5. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 26. Oktober 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen
Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann
Es sind 34 Ratsmitglieder anwesend.
Anwesend:
Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter
Friedli, Adrian Gränicher, Kistler Kerstin, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Sandra
Löhrer, Lucien Minka II, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Ulrich Steiner, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset
Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler
Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär
Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Sarah Aeschbacher, Yves Jordi, Niels Mahler, Emsale Selmani, Oliver Tamàs und Cyrill Zuber
Mitglied des Gemeinderates: Gerardo Grasso
Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
225. Als Ersatz für den zurückgetretenen Niels Mahler (Grüne) wird Emanuel Indermühle (Grüne) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. November 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission Tiefbau und Betriebe gewählt.
226. Die Ersatzwahl in die Finanzkommission für die zurückgetretene Karniga Puvaneswaran (SP) wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Sitz bleibt vakant.
227. Finanzplan
a) Der Finanzplan mit Investitionsprogramm 2024 bis 2030 wird genehmigt.
b) Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
228. Budget und Investitionsplanung
a) Die Steueranlagen für das Jahr 2024 werden wie folgt festgesetzt:
• für die der Staatssteuer unterliegenden Steuerfaktoren (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital und Grundstückgewinn) das 1,69-fache des gesetzlichen Einheitsansatzes;
• für die Liegenschaftssteuer 1,5 % des amtlichen Wertes;
• Hundesteuer CHF 100.00 pro Hund;
• für die Feuerwehrdienstersatzabgabe 3,4 % des Staatssteuerbetrages, höchstens CHF 200.00.
b) Das Budget für das Jahr 2024, abschliessend mit einem Aufwandüberschuss des Gesamthaushaltes von CHF 2’635’990, wird wie folgt genehmigt:
Aufwand und Ertrag
Gesamthaushalt
CHF 120’586’660, CHF 117’950’670
Aufwandüberschuss CHF -2’635’990
Allgemeiner Haushalt
CHF 106’988’790, CHF 105’016’970
Aufwandüberschuss CHF -1’971’820
SF Wasserversorgung
CHF 4’671’870, CHF 5’335’000
Ertragsüberschuss
CHF 663’130
SF Abwasserentsorgung
CHF 5’756’290, CHF 5’279’700
Aufwandüberschuss CHF -476’590
SF Abfallbewirtschaftung
CHF 2’255’110, CHF 1’537’500
Aufwandüberschuss CHF -717’610
SF Feuerwehr
CHF 914’600, CHF 781’500
Aufwandüberschuss CHF -133’100
c) Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
d) Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
229. Zulasten der Investitionsrechnung wird für die Sanierung des Knotens Obere Zollgasse/Waldheimstrasse/Gerbestrasse und die Erstellung der behindertengerechten Bushaltestelle ein Investitionskredit von CHF 380’000.00 bewilligt.
230. Das überparteiliche Postulat betreffend öffentlicher Zugang zu Defibrillatoren wird begründet und erheblich erklärt.
231. Das überparteiliche Postulat betreffend «Es lebe die Kultur in Ostermundigen – mit Klängen und Farben, auch nach dem 31. Dezember 2023» wird begründet, erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.
232. Die Interpellation Gerhard Zaugg (SVP) betreffend «Wie weiter mit dem Tell?» wird schriftlich beantwortet.
233. Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion zum Vorgehen des Gemeinderates bei der Neuerung zu amtlichen Publikationen; parlamentarischer Neueingang
Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass der vorstehende Parlamentsbeschluss Nr. 228 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.
Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 7. Dezember 2023 im Tellsaal statt.
Schluss der Sitzung: 19.40 Uhr.
Namens des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf Hausammann Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli
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Mundiger Energiestadt-Tipps
Liebe Ostermundiger*innen
Black Friday und Cyber Monday – in diesem Jahr am 24. und am 27. November 2023 – haben sich zu einem globalen Phänomen entwickelt. Geschäfte und Onlinehändler überschlagen sich an diesen Tagen mit Rabatten und Angeboten. Da kann der klare Verstand nicht immer mithalten. Dabei wäre der gerade in solchen Situationen sehr gefragt.
Hier und dort zeigen sich Ermüdungserscheinungen, aber das verlängerte Aktionswochenende bleibt beliebt. Auf der Suche nach dem besten Deal stürmen Schnäppchenjäger*innen in Läden und surfen auf Websites. Nicht selten stellen sich vermeintlich günstige Gelegenheiten mit Verzögerung als viel heisse Luft heraus, denn die Jagd nach dem ultimativen Rabatt ist ein Versteckspiel: Die Ausgangspreise, auf denen der Rabatt gewährt wird, sind oftmals höher angesetzt als die üblichen Verkaufspreise. Die Aktion erscheint grösser als sie ist. Beobachter*innen sprechen von einem tatsächlichen Rabatt von durchschnittlich 5 bis 11 Prozent.
Es lohnt sich also, genau hinzuschauen und sich vor dem letzten Kauf-Klick die Frage zu stellen: Würden Sie das Produkt auch Anfang März oder Ende Juni kaufen bzw. brauchen Sie das Produkt wirklich? Die «alten» Geräte wie Handys, Kaffeemaschinen, Fernseher oder Playstations funktionieren oft noch einwandfrei. Werden sie anstelle der neuen Produkte weiter genutzt, zeigt sich rückblickend sogar ein Sparpotenzial von 100 Prozent.
Und selbst wenn Ihr «altes» Handy, die Kaffeemaschine, der Fernseher oder die Play-
station defekt ist, lohnt es sich allenfalls, eine Reparatur in Betracht zu ziehen. Besuchen Sie dafür ein Fachgeschäft oder ein sogenanntes Repair Café. Bei den Repair Cafés helfen Ihnen ehrenamtliche Fachpersonen dabei, Ihren Gegenstand zu reparieren – ein Zeichen gegen Ressourcenverschleiss und wachsende Abfallberge. Das nächste Repair Café findet in Ostermundigen am 4. November 2023 im Kirchgemeindehaus der reformierten Kirche Ostermundigen statt, für mehr Informationen: https://www.repair-cafe.ch.
Weitere, sehr erhellende Informationen zu koordinierten Marketingmassnahmen des Detailhandels wie Black Friday oder Cyber Monday stellt übrigens die Stiftung für Konsumentenschutz als Online-Ratgeber zur Verfügung: «Was muss ich am Black Friday beachten?» https://www.konsumentenschutz.ch.
Viel Spass bei der Lektüre!
Auskunft & Kontakt
Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen eine farbenfrohe Herbstzeit. Bei Fragen zu Energie- und Nachhaltigkeitsthemen dürfen Sie uns gerne kontaktieren: Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch.