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Im Wald Holz sammeln – erlaubt?

Ein Gespräch mit dem Revierförster gibt Aufschluss. Fredy Keller ist erst seit kurzem im Worblental im Amt und gibt einen kleinen Einblick in sein neues Revier.

Um Totholz im Wald geht es in diesem Beitrag zwar nicht in eigentlichem Sinn. Doch beim Thema «Holzsammeln im Wald» kommt man da nicht umhin: Die Wälder sind nämlich hierzulande längst nicht mehr so aufgeräumt wie noch vor 20 Jahren. Nach Waldarbeiten oder nach starken Winden bleiben oft Äste und ganze Baumleichen bewusst liegen. Denn: Totholz, also abgestorbene Bäume oder Baumteile, gehört zu den artenreichsten und wichtigsten Lebensräumen im Wald. Etwa ein Viertel der Waldarten ist darauf angewiesen – in der Schweiz sind das etwa 2700 Grosspilze, 150 Flechten- und 1700 Käferarten. Dazu kommen Spechte, Siebenschläfer, Fledermäuse und einige Reptilien. Ausserdem wächst jede zweite junge Fichte im Gebirgswald auf vermodernden Baumstämmen heran. Vor allem alte Bäume sind von grösstem Wert, sowie besonnte tote Baumstämme und Holz in fortgeschrittenen Abbaustadien. Im Wirtschaftswald werden jedoch die Bäume vor ihrem «Greisenalter» gefällt: Die Weisstanne ist die dritthäufigste Baumart in der Schweiz mit einer grossen Schutzwirkung dank ihres kräftigen Wurzelwerks. Sie ist extrem wuchsig und kann über 500 Jahre alt werden. Geerntet wird sie zumeist zwischen 120 bis 180 Jahren. Gut zu wissen: Seit Einführung des Waldgesetzes 1876 gibt es in der Schweiz keine grossflächigen Rodungen mehr. Zudem dürfen nur so viele Bäume gefällt werden, wie wieder aufgeforstet werden und nachwachsen können.  

«Man darf nichts beschädigen, nichts absagen – und nur wenig Leseholz mitnehmen. So viel wie man ohne Hilfsmittel tragen kann.»

Fredy Keller

Auf unserem imaginären Waldspaziergang sehen wir immer wieder Totholz und auch kleinere Äste und Holzstücke herumliegen, die es nur aufzulesen gelte, um daheim im Ofen, Grill oder in der Feuerschale ein hübsches Feuerchen entfachen zu können. Darf man das herumliegende Holz im Wald sammeln und mit nachhause nehmen? Am besten, wir fragen den Revierförster im Worblental, Fredy Keller:  «Im kleinen Rahmen darf man, was an Holz am Boden liegt, aufheben und mitnehmen.» Schliesslich darf man ja auch – wenn offiziell erlaubt – in einer Feuerstelle im Wald ein Feuer machen und das benötigte Holz im dortigen Revier sammeln. So ist auch das Holzsammeln und Wegtragen aus dem Wald erlaubt. «Einfach von Hand ohne sonstige Hilfsmittel wie Axt, Säge, Anhänger oder Fahrzeug», fügt der Revierförster hinzu. Dabei ist Sorgfalt geboten: «Man darf nichts beschädigen, nichts absagen – und nur wenig Leseholz mitnehmen!» Angehäufte Asthaufen gehören den Kleintieren und gespaltenes, aufgestapeltes Brennholz – darf beides nicht angerührt werden! 

Artikel 667 ZGB: Das Leseholz, sowie der Boden und die darauf stehenden Bäume und Sträucher – gehören dem Waldeigentümer. Es gilt der gesunde Menschenverstand: Das Mitnehmen von ein paar Ästen, sollte aus Sicht der Eigentümer tolerierbar sein. Nicht aber das Holzsammeln für das Heizen zu Hause!

Wem gehört der Wald?

«Im Schweizer Wald gilt ein freies Betretungsrecht» erklärt Keller. Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Waldstück in privatem oder öffentlichem Besitz ist. Auskunft über die hiesigen Besitzverhältnisse gibt das Geoportal des Kantons Bern. «Da sind die Waldeigentümer:innen ersichtlich, entsprechende Parzellenpläne können abgefragt werden», erläutert Fredy Keller. 

Natürlich gibt es Einschränkungen, wie etwa in Naturreservaten oder besonderen Schutzzonen. Das Betretungsrecht erlaubt es nicht, den Wald zu befahren oder zu bereiten. 

Klimagerechte Baumsorten

Für den motorisierten Verkehr gilt im Wald ein Fahrverbot. Fahrradfahrer:innen und Reiter:innen dürfen nur befestigte Waldwege benutzen. Im Wald betritt man den Lebensraum von vielen Tieren und Pflanzen. Besuchende sind also höflich gebeten, sorgfältig zu sein und auf «die Ansässigen» acht zu geben!

Fredy Keller ist seit 1. September 2022 im Worblental als Revierförster engagiert. Davor war er in einem Gebirgswald tätig. Er hält fest: «Ich habe Freude nun in einem grossen, geschlossenen Waldgebiet zu wirken.» Gemäss ihm gibt es derzeit von keinen prägenden Veränderungen zu berichten. Es laufen im Gebiet zwei Schutzwaldprojekte: an der Luderflue (die Bantiger Post berichtete) und im Gümligental. – Ausserdem? «Wir sind am Holzen – auch private Waldeigentümer:innen fällen jetzt ihre Bäume für den Eigengebrauch.» Auf dem Nutzholzmarkt ist die Nachfrage nach Brennholz und Hackschnitzel insgesamt angestiegen. Doch der Run danach ist schon durch. «Die Leute haben sich im Herbst und Frühwinter genügend mit Holz eingedeckt.»

Wie wirkt das veränderte Klima auf die Bäume? Dazu sind Standort und Bodenart massgebend. Fest steht: «dass vor allem die Hitze und der Wassermangel den Bäumen zu schaffen macht», so Keller. In Zukunft setzt man daher in der Forstwirtschaft den Fokus bei den Laubbäumen auf: Eiche, Edelkastanie und Linde und bei den Nadelbäumen auf: Lärche und Douglasie. «Die Fichte wird längerfristig aus unseren Höhenlagen schwinden – als Flachwurzlerin findet sie zu wenig Wasser», vermutet Fredy Keller.  

Barbara Marty

Holzpreise 

Brennholz-Ster, Buche, geschnitten, gespalten und getrocknet: zirka CHF 239.00

Weitere Informationen  

www.weu.be.ch – Amt für Wald und Naturgefahren

www.geo.apps.be – Geoportal des Kantons Bern

www.berngantrischholz.ch

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