Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des Staats, der Gemeinde und Privaten.
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:
• Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand und Geh-/Radwegkante haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
• Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.
• Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
– entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,5 m ab Gehweghinterkante;
– entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
– entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
– bei selbständigen Radwegen ausserorts 3 m ab Wegrand.
• Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen so rasch wie möglich und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil und in den Kreuzungsbereichen die Sichtweiten zurückzuschneiden.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
3. Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.
4. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Besten Dank!
Abteilung Tiefbau und Betriebe
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Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen
Sitzung Nr. 13
Datum: 7. Juni 2023
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.
Bildung Kultur Sport
Musikschule Bantiger; Mehrkosten Musikschulgebäude Bantiger; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
Für die Abgeltung der Mehrkosten des neuen Musikschulgebäudes Bantiger wird ein Nachkredit in der Höhe von CHF 60‘750.00 zulasten der Erfolgsrechnung 2023, Kostenstelle 245, Konto-Nr. 3636.08, genehmigt.
Hochbau
Feuerwehrmagazin Forelstrasse 56; betriebliche Anpassungen; Investitionskredit
Für die Vornahme von baulichen Massnahmen am Feuerwehrmagazin wird ein Investitionskredit von CHF 216‘000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
Gemeinderat Ostermundigen
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Baurechtliche Grundordnung; Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung «Werkstadthaus»; Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz
Der Gemeinderat Ostermundigen sieht vor, für das Areal am Moosweg 39, 3072 Ostermundigen die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» zu erlassen. Diese bezweckt die raumplanerische Sicherstellung der Idee «Werkstadthaus», welche einen zentralen Beitrag zur Gesamtentwicklung am Bahnhof Ostermundigen leistet.
Der Gemeinderat Ostermundigen führt das Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz durch. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Der Gemeinderat Ostermundigen legt die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» gemäss Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Folgende Unterlagen der Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung liegen vom 15. Juni 2023 bis 9. August 2023 bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65d, 3072 Ostermundigen während den Büroöffnungszeiten zur Mitwirkung auf. Sie können zudem auf der Website www.ostermundigen.ch unter der Rubrik «Aktuelles/Mitwirkungen» eingesehen werden:
• Überbauungsplan mit Teilzonenplanänderung
• Überbauungsvorschriften
• Erläuterungsbericht
Die Öffentlichkeit ist aufgefordert und eingeladen, sich bis am 10. August 2023 schriftlich zur Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung «Werkstadthaus» zu äussern. Eingaben sind zu richten an: Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen oder per E-Mail an: planung@ostermundigen.ch. Der Gemeinderat dankt für die rege Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. Einsprachen im Sinne von Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.
Der Gemeinderat
| Informationen zum Werkstadthaus: Die Quadrat AG, als Planerin des Werkstadthaus wird am Moosweg eine Garage als Ausstellungsraum nutzen, um über das geplante Projekt zu informieren. Mitarbeitende des Planungsteams werden an 4 Nachmittagen vor Ort sein, und allen interessierten Personen Fragen beantworten. Im Briefkasten vor Ort oder auf der Website (www.werkstadthaus.ch) dürfen Ideen, Bedenken und/oder Fragen hinterlassen werden. An folgenden Tagen ist der Ausstellungsraum geöffnet: Donnerstag, 15. Juni, 16.30–18.00 Uhr Dienstag, 20 Juni, 18.30–20.00 Uhr Donnerstag, 29. Juni, 16.30–18.00 Uhr Freitag, 7. Juli, 13.00–14.30 Uhr |
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Jubiläum «60 Jahre Badi Ostermundigen»
Spiel und Spass für die ganze Familie. Restaurant, Food-Stände, Musik und Chiubi-Bähnli.
Eintritt frei.
Gastwirtschaft: Freibad-Restaurant (Badi-Food, Thailändisch, Italienisch, Grill), Restaurant Swaad Ostermundigen (Indisch), Hot Momo Bern/Osterm. (Tibetisch), Zuckerwatte
Service unterstützt durch Verein Vitaswiss Sektion Bern/Osterm.
Programm Samstag, 17. Juni* (9 – 24 Uhr)
13.00 – 18.00 «Fun & Action Poolparty» für Kinder
19.00 – 23.00 Abendschwimmen
Programm Sonntag, 18. Juni** (9 – 21 Uhr)
Dauerangebote
11.00 – 19.00 Infostand/Spielecke; EVO Elternverein Osterm.; Eingangsbereich
11.00 – 19.00 Infostand/Spielecke/ Schlangenbrot; JUBLA; Eingangsbereich
11.00 – 19.00 Infostand/Geschicklichkeits- spiel; SATUS Turnverein Osterm.; Eingangsbereich
11.00 – 19.00 Lebensrettung; SLRG; Schwimmbecken
11.00 – 19.00 Skimboard; UNIK Skimboard; Liegewiese
11.00 – 19.00 Slackline; Slackline Crew Bern; Liegewiese
11.00 – 19.00 Chiubi-Bähnli; Liegewiese
Individuelle Angebote Vormittag
(Kombi- oder Einzelbesuch)
09.30 – 10.00 Aquafit; DIAMAR; Sprunggrube
10.15 – 10.30 KAHA; DIAMAR; Spielwiese (kraftvolle, bewegte Meditation)
10.45 – 11.45 YOGA; DIAMAR; Spielweise (bring your own mat)
Individuelle Angebote Mittag/Nachmittag
10.00 – 13.00 Musikalischer Brunch; Restaurant
Unterstützt/serviert durch den Gemeinderat Osterm.
10.15 – 10.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
11.00 – 12.00 Konzert AMBO Unterhaltungsband; Restaurant
12.15 – 12.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
13.00 – 13.15 Turmspringen: Show; Sprunggrube
14.00 – 14.30 1. Konzert; Vorstufe JMO Jugendmusik Osterm.; Restaurant
14.15 – 14.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
14.30 – 19.00 Beachvolleyball-Plauschturnier; PVC Rüti; Beachvolleyballfeld
(Anmeldung für 2er-/3er- Teams bis Sa., 17.6. per Mail an pvc.rueti@gmail.com)
15.00 – 15.15 Turmspringen: Show; Sprunggrube
16.00 – 16.30 2. Konzert; Vorstufe JMO Jugendmusik Osterm.; Restaurant
16.15 – 16.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
17.00 – 17.15 Turmspringen: Show; Sprunggrube
18.15 – 18.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
Programmänderungen vorbehalten. Auskunft bei unsicherer Witterung ab Mittwochnachmittag vor dem Anlass: Tel.: 031 931 19 57; www.ostermundigen.ch/veranstaltungen
www.facebook.com/gemeindeostermundigen
*Verschiebedatum: offen
**Verschiebedatum: So., 2. Juli
Mit freundlicher Unterstützung von:
Eventpartner: Raiffeisenbank Worblen-Emmental
www.raiffeisen.ch