Schalterschliessung über die Weihnachts-und Neujahrszeit
Die Büros der Gemeindeverwaltung Ostermundigen bleiben von Montag, 26. Dezember 2022, bis und mit Montag, 02. Januar 2023, geschlossen.
Ab Dienstagnachmittag, 3. Januar 2023, ab 13.45 Uhr, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.
Der Gemeinderat
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Revidiertes Abfallreglement und neue Abfallverordnung treten per 1. Januar 2023 in Kraft
Am 23. Juni 2022 hat der Grosse Gemeinderat die Totalrevision des Abfallreglements genehmigt. Nebst dem Abfallreglement genehmigte der Gemeinderat die neue Abfallverordnung. Das revidierte Abfallreglement sowie die neue Abfallverordnung treten somit per 1. Januar 2023 in Kraft.
Mit der in Krafttretung des revidierten Abfallreglements und der Abfallverordnung wurde ein neues Gebührenmodell für die Kehricht-Grundgebühren eingeführt. Im Weiteren wurden auch die Verbrauchsgebühren gesenkt.
Neu wird die Kehricht-Grundgebühr wie folgt erhoben:
• Privathaushalte: CHF 55.00
• Einzelunternehmen und Unternehmen mit bis zu 249 Personen: CHF 55.00
Folgende Betriebe können auf Gesuch hin von der Grundgebühr befreit werden:
• Nebenerwerbsbetriebe mit weniger als 50 Stellenprozent
• landwirtschaftliche Familienbetriebe
• Einzelunternehmen, welche innerhalb der eigenen Wohnräume betrieben werden.
Die Kehricht-Grundgebühr ist im Sinne einer Vorhalteleistung in jeden Fall geschuldet. Diese Vorhalteleistung ist auch für leerstehende Wohnungen oder Häuser (Ferienhaus) zu erbringen.
Die Kehricht-Grundgebühren werden gemäss Abfallreglement Art. 17 Abs. 1, den rechtsmässigen Eigentümerinnen oder dem Eigentümer der Liegenschaft in Rechnung gestellt. Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen sind gemäss der im Bundesrecht verankerten Verordnung SR 814.600 vom 4. Dezember 2015 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung VVEA) nicht mehr Kehricht-Grundgebühr pflichtig.
Die Verbrauchsgebühren sinken per 1. Januar 2023 wie folgt:
Gebühr bisher | Gebühr neu | |
17-Liter-Gebührensack | 0.80 | 0.70 |
35-Liter-Gebührensack | 1.60 | 1.40 |
60-Liter-Gebührensack | 2.70 | 2.40 |
110-Liter-Gebührensack | 5.00 | 4.40 |
Container Einzelleerung | 39.00 | 30.00 |
*Container-Jahresabo (1 Leerung) | 1’950.00 | 1’500.00 |
Container-Jahresabo (2 Leerungen) | 3’900.00 | 3’000.00 |
Sperrgutmarke | 2.80 | 2.50 |
Grüngut-Einzelleerung | 4.00 | 3.20 |
Grüngut-Jahresmarke 120/140 Liter | 70.00 | 53.85 |
Grüngut-Jahresmarke 240 Liter | 120.00 | 91.55 |
Grüngut-Jahresmarke 360 Liter | 180.00 | 140.00 |
Grüngut-Jahresmarke 800 Liter | 330.00 | 312.35 |
Abteilung Tiefbau und Betriebe