Zurückschneiden und Anpflanzen von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang der öffentlich befahrbaren Strasse
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:
Abstände bei der Pflanzung und Erstellung
• Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand und Geh-/Radwegkante haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
• Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.
• Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
• entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,50 m ab Gehweghinterkante;
• entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
• entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
• bei selbständigen Radwegen ausserorts 3 m ab Wegrand.
• Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen.
Vorschriften für den Rückschnitt
• Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und
Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand
von 50 cm freigehalten werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer: Lichtraumprofil prüfen und Rückschneiden bis 30.06.2024
• Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Abstandsvorschriften bei ihren Bepflanzungen so rasch wie möglich zu prüfen und nötigenfalls bis zum 30.06.2024 auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
• Haben Sie Fragen? Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.
• Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme). Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haftbar gemacht werden.
Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Verkehrssicherheit nachzukommen. Besten Dank!
Abteilung Tiefbau und Betriebe
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Einladung Eröffnungsfest Treffpunkt Mundige im Tell:
Samstag, 22. Juni, 15–22 Uhr
Der Treffpunkt Mundige der Gemeinde Ostermundigen – ein neuer Begegnungsort für alle Generationen – öffnet seine Türen im gemütlichen Bistro-Bereich der Tell-Liegenschaft. Aktuell bieten wir folgende Angebote an:
• Infostelle: Besuchen Sie uns mittwochs von 15 bis 17 Uhr sowie ab August auch freitags von 9 bis 11 Uhr. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über Angebote in Ostermundigen zu informieren oder kommen Sie einfach zum Lesen, Spielen, Plaudern, Arbeiten und Geniessen vorbei.
• Kaffeeklatsch: Ab Mitte August laden unsere engagierten Freiwilligen Sie jeden Montag von 14 bis 17 Uhr ein, in Café-Atmosphäre ohne Konsumationszwang einen gemütlichen Nachmittag zu verbringen. Wir freuen uns über weitere Freiwillige.
• Eltern-Kind-Treff: Montag, jeweils von 9 bis 11 Uhr (auf Anmeldung) – ab August auch freitags von 9.15 bis 11.15 Uhr für Kinder von 0–4 Jahren. Geniessen Sie wertvolle Zeit mit Ihrem Kind und lernen Sie andere Eltern kennen.
• Mütter- und Väterberatung: Die Mütter- und Väterberatung bietet ab August 2x monatlich Beratungstermine an. Daten sind online ersichtlich.
Wir möchten die Neueröffnung mit Ihnen feiern und laden Sie herzlich zu unserem Eröffnungsfest am Samstag, den 22. Juni 2024 von 15 bis 22 Uhr ein. Die Gemeinde Ostermundigen wird bei diesem Fest tatkräftig unterstützt von Freiwilligen, der Bäckerei La Boulangerie, der Bierzentrale und dem Kulturverein Mundige. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm für alle Generationen:
• Café, Gebäck und Bar
• Infostand über die Angebote im Treffpunkt Mundige
• «Märmelibahn» bauen (15 bis 18 Uhr), «Töggelikasten», Gesellschaftsspiele, Zeichnen, Spielecke
• Begrüssungen von Maya Weber Hadorn (Gemeinderätin Hochbau), Alexandra Schneider (Bereichsleiterin Generationen und Quartierarbeit) und Mattia Mordasini (Gründungsmitglied neuer Kulturverein Mundige) (16 Uhr)
• Essensstände (ab 17 Uhr)
• Konzert von Killer Jazz Quartett (19 Uhr)
Wir freuen uns über Ihren Besuch! Haben Sie bereits heute Fragen zum Treffpunkt Mundige? Gerne können Sie sich bei uns melden.
Kontakt: Gemeinde Ostermundigen, Generationen und Quartierarbeit, 031 931 12 90 oder generationen@ostermundigen.ch
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Streetfood-Festival 2024
Am Samstag, 15. Juni 2024, findet von 14 bis 24 Uhr in Ostermundigen das fünfte multikulturelle Streetfood-Festival statt. An 20 verschiedenen Essständen und Foodtrucks werden feine Köstlichkeiten aus nah und fern angeboten. Der bunte Anlass für Jung und Alt und für die ganze Familie wird wiederum auf dem Schulhausplatz Bernstrasse durchgeführt. Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Es ist ein Festzelt vorhanden.
Der Festplatz ist mit dem Bus Nr. 10, 28 und 44 bis Bushaltestelle «Zollgasse» gut erreichbar. Auf dem Schulhausareal sind keine Parkplätze vorhanden.
– Ganztags: Festzelt, Chiubi-Bähnli, Bullriding, EM Public Screens
– 16.30 und 18.45 Uhr: Tanzvorführung Freakidz
www.ostermundigen.ch, Facebook/Instagram: Gemeinde Ostermundigen
Partner: www.valiant.ch; www.ihrtontechniker.ch; www.waeltidruck.ch