.

Wir freuen uns, Sie anlässlich dieser Orientierungsveranstaltung kennenzulernen.

Die Schulkommission

Aufnahme in den Kindergarten ab August 2024

Der Besuch des Kindergartens ist Teil der obligatorischen Schulzeit. Für das Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder mit Geburtsdatum zwischen 1. August 2019 und 31. Juli 2020 sowie die im letzten Schuljahr zurückgestellten Kinder schulpflichtig. Wer bereits einen Kindergarten in Ostermundigen besucht, gilt als angemeldet.

Anmeldungen für den Kindergarten sind bis spätestens 18. Dezember 2023 und diejenigen für die Tagesschule bis 13. Mai 2024 einzureichen: Gemeinde Ostermundigen, Bildung Kultur Sport, Mitteldorfstrasse 6, Postfach 101, 3072 Ostermundigen.

Für Fragen oder Auskünfte steht Ihnen Franziska Jutzeler zur Verfügung: 031 930 12 82 oder franziska.jutzeler@ostermundigen.ch. 

Abteilung Bildung Kultur Sport

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 22
Dienstag, 31. Oktober 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau & Betriebe
Unterhalt Kehrichtlastwagen;
Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023

Für die Instandhaltung der beiden Kehrichtwagen wird z.L. Erfolgsrechnung 2023 ein Nachkredit von CHF 25 000.00 bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

5. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 26. Oktober 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann
Es sind 34 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter
Friedli, Adrian Gränicher, Kistler Kerstin, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Sandra
Löhrer, Lucien Minka II, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Ulrich Steiner, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Sarah Aeschbacher, Yves Jordi, Niels Mahler, Emsale Selmani, Oliver Tamàs und Cyrill Zuber

Mitglied des Gemeinderates: Gerardo Grasso

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

225. Als Ersatz für den zurückgetretenen Niels Mahler (Grüne) wird Emanuel Indermühle (Grüne) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. November 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission Tiefbau und Betriebe gewählt.

226. Die Ersatzwahl in die Finanzkommission für die zurückgetretene Karniga Puvaneswaran (SP) wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Sitz bleibt vakant.

227. Finanzplan
a) Der Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024 bis 2030 wird genehmigt.
b) Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

228. Budget und Investitionsplanung
a) Die Steueranlagen für das Jahr 2024 werden wie folgt festgesetzt:
• für die der Staatssteuer unterliegenden Steuerfaktoren (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital und Grundstückgewinn) das 1,69-fache des gesetzlichen Einheitsansatzes;
• für die Liegenschaftssteuer 1,5 % des amtlichen Wertes;
• Hundesteuer CHF 100.00 pro Hund;
• für die Feuerwehrdienstersatzabgabe 3,4 % des Staatssteuerbetrages, höchstens CHF 200.00.
b) Das Budget für das Jahr 2024, abschliessend mit einem Aufwandüberschuss des Gesamthaushaltes von CHF 2’635’990, wird wie folgt genehmigt:

Aufwand  und   Ertrag

Gesamthaushalt
CHF  120’586’660, CHF 117’950’670
Aufwandüberschuss CHF -2’635’990

Allgemeiner Haushalt
CHF 106’988’790, CHF 105’016’970
Aufwandüberschuss CHF -1’971’820

SF Wasserversorgung
CHF 4’671’870, CHF 5’335’000

Ertragsüberschuss
CHF 663’130

SF Abwasserentsorgung
CHF 5’756’290, CHF 5’279’700
Aufwandüberschuss CHF -476’590

SF Abfallbewirtschaftung
CHF 2’255’110, CHF 1’537’500
Aufwandüberschuss CHF -717’610

SF Feuerwehr
CHF 914’600, CHF 781’500
Aufwandüberschuss CHF -133’100

c) Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
d) Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

229. Zulasten der Investitionsrechnung wird für die Sanierung des Knotens Obere Zollgasse/Waldheimstrasse/Gerbestrasse und die Erstellung der behindertengerechten Bushaltestelle ein Investitionskredit von CHF 380’000.00 bewilligt.

230. Das überparteiliche Postulat betreffend öffentlicher Zugang zu Defibrillatoren wird begründet und erheblich erklärt.

231. Das überparteiliche Postulat betreffend «Es lebe die Kultur in Ostermundigen – mit Klängen und Farben, auch nach dem 31. Dezember 2023» wird begründet, erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.

232. Die Interpellation Gerhard Zaugg (SVP) betreffend «Wie weiter mit dem Tell?» wird schriftlich beantwortet.

233. Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion zum Vorgehen des Gemeinderates bei der Neuerung zu amtlichen Publikationen; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass der vorstehende Parlamentsbeschluss Nr. 228 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 7. Dezember 2023 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 19.40 Uhr.

Namens des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf Hausammann Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

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Mundiger Energiestadt-Tipps

Liebe Ostermundiger*innen

Black Friday und Cyber Monday – in diesem Jahr am 24. und am 27. November 2023 – haben sich zu einem globalen Phänomen entwickelt. Geschäfte und Onlinehändler überschlagen sich an diesen Tagen mit Rabatten und Angeboten. Da kann der klare Verstand nicht immer mithalten. Dabei wäre der gerade in solchen Situationen sehr gefragt.

Hier und dort zeigen sich Ermüdungserscheinungen, aber das verlängerte Aktionswochenende bleibt beliebt. Auf der Suche nach dem besten Deal stürmen Schnäppchenjäger*innen in Läden und surfen auf Websites. Nicht selten stellen sich vermeintlich günstige Gelegenheiten mit Verzögerung als viel heisse Luft heraus, denn die Jagd nach dem ultimativen Rabatt ist ein Versteckspiel: Die Ausgangspreise, auf denen der Rabatt gewährt wird, sind oftmals höher angesetzt als die üblichen Verkaufspreise. Die Aktion erscheint grösser als sie ist. Beobachter*innen sprechen von einem tatsächlichen Rabatt von durchschnittlich 5 bis 11 Prozent.

Es lohnt sich also, genau hinzuschauen und sich vor dem letzten Kauf-Klick die Frage zu stellen: Würden Sie das Produkt auch Anfang März oder Ende Juni kaufen bzw. brauchen Sie das Produkt wirklich? Die «alten» Geräte wie Handys, Kaffeemaschinen, Fernseher oder Playstations funktionieren oft noch einwandfrei. Werden sie anstelle der neuen Produkte weiter genutzt, zeigt sich rückblickend sogar ein Sparpotenzial von 100 Prozent.

Und selbst wenn Ihr «altes» Handy, die Kaffeemaschine, der Fernseher oder die Play-
station defekt ist, lohnt es sich allenfalls, eine Reparatur in Betracht zu ziehen. Besuchen Sie dafür ein Fachgeschäft oder ein sogenanntes Repair Café. Bei den Repair Cafés helfen Ihnen ehrenamtliche Fachpersonen dabei, Ihren Gegenstand zu reparieren – ein Zeichen gegen Ressourcenverschleiss und wachsende Abfallberge. Das nächste Repair Café findet in Ostermundigen am 4. November 2023 im Kirchgemeindehaus der reformierten Kirche Ostermundigen statt, für mehr Informationen: https://www.repair-cafe.ch. 

Weitere, sehr erhellende Informationen zu koordinierten Marketingmassnahmen des Detailhandels wie Black Friday oder Cyber Monday stellt übrigens die Stiftung für Konsumentenschutz als Online-Ratgeber zur Verfügung: «Was muss ich am Black Friday beachten?» https://www.konsumentenschutz.ch. 

Viel Spass bei der Lektüre!

Auskunft & Kontakt
Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen eine farbenfrohe Herbstzeit. Bei Fragen zu Energie- und Nachhaltigkeitsthemen dürfen Sie uns gerne kontaktieren: Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 21
Datum: 17. Oktober 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Wiesenstrasse; Sanierung öffentliche Abwasserleitungen; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen in
der Wiesenstrasse, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 97’097.61 (inkl. MwSt.) wird genehmigt. Somit wird der bewilligte Kredit von CHF 180’000.00 (inkl. MwSt.) um CHF 82’902.39 (inkl. MwSt.) unterschritten.

Tägetlistrasse; Sanierung öffentliche Abwasserleitungen; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen in der Tägetlistrasse, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 54’102.69 (inkl. MwSt.) wird genehmigt. Somit wird der bewilligte Kredit von CHF 95’000.00 (inkl. MwSt.) um CHF 40’897.31 (inkl. MwSt.) unterschritten.

