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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 39

4. Sitzung des Grossen Gemeinde-rates (GGR) von Donnerstag, 17. September 2026, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Zaugg Gerhard

Es sind 34 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend: Ananiadis Jorgo, Andres Angelo, Augustiny Samuel, Balmer Kathrin, Brechbühl Kerstin, Buri Peter, Falk Marcel, Filep Béla, Friedli Hans Peter, Gränicher Adrian, Herren Marisa, Kistler Kerstin, Lanz Lukas, Leiser Christoph, Löhrer Sandra, Medilanski Edi, Meyer Lorenz, Mitter Michael, Mordasini Mattia, Nova Colette, Renner Jörg, Rivera da Silva Claudio, Rutsch Adrian, Schmid Alexander, Schneider Maja, Stalder Sarah, Steiner Ulrich, Stettler Ruess Peter, Tamàs Oliver, Tanner Adrian, Truog Markus, Wahli Alexander, Zürcher Myriam

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Iten Thomas, Fredrich Bettina, Gasser Melanie, Grasso Gerardo, Panayides Aliki, Selmani Emsale und die Gemeindeschreiberin Steudler Barbara

Protokoll: Niggli Saskia, Ratssekretärin

Abwesend: Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Brunner Franziska, Burr Furrer Christian, Gimmel Benjamin, Raass Leena, Scognamiglio Andrea, Züllig von Allmen Dorothea

Mitglied des Gemeinderates: Wipfli Hans

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

1. Das Protokoll Nr. 2 der GGR-Sitzung vom 30. April 2026 wird genehmigt.

2. Das Protokoll Nr. 3 der GGR-Sitzung vom 25. Juni 2026 wird genehmigt.

3. Das Geschäft «Kommission für Öffentliche Sicherheit; Ersatzwahl per sofort» wird aufgrund eines fehlenden Wahlvorschlags auf eine nächste GGR-Sitzung verschoben.

4. Als Ersatz für die zurückgetretene Yasmin Dressler (SP) wird Marcel Falk (SP) für den Rest der laufenden Amtsdauer, d.h. ab sofort bis 31. Dezember 2028, als Mitglied der Planungskommission gewählt.

5. Als Ersatz für den zurückgetretenen Rolf Rickenbach (FDP) wird Thomas Feider (Grüne) für den Rest der laufenden Amtsdauer, d.h. ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, als Mitglied der Planungskommission gewählt.

6. Budget 2027 und Investitionsplanung; Genehmigung
a) Die Steueranlagen für das Jahr 2027 werden wie folgt festgesetzt: 
• Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.69 Einheiten.
• Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.5 ‰ der amtlichen Werte.
• Hundesteuer CHF 100.00 pro Hund.
• Für die Feuerwehrdienstersatz-abgabe 3,4 % des Staatssteuerbetrages, höchstens CHF 200.00.
b) Genehmigung der nachfolgenden Werte der einzelnen Finanzhaushalte:

Erfolgsrechnung

Aufwand Gesamthaushalt Fr. 125’262’730.00
Ertrag Gesamthaushalt Fr. 125’094’640.00
Aufwandüberschuss Gesamthaushalt Fr. 168’090.00

davon
Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 111’036’820.00
Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 111’650’440.00
Ertragsüberschuss Allgemeiner Haushalt Fr. 613’620.00

Aufwand Wasserversorgung Fr. 5’017’920.00
Ertrag Wasserversorgung Fr. 4’702’300.00
Aufwandüberschuss Wasserversorgung Fr. 315’620.00

Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 6’018’460.00
Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 5’537’500.00
Aufwandüberschuss Abwasserentsorgung Fr. 480’960.00

Aufwand Abfallbewirtschaftung Fr. 2’359’640.00
Ertrag Abfallbewirtschaftung Fr. 2’401’400.00
Ertragsüberschuss Abfallbewirtschaftung Fr. 41’760.00

Aufwand Feuerwehr Fr. 829’890.00
Ertrag Feuerwehr Fr. 803’000.00
Aufwandüberschuss Feuerwehr Fr. 26’890.00

Investitionsrechnung

Ausgaben Investitionsrechnung CHF 42’250’260.00
Einnahmen Investitionsrechnung CHF 0.00
Nettoinvestitionen Investitionsrechnung CHF 42’250’260.00

c) Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
d) Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

7. Die Fragen zur Vernehmlassung der Kulturverträge 2028 – 2031 der Kommission Kultur werden wie folgt beantwortet:
a) Die Antwort zur Frage «Stimmen Sie den Betriebsbeitragshöhen für die Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung für die Vertragsperiode 2028–2031 zu (vgl. Vernehmlassungsbericht Kapitel 4)?» lautet:
Ja.
b) Die Antwort zur Frage «Sind Sie mit dem Finanzierungsschlüssel 2028–2031 einverstanden (vgl. Vernehm-lassungsbericht Kapitel 5)?» lautet:
Ja.

8. Ortsplanungsrevision O’mundo; Zone mit Planungspflicht Areal Tell; Genehmigung
a) Die vom Grossen Gemeinderat beschlossenen Änderungen am Baureglement werden in die Vorlage aufgenommen:
Art. 79e, Punkt 4, Absatz 8, neuer Wortlaut: Die Frei- und Aussenräume der Neuüberbauung sollen als attraktive Aufenthaltsräume gestaltet werden und als Identifikationspunkte für das Quartier sowie als Begegnungsräume für die Quartierbevölkerung dienen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass auch natürlich beschattete Aufenthaltsräume entstehen. Freiräume sind als zusammenhängende Einheit auszuführen und mit biodiversitätsfördernden und klimaangepassten Pflanzen zu begrünen. Dabei ist auf eine hohe siedlungsökologische Qualität zu achten sowie die Bodenversiegelung und die unterbauten Bereiche auf das funktionale Minimum zu beschränken.
Art. 79e, Punkt 6, neuer Absatz 3: Für die Kühlung der Gebäude müssen passive Verfahren ausgeschöpft werden, z.B. (eine Kombination aus) Beschattung durch Begrünung des Aussenraumes und der Fassade sowie Gestaltungselemente wie Vordächer, Balkone etc. Ausserdem sollen die Möglichkeiten der technischen Passivkühlung bestmöglich ausgenutzt werden.
b) Die Vorlage zur Zone mit Planungspflicht Nr. 39 «Tell» wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen gesamthaft beschlossen. 
Sie umfasst:
• die Änderung des Zonenplans;
• die Änderung des Baureglements;
• die Änderung des Gestaltungsrichtplans «Bernstrasse Ost».
c) Dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung wird beantragt, die aufrechterhaltene Einsprache abzuweisen.
d) Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

9. Projekt «Fit für die Zukunft»; Bericht-erstattung und Grundsatzentscheide
a) Das Reformprojekt «Fit für die Zukunft» soll weitergeführt werden.
b) Beim aktuellen Reformprojekt soll von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: 
• Das 7er Modell für die Exekutive ist grundsätzlich beizubehalten, aber weiterzuentwickeln.
• Die heutige Grösse der Legislative mit 40 Mitgliedern ist beizubehalten.
• Die bestehende Kommissionsstruktur ist einer vertieften Überprüfung zu unterziehen, einschliesslich der Prüfung einer möglichen Reorganisation.
c) Der Grosse Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Gemeinderat für die weiteren Arbeiten eine gemeinderätliche Arbeitsgruppe einsetzt, welche von einem Sounding-Board mit Vertretungen aller Parteien begleitet wird.
d) Der Grosse Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die gemeinderätliche Arbeitsgruppe unter Vorbehalt der Grundsatzentscheide unter Bst. a mit folgenden Aufträgen beauftragt wird:
• Weiterentwicklung des 7er-Modells der Exekutive (bspw. Poollösung, Überprüfung Entschädigung, Überprüfung Pensen, etc.);
• vertiefte Überprüfung der Kommissionsstruktur, einschliesslich der Prüfung einer möglichen Reorganisation, welche ebenfalls die vertiefte Prüfung der Aufgaben, der Kompe-tenzen und der Verantwortlich-keiten beinhaltet.

