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Rechnungen mit QR-Code – was ändert?

Fiktives Beispiel einer QR-Rechnung (Quelle: Wikipedia)

Ab 1.Oktober 2022 akzeptieren die schweizerischen Finanzinstitutionen nur noch Rechnungen mit QR-Code. Die bisherigen Einzahlungsscheine sind ab dann nicht mehr gültig. Um zu klären, was ändert, hat der Verein U100 Generationen-Netzwerk Ittigen-Worblaufen Ende August einen Infoanlass mit Fachspezialisten organisiert.

Über 100 Personen folgten der Einladung des U100 Generationen-Netzwerks nach Ittigen und liessen sich über die QR-Rechnung informieren.  Nach einer Präsentation von Andreas Schindler, Regionalleiter Sales der Post Finance, konnten die Teilnehmenden bei den ebenfalls vor Ort anwesenden Bankfachleuten der Valiant, UBS und Raiffeisen bilateral ihre brennendsten Fragen klären. 

Geschichte des Einzahlungsscheins

Ursprünglich für Unternehmungen angedacht, wurde auf Beschluss des Schweizer Parlaments 1906 der erste Einzahlungsschein auch für Privatpersonen in Umlauf gebracht. Zuerst in grün, später in blau, rot und orange, wurde der Einzahlungsschein seither fortlaufend optimiert und vereinheitlicht. Nachdem ein erstes Code-Projekt der PostFinance scheiterte, wurde der Finanzdienstleister SIX beauftragt, die Gestaltung des QR-Rechnungsbelegs zusammen mit Banken und Business-Software-Herstellern zu übernehmen. Seit 2020 ist die QR-Rechnung in Betrieb und hat sich bewährt.

Weshalb ändern, was funktioniert?

Die QR-Rechnung kommt den gestiegenen Anforderungen nach, unterstützt die Digitalisierung und es wird ein einheitliches Datenformat erstellt, welches dem europäischen Standard entspricht. Quick Response QR bedeutet ins Deutsche übersetzt «schnelle Antwort».  Die Rechnungsverarbeitung wird einfacher, es braucht kein farbiges Papier mehr, es passieren weniger Fehler beim Einlesen und da weniger manueller Aufwand erforderlich ist, wird Zeit und Geld gespart.

Was habe ich für einen Nutzen?

Via Mobile-Banking-App oder PC-Kamera kann der QR-Code problemlos gescannt und mit einem Fingertipp die Zahlung ausgelöst werden. Das mühsame Eintippen von Rechnungsinformationen entfällt. Aber keine Sorge, wer kein QR-fähiges Lesegerät wie ein Handy besitzt, findet auch auf den QR-Rechnungen nach wie vor sämtliche zahlungsrelevanten Daten. 

Corinne Fischer

Wichtigste Änderungen

Ab 1. Oktober 2022 sind sämtliche alten Einzahlungsscheine ohne QR-Code nicht mehr gültig. Für Privatpersonen gilt es insbesondere, folgende zwei Punkte zu beachten: 

1. Rechnungen können weiterhin am Schalter beglichen werden, werden jedoch nur entgegengenommen, wenn die QR-Rechnung einen vorperforierten, abtrennbaren Coupon enthält. 

2. Daueraufträge, die auf alten Einzahlungsscheinen basieren, funktionieren ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr und müssen mit der QR IBAN neu erfasst werden. Verlangen Sie von Ihren Rechnungsstellern eine QR-Rechnung, damit Sie nicht plötzlich von unliebsamen Mahnungen überrascht werden.

Infobox

Weitere Informationen zur QR-Rechnung und eine Anleitung, wie man als Rechnungssteller selbst einen QR-Code generieren kann, hat die PostFinance auf ihrer Homepage veröffentlicht:

www.postfinance.ch/de/thema/auswahl/qr-rechnung.html

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