Teilrevision Wasserversorgungsverordnung (Wassertarif)
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 die Teilrevision der Wasserversorgungsverordnung genehmigt hat (Anpassung Wassertarif). Die Teilrevision tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. November 2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
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1. Teilrevision Richtlinien betreffend freiwillige wiederkehrende Gemeindebeiträge
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom
15. Oktober 2024 die erste Teilrevision der Richtlinien betreffend freiwillige wiederkehrende Gemeindebeiträge genehmigt hat (Präzisierung der Leistungen der Vereine). Die Teilrevision tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
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4. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag,
24. Oktober 2024, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen
Präsidium: Emsale Selmani
Es sind 30 Ratsmitglieder anwesend
Anwesend:
Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Gerhard Baumgartner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Yasmin Dressler, Kathrin Ernst, Marcel Falk, Hans Peter Friedli, Adrian Gränicher, Hans-Rudolf Hausammann, Marisa Herren, Kerstin Kistler, Lukas Lanz, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Edi Medilanski, Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Claudio Rivera da Silva, Roland Rüfli, Maja Schneider, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Markus Truog, Myriam Zürcher und Walter Zysset
Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn und die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler
Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär
Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Kathrin Balmer, Franziska Brunner, Daniela Feller, Benjamin Gimmel, Yves Jordi, Sandro Minka II, Thulani Thomann, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg und Dorothea Züllig von Allmen
Mitglied des Gemeinderates: Hans Wipfli
Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
304. Budget 2025 inkl. Investitionsplanung
a. Die Steueranlagen für das Jahr 2025 werden wie folgt festgesetzt:
– für die der Staatssteuer unterliegenden Steuerfaktoren (Einkommen,
Vermögen, Gewinn, Kapital und Grundstückgewinn) das 1,69-fache des gesetzlichen Einheitsansatzes;
– für die Liegenschaftssteuer 1,5% des amtlichen Wertes;
– Hundesteuer CHF 100.00 pro Hund
– für die Feuerwehrdienstersatzabgabe 3,4% des Staatssteuerbetrages, höchstens CHF 200.00.
b. Das Budget für das Jahr 2025, abschliessend mit einem Aufwandüberschuss des Gesamthaushalts von CHF 1’386’260, wird wie folgt genehmigt:
Aufwand und Ertrag
Gesamthaushalt CHF 116’252’460 CHF 114’866’200
Aufwandüberschuss CHF -1’386’260
Allgemeiner Haushalt CHF 102’799’410 CHF 102’329’500
Aufwandüberschuss CHF -469’910
SF Abfallbewirtschaftung CHF 2’338’040 CHF 1’474’700
Aufwandüberschuss CHF -863’340
SF Wasserversorgung CHF 4’520’090 CHF 5’141’000
Ertragsüberschuss CHF 620’910
SF Abwasserentsorgung CHF 5’802’210 CHF 5’088’000
Aufwandüberschuss CHF -714’210
SF Feuerwehr CHF 792’710 CHF 833’000
Ertragsüberschuss CHF 40’290
c. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
d. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
305. Finanz- und Investitionsplan 2025–2030
a. Der Finanzplan mit Investitionsplan 2025–2030 wird genehmigt.
b. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
306. Tagesschulmahlzeiten; Genehmigung Verpflichtungskredit
a. Für die Lieferung der Tagesschulmahlzeiten wird ein Verpflichtungskredit zu Lasten der Erfolgsrechnung von CHF 590’000.00 (inkl. 2,5% MwSt.) für die Dauer von einem Schuljahr ab 1. August 2025 bis 31. Juli 2026 bewilligt.
b. Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Grossen Gemeinderat eine Vorlage für eine Vertragsverlängerung mit der GEWA bis 31. Juli 2030 (zu Handen des finanzkompetenten Organs) zu unterbreiten.
307. Retentions- und Versickerungsanlage Oberfeld
a. Für das Projekt «Retentions- und Versickerungsanlage Oberfeld» wird, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmberechtigten, zu Lasten der Investitionsrechnungen ein Gesamtkredit von CHF 5’169’000.00 (inkl. MwSt. von 8,1%) bewilligt, davon
– CHF 4’182’00.00 zulasten gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung Abwasser,
– CHF 251’000.00 zulasten gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung Wasser und
– CHF 736’000.00 zulasten Steuerhaushalt.
b. Die Vorlage wird in Anwendung von Artikel 32 der Gemeindeordnung den Stimmberechtigten zum verbindlichen Beschluss unterbreitet.
308. Die überparteiliche Motion betreffend mindestens acht Wochen garantierter Ferienbetreuung während den Schulferien wird begründet und erheblich erklärt.
309. Die überparteiliche Motion betreffend Förderung der Biodiversität bei Privaten durch Beratung wird begründet, erheblich erklärt (mit dem Auftrag zur Kommunikation des Angebots) und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.
310. Die überparteiliche Motion betreffend Inklusionscheck für Gemeinden – Wie barrierefrei, inklusiv, digitalisiert und UNO-BRK-konform ist die Gemeinde Ostermundigen? wird begründet und erheblich erklärt.
311. Das überparteiliches Postulat betreffend Fahrplan Buslinie 44 wird begründet, erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.
312. Reglement über das Bestattungswesen
a. Die Totalrevision des Reglements über das Bestattungswesen wird genehmigt.
b. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
c. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
313. Überparteiliches Postulat betreffend Stellvertreter:innenregelung für den GGR; parlamentarischer Neueingang
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen (Traktandum Nr. 304 «Budget 2025») resp. 60 Tagen (Traktandum Nr. 312 «Reglement über das Bestattungswesen») seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.
Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 5. Dezember 2024 im Tellsaal statt.
Schluss der Sitzung: 21.00 Uhr
Namens des Grossen Gemeinderates
Die Ratspräsidentin: sig. Emsale Selmani
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli
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Liebe Ostermundiger*innen
Ob man Halloween mag oder nicht, der Brauch aus den USA hat mittlerweile auch hierzulande seinen festen Platz im Kalender. Während für die Kinder zweifellos das Verkleiden und die Süssigkeiten im Vordergrund stehen, rückt mit dem Kürbis zunehmend auch der heimliche Star der Veranstaltung ins Blickfeld. Mit gutem Grund.
Die Heimat aller Kürbisarten – zu denen übrigens auch Salatgurke, Zucchetti und Melone zählen – ist Mittel- und Südamerika. Lange fristeten die Kürbisse hierzulande ein Schattendasein, doch unterdessen ist die Schweiz auf den Geschmack gekommen. Viele Bauern bieten ihre frischen Kürbisse direkt ab Hof zum Verkauf an – eine schöne Gelegenheit, um lokale Wertschöpfung zu unterstützen.
Mehr Genuss, weniger Food Waste: An Halloween ist der Kürbis das perfekte Beispiel für eine Kombination aus Genuss, Spass und Nachhaltigkeit. Wer ihn der Hülle wegen gekauft hat, schnitzt daraus eine furchteinflössende Fratze und freut sich am Gruseleffekt in Orangetönen. Es wäre jedoch schade, das Fruchtfleisch danach einfach zu entsorgen, denn es ist reich an Vitaminen, Ballaststoffen, Kalium, Zink und Magnesium und wie gemacht für eine heisse Suppe. Die Zubereitung ist einfach und erfordert nur wenig Aufwand. Mit ein paar Gewürzen und frischen Zutaten entsteht im Handumdrehen eine leckere und wärmende Mahlzeit, die perfekt in den Spätherbst passt.
Kreativ verkleiden, nachhaltig feiern: Bevor Sie ein neues Kostüm kaufen, lohnt sich der Blick in den eigenen Kleiderschrank. Dort warten oft schon einige Spuk-Outfits: Aus einem schwarzen Schal wird schnell ein Hexenumhang, ein weisses Bettlaken verwandelt sich in ein Schlossgespenst. Oder wie wäre es mit einer Kostümtauschbörse? Alle bringen ihr Kostüm vom letzten Jahr mit und gehen mit einem neuen Kostüm nach Hause.
Mit Fantasie, Kreativität und ein paar kleinen Tricks wird Halloween ganz einfach zu einem nachhaltigen Fest.
Auskunft und Kontakt: Die Abteilung Hochbau wünscht Ihnen eine farbenfrohe Herbstzeit. Bei Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit sind wir gerne für Sie da: Dienststelle Energie, Nachhaltigkeit & Klima, Abteilung Hochbau, Gemeinde Ostermundigen, 031 930 11 22 oder carmen.reber@ostermundigen.ch.
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Einladung Informationsveranstaltung Testament (Mi, 6.11.24)
Sie wollen selbst bestimmen, was mit Ihrem Nachlass passieren soll? Notar Christoph Leiser gibt Ihnen Auskunft zum Thema Erbrecht und insbesondere zum Testament. Im Anschluss beantwortet er gerne Ihre Fragen.
Wann: Mittwoch, 6. November 2024 von 15.00–16.30 Uhr
Wo: Tell, Bernstrasse 101, 3072 Ostermundigen
Leitung: Christoph Leiser, lic. iur und Notar des Kantons Bern
Anmeldung & Information:
Anmeldung bis 4. November an:
Gemeinde Ostermundigen
Generationen und Quartierarbeit
generationen@ostermundigen.ch
031 930 12 90