Kilian Ziegler
99 °C – Wortspiele am Siedepunkt
Freitag, 17. Oktober 2025, 19.30 Uhr, (Türöffnung 19.00 Uhr)
Saalprovisorium Oberstufenschule Boll
In dieser Zeit, in der die Erde immer wärmer wird und sich Gemüter zunehmend erhitzen, bleibt Kilian Ziegler cool. Der Wortakrobat aus Olten weiss, spannend ist nicht der Moment, wenn alles explodiert, die Protagonist*innen im Film sich endlich küssen, oder die Stimmung kocht, sondern kurz davor – eben bei 99 ° Celsius.
Ob in den grossen oder kleinen Momenten des Lebens, oft braucht es nur einen Satz, eine Tat, oder nur ein einziges Grad, dass die Lage kippt. Aber vielleicht steht die brodelnde Welt gar nicht am Siede-, sondern am Wendepunkt?
99 ° C ist ein Programm aus Slam Poetry, Comedy und aberwitzigem Power-Point. Eins
ist sicher: Alles wird Glut! Die Frage ist nur,
ist das gut oder schlecht?
Kilian Ziegler gehört zu den erfolgreichsten Slam-Poeten der Schweiz. Der Wortakrobat und Kabarettist begeistert das Publikum mit unverkennbaren Wortspielen, intelligentem Humor sowie bestechender Bühnenpräsenz.
www.kilianziegler.ch
Eintrittspreise:
Erwachsene CHF 20.–
Jugendliche ab 16 J. CHF 10.–
Kinder gratis
Reservationen aus organisatorischen Gründen erwünscht (freie Platzwahl):
T 031 838 00 22 oder kultur@vechigen.ch
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Kulturkommission Vechigen
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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Strassenraum
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser und -anstösserinnen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,
• die zu nahe an Strassen stehen,
• die in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,
• die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen,
gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.
Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreibt das Kantonale Strassenrecht unter anderem vor (vgl. Strassengesetz Art. 73 Abs. 1, Art. 74 Bst. B, Art. 83, Art. 84 Abs. 2, Art. 93; Strassenverordnung Art. 57):
a) Bäume, Hecken, Sträucher und dergleichen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich einen Abstand von mindestens 50 cm zum Fahrbahnrand haben.
b) Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss in der Regel eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden.
c) Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.
d) Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
Wir ersuchen Sie, Äste und Bepflanzungen bis zum 27. Oktober 2025 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden (eine grafische Darstellung des Lichtraumprofils finden Sie in einem Merkblatt auf unserer Homepage). Andernfalls sieht sich die Gemeinde veranlasst, die in den Strassenraum hineinragenden Äste und anderen Bepflanzungen auf das gesetzliche Mass zurückschneiden zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Grundeigentümern verrechnet (Art. 53 Abs. 1 Strassenverordnung, Ersatzvornahme).
Auskünfte: Herr Martin Hofer, Leiter Werkhof (Telefon 079 487 26 84) steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung
Einwohnergemeinde Vechigen
Die Bauabteilung