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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 44

5. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 27. Oktober 2022,
18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Sandra Löhrer
Es sind 34 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Jorim Braun, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Hans-Rudolf Hausammann, Yves Jordi, Kerstin Kistler, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Lucien Minka II, Colette Nova, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Cyrill Zuber, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides und Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend: 
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Monika Blaser Mitter, Adrian Gränicher, Niels Mahler, Sandro Minka II, Emsale Selmani und Sandra Zivanovic

Mitglied des Gemeinderates: Melanie Gasser

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

144. Das Protokoll Nr. 3 der GGR-Sitzung vom 23. Juni 2022 wird genehmigt.

145. Für die Zeit vom 1. November 2022 bis 31. Dezember 2022 wird Gerhard Baumgartner (EVP) als Vizepräsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gewählt.

146. Geschäftsordnung GGR (GO GGR); Genehmigung der Teilrevision per 1.1.2023
a. Die Teilrevision der GO GGR wird genehmigt.
b. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.
c. Der überparteiliche Antrag vom 24. Februar 2022 wird als erledigt abgeschrieben.

147. Budget 2023 mit Festsetzung der Steueranlagen; Genehmigung
a. Die Steueranlagen für das Jahr 2023 werden wie folgt festgesetzt:
– für die der Staatssteuer unterliegenden Steuerfaktoren (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital und Grundstückgewinn) das 1,69-Fache des gesetzlichen Einheitsansatzes;
– für die Liegenschaftssteuer 1,5 %o des amtlichen Wertes;
– für die Feuerwehrdienstersatzabgabe 3,4% des Staatssteuerbetrages, höchstens CHF 200.00.
b. Das Budget für das Jahr 2023, abschliessend mit einem Aufwandüberschuss des Ge-samthaushalts von CHF 2’400’640, wird wie folgt genehmigt:

Aufwand  Ertrag

Gesamthaushalt CHF 118’279’590 CHF 115’878’950
Aufwandüberschuss CHF 2’400’640
Allgemeiner Haushalt CHF 102’765’240 CHF 100’575’310
Aufwandüberschuss CHF 2’189’930
SF Wasserversorgung CHF 5’923’460 CHF 6’627’940
Ertragsüberschuss CHF 704’480
SF Abwasserentsorgung CHF 6’627’940 CHF 6’364’700
Aufwandüberschuss CHF 263’240
SF Abfallbewirtschaftung CHF 2’142’240 CHF 1’521’800
Aufwandüberschuss CHF 620’440
SF Feuerwehr CHF 820’710 CHF 789’200
Aufwandüberschuss CHF 31’510

c. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
d. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

148. Der «Finanzplan mit Investitionsprogramm 2023 bis 2030» wird vom Gemeinderat zurückgezogen.

149. Die überparteiliche Interpellation betreffend Plausibilisierungsfragen zur Finanzstrategie wird schriftlich beantwortet.

150. Die Interpellation SVP-Fraktion betreffend Auswirkungen einer Fusion mit Bern in Bezug auf den Gemeindeverband ARA Worblental wird schriftlich beantwortet.

151. Die Interpellation SVP-Fraktion betreffend Auswirkungen einer Fusion mit Bern in Bezug auf die KEWU AG wird schriftlich beantwortet.

152. Die Interpellation SVP-Fraktion betreffend Auswirkungen einer Fusion mit Bern in Bezug auf die Wasserverbund Region Bern AG wird schriftlich beantwortet.

153. Die Interpellation EVP-Fraktion betreffend FussgängerInnen/Verkehrsplanung wird schriftlich beantwortet.

154. Die Interpellation EVP-Fraktion betreffend Bundesrat aktiviert Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine
– Auswirkungen auf die Gemeinde Ostermundigen wird schriftlich beantwortet.

155. Orientierungen des Gemeinderates
a. Motion betreffend sichere Schulwege zum Rothus rechtzeitig umsetzen; eingereicht 23.6.2022; verspätete Beantwortung
b. Interpellation betreffend Veruntreuungen verhindern; eingereicht 23.6.2022; verspätete Beantwortung
c. Projekt KOBe; Stand des Geschäftes
d. Pup-up-Zug: Projekt ÖV 42 der BLS
e. Energiemangellage und was macht die Gemeinde Ostermundigen

156. Volksmotion betreffend Aufhebung des nächtlichen Kirchengeläuts sowie des frühmorgendlichen kultischen Läutens; parlamentarischer Neueingang

157. Überparteiliche Motion betreffend keine weiteren Hitzeinseln mit dem Tramprojekt schaffen; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass der vorstehende Parlamentsbeschluss Nr. 147 (Budget 2023) der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 15. Dezember im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung 20.00 Uhr.

Namens des Grossen Gemeinderates
Die Präsidentin: Der Ratssekretär:
sig. Sandra Löhrer sig. Jürg Kumli