Aufsichtsstelle für Datenschutz
Als Aufsichtsstelle für datenschutzrechtliche Angelegenheiten in der Gemeinde Ostermundigen ist die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ernannt worden. Sie erfüllt die ihr in Artikel 34 des kantonalen Datenschutzgesetzes zugewiesenen Aufgaben.
Das Datenschutzreglement kann auf der Gemeindehomepage eingesehen oder bei der Gemeindekanzlei am Schiessplatzweg 1 während den Büroöffnungszeiten bezogen werden.
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
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Neubau Sporthalle Forelstrasse; Genehmigung eines Objektkredits
Amtliche Feststellung Abstimmungsergebnis von Sonntag, 24. November 2024
Diese Publikation erfolgt, gestützt auf Artikel 40 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Ostermundigen vom 10. Dezember 2015.
Das Abstimmungsergebnis zu der Vorlage «Neubau Sporthalle Forelstrasse; Genehmigung eines Objektkredits» wurde gemäss geltenden Vorschriften publiziert. Die Beschwerdefrist lief von Montag, 25. November 2024 bis Dienstag, 24. Dezember 2024. Während dieser Zeit sind keine Beschwerden eingegangen. Die Frist ist somit unbenutzt abgelaufen.
Der Gemeinderat hat dementsprechend anlässlich seiner Sitzung vom 7. Januar 2025 das Abstimmungsergebnis amtlich festgestellt. Das Abstimmungsergebnis ist somit offiziell erwahrt und nicht mehr anfechtbar.
Der Gemeinderat