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Verschärfte Gesetze für Drohnen

Die verschärften Regeln betreffen auch Hobby-Drohnenpiloten.

Seit Anfang Jahr gelten in der Schweiz strengere Regeln für Drohnen – insbesondere in puncto Datenschutz: mit Film- und Fotokamera Bestückte müssen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nun online registriert werden. Was ist sonst noch neu? Ein Überblick.

Mit den in der Schweiz seit 1.1.2023 geltenden EU-Drohnenregulierungen ändern sich die Rechte und Pflichten der Drohnenpiloten – auch im Hobbybereich. Dies war schon für 2020 geplant, nun wurden die neuen Regeln eingeführt: für Schweizer Drohnen gelten nun die gleichen Vorschriften wie im EU-Raum. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gab dies am 25. November 2022 bekannt. Die Verzögerungen entstanden auch weil das Parlament die Modellflugzeuge von der Regulierung ausgenommen haben wollte. In der Tat sind nun Modellflugzeuge, die im Rahmen eines Vereins fliegen, nicht betroffen.

Eine zentrale Änderung betrifft aber auch Hobbydrohnen: Denn fast alle Piloten müssen sich neu registrieren. Ausgenommen sind Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann. Das bedeutet: jede Drohne mit Kamera ist registrierungspflichtig. Denn eine Kamera (Film/Foto) kann Gesichter aufnehmen und also Personendaten erfassen. Alle Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen zudem einen kostenlosen Online-Test ablegen, der ihr nötiges Grundwissen bestätigt. Bisherige freiwillige, bereits absolvierte Schulungen und Kompetenznachweise in der Schweiz werden nicht angerechnet. Hingegen sind nun Zertifikate aus EU-Ländern in der Schweiz gültig und umgekehrt. Laut BAZL gilt die Pflicht zur Registrierung seit 1. Januar 2023. Jedoch haben die Pilotinnen und Piloten für die Schulung und Prüfung bis Ende August 2023 Zeit. Das Bundesamt empfiehlt eine zeitnahe Schulung und Prüfung.

Zertifikatspflicht für Drohnen

Auf der Registrierungsplattform muss zudem neu der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens einer Million Franken hinterlegt werden. Ausser für Drohnen 8unter 250 Gramm. Die Registrierung ist schnell gemacht. Der Online-Test hingegen dauert rund vier Stunden. Seit November 2022 haben sich über 10 000 Personen beim Bund registriert und die Prüfung absolviert.

Mit der neuen Regelung sinkt ausserdem das Höchstgewicht von Drohnen von 30 auf 25 Kilogramm. Schwerere Drohnen müssen vom BAZL bewilligt werden. Ausserdem werden die unbemannten Flugobjekte neuerdings in diese drei Kategorien eingeteilt: offen, speziell und zulassungspflichtig. Daneben gibt es weitere Drohnenklassen und entsprechende Unterkategorien. Das BAZL unterhält zur vertieften Information online einen Drohnenguide und einen Frage-/Antworten-Katalog. (siehe Links) 

Flugsperrzone rund um Flugplätze

Wichtig zu wissen: Im Umkreis von fünf Kilometern um zivile oder militärische Flugplätze gilt ein generelles Flugverbot für Drohnen. Auch können temporäre Flugverbote verhängt werden – etwa beim WEF rund um Davos. Zertifikat oder Registrierung bereits beim Kauf einer Drohne ist nicht nötig. Jedoch sollten Geschäfte ihre Kunden darauf hinweisen, dass beim Fliegen strenge Regeln gelten. Das Mindestalter für den Drohnenbetrieb in der Schweiz beträgt in der offenen Kategorie 12 Jahre und für den Betrieb in der speziellen Kategorie 14 Jahre.

Neu für die meisten Hobbypiloten gilt: Über Menschenansammlungen darf nicht nicht mehr geflogen werden. Laut EU-Verordnung gilt als Menschenansammlung: «eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen.» Die EU legt weiter fest: darunter fallen etwa auch Strände und Parks an sonnigen Tagen oder Skipisten im Winter.

Wer seine Drohne nicht registriert oder ohne Bewilligung höher als 120 Meter über Boden fliegt, verstösst gegen das Luftfahrtgesetz. Es drohen: eine Busse von bis zu 20 000 Franken, der Entzug der Pilotenlizenz, eine Nachschulung oder sogar Gefängnis. Jedoch ist davon auszugehen, dass dieser Strafrahmen bei Drohnenpiloten nicht komplett ausgenutzt wird. Vor allem, wenn es sich lediglich um eine fehlende Registrierung handelt. Die Höhe der Busse legt das Gericht im Einzelfall fest. Noch gibt es keinen Bussenkatalog wie im Strassenverkehr. Doch weht den Drohnenpiloten auch hierzulande eine deutlich aufgefrischte, steife Brise entgegen.

Barbara Marty

Wichtig
• Höchstgewicht: 25 Kilogramm. Drohnen, die schwerer sind, muss das BAZL bewilligen.
• Drohnen werden in drei Hauptkategorien eingeteilt: offen, speziell und bewilligungspflichtig: Drohnen in Kategorie offen dürfen nicht mehr über Menschenansammlungen fliegen. (Hobbypiloten)
• Es gelten Flugsperrzone für Drohnen von fünf Kilometern rund um zivile und militärische Flugplätze.

Infobox
www.bazl.admin.ch – Bundesamt für Zivilluftfahrt
www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe/drohnenkarte.html
www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe/drohnenguide.html
www.drohnenverband.ch – Dachverband die Schweizer Drohnenindustrie (SVZD)

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