Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Pfingsten 2022
Am Pfingstmontag, 6. Juni 2022, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage.
Gemeinderat Ostermundigen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, -Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des Staats, der Gemeinde und Privaten
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:
• Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
• Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw.
50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.
• Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
– entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,5 m ab Gehweghinterkante;
– entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
– entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
– bei selbständigen Radwegen ausserorts 3 m ab Wegrand.
• Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen so rasch wie möglich und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
3. Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.
4. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme).
Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Besten Dank!
Abteilung Tiefbau und Betriebe
Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen
Sitzung Nr. 10
Datum: 24. Mai 2022
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.
Hochbau
Liegenschaft 65d; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2022
Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022 wird für die Ersetzung des alten sowie die Anschaffung eines zusätzlichen Velounterstandes ein Nachkredit von CHF 35’000.00 bewilligt.
Tiefbau + Betriebe
Öffentliche Abwasserleitungen Tägetlistrasse; Kredit z.L. Investitionsrechnung
Für die Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen und Schächte in der Tägetlistrasse wird zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein neuer Investitionskredit von CHF 95’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.
Öffentliche Abwasserleitungen Wiesenstrasse; Kredit z.L. Investitionsrechnung
Für die Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen und Schächte in der Wiesenstrasse wird zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein neuer Investitionskredit von CHF 180’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.
Abwasserentsorgung; Messkampagne 2022; Kredit z.L. Investitionsrechnung
Für die Durchführung und Auswertung einer Messkampagne zur Überprüfung der Auslastung öffentlicher Abwasserleitungen wird zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein neuer Investitionskredit von CHF 160’000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.
Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Strassenbau Oberfeld und Schiessplatzweg;
Kredit z.L. Investitionsrechnung und Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2022
1. Für die Projektierung der Anpassungen und Vergrösserungen der öffentlichen Retentions- und Versickerungsanlage Oberfeld wird zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein neuer Investitionskredit von CHF 95’000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.
2. Für die Projektierung der Umlegung der öffentlichen Wasserleitung im Schiessplatzweg wird zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022 der Spezialfinanzierung Wasserversorgung (Konto 3132.70 Kostenstelle 470) ein Nachkredit von CHF 35’000.00 (inkl.MWSt.) bewilligt.
3. Für die Projektierung der Anpassung bzw. Neugestaltung des Schiessplatzwegs wird zu Lasten der steuerfinanzierten Erfolgsrechnung 2022 (Konto 3132.00 Kostenstelle 440) ein Nachkredit von CHF 18’100.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.
Gemeinderat Ostermundigen