Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025
Die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten werden gebeten, über folgende Vorlage zu befinden:
> Erweiterung und Fertigstellung der Retentions- und Versickerungsanlage Oberfeld (RVAO): Genehmigung Gesamtkredit
Abstimmungsmaterial
Die Abstimmungsunterlagen und die Ausweiskarte werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
Öffentliche Auflage
Die Grundlageakten der Gemeindeabstimmungsvorlage liegen ab dem 30. Januar 2025 bis zum Abstimmungstermin beim Empfang der Abteilung Präsidial, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, öffentlich auf. Die Dokumente können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Weiterführende Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.ostermundigen.ch/de/aktuelles-projekte/projekte/RVAOberfeld.
Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigt sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten EinwohnerInnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Stellvertretung an der Urne ist nicht möglich.
Stimmlokal und Öffnungszeiten
Gemeindebibliothek, Samstag, 8. Februar 2025, 16.00–18.00 Uhr
Bernstrasse 72, Sonntag, 9. Februar 2025, 10.00–12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen zulässig. Die entsprechenden Weisungen auf dem Zustell- und Rückantwortcouvert sind zu beachten.
Das Rückantwortcouvert ist
– der Post (frankiert) zu übergeben, damit dieses bis spätestens Samstag, 8. Februar 2025, 10.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.
– bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
(Mo, 08.00–11.45 und 13.45–18.00 Uhr/Di, 13.45–17.00 Uhr / Mi–Do, 08.00–11.45 und 13.45–17.00 Uhr / Fr, 08.00–15.00 Uhr) bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, 15.00 Uhr, abzugeben oder ausserhalb der Bürostunden in den Briefkasten bei den Verwaltungsgebäuden Schiessplatzweg 1 oder Bernstrasse 65 d zu stecken (bis spätestens Samstag, 8. Februar 2025, 10.00 Uhr).
Stimmregister
Das Stimmregister liegt bis Dienstag, 4. Februar 2025, 17.00 Uhr, bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, öffentlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprachen gegen das Stimmrecht Dritter oder Begehren um Eintragung in das Stimmregister geltend gemacht werden.
Ausweiskarte
Stimmberechtigte, welche die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können bis Freitag, 7. Februar 2025, 15.00 Uhr, persönlich bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, ein Duplikat verlangen.
Auskunft
Für weitere Auskünfte steht Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, gerne zur Verfügung (Tel. 031 930 14 56 / E-Mail marco.schnell@ostermundigen.ch).
Gemeinderat Ostermundigen
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Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen
Sitzungen Nr. 1
Datum: 7. Januar 2025
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.
Tiefbau + Betriebe
Allmend Schützenhaus; Weiterentwicklung; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung
Für die Kostenbeteiligung an der Ausarbeitung einer Projektstudie «Allmend Schützenhaus» wird zu Lasten der Erfolgsrechnung 2025 ein Nachkredit von CHF 25’000 inkl. MwSt. bewilligt.
Gemeinderat Ostermundigen
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Reglement über das Bestattungswesen; Totalrevision –
Ablauf der Referendumsfrist
Am 24. Oktober 2024 hat der Grosse Gemeinderat (GGR) das «Reglement über das Bestattungswesen» beschlossen.
Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Somit ist der Beschluss des GGR rechtskräftig.
Der Gemeinderat
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Ausländische Vertreterinnen und Vertreter in den Kommissionen
In Ostermundigen haben ausländische Personen die Möglichkeit, sich als Vertreter der ausländischen Bevölkerung in eine Kommission wählen zu lassen. Die ausländischen Vertreter haben Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht.
Für die Legislatur 2025– 2028 suchen wir ausländische Vertreterinnen oder Vertreter für
folgende Kommissionen:
– Finanzkommission
– Hochbaukommission
– Kommission Öffentliche Sicherheit
Voraussetzungen:
– Wohnhaft in Ostermundigen
– Gute Deutschkenntnisse
– Interesse am politischen Geschehen in Ostermundigen
Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte bis 15. Februar 2025 bei Peter von Arx, Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit, Telefon 031 930 14 45 oder peter.vonarx@ostermundigen.ch
Abteilung Öffentliche Sicherheit
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Verordnung über Kostenübernahmen für schickliche Bestattungen
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2024 die Verordnung über Kostenübernahmen für schickliche Bestattungen genehmigt hat (neu). Die Verordnung trat vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
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Information zur Mitwirkung «Fussballcampus Region Bern»
Der BSC Young Boys, die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen und der Kanton Bern laden die Einwohnerinnen und Einwohner von Bolligen und Ostermundigen sowie weitere Interessierte herzlich zur Information zum Mitwirkungsverfahren der Überbauungsordnung «Fussballcampus Region Bern» ein.
Zum Start der Mitwirkung finden in der Aula der Schule Rothus in Ostermundigen am Freitag, 17. Januar 2025 zwei Informationsanlässe statt. Die Projektverantwortlichen vom BSC YB, der Gemeinden und des Kantons, informieren über das Projekt «Fussballcampus Region Bern». Der erste Informationsanlass findet von 14.00 bis 16.00 Uhr statt, der zweite von 18.00 bis 20.00 Uhr. Die Bevölkerung von Bolligen und Ostermundigen sowie alle weiteren Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Die Unterlagen für die Mitwirkung werden vom 21. Januar bis 26. Februar 2025 in der Schule Rothus zu folgenden Zeiten vorgestellt:
Dienstag 21.01.2025 14.00 –18.00 Uhr
Samstag 25.01.2025 09.00 –12.00 Uhr
Mittwoch 29.01.2025 09.00 –12.00 Uhr
Freitag 31.01.2025 14.00 –17.00 Uhr
Montag 03.02.2025 09.00 –12.00 Uhr
Samstag 08.02.2025 09.00 –12.00 Uhr
Mittwoch 12.02.2025 09.00 –12.00 Uhr
Donnerstag 13.02.2025 14.00 –18.00 Uhr
Dienstag 18.02.2025 14.00 –18.00 Uhr
Donnerstag 20.02.2025 14.00 –18.00 Uhr
Montag 24.02.2025 18.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch 26.02.2025 09.00 –12.00 Uhr
Die Unterlagen und Informationen können ebenfalls unter www.fussballcampus.ch eingesehen werden. Die Mitwirkungsunterlagen liegen zudem ab dem 20. Januar 2025 in den Gemeindeverwaltungen auf (Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16 / Ostermundigen, Bernstrasse 65d).
Gemeinderat Bolligen
Gemeinderat Ostermundigen