Hohlenweg; Sanierung Fussweg; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
Für die Ausarbeitung des Bauprojekts zur Sanierung des Hohlenwegs wird zulasten der Erfolgsrechnung 2023 ein Nachkredit von CHF 14’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Teilrevisionen aufgrund Neuregelung ab 1.1.2024 des Anzeigers Region Bern

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 25. Juli 2023 Teilrevisionen der Gemeindeordnung, Art. 39 Abs. 1, des Wahl- und Abstimmungsreglements, Art. 41, des Reglements Versand des Wahlmaterials, Art. 2, und der Richtlinien des Gemeinderates für die Information der Öffentlichkeit, Art. 12, genehmigt hat (alles Änderungen über die Neubezeichnung des amtlichen Publikationsorgans der Gemeinde). Gestützt auf Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz hat die Exekutive über die Änderungen beschliessen können.

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen erhoben werden.

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2023
Sitzung Nr. 5

Donnerstag, 26. Oktober 2023, 18.00–20.00 Uhr
Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

225. Kommission Tiefbau und Betriebe; Ersatzwahl
Geschäft 1926

226. Finanzkommission; Ersatzwahl
Geschäft 7042

227. Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 bis 2030; Genehmigung
Geschäft 9065

228. Budget 2024 und Investitionsplanung; Genehmigung
Geschäft 9017

229. Sanierung Knoten Obere Zollgasse/Waldheimstrasse/Gerbestrasse inkl. Bushaltestelle; Kreditgenehmigung
Geschäft 8710

230. Überparteiliches Postulat betreffend öffentlicher Zugang zu Defibrillatoren; Erheblicherklärung resp. Ablehnung
Geschäft 9157

231. Überparteiliches Postulat betreffend «Es lebe die Kultur in Ostermundigen – mit Klängen und Farben, auch nach dem 31. Dezember 2023»; Erheblicherklärung resp. Ablehnung
Geschäft 9361

232. Interpellation Gerhard Zaugg (SVP) betreffend wie weiter mit dem TELL?; schriftliche Beantwortung
Geschäft 9362

233. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 1250

> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Hans Rudolf Hausammann, Präsident

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Ablesen der Wasserzähler

Um den tatsächlichen Wasserverbrauch der an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossenen Liegenschaften feststellen zu können, müssen die eingebauten Wasserzähler einmal jährlich abgelesen werden. Die Ablesungen finden dieses Jahr ab 23. Oktober bis ca. 3. November 2023 während den normalen Arbeitszeiten, d.h. jeweils Montag bis Freitag zwischen 07.30 und 17.00 Uhr, statt.

Rund 98 Prozent aller Wasserzähler in Ostermundigen sind unterdessen mit Funkmodulen ausgerüstet und können durch die Wasserversorgung im Normalfall ohne das Betreten der Gebäude von draussen abgelesen werden. Die restlichen ungefähr 40 Wasserzähler sowie allfällig Zähler, deren Funkmodul aus irgendwelchen Gründen nicht fernabgelesen werden können (z.B. leere Batterie), müssen hingegen nach wie vor direkt vor Ort beim Zähler im Gebäude abgelesen werden. Wir bitten deshalb die Wasserbezügerinnen und Wasserbezüger dringend, die Zugänge zu den Wasserzählern freizuhalten und dem Personal der Wasserversorgung bei Bedarf den Zutritt zu gewähren. Das Personal der Wasserversorgung Ostermundigen, welches die Zählerablesungen vornehmen wird, kann sich mit einem Gemeindeausweis legitimieren.

Wenn der Zählerstand bei der ordentlichen Ablesung nicht ermittelt werden kann, wird eine frankierte und an die Wasserversorgung andressierte blaue Karte hinterlegt. Diese Karte ist bitte innert 10 Tagen ausgefüllt zurückzusenden. Bei fehlender Ablesung wird der Verbrauch durch die Wasserversorgung gestützt auf die Vorjahresbezüge festgelegt.

Betriebe Ostermundigen

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SNO – füreinander da

Einladung Veranstaltungsreihe «Das Lebensende»

Sterben, Tod und Trauer – früher oder später werden wir alle von diesem Thema herausgefordert, im Familien- und Freundeskreis, in der Nachbarschaft oder im weiteren Umfeld. Die Veranstaltungsreihe «Das Lebensende» gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fragen und Anliegen mit anderen zu diskutieren und Antworten zu finden. 

