Unfall: Alarmieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 112 oder 117
(Bild:Kapo Bern/Blog)
Plötzlich passiert es: Direkt vor oder neben Ihnen ereignet sich ein Verkehrsunfall. Wie verhalten Sie sich? Wir zeigen was rechtlich korrekt ist und wie Sie die Polizei bei ihrer Arbeit unterstützen können.
Stellen wir uns ein klassisches Szenario vor. Sie fahren mit dem Auto zur Arbeit. Auf der Autobahn herrscht dichter Verkehr. Auf dem Überholstreifen fahren Sie hinter einem Auto her. Plötzlich will dieses Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen wechseln. Die Fahrerin oder Fahrer übersieht dabei jedoch ein Auto, das sich bereits dort befindet. Es kommt zu einer seitlichen Kollision, beide Fahrzeuge kommen ins Schleudern. Ein Auto kommt sogar erst auf dem Dach liegend auf dem Pannenstreifen zum Stillstand. Ihr Puls steigt rasant an. Sie hatten genug Zeit, um abzubremsen und nicht in den Unfall verwickelt zu werden. Was tun Sie nun?
Das Wichtigste ist, Ruhe bewahren und zuerst die eigene Sicherheit zu gewährleisten, bevor man handelt.
Bei einem Verkehrsunfall, müssen alle Beteiligten sofort anhalten. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Schuld für den Unfall trägt. Wenn Sie trotzdem den Ort des Unfalls vorzeitig verlassen, gilt dies als -sogenanntes pflichtwidriges Verhalten.
Wenn durch den Unfall Personen verletzt oder gar getötet wurden, wird Ihr Verlassen des Unfallortes sogar als Fahrerflucht eingestuft.
Verkehrsunfall – was ist zu tun
1 Verschaffen Sie sich einen Überblick
• Halten Sie an.
• Verlieren Sie nicht die Nerven, schalten Sie die Warnblinker und das Abblendlicht ein.
• Verschaffen Sie sich einen Überblick über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge.
• Gibt es Verletzte?
2 Sichern Sie die Unfallstelle ab
• Stellen Sie das Pannen-dreieck mindestens 50 m von der Unfallstelle entfernt
auf – wenn schnell gefahren wird, in mindestens 100 m Entfernung.
• Tragen Sie zu Ihrem Schutz eine Warnweste.
3 Leisten Sie Nothilfe
• Bringen Sie Verletzte sofort aus der Gefahrenzone.
• Leisten Sie Erste Hilfe.
4 Alarmieren Sie die Rettungsdienste
• Rufen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 117, die Sanität 144 oder bei Brand die Feuerwehr 118 an.
• Die Rettungskräfte können Sie auch über die allgemeine Notrufnummer 112 alarmieren.
5 Betreuen Sie Verletzte
• Betreuen Sie die verletzten Personen, beobachten Sie diese genau und unter-halten sie sich mit ihnen.
Verkehrsunfall auf der Autobahn
1 Was ist zu tun
• Lenken Sie Ihr Fahrzeug, wenn immer möglich, sofort auf den Pannenstreifen.
• Schalten Sie die Warn-blinker ein.
• Alarmieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 112 oder 117.
• Achten sie beim Verlassen des Fahrzeugs auf den nachfolgenden Verkehr.
• Tragen Sie zu Ihrem Schutz eine Warnweste.
• Bringen Sie sich ausserhalb der Fahrbahn in Sicherheit.
• Verschaffen Sie sich einen Überblick über die -Unfallsituation.
• Laufen Sie auf dem Pannenstreifen dem Verkehr ent-gegen und winken Sie mit dem Pannendreieck auf und ab.
• Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck ab (100 Meter Distanz).
• Bringen Sie Verletzte, die geborgen werden können, ausserhalb der Gefahrenzhone in Sicherheit, begeben Sie sich selber nicht in Gefahr.
• Leisten Sie Nothilfe und betreuen Sie die Verletzten.
2 Rettungsgasse
• Bei einem Verkehrsunfall müssen die Rettungskräfte so schnell wie möglich vor Ort eintreffen.
• Indem Sie eine Rettungsgasse bilden, machen sie den Weg zum Einsatzort frei. Unter Umständen helfen Sie damit, Leben zu retten.
3 Das ist zu tun
• Wenn Sie Blaulicht oder Wechselklanghorn wahrnehmen, geben Sie den Einsatzkräften die Strasse sofort frei.
• Bilden Sie bereits eine Rettungsgasse, wenn es Stau gibt. Nur so ist gewährleistet, dass auch grosse Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und Sanität ungehindert an den Einsatzort gelangen können.
«Höchste Priorität hat die Sicherheit – Ihre eigene und
die der anderen Verkehrs-teilnehmenden.»Markus Haldemann, Chef Verkehr bei der Kantonspolizei Bern
Unfall mit einem Wildtier
Ist es strafbar, wenn ich ein Wildtier anfahre?
Ein Wildtier anzufahren ist nicht strafbar. Sie machen sich aber strafbar, wenn Sie nicht direkt nach dem Unfall die Polizei oder den Wildhüter benachrichtigen.
Was sie bei einem Unfall mit einem Wildtier tun müssen:
1 Schalten Sie die Warnblinker ein und halten Sie an.
2 Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Pannendreieck.
3 Benachrichtigen sie sofort die Polizei oder den Wildhüter über die Notrufnummer 112 oder 117.
4 Vorsicht: Verletzte Wildtiere stehen unter Stress und können gefährlich sein.
Warten Sie auf die Polizei oder den Wildhüter.
-ga-/Kantonspolizei