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Regeln, Realitäten und Reibungspunkte

Handygebrauch an Schulen bewegt – und verlangt klare Regeln.

Handys an Schulen: kaum ein Thema, das Eltern, Lehrpersonen und Schüler so bewegt. Im Worblental haben die Schulen eigene Wege gefunden – zwischen klaren Grenzen, Verantwortung und pragmatischem Alltag.

Der Umgang mit privaten Geräten wie Handys oder Smartwatches ist an Schulen ein Dauerbrenner. Eine schweizweite -Regelung gibt es nicht. Formell -entscheiden die einzelnen Schulstandorte selbst über ihr Vorgehen – tatsächlich verständigen sie sich jedoch oft gemeindeweit auf gemeinsame Regeln. Der Blick ins Worb-lental zeigt: Die Ansätze sind restriktiv – die Umsetzung jedoch verschieden.

Bolligen: Handyfreie Zone
«Wir wollen an der Schule das Miteinander und die Eigenverantwortung fördern», so die Schul-leitung. An der Primarschule Bolligen gilt zwischen 7.30 und 16.25 Uhr ein striktes Nutzungsverbot für private elektronische Geräte. Handys, Smartwatches oder Musikplayer müssen in dieser Zeit ausgeschaltet bleiben. Nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern dürfen Geräte mitgeführt werden – sie verbleiben dann im Schulpult. Die Schule übernimmt keine Haftung und bietet keinen Aufbe-wahrungsdienst. Verstösse werden den Eltern gemeldet, -weitere Massnahmen sind möglich. Am Oberstufenzentrum -Ei– sengasse sind Handys und per-sön-liche Laptops während des Schultags grundsätzlich im ab-schliess-baren Spind zu deponieren. Eine Nutzung ist nur in Notfällen oder mit Erlaubnis einer Lehrperson erlaubt; in der Mittagszeit im Mittagstischraum sind Handys zugelassen. Bei Verstössen werden Geräte eingezogen und erst nach Unterrichtsschluss wieder herausgegeben. Wiederholte Regelverstösse haben weit-ere Konsequenzen zur Folge.

Ittigen
Hier werden die Handys zu Unterrichtsbeginn bei der Klas-senleitung in einer Box deponiert. «Wir schauen da nicht rein, aber bewahren die Geräte sicher
auf», erklärt Andreas Lohri, Abteilungsleiter Bildung. Resultat: mehr Konzentration, mehr Austausch unter den Schülerinnen und Schülern. Herausfordernd bleibt die Kommunikation mit den Eltern, die ihre Kinder über Mittag erreichen möchten. «Die Gesellschaft ändert sich – das spüren wir auch hier.»

«Handyverbot sorgt für mehr Konzentration
und Sozialkontakt, meldet uns die Schülerschaft.»

Andreas Lohri, Ittigen

Krauchthal
In Krauchthal besuchen Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse die Schule. Handys dürfen während der Schulzeiten nicht genutzt werden – eine Regel, die nach Angaben der Schulleitung eingehalten wird. «Sanktionen müssen praktisch nie ausgesprochen werden», heisst es. Einen Massnahmenkatalog für Verstösse gebe es nicht. Derzeit sei die Handynutzung an sich «kein grosses Problem» an der Schule.

Ostermundigen
In Ostermundigen dürfen private Geräte zwischen 7.20 und 17.15 Uhr sowie während der Tagesschule weder sichtbar noch in Betrieb sein. Verstösse führen zum Einzug des Geräts; bei Wiederholung müssen die Eltern es abholen. In Dennigkofen setzen Lehrpersonen diese Regelung flexibel um: Manche sammeln die Geräte im Klassenzimmer ein, andere setzen auf Eigenverantwortung. Wer sich nicht daran hält, wird vermerkt; beim zweiten Eintrag folgt ein Elterngespräch.

Stettlen
In Stettlen ersetzte man vor zwei Jahren das absolute Verbot durch eine neue Regelung: Elektronische Geräte dürfen im Schulhaus weder sichtbar noch hörbar sein und nur auf Anweisung der Lehrperson genutzt werden. Beim ersten Verstoss wird das Gerät bis Unterrichtsschluss eingezogen, ab dem zweiten Ver-stoss müssen die -Eltern es gemeinsam mit dem Kind abholen. «Im Vergleich zum früheren Verbot beo-bachten wir heute weniger heimliche Nutzung», sagt -Larissa Wittwer, Standortleiterin der 5.–9. Klassen.

Vechigen (Boll, Utzigen-Littewil, Lindental)
An der Primarschule müssen elektronische Geräte ausgeschaltet und unsichtbar bleiben. In
der Oberstufe gilt ein einfacher Grundsatz: Handys und Unterhaltungselektronik sind während der Unterrichtszeit abzugeben.

Worb
In Worb gilt: Handys dürfen während der Unterrichtszeit weder sichtbar noch hörbar sein. Wie dies umgesetzt wird, liegt bei den Lehrpersonen. Manche sammeln die Geräte ein, andere setzen auf Eigenverantwortung und klare Abmachungen.

Ein Ziel, viele Wege
Fest steht: Die Schulen im Worb-lental verfolgen mit ihren Handyregelungen ein Ziel – ungestörtes und konzentriertes Lernen. Die Regelungen entstehen auf Ebene der Schulstandorte, werden aber in der Praxis zumeist gemeindeweit abgestimmt. Dabei reichen die Massnahmen von generellen Verboten über kontrollierte Abgaben bis hin zu flexiblen Regelungen. Die grösste Herausfor/derung bleibt der Balanceakt zwischen Schutz, Vertrauen und elterlichem Kommunikationsbedürfnis.

Debatte im Grossen Rat
Auch auf kantonaler Ebene wird diskutiert: Im Grossen Rat steht die Forderung im Raum, eine gesetzliche Grundlage für smartphonefreie Schulen zu schaffen. Bildung Bern unterstützt die Initiative mit Verweis auf das hohe Suchtpotenzial digitaler Medien, die Schutz- und Vorbildfunktion der Schulen und positive Erfahrungen im Ausland – etwa in Frankreich, Japan und einzelnen US-Bundesstaaten. Gleichzeitig betont der Verband: Ein Verbot alleine reicht nicht; es braucht auch Medienbildung und Aufklärung.

Barbara Marty

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