Die Veranstaltungsreihe wird vom Sozialen Netz Ostermundigen (SNO) organisiert.

Kurzfilmabend
Es werden zwei Kurzfilme gezeigt, welche sich auf unterschiedliche Weise mit der Sterbe-
thematik beschäftigen. In der anschliessenden Podiumsdiskussion wird das Thema vertieft. Der feine Apéro rundet den Abend ab. Umrahmt wird der Abend von drei Musikerinnen.

Wann: Do, 26.10., 18–20 Uhr
Ort: Ref. Kirchgemeindehaus Ostermundigen, Obere Zollgasse 15
Anmeldung: Keine Anmeldung erforderlich, kostenlos.

Beteiligte Organisationen des SNO: Spitex Ostermundigen, Ref. Kirche Ostermundigen, Gemeinde Ostermundigen und Tertianum

Ausstellung «zuhause sterben» – wie wir als Gemeinschaft Menschen am Lebens-
ende unterstützen

Die Ausstellung der Berner Fachhochschule zeigt auf, wie wir als Gemeinschaft Menschen am Lebensende unterstützen können. Sie steht im Zeichen der mitfühlenden Gemeinde. In dieser gehört das Lebensende mitten ins Leben und die gesamte Bevölkerung trägt die Phasen von Sterben, Tod und Trauer mit.

Wann: Di, 24.10. – Sa, 28.10. (Öffnungszeiten Bibliothek)
Fachpersonen vor Ort:
Di, 24.10. von 15–17 Uhr, Anina Rüdisühli (Quartierarbeit)
Mi, 25.10. von 14–17 Uhr, Myrtha Schwarzenbach (Ref. Kirche)
Do, 26.10. von 15–17 Uhr, Susanne Kaiser (Ref. Kirche)
Fr, 27.10. von 15–17 Uhr, Esther Gingold (Spitex Ostermundigen)
Sa, 28.10. von 15–17 Uhr, Esther Gingold (Spitex Ostermundigen)

Ort: Bibliothek mit Ludothek Ostermundigen, Bernstrasse 72

Anmeldung: Keine Anmeldung erforderlich, kostenlos.

Beteiligte Organisationen des SNO: Spitex Ostermundigen, Ref. Kirche Ostermundigen, Gemeinde Ostermundigen, Bibliothek Ostermundigen

Zmorge+
Ein feines Frühstück mit Gastreferent Daniel Kallen (30-jährige Tätigkeit bei der Begleitung vieler Menschen beim Sterben und Trauern; Buch «Jeder Mensch stirbt nur einmal»).

Wann: Di, 24.10., 9–11 Uhr
Ort: Ref. Kirchgemeindehaus Ostermundigen, Obere Zollgasse 15
Anmeldung erforderlich: Ref. Kirche Ostermundigen, Myrtha Schwarzenbach, 031 930 86 06, myrtha.schwarzenbach@refmundigen.ch

Kosten: Fr. 8.–

Beteiligte Organisation des SNO: Ref. Kirche Ostermundigen

Trauercafé
Ein ökumenisches Angebot für alle, die um einen verstorbenen Menschen trauern, unabhängig davon, wie lange der Verlust zurückliegt. Ein Austausch im geschützten Rahmen einer Gruppe, wo Erzählen, Zuhören und Schweigen Platz haben.

Wann: Mo, 16.10., 13.11. und 18.12., 18–20 Uhr
Ort: Bibliothek mit Ludothek Ostermundigen, Bernstrasse 72
Anmeldung: Keine Anmeldung erforderlich, kostenlos.

Beteiligte Organisationen des SNO: Ref. Kirche Ostermundigen und Kath. Kirche Pfarrei Guthirt

Im Weiteren wird an zwei Gottesdiensten der Verstorbenen gedacht:
• Allerheiligen/Allerseelen am Sonntag, 29.10. um 9.30 Uhr; Kath. Kirche Pfarrei Guthirt
• Ewigkeitssonntag am Sonntag, 26.11. um 9.30 Uhr; Ref. Kirche Ostermundigen

Kontakt: Gemeinde Ostermundigen, Infostelle Kind, Familie und 60+
• 031 930 12 90 (Mo, Do und Fr)
• generationen@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Häckseldienst November

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 6. bis 10. November 2023

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 27. Oktober 2023.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben.
Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Häckseldienst November

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 6. bis 10. November 2023

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 27. Oktober 2023.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben.
Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 20
Datum: 19. September 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Öffentliche Sicherheit

Verkehrsplanung; Temporegime; Kredit zulasten Investitionsrechnung
Für die Gesamtplanung und Umsetzung der Begegnungszonen in der 1. Phase wird ein Kredit zulasten der Investitionsrechnung von CHF 220’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Erfolgreiches Ostermundigen am Clean-Up-Day 2023

Am sonnigen Samstagvormittag vom 16. September hat Ostermundigen zum dritten Mal am nationalen Clean-Up-Day mitgemacht. Die Gemeinde bedankt sich hiermit herzlich bei allen kleinen und grossen Helfern, welche motiviert, tatkräftig, und freudig als Team mitgeholfen haben, ein bewusstes und deutliches Zeichen gegen Littering und für eine saubere Umwelt zu setzen. Auf sechs Routen quer durch die Ortschaft haben rund 40 jüngere und ältere Teilnehmer/innen (und zwei Hunde) spitzfindig total 89 kg herumliegenden Abfall (u.a. Plastikverpackungen, Pet-Flaschen, Büchsen, Take-Away-Verpackungen, Flaschen, Zigaretten) eingesammelt.

Der Nationale Clean-Up-Day der Schweiz ist Teil des World Clean-Up-Day, an welchem sich über 190 Länder auf der ganzen Welt beteiligen. Dieses Jahr haben schweizweit rund 700 Gemeinden, Schulen, Firmen und Vereine aufgeräumt und in ihrer Region etliche Strassen, Plätze, Wiesen und Wälder von herumliegendem Abfall befreit (ca. 60’000 Helfer/innen).

Der nächste schweizweite Clean-Up-Day findet am Samstag, 14. September 2024 – natürlich auch wieder in Ostermundigen – statt.

www.ostermundigen.ch
Facebook/Instagram: Gemeinde Ostermundigen
www.clean-up-day.ch

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Ja zur Fusion – Ostermundigen-Bern

Identifikation – meine Definition

Da sowohl ich als auch meine Kinder in Ostermundigen aufgewachsen sind, fühlen wir uns hier verwurzelt. Identifikation mit Mundigen ist für mich: 

• dr Coiffeur Badertscher
• dr Friedrich Sport
• d Moser Apotheke 
• dr Wüthrich 

Es sind meine Familie, meine Nachbarn, meine Freunde und Bekannte, die Strassen, die Umgebung, oft besuchte Orte, das vielfältige Vereinsleben, Traditionen wie das FCO-Schülerturnier oder das Mundige-Fescht. All das ist mir vertraut; das bleibt und das nimmt mir auch eine Fusion mit Bern nicht weg.

Annette Toggwiler-Bumann, Präsidentin Ja-zur-Fusion

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verein zukunft OSTERMUNDIGEN

Chance verpasst, darum Nein zur «Fusion»

Dies, weil eine ständige Vertretung von Ostermundigen im Gemeinderat der geplanten, neuen Gemeinde Bern, nicht vorgesehen ist.

Der Grund, warum die Erfüllung dieser berechtigten Forderung Ostermundigens von Bern mit allen Mitteln verhindert wird, ist die Angst, dass die politische Zusammensetzung des Gemeinderates ändern könnte.

Wenn der Gemeinderat im Majorz gewählt wird, könnte dies wirklich zutreffen, da die Majorzwahl eine Persönlichkeitswahl ist.

Anders sieht das aus, wenn der Gemeinderat im Proporz gewählt wird.

Bei dieser Lösung müsste klar definiert sein, wie der garantierte Ostermundiger Sitz im Berner Gemeinderat besetzt wird.

Dieser Sitz könnte so besetzt werden, dass, wenn keine Ostermundiger Kandidatur im gesamten Proporz zum Zug kommt, diejenige Ostermundiger Kandidatin oder Kandidat im Gemeinderat Einsitz nimmt, welche oder welcher der Partei angehört, die im Proporz den
7. Sitz im Berner Gemeinderat erreicht hat.  

Mit einer solchen Lösung könnte der Parteienproporz im Berner Gemeinderat im Verhältnis zur gesamten Bevölkerung gewahrt bleiben. Selbstverständlich wählen dann sämtliche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der neuen Grossgemeinde im gleichen Wahlverfahren sowohl alle 7 Mitglieder des Gemeinderates als auch alle 80 Mitglieder des Stadtrates.

