Streetfood-Festival 2022
Am Samstag, 11. Juni 2022 findet von 14 bis 24 Uhr in Ostermundigen das dritte multikulturelle Streetfood-Festival statt. An 20 verschiedenen Essständen und Foodtrucks werden feine Köstlichkeiten aus nah und fern angeboten. Der bunte Anlass für Jung und Alt und für die ganze Familie wird wiederum auf dem Schulhausplatz Bernstrasse durchgeführt. Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Es ist ein Festzelt vorhanden.
Der Festplatz ist mit den Bus Nrn. 10, 28 und 44 bis Bushaltestelle «Zollgasse» gut erreichbar. Auf dem Schulhausareal sind keine Parkplätze vorhanden.
• Ab 17 Uhr: Vorführungen Kinder Kung-Fu und Jugend Selbstverteidigung der SKEMA Kampfkunst-Akademie Ostermundigen
• Ganztags gratis Bullriding und ab 19 Uhr Vorführung Linedance mit anschliessend freiwilligem Tanz-Workshop von Prärie Event Bern
www.ostermundigen.ch
www.facebook.com/kulturmundigen
Mit freundlicher Unterstützung von:
Eventpartner: www.valiant.ch
Medienpartner: www.bantigerpost.ch
Druckpartner: www.waeltidruck.ch
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, -Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des Staats, der Gemeinde und Privaten
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:
• Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
• Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw.
50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.
• Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
– entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,5 m ab Gehweghinterkante;
– entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
– entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
– bei selbständigen Radwegen ausserorts 3 m ab Wegrand.
• Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen so rasch wie möglich und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
3. Die Abteilung Tiefbau und Betriebe
(Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.
4. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Besten Dank!
Abteilung Tiefbau und Betriebe
Theater Madame Bissegger 2022: «Block»
15. Juni bis 17. September 2022
20.30 Uhr bis ca. 22.15 Uhr (ohne Pause)
Bei jeder Witterung, gedeckte Tribüne. Bar- und Gastrobetrieb ab 18 Uhr.
Spielort: Steigrüebli, Bernstrasse 184 b, Ostermundigen
Majestätisch steht er da: der Block. Ein Haus, das seine Blüte hinter sich gelassen hat. Eine bunte Truppe beginnt sich einzurichten, zu renovieren. Stürmisch erobert jeder seine eigenen vier Wände. Aber Besitz macht nicht immer glücklich. Deine Freiheit schränkt meine Freiheit ein. Plötzlich wird es ungemütlich und man spricht nicht mehr dieselbe Sprache. Es wird steinig im Paradies. Soll ihr Traum jetzt platzen oder siegt die Vernunft?
Information und Tickets: www.madamebissegger.ch
Park-Konzert Tertianum: Musikgesellschaft Ostermundigen
Donnerstag, 16. Juni, 19 Uhr. Mitteldorfpark. Eintritt frei. Mit Grillplausch. Bei schlechtem/zweifelhaftem Wetter findet der Anlass in der Caféteria vom Tertianum statt.
Infos: www.ostermundigen.ch; www.facebook.com/kulturmundigen
Leitbild Gesellschaft
Die Gemeinde Ostermundigen erarbeitet dieses Jahr das Leitbild Gesellschaft. Dieses soll die Lebensqualität für alle in Ostermundigen nachhaltig stärken. Dafür brauchen wir Ihre Mithilfe.
Der Gemeinderat hat für die laufende Legislatur die Ausarbeitung des Leitbild Gesellschaft beschlossen. Das Leitbild soll die Grundlage für eine zukunftsorientierte, strategischen Planung unter Einbezug der Einwohnenden sowie verschiedener Fachpersonen bilden. Im Fokus steht das Leben aller Altersgruppen in Ostermundigen und ihrer Bedürfnisse in verschiedenen Themenfeldern.
Was gefällt Ihnen am Leben in Ostermundigen und was möchten Sie beibehalten? Was vermissen Sie in Ostermundigen? Wie wollen wir in Ostermundigen zusammenleben? Was braucht es, damit Sie sich auch zukünftig wohlfühlen? Diese Fragen wollen wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren.
Wir sind gespannt auf Ihren Beitrag; egal ob Sie konkrete Ideen haben oder ob Sie allgemein an der Entwicklung Ostermundigen interessiert sind. Gerne laden wir Sie dazu zum Bevölkerungsanlass am Samstag, 20. August 2022, 9.00 bis 12.00 Uhr im Eventraum Beer Holzbau ein. Wir bitten um Anmeldung bis am 16. August 2022.
Der Gemeinderat
Auskunft /Anmeldung
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die Informationsbeauftragte Frau Nicola Schurtenberger & Pia Oetiker, Projektleitung Leitbild Gesellschaft (Tel. 031 930 14 14; E-Mail: leitbildgesellschaft@ostermundigen.ch) gerne zur Verfügung.