Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,
• die zu nahe an Strassen stehen,
• in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,
• Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder
• mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden!
Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Auch werden Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.
Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:
a) Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
b) Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.
c) Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
d) Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen (Mais, Getreidearten) die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
e) Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 0.5 m ab Gehwegkante.
Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten mehr Sicherheit für alle!
Wir danken für das Zurückschneiden der Äste und Bepflanzungen gemäss Beschrieb. Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil vorgenommen werden.
Die Bauverwaltung wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, die für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümer ausführen lassen.
Auf der Website der Gemeinde Stettlen finden Sie eine Skizze des vorgeschriebenen Lichtraumprofils.
Bauverwaltung Stettlen
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Kant. Überbauungsordnung Schulprovisorium Bernapark
Ab August 2024 wird die kantonale Schule für Gestaltung Bern und Biel ihren Betrieb im Bernapark aufnehmen. Damit die entsprechenden Gebäude saniert und teilweise erweitert werden können, hat der Kanton eine Kantonale Überbauungsordnung (KÜO) erarbeiten lassen, die am 22. Juni 2022 vom Regierungsrat zusammen mit der Baubewilligung genehmigt wurde
Die Schule für Gestaltung Bern und Biel ist ein Kompetenzzentrum für die Berufsausbildung gestalterischer und künstlerischer Berufe. Sie bietet Vor-, Grund- und Weiterbildung in Vollzeit- oder berufsbegleitenden Lehrgängen für gestalterische Tätigkeiten am Arbeitsmarkt.
Die Räumlichkeiten werden von der Bernapark AG an den Kanton vermietet. Der Mietvertrag wurde vorläufig für 10 Jahre abgeschlossen.
Die baulichen Investitionen werden im Hinblick auf eine dauerhafte Nutzung getätigt. Zurzeit läuft die Revision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Stettlen (Ortsplanungsrevision). Nach deren Genehmigung wird die Kantonale Überbauungsordnung voraussichtlich aufgehoben und in die Zonenordnung der Gemeinde überführt. Es ist geplant, die heutige Industrie- und Gewerbezone in eine Zone mit Planungspflicht für Wohnen und Gewerbe umzuwandeln.
Im Zusammenhang mit dem Erlass der KÜO wurde von Gesetzes wegen die Abschöpfung von Planungsmehrwert geprüft. Die Berechnungen ergaben, dass für die nächsten zehn Jahre kein Mehrwert resultiert resp. die Investitionen den Ertrag bei weitem übersteigen. Spätestens nach 10 Jahren ist eine Aktualisierung der Schätzung vorzunehmen, wobei die Abschöpfung von Planungsmehrwert ohnehin im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision ein Thema sein wird.
Erschliessung des Bernapark mit einem Kreisel ab Bernstrasse
Der Kanton als Eigentümer der Bernstrasse hat u.a. eine Anpassung im Bereich Einmündung Schwandiweg mit einem Kreisel mittels Strassenplan genehmigt. Mit dem Start der Bauarbeiten ist ab 2024 zu rechnen.
Der Gemeinderat