Tag der offenen Tür im Schulhaus Vechigen
Wie den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Vechigen bereits mit einem Flugblatt mitgeteilt wurde, findet am Samstag, 19. Oktober 2024 von 10.00 bis 14.00 Uhr ein Tag der offenen Tür im umgebauten Schulhaus Vechigen statt. Die Gemeinde Vechigen und die Stiftung Brünnen laden herzlich zu einem Rundgang ein. Auch kann der neue Raum für die Webstube der Landfrauen Vechigen besichtigt werden. Nähere Infos finden Sie auf www.vechigen.ch unter Aktuelles, Anlässe/Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
Gemeinde Vechigen und Stiftung Brünnen
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Mitteilungen aus der Klausursitzung des Gemeinderates vom September 2024
Legislaturziele 2021– 2024, Überprüfung Zielerreichung per Ende Legislatur
Der Gemeinderat hat die Erreichung der Legislaturziele 2021–2024 überprüft. Die verantwortlichen Ressortvorstehenden und Abteilungsleitenden informierten den Gemeinderat detailliert über die Entwicklungen und Fortschritte in ihren jeweiligen Ressorts. Erfreulicherweise konnten praktisch alle Ziele erreicht werden. Die Legislaturziele mit der Überprüfung der Zielerreichung können auf www.vechigen.ch, Aktuelles, eingesehen werden.
Genehmigung Neufassung Anhang I zur Personalverordnung
Die aktuelle Gehaltsklasseneinteilung (Anhang I zur Personalverordnung) stammt aus dem Jahre 2016. Diese wurde ganzheitlich überarbeitet und den veränderten Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt angepasst. In den vergangenen Jahren wurde es auch für die Gemeinden immer schwieriger, qualifiziertes Personal zu finden. Glücklicherweise konnte die Gemeinde Vechigen bisher alle Stellen wunschgemäss und rasch besetzen. Die neue Gehaltsklasseneinteilung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Mehrkosten entstehen dadurch für die Gemeinde grundsätzlich keine, da nur die Gehaltsklasseneinteilung der Stellen angepasst wurde und nicht die Löhne der Mitarbeitenden. Anhang I der Personalverordnung kann auf www.vechigen.ch, Verwaltung, Dokumente/Reglemente/Verordnungen eingesehen werden.
Zu- und unzumutbare Schulwege, Überarbeitung der Grundlagen
Am 20. Mai 2022 beschloss der Gemeinderat, den Transport für Schülerinnen und Schüler mit zumutbaren Schulwegen gänzlich einzustellen. Gleichzeitig wurden Kriterien festgelegt, wann ein Schülertransport eingerichtet wird und in welchen Fällen die Gemeinde den Eltern eine Transportkostenentschädigung auszahlt. Unklarheiten gab es insbesondere bezüglich der Zumutbarkeit der Schulwege. Die Parameter sind in den Richtlinien für Schulwege und Transporte (Anhang II zum Schul- und Kindergartenreglement) geregelt. Jedoch wird hier die Gefährlichkeit eines Schulweges zu wenig beachtet. Dieser Anhang kann auf www.vechigen.ch, Verwaltung, Dokumente/Reglemente/Verordnungen, eingesehen werden.
Eine Arbeitsgruppe hat die Schulwege aufgrund veränderter Verkehrsverhältnisse und neuer Schulwege nun genauer unter die Lupe genommen. Er hat diese neu bewertet und wo nötig geeignete Massnahmen geprüft. Der Gemeinderat hat die Grundlagen an der Sitzung vom 11. September 2024 genehmigt. Einzelne Massnahmen müssen noch umgesetzt werden. Es besteht nun Klarheit über die gesamte Gemeinde, welche Schulwege als zumutbar erachtet werden und wo ein Transport der Schulkinder oder die Bezahlung einer Kilometerentschädigung an die Eltern nötig ist.
Generell gilt, dass grundsätzlich keine neuen Schulbuslinien eingeführt werden. Bei einer Gruppe von Kindern kann temporär von diesem Grundsatz abgewichen werden. In den meisten Fällen wird den Eltern eine Kilometerentschädigung ausbezahlt, wenn die Eltern ihre Kinder, welche fernab einer Schulbuslinie wohnhaft sind, zur Schule fahren. Anliegen der Eltern bezüglich Schulwege werden auf der Gemeinde gesammelt und einmal jährlich auf das neue Schuljahr hin geprüft.
Schulanlage Utzigen, Machbarkeitsstudie; Kreditgenehmigung
Am 2. Mai 2024 hat der Gemeinderat die Projektorganisation sowie den groben Zeitplan für die Gesamtsanierung der Schulanlage Utzigen zur Kenntnis genommen. Für die Analyse der heutigen Bausubstanz wurde ein erster Kredit von CHF 72’500.00 genehmigt.
Für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat nun den bestehenden Kredit für die Gesamtsanierung der Schulanlage in Utzigen um CHF 70’000.00 auf total CHF 142’500.00 erhöht. Die Machbarkeitsstudie bildet eine wichtige Grundlage für die Projektierung und die Ermittlung der approximativen Baukosten der vorgesehenen Gesamtsanierung. Der eigentliche Projektierungskredit wird dann voraussichtlich im Juni 2025 den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung unterbreitet.
Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat