Häckseldienst
Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.
Datum: 22. bis 24. April 2025
Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 11. April 2025.
Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert.
Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.
Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.
Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall
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Fachkommission für Altersfragen; Umwandlung der Fachkommission in einen Fachausschuss
In Anwendung von Art. 45 Abs. d der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 18. März 2025 beschlossen hat, den Artikel 69 der «Verordnung über die Organisation der Gemeindeverwaltung» (Auflösung der Fachkommission für Altersfragen per 30. Juni 2025) zu löschen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
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(ZPP) Nr. 6 «Grube»; Ersatz UeO «Grube» durch neue UeO «Sommerrain»; Änderung Zonenplan, Baureglement; Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat führt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, das Mitwirkungsverfahren zur neuen Überbauungsordnung (UeO) «Sommerrain» durch.
Die folgenden Unterlagen sind vom 26. März 2024 bis zum 28. April 2025 auf der Gemeindewebsite www.ostermundigen.ch unter den Rubriken «Aktuelles & Projekte» > «Mitwirkungen» > «Laufende Mitwirkungen» > «UeO Sommerrain» einzusehen:
• Änderung Überbauungsplan
• Änderung Überbauungsvorschriften (Vorschriften neue UeO)
• Erläuterungsbericht
• Beilagen
Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Gemeindeplanung, Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen, eingesehen werden; Telefon 031 930 11 29 oder E-Mail: planung@ostermundigen.ch.
Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 28. April 2025 schriftlich zu den Absichten des Gemeinderates äussern.
Eingaben sind zu richten an:
Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen
oder per E-Mail an planung@ostermundigen.ch
Einsprachen im Sinne vom Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.
Der Gemeinderat