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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 22

Tag des offenen Werkhofes der Gemeinde Ostermundigen 

Der Werkhof Ostermundigen öffnet seine Türen. Wir zeigen Einblicke in unsere tägliche Arbeit und geben einen Überblick über unsere Aufgaben und Tätigkeiten.

Datum: Samstag, 30. Mai 2026

Kinder und Erwachsene erhalten die Gelegenheit, hautnah zu erleben, wie vielfältig und wichtig die Arbeit im Werkhof Ostermundigen ist – von der Abfallbewirtschaftung bis zur Pflege von Grünflächen, vom Winterdienst bis zur Wartung der Infrastruktur und der Fahrzeuge. Die Mitarbeitenden vor Ort zeigen ihre Fahrzeuge, Maschinen sowie Aufgaben und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Datum: Samstag, 30. Mai 2026
Dauer: 10.00–17.00 Uhr
Ort: Werkhof Gemeinde Ostermundigen, Forelstrasse 5, 3072 Ostermundigen

Parkplätze sind in der näheren Umgebung beschränkt vorhanden (Einweisung durch Verkehrsdienst).

Programm:
• Spannende, geführte und freie Rundgänge mit Blick hinter die Kulissen
• Ausstellung der Fahrzeuge und Geräte
• Spiel und Spass für Jung und Alt (Hüpfburg, Sandkasten, Geschicklichkeitsspiele)
• Feine Hamburger vom Foodtruck- Tätschmeischter
• Zuckerwatte

Gemeinde Ostermundigen, Abteilung Tiefbau und Betriebe

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern entlang öffentlicher Strassen

Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Strassen und Trottoirs dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt und Verkehrsflächen nicht eingeengt werden.

Lichtraumprofil

Gemäss Strassengesetz und Strassenverordnung gelten folgende Mindestabstände:
• Über Strassen: 4.50 m Höhe, über Trottoirs und Radwegen: 2.50 m Höhe.
• Seitlich 50 cm Abstand.
Praxis in Ostermundigen: Die Gemeinde duldet einen Rückschnitt mindestens bis auf die Grundstücksgrenze (March) auf Zusehen hin. Die Eigentümerschaft ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Hecke jederzeit mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten ist.
• Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei Kurven, Kreuzungen und Einmündungen sind ausreichende Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Bereichen dürfen Anpflanzungen max. 60 cm hoch sein.

Naturschutz
• März – September ist Brutzeit der Vögel. Nester dürfen nicht beschädigt werden.
• Starke Rückschnitte müssen November bis Februar durchgeführt werden.
• Rückschnitt für die Verkehrssicherheit ist jederzeit erlaubt.

Der Rückschnitt muss bis zum 21. Juni 2026 erfolgt sein.

Die Gemeinde Ostermundigen ruft alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zur Überprüfung und zum Rückschnitt auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil auf. 

Bei Missachtung
• kann die Gemeinde den Rückschnitt auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme);
• können Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haftbar gemacht werden.

Haben Sie Fragen? Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) gibt gerne weitere Auskünfte.

Besten Dank für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Natur.

Gemeinde Ostermundigen 
Abteilung Tiefbau und Betriebe

Bäreplatz-Konzert: AMBO Unterhaltungsband, MGO Musikgesellschaft Ostermundigen, JMO Jugendmusik Ostermundigen

Mittwoch, 3. Juni, 19 Uhr. Bäreplatz beim Bäretower, Bernstrasse 25. Eintritt frei. 

Gastwirtschaft: Restaurant Osito.

Das Konzert findet bei jeder Witterung unter dem Glasdach statt.

Infos: www.ostermundigen.ch; Facebook/Instagram: Gemeinde Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 10
Datum: 19. Mai 2026

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Perimeter «Alpenstrasse»; Abschnitt Bernstrasse und Bahnhofstrasse; Ersatz und Erweiterung Wasser- und Abwasserleitungen und Erneuerung Strassenentwässerung; Projektierungskredit; Genehmigung
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Projektierung zur Sanierung der Strassenbaumassnahmen und der Werterhaltungsmassnahmen im Bereich der
Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung im Perimeter «Alpenstrasse»
der Betrag von CHF 77’000.00 (inkl. MwSt.) als Projektierungskredit genehmigt.

Seeparkteich; Konzept; Umgestaltung; Investitionskredit; Genehmigung
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Umgestaltung des Seeparkteiches ein Kredit von CHF 241’189.10 (inkl. MwSt.) genehmigt.

Öffentliche Sicherheit

Temporegime Phase 3; Investitionskredit; Genehmigung
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Umsetzung der Phase 3 des Projekts «Temporegime» ein Kredit von CHF 220’000.00 (inkl. MwSt.) genehmigt.

Gemeinderat Ostermundigen