Für diese Lösung ist es notwendig, dass auch die Anzahl der Gemeinderäte der neuen Stadt Bern auf 7 erhöht wird. Es ist unverständlich, dass diese Chance für eine echte Fusion nicht ergriffen wird, denn ohne ständige Vertretung in der Exekutive dieser neuen Stadt Bern wird Ostermundigen zu einem Stadtquartier degradiert und damit politisch entmündigt. 

Deshalb handelt es sich um eine reine Eingemeindung, und wir Ostermundigerinnen und Ostermundiger werden zu Bernerinnen und Bernern. Wollen wir das? Sicher nicht. Dies ist für mich ein Grund mehr, für diese – als Fusion deklarierte – Eingemeindung ein klares Nein in die Urne zu legen.

Für den Verein Zukunft Ostermundigen:
Theo Weber, ehemaliger Gemeindepräsident von Ostermundigen (1989 – 2002)

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verein zukunft OSTERMUNDIGEN

Nein zur Fusion Bern-Ostermundigen

Bern lanciert die Übernahmekampagne von Ostermundigen

Ein überparteiliches Komitee hat am 19. September 2023 die Ja-Kampagne in der Stadt Bern zur Fusion der Gemeinden Bern und Ostermundigen lanciert.

Aus den entsprechenden Medienberichten kristallisieren sich langsam die wahren Beweggründe heraus, weshalb die Stadt Bern Ostermundigen mit einem vermeintlich Roten Teppich in die Fusion locken will.

• Ostermundigen soll offensichtlich als Lager für mehr bezahlbaren Wohnraum für die Stadtbevölkerung von Bern dienen. Über dieses plötzlich so wichtige Gut verfügt Ostermundigen tatsächlich. 
• Allerdings ist es ja so, dass in der Schweiz die Niederlassungsfreiheit gilt und jede Person sich niederlassen kann, wo sie will. So auch in Ostermundigen. Allerdings wären diese Personen ohne Fusion dann Ostermundiger*innen und nicht mehr Berner*innen. Genau das Gleiche gilt natürlich auch umgekehrt. Ostermundiger*innen, die gerne in Bern mitbestimmen möchten, können dies selbstverständlich auch tun, indem sie sich in Bern niederlassen. Dafür brauchts nun aber definitiv keine Fusion.
• Ein weiteres Ja-Argument ist, dass Bern zusammen mit Ostermundigen zur viertgrössten Stadt der Schweiz mutiert, was ihr offensichtlich imagemässig sehr wichtig ist. Dass dabei unsere Gemeinde Ostermundigen als fünftgrösste Gemeinde des Kantons Bern verschwindet, ist für das Berner Ja-Komitee natürlich völlig unerheblich. 
• Und zu guter Letzt hätte der Wahlkreis Bern-Stadt mit der Einverleibung von Ostermundigen auch gleich noch Anspruch auf drei zusätzliche Sitze im Grossen Rat.

Da beansprucht die Stadt Bern doch gleich den Fünfer, das Weggli und die Bäckersfrau noch obendrein!!!

… und was tut das Ostermundiger Ja-Komitee? 

Es schickt verliebt massenhaft Herzchen gegen den doch so generösen Westen. 

Im SRF Regionaljournal Bern-Freiburg-Wallis vom 20. September 2023 setzt der Stadtpräsident von Bern gerade noch einen drauf, indem er jovial betont, dass das Fusionsvorhaben für Ostermundigen ein sehr guter Deal sei und Bern diesen Deal «guten Gewissens» eingehen könne. Woww…Danke schön!

Ab soviel Impertinenz und Imperialismus lüpft es mir als stolze Ostermundigerin nun doch glatt die Perücke!!!

Ich, liebe Ostermundigerinnen und Ostermundiger, werde diese Beerdigung unserer Gemeinde auf keinen Fall unterstützen und ich hoffe, viele von euch auch nicht.

Deshalb gibt es von mir am 22. Oktober 2023 ein klares und entschiedenes Nein zu diesem Etikettenschwindel. 

Für den Verein Zukunft Ostermundigen:
Marianne Meyer, ehemalige Gemeindeschreiberin

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