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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 28/29

Teilrevision Verordnung zur -Personal- und Besoldungsordnung (VPBO)

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 04. Juli 2023 die Teilrevision der VPBO genehmigt hat. Die Änderungen betreffen die Artikel 2, 5-9, 11, 18, 28, 32, 39, 41/42, 44-47, 56/57, 60, 62, 67, 70, 72/73, 76, 81, 84, 89/90, 93, 98/99, 102/103, 106/107, 110-112, 115/116, 127, 129, 132, 140-142, 145, 149, 154 sowie VO_Anhang_02_Anstellungsvoraussetzungen_303a. Die Teilrevision der VPBO tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. August 2023 in Kraft.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht und beim Empfang der Gemeindeschreiberei, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, zur Einsichtnahme aufgelegt.

Rechtsmittelbelehrung 
Gestützt auf Artikel 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 kann gegen diesen Gemeinderatsbeschluss innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Bundesfeier 1. August 2023

Am Dienstag, 1. August 2023, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen.
Am Mittwoch, 2. August 2023, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Bundesfeier.

Gemeinderat Ostermundigen