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Gemeindemitteilungen Stettlen Woche 13

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Gründonnerstag, 6. April 2023, ab 15.30 Uhr bis und mit Ostermontag, 10. April 2023 geschlossen.

Ab Dienstag, 11. April 2023 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostern!

Gemeindeverwaltung Stettlen

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Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,
– die zu nahe an Strassen stehen,
– in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,
– Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder
– mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden!

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:

a) Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
b) Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.
c) Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
d) Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen (Mais, Getreidearten) die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
e) Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0.5 Meter ab Gehwegkante.

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle!

Wir danken Ihnen für das Zurückschneiden der Äste und Bepflanzungen gemäss oben stehendem Beschrieb. Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil vorgenommen werden.

Die Gemeinde wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümer, ausführen lassen.

Haben Sie Fragen? Auf der Website der Gemeinde Stettlen finden Sie eine Skizze des vorgeschriebenen Lichtraumprofils.

Bauverwaltung Stettlen

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Hallenbad Stettlen, Totalsanierung ab Frühjahr 2024

Das Hallenbad Stettlen bleibt im nächsten Jahr ab 6. April 2024 für ca. 1 Jahr infolge Sanierung geschlossen. Anstelle Jahresabos werden bis dahin Monatsabos ausgestellt.

Die Gemeindeversammlung im Dezember 2021 beschloss einen Sanierungskredit von 3 Mio. Franken, damit namentlich bei der Lüftung, den Sanitäranlagen inklusive Wasseraufbereitung, der Decke, dem Dach, Fenster, Türen, Garderoben und weiteren Einrichtungen eine umfassende Erneuerung erfolgen kann. Dies bedeutet eine Schliessung während ca. einem Jahr.

Die Vorbereitungszeit und vor allem die Auswirkungen für Nutzende, Mietende und das Personal erlaubt keine frühere Inangriffnahme. Die Planung ist nun soweit fortgeschritten, dass mit Start der Frühlingsferien 2024 die Umsetzung erfolgen kann. Als Gesamtplaner wurde Jenzer + Partner AG, Aarberg, eingesetzt. Zurzeit laufen die Ausschreibungen der Arbeiten und die Vorbereitung des Baugesuchs.

Übrigens besteht für die Bevölkerung von Stettlen die Möglichkeit, für den Besuch des Freibads Worb ein Saison-Abo zum Einheimischen-Tarif zu kaufen. Dies aufgrund einer speziellen Vereinbarung und Kostenbeitrag an die Wislepark AG.

Auswirkungen der Sanierungs-Schliessung
• Für Inhaber/innen von Jahresabos:
Ab April 2023 bis zur Wiedereröffnung im 2024 werden keine Jahresabos mehr herausgegeben, bis das Hallenbad im 2024 wieder öffnet. Erhältlich sind bis dahin Monatsabos zu folgenden Preisen, die sich nach der Kalkulation der Jahresabos auf 10 Betriebsmonate orientieren:
• Kinder einheimisch: CHF 10
• Kinder auswärtig: CHF 12
• Erwachsenen einheimisch: CHF 20
• Erwachsene auswärtig: CHF 24
• Für die Mietenden (Schulen, Schwimmkurse, Vereine): Es erfolgt eine individuelle schriftliche Information.

Bei Fragen wenden Sie sich an: hallenbad@stettlen.ch oder Tel. 031 932 23 54

Die stellvertretende Hallenbad-Leiterin Rahel Amsler gibt Ihnen gerne Auskunft.