10. Projekt «Falllast senken»; Schlussbericht und befristete Verlängerung; Bewilligung
a) Der Grosse Gemeinderat bewilligt die Weiterführung des Projekts Falllast in der Sozialhilfe verringern, Beratung und Integration in den Arbeitsmarkt verbessern, Kosten senken bis Ende 2027.
b) Der Grosse Gemeinderat nimmt Kenntnis davon, dass für das Jahr 2027 zugunsten der Reduktion der Falllast Personalkosten in der Höhe von CHF 187’532.00 budgetiert
werden.

11. Für die Sanierung des Sportrasens Rüti 2 wird zulasten der Investitionsrechnung, ein Kredit von CHF 1’430’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

12. Von der Kreditabrechnung «Gesamt-planung Kindergärten», abschliessend mit einer Kostensumme von netto CHF 16’087’641.90, wird Kenntnis genommen.

13. Von der Kreditabrechnung «Schulanlage Mösli; Gesamtplanung», abschliessend mit einer Kostensumme von CHF 12’457’912.25, wird Kenntnis genommen.

14. Von der Kreditabrechnung «Freibad; Flachdachsanierung und Solarkraftwerk», abschliessend mit einer Kosten-summe von CHF 634’551.00, wird Kenntnis genommen.

15. Die Behandlung des überparteilichen Postulats betreffend Wiederaufnahme einer internationalen Gemeindepartnerschaft – Vorschlag: Slowjansk (Ost-Ukraine) wird auf eine nächste GGR-Sitzung verschoben.

16. Die Interpellation von Franziska Brunner (SVP) betreffend Ausschreibungen im schengenweiten Fahndungssystem SIS – präventive Kindsentziehung im SIS wird schriftlich beantwortet.

17. Orientierungen des Gemeinderates
a) O’mundo; Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR); Verzögerung
b) Info-Anlass «Planungsrechtliche Instrumente in Planungsgeschäften»; Organisation
c) Ausstellung «Stärker als Gewalt»; Information

18. Überparteiliches Postulat: Reaktivierung des Jugendparlaments in Ostermundigen; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 6 und Nr. 8 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan beim
Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegen-den Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage seit der vorliegenden Veröffentlichung.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 22. Oktober 2026 im Tellsaal statt.
Schluss der Sitzung: 23.00 Uhr

Namens des Grossen Gemeinderates
Der Ratspräsident: sig. Gerhard Zaugg
Die Ratssekretärin: sig. Saskia Niggli

Sanierung der Bushaltestellen an der Bernstrasse und am Rütiweg von Ende September bis Ende Oktober 2026

Die Gemeinde Ostermundigen saniert die Bodenplatten aus Beton bei fünf Bushaltestellen an der Bernstrasse und am Rütiweg in beiden Fahrtrichtungen. Dies betrifft die Haltestellen Waldeck, Zollgasse, Wegmühlegässli, Sportplatzweg und Rüti (Endstation). Zudem wird die Haltestelle «Waldeck» in beiden Richtungen nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umgebaut, um ein stufenloses Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.

Zeitraum: 28. September bis Ende Oktober 2026

Wann welche Bushaltestelle saniert wird, hängt vom Baufortschritt und von der Witterung ab.

Auswirkungen:
• In unmittelbarer Nähe der Bushaltestellen werden provisorische Haltestellen eingerichtet. Bitte beachten Sie die Fahrgast-informationen der Busbetriebe.
• Im Baustellenbereich kann es punktuell zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Die Gemeinde Ostermundigen dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

Gemeinde Ostermundigen
Abteilung Tiefbau und Betriebe
Sven Keller, Dienststellenleiter
Infrastrukturen
Telefon 031 930 11 20
sven.keller@ostermundigen.ch