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Gemeindemitteilungen Vechigen Woche 26

Gemeindewahlen vom 24. November 2024

Am 31. Dezember 2024 läuft die vierjährige Amtsdauer der Behördenmitglieder ab. Der Gemeinderat hat den Termin für die Gemeindewahlen auf den 24. November 2024 (Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) festgesetzt. Folgende Behörden sind an der Urne zu wählen:

1. Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
a) 7 Mitlieder des Gemeinderates inklusive der Präsidentin/des Präsidenten
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 7 Mitglieder der Bau- und Umweltkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission

2. Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
a) Die Präsidentin/der Präsident der Gemeindeversammlung
b) Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident (Halbamt) 

Nach Art. 11 Abs. 4 des Organisationsreglements muss die Gemeindepräsidentin / der Gemeindepräsident gleichzeitig nach Proporz als Gemeinderätin /Gemeinderat gewählt werden.

Stellt sich innert der reglementarischen Anmeldefrist nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Verfügung, wird diese Person vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt. In diesem Fall findet kein öffentlicher Wahlgang statt. 

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 15. Dezember 2024 statt.

Das Verfahren richtet sich nach dem Wahl- und Abstimmungsreglement der Gemeinde Vechigen vom 9. Juni 2011.

Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.

Wahlvorschläge 
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf für dieselbe Behörde nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Bei Proporzwahlen darf eine Kandidatin oder ein Kandidat zweimal aufgeführt werden. 

Die Eingabe muss enthalten:
– Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der Kandidatinnen und Kandidaten
– Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe (Listenbezeichnung)

Die entsprechenden Wahlformulare können bei der Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll, kostenlos bezogen werden. 

Termine
Einreichung der Wahlvorschläge: bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll.

Schriftliche Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen: bis spätestens Mittwoch, 16. Oktober 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll. 

Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge: 23. Oktober 2024.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Beat Brunner, Leiter Präsidialabteilung, gerne zur Verfügung (Tel. 031 838 00 11).

Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat

Bewerbung für den siebzehnten Vechiger Sportpreis sowie
den elften Vechiger Kulturpreis

Im laufenden Jahr werden der siebzehnte Vechiger Sportpreis und der elfte Vechiger Kulturpreis verliehen. Bewerbungen können sowohl für sich selbst als auch für Drittpersonen eingereicht werden.

Die Preise sollen als Anerkennung für eine besondere Leistung verliehen werden. Ausgezeichnet werden können Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Institutionen, die in der Gemeinde wohnhaft sind, hier ihren Sitz haben oder in der Gemeinde kulturschaffend wirken oder sportlich engagiert sind.

Der Bereich Kultur umfasst:
a) Darstellende Künste (Malerei, Plastik, Grafik, Fotografie, Film, Video-Installationen, Kunsthandwerk)
b) Literatur (einschliesslich Übersetzung, Bücherdienst)
c) Musik
d) Theater und Tanz (einschliesslich Figurentheater, Schultheater)
e) Volks- und Heimatkunde
f) Architektur

Der Bereich Sport umfasst:
a) Einzelsport
b) Vereinssport
c) Schulsport

Bewerbungen sind bis am Dienstag, 6. August 2024 zu richten an: Gemeindeverwaltung Vechigen, Stichwort «Kulturpreis» oder «Sportpreis», Kernstrasse 1, 3067 Boll.

Die Ernennung erfolgt durch den Gemeinderat auf Vorschlag der Kommissionen. Die Übergabe des Preises erfolgt voraussichtlich anlässlich des Behördenabends vom 24. Oktober 2024.

Einwohnergemeinde Vechigen
Präsidialabteilung