Neufassung Gebührenreglement und Gebührenverordnung; Inkraftsetzung
Gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung werden folgende Änderungen bekanntgegeben:
Die Gemeindeversammlung hat am 3. Dezember 2022 die Neufassung des Gebührenreglements der Gemeinde Vechigen beschlossen. Das neue Gebührenreglement tritt per 1. März 2023 in Kraft.
Der Gemeinderat hat bereits am 16. September 2022, unter Vorbehalt der Genehmigung des Gebührenreglements durch die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2022, die neue Gebührenverordnung genehmigt, welche ebenfalls per 1. März 2023 in Kraft treten wird.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebührenreglements und der neuen Gebührenverordnung werden folgende Erlasse aufgehoben:
- Gebührenreglement vom 3. Dezember 2005 mit Gebührentarif vom 11. Oktober 2005
- Gebührentarif für die Kontrolle der Ölfeuerungsanlagen vom 27. März 2008
- Reglement über die Benützungsgebühren für öffentliche Wiegegeräte vom 18. Oktober 1990
Alle gültigen Erlasse können auf der Website www.vechigen.ch, unter der Rubrik Verwaltung, Reglemente und Verordnungen eingesehen bzw. heruntergeladen oder in der Präsidialabteilung bezogen werden.
Einwohnergemeinde Vechigen
Der Gemeinderat