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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 27

3. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag,
29. Juni 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann

Es sind 38 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Jorim Braun, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Adrian Gränicher, Kistler Kerstin, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Niels Mahler, Lucien Minka II, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Denis Toggwiler, Thulani Thomann, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Cyrill Zuber, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Hans Peter Friedli und Yves Jordi

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

202. Als Ersatz für den verstorbenen Bruno Schröter (EVP) wird Christian Bolliger (EVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission für öffentliche Sicherheit gewählt.

203. Als Ersatz für den zurückgetretenen Shakthiraj Ravendran (SVP) wird Gerhard Zaugg (SVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. September 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission Tiefbau + Betriebe gewählt.

204. Projekt «KOBe»; Fusion Ostermundigen Bern
Die Vorlage zur Fusion zwischen der Stadt Bern und der Einwohnergemeinde Ostermundigen per 1. Januar 2025, beinhaltend 
a. den Fusionsvertrag zwischen der Stadt Bern und der Einwohnergemeinde Ostermundigen mit zwei Verpflichtungskrediten in Höhe von total
CHF 13,55 Mio.;
b. das Reglement über den Zusammenschluss der Stadt Bern mit der Einwohnergemeinde Ostermundigen;
c. die Gemeindeordnung der Stadt Bern; wird den Stimmberechtigten mit «Empfehlung auf Annahme der Fusion» am Abstimmungssonntag, den 22. Oktober 2023, zum verbindlichen Entscheid vorgelegt.

205. Verwaltungsbericht 2022
a. Der Verwaltungsbericht für das Jahr 2022 wird genehmigt.
b. Gestützt auf den Bericht über den Stand der unerledigten Motionen und Postulate per 31. Dezember 2022 und aufgrund von Artikel 53 Absätze 8 und 9 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates vom 26. Oktober 2000 werden folgende parlamentarische Vorstösse als erledigt abgeschrieben:

Nr.AbsenderBegehreneingereichterheblich erklärt

Motionen
5SP- FraktionOstermundigen beschafft nachhaltig30.10. 200811.12. 2008
13Bruno Grossniklaus (SP)Überarbeitung der Vergabekriterien und -prozesse von öffentlichen Aufträgen14.03. 201319.09. 2013
18SP/Grüne/Gewerkschaften-
Fraktion
Beitritt zur Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»24.08. 201703.05. 2018
21ÜberparteilichSchwimmunterricht an den Ostermundigen Schulen09.05. 201927.06. 2019
22ÜberparteilichBesserer Budget- und Finanzprozess09.05. 201929.08. 2019
30glp-
Fraktion
Publibike-Netz Ostermundigen28.01. 202106.05. 2021
31glp-
Fraktion
Pilotprojekt Mobility Pricing in Ostermundigen25.03. 202128.10. 2021
32Überparteiliche Corona bedingte Armut vermeiden25.03. 202106.05. 2021

Postulate
13SP/Grüne/Gewerkschaften-
Fraktion
Abgabe von Lunch-Check-Karten durch die Gemeinde 06.05. 202102.12. 2021

206. Jahresrechnung 2022
a. Die Jahresrechnung 2022 wird genehmigt
b. Die Nachkredite in der Kompetenz des Grossen Gemeinderates von CHF 336’225.15 werden genehmigt.

207. Reglement über die Entschädigung und Besoldung von Behördenmitgliedern
a. Der Grosse Gemeinderat stimmt der Teilrevision des «Reglements über die Entschädigung und Besoldung von Behördenmitgliedern» per 1. Juli 2023 und damit der Ergänzung des Artikels 5, mit den Absätzen 8 und 9, zu:
8  Die Gemeinde versichert die nebenamtlichen Gemeinderatsmitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
9  Massgebend sind die jeweils geltenden Bestimmungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die statutarischen Bestimmungen der Personalvorsorgeeinrichtung.
b. Der Grosse Gemeinderat nimmt von den jährlichen maximalen Mehrkosten von CHF 30’000.00 Kenntnis. 
c. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

208. Feuerwehrreglement und Anschlussvertrag mit Schutz und Rettung Bern
a. Der Anschlussvertrag der Feuerwehr Ostermundigen an Schutz und Rettung Bern per 01.01.2024 mit jährlichen wiederkehrenden Kosten von CHF 430’500.00 wird genehmigt.
b. Der Totalrevision des Feuerwehrreglements vom 10.12.2009 wird zugestimmt. Sie tritt per 01.01.2024 in Kraft.
c. Die Beschlussesziffern Nr. 1+2 unterliegen dem fakultativen Referendum.

209. Sportplätze; Kunstrasen Oberfeld; Genehmigung Nachkredit
a. Für die Realisierung eines Kunstrasenspielfelds auf dem Sportplatz Oberfeld wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 2’238’400.00 inkl. MwSt. bewilligt.
b. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

210. Für den Neubau der öffentlichen Abwasserleitung in der Kilchgrundstrasse/Parkstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein Kredit von CHF 703’000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.

211. Die überparteiliche Motion betreffend internationale Solidarität auch auf Gemeindeebene wird begründet und abgelehnt.

212. Die Motion SVP-Fraktion betreffend Contracting bei der Umsetzung des Projektplans «Solarstromanalgen und Dachsanierung» wird begründet und erheblich erklärt.

213. Das Postulat Adrian Tanner (Grüne) betreffend biologische Pflege von Fussballfeldern wird begründet, erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.

214. Die einfache Anfrage Markus Truog (SVP) betreffend Besitzstandgarantie für das Gemeindepersonal Ostermundigens in der allenfalls fusionierten neuen Gemeinde Bern wird schriftlich beantwortet.

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 207, 208 und 209 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 7. September 2023 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung 21.40 Uhr.

Namens des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf Hausammann
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli