Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen
Sitzung Nr. 22
Datum: 12. November 2024
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.
Hochbau
Verwaltungsgebäude ZSZ Steinbruchweg 7 und Bernstrasse 65d; Investitionskredit
Für die baulichen Massnahmen des Umzugs der Abteilung Tiefbau und Betriebe ins Zivilschutzzentrum am Steinbruchweg 7 und die Rochaden innerhalb des Verwaltungsgebäudes Bernstrasse 65d wird zulasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 240’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
Gemeinderat Ostermundigen
.
Zibelemärit 2024
Die Büros der Gemeindeverwaltung schliessen am Montag, 25. November 2024, bereits um 17.00 Uhr.
Am Dienstagnachmittag, 26. November 2024, ab 13.45 Uhr, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Zibelemärit.
Gemeinderat Ostermundigen
.
Gesamtplanung Schulanlage Rothus; Genehmigung eines Objektkredits
Amtliche Feststellung Abstimmungsergebnis von Sonntag, 22. September 2024
Diese Publikation erfolgt, gestützt auf Artikel 40 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Ostermundigen vom 10. Dezember 2015.
Das Abstimmungsergebnis zu der Vorlage «Gesamtplanung Schulanlage Rothus; Genehmigung eines Objektkredits» wurde gemäss geltenden Vorschriften publiziert. Die Beschwerdefrist lief von Montag, 23. September 2024 bis Dienstag, 22. Oktober 2024. Während dieser Zeit sind keine Beschwerden eingegangen. Die Frist ist somit unbenutzt abgelaufen.
Der Gemeinderat hat dementsprechend anlässlich seiner Sitzung vom 13. November 2024 das Abstimmungsergebnis amtlich festgestellt. Das Abstimmungsergebnis ist somit offiziell
erwahrt und nicht mehr anfechtbar.
Der Gemeinderat
.
Teilrevision Gebührenverordnung per 1. Januar 2025
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 12. November 2024 die Teilrevision der Gebührenverordnung genehmigt hat (Änderungen im Anhang VIII, XI und XIII, siehe unten). Die Teilrevision der Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Anhang VIII: Tarif für die Gebühren der Finanz- und Steuerverwaltung

Anhang XI: Tarif für die Gebühren im Bereich öffentliche Sicherheit

Anhang XIII: Tarif für weitere Gebühren
