Einladung zum Kurs «Schmerz und Schmerzbehandlung»
Schmerzen lösen oft Angst, Furcht und Hilflosigkeit aus; bei Betroffenen wie auch bei Angehörigen. Es stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, um Schmerzen wirksam zu lindern: Medikamentös, körperlich, seelisch und spirituell. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Schmerzen erkannt und – mit Fokus auf nichtmedikamentöse Massnahmen – behandelt werden und wie Angehörige unterstützend wirken können. Wir sprechen über praktische Hilfen, Kommunikation und den Umgang mit Schmerz in der Begleitung.
Referentin: Nelly Simmen, dipl. Pflegefachfrau HF, Palliative Care Expertin MSc, Erwachsenenbildnerin SVEB
Wann: Dienstag, 1. September, 18.00–21.00 Uhr
Wo: Treffpunkt Mundige (Tell), Bernstrasse 101, Ostermundigen
Der Kurs ist kostenlos.
Anmeldung bis So, 30.8. (max. 15 Plätze): Soziales Netz Ostermundigen 60+, Gemeinde Ostermundigen, Fachstelle 60+, 031 930 12 90 (Mo, Do, Fr, 8.30–11.30 Uhr), generationen@ostermundigen.ch
Er wird organisiert vom Sozialen Netz Ostermundigen 60+ mit Unterstützung des Vereins Nangijala. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen
Sitzung Nr. 14
Datum: 11. August 2026
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.
Tiefbau + Betriebe
Neuer Wärmeverbund; 1. Phase Konzessions-Ausschreibung; Kredit z.L. Investitionsrechnung
Für die Phase 1 der selektiven Ausschreibung für das Fernwärmeprojekt wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 190’000.00 inkl. MwSt. genehmigt.
Bildung Kultur Sport
Bernisches Historisches Museum; Fundraising-Gesuch für Mitmachwerkstatt; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2026
Für die Mitmachwerkstatt des Bernischen Historischen Museums wird für das Jahr 2026 zu Lasten der Erfolgsrechnung ein Nachkredit von CHF 9’500.00 bewilligt.
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Gemeinderat Ostermundigen
Gemeindeabstimmung vom 27. September 2026
Die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten werden gebeten, über folgende Vorlage zu befinden:
> Überbauungsordnung «Werkstadthaus» mit Zonenplanänderung: Genehmigung
Abstimmungsmaterial
Die Abstimmungsunterlagen und die Ausweiskarte werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
Öffentliche Auflage
Die Grundlageakten der Gemeindeabstimmungsvorlage liegen ab 28. August 2026 bis zum Abstimmungstermin beim Empfang der Abteilung Präsidial, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, öffentlich auf. Die Dokumente können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigt sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten EinwohnerInnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Stellvertretung an der Urne ist nicht möglich.
Stimmlokal und Öffnungszeiten
Gemeindebibliothek, Samstag, 26. September 2026, 16.00 – 18.00 Uhr
Bernstrasse 72, Sonntag, 27. September 2026, 10.00 – 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen zulässig. Die entsprechenden Weisungen auf dem Zustell- und Rückantwortcouvert sind zu beachten.
Das Rückantwortcouvert ist
– der Post (frankiert) zu übergeben, damit diese bis spätestens am Samstag, 26. September 2026, 10.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
– bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Öffentliche Sicherheit, Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Mo 08.00 – 11.30 und 14.00 – 18.00 Uhr / Di und Mi 14.00 – 17.00 Uhr / Do 08.00 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr / Fr 08.00 – 15.00 Uhr) bis spätestens am Freitag, 25. September 2026, 15.00 Uhr, abzugeben oder ausserhalb der Bürostunden in den Briefkasten bei den Verwaltungsgebäuden Schiessplatzweg 1 oder Bernstrasse 65 d zu stecken (bis spätestens am Samstag, 26. September 2026, 10.00 Uhr).
Stimmregister
Das Stimmregister liegt bis Dienstag, 22. September 2026, 17.00 Uhr, bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, öffentlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprachen gegen das Stimmrecht Dritter oder Begehren um Eintragung in das Stimmregister geltend gemacht werden.
Ausweiskarte
Stimmberechtigte, welche die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können bis am Freitag, 25. September 2026, 15.00 Uhr, persönlich bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, ein Duplikat verlangen.
Auskunft
Für weitere Auskünfte steht Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, gerne zur Verfügung (Tel. 031 930 14 56 / E-Mail marco.schnell@ostermundigen.ch).
Gemeinderat Ostermundigen
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Tagesschule Mahlzeitenlieferung; Verpflichtungskredit
Amtliche Feststellung Abstimmungsergebnis von Sonntag, 14. Juni 2026
Diese Publikation erfolgt, gestützt auf Artikel 40 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Ostermundigen vom 10. Dezember 2015.
Das Abstimmungsergebnis zur Vorlage «Tagesschule Mahlzeitenlieferung; Verpflichtungskredit» wurde gemäss geltenden Vorschriften publiziert. Die Beschwerdefrist lief von Montag, 15. Juni 2026 bis Dienstag, 14. Juli 2026. Während dieser Zeit sind keine Beschwerden eingegangen. Die Frist ist somit unbenutzt abgelaufen.
Der Gemeinderat hat dementsprechend anlässlich seiner Sitzung vom 11. August 2026 das Abstimmungsergebnis amtlich festgestellt. Das Abstimmungsergebnis ist somit offiziell erwahrt und nicht mehr anfechtbar.
Der Gemeinderat
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Teilrevisionen aufgrund revidierten Datenschutzgesetzes und Datenschutzverordnung des Kantons Bern per 1. September 2026
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 11. August 2026 die Teilrevisionen
• der Gemeindeordnung (Art. 60 Abs. 2);
• des Datenschutzreglements (Einleitung sowie Art. 9);
• der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (Art. 18 Abs. 2 Bst. d);
genehmigt hat. Gestützt auf Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz hat die Exekutive über die Änderungen beschliessen können. Die Änderungen der Erlasse treten, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. September 2026 in Kraft.
Die Teilrevisionen dienen der Umsetzung des per 1. September 2026 in Kraft tretenden revidierten Datenschutzgesetzes und der revidierten Datenschutzverordnung des Kantons Bern.
Insbesondere wird die Datenschutzaufsicht für Gemeinden mit weniger als 25’000 Einwohnerinnen sowie Einwohner neu durch die kantonale Datenschutzaufsicht wahrgenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat