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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 13

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen 

Sitzung Nr. 6
Datum: 18. März 2025

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau

Schulanlage Dennigkofen; Brennerersatz; Genehmigung Investitionskredit
Für den Ersatz der Brenner der Schulanlage Dennigkofen wird z.L. der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 110’000.00 (inkl. MwSt.) genehmigt.

Öffentliche Sicherheit

Ständige Kommissionen; ausländische Vertretungen; Wahlen Legislatur 2025–2028
Die folgenden Vertreter der ausländischen Bevölkerung werden für die Legislatur 2025–2028 in die entsprechenden Kommissionen gewählt:
• Minotto Claudio, Zoss-Strasse 11, in die Planungskommission (bisher)
• Martin Zabe-Kühn, Bantigerstrasse 32, in die Schulkommission (bisher)
• Michael Freitag, Alpenstrasse 45, in die Kommission Tiefbau und Betriebe (bisher)
• Fitiwi Fesehatsion, Bernstrasse 130, in die Sozialkommission (bisher)
• Malini Sivaratnam, Bachstrasse 2, in die Kommission Öffentliche Sicherheit (neu)
• Marc Walter, Blankweg 62, in die Finanzkommission (neu)
• Izabela Pavel, Poststrasse 8, in die Hochbaukommission (neu)

Gemeinderat Ostermundigen

Häckseldienst

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 22. bis 24. April 2025

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 11. April 2025.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

2. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 20. März 2025, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Daniela Feller

Es sind 39 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Jorgo Ananiadis, Angelo Andres, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Kerstin Brechbühl, Franziska Brunner, Peter Buri, Christian Burr Furrer, Stefanie Dähler, Yasmin Dressler, Kathrin Ernst, Marcel Falk, Hans Peter Friedli, Benjamin Gimmel, Adrian Gränicher, Marisa
Herren, Béla Filep, Kerstin Kistler, Lukas Lanz, Christoph Leiser, Sandra Löhrer-Marti, Michael Mitter, Mattia Mordasini, Colette Nova, Leena Raass, Jörg Renner, Adrian Rutsch, Alex Schmid, Maja Schneider, Sarah Stalder, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen und Myriam Zürcher 

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Emsale Selmani, Hans Wipfli und Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglied des Grossen Gemeinderates: Luca Alberucci
Mitglied des Gemeinderates: Aliki Maria Panayides

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

9. Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Erstellung behindertengerechten Bushaltestellen «Oberdorf» ein Investitionskredit von CHF 260’000.00 bewilligt.

10. Für die Erneuerung der öffentlichen Strassenbeläge in der Wiesenstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung des Steuerhaushalts ein Nachkredit von CHF 135’000.00 bewilligt.

11. Schultransport; Kreditgenehmigung
a. Für den Schultransport der besonderen Volksschule Ostermundigen für die Laufzeit des Vertrages vom 01.08.2025 bis 31.07.2033 (acht Schuljahre) wird zulasten der Erfolgsrechnung ein Verpflichtungskredit von CHF 1’902’560.00 inkl. MwSt. genehmigt. 
b. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

12. Überparteiliche Motion betreffend «Klimaschutz»
a. Der GGR nimmt die Umsetzung der überparteilichen Motion betreffend «Klimaschutz als Querschnittsthema» zur Kenntnis.
b. Die überparteiliche Motion betreffend «Klimaschutz als Querschnittsthema» wird als erledigt abgeschrieben.

13. Die überparteiliche Motion: Zwei Lesungen zum Budget im Grossen Gemeinderat ermöglichen wird begründet und erheblich erklärt.

14. Die überparteiliche Motion betreffend die Pflanzung von Bäumen im Freibad Ostermundigen wird begründet, erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.

15. Die überparteiliche Richtlinienmotion betreffend zuerst Besetzung von vakanten Stellen vor Schaffung von neuen Stellen wird begründet, in ein Postulat umgewandelt und abgelehnt.

16. Das überparteiliche Postulat betreffend Einrichtung von Schliessfächern für Sport- und Freizeitgeräte in der Gemeinde Ostermundigen wird begründet und erheblich erklärt.

17. Das überparteiliche Postulat betreffend StellvertreterInnenregelung für den GGR wird begründet und erheblich erklärt.

18. Überparteiliches Postulat betreffend kosten- loses Public-Viewing in Ostermundigen während der Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025; parlamentarischer Neueingang.

19. Interpellation SVP-Fraktion betreffend Schwarzarbeit trotz IV- oder Sozialhilfebezug; parlamentarischer Neueingang.

20. Interpellation SVP-Fraktion betreffend Sozialhilfe nach Einbürgerung; parlamentarischer Neueingang.

21. Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion betreffend Umsetzung Temporegime und Einrichtung Aufenthaltszonen; parlamentarischer Neueingang.

22. Interpellationen SP-Fraktion betreffend Finanzierung und langjähriger Betrieb eines Hallenbades im Rahmen des Fussballcampus Region Bern; parlamentarischer Neueingang.

23. Überparteiliche, einfache Anfrage betreffend Neuzuzüger:innen-Anlass; parlamentarischer Neueingang.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage.

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass der vorstehende Parlamentsbeschluss Nr. 11 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblattportal «ePublikation.ch» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 1. Mai 2025 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 20.00 Uhr

Namens des Grossen Gemeinderates
Die Ratspräsidentin: sig. Daniela Feller
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Liebe Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer

Sie haben sich sicher schon einmal gefragt, ob Ihr Dach das Potenzial hat, lokale Energie zu produzieren. Mit einer Solaranlage können Sie Ihre eigene Energie erzeugen und aktiv zur Energiewende beitragen. Und das Beste daran: Es kann sich lohnen!

Ist Ihr Dach geeignet? 
Viele Dächer in Ostermundigen bieten idea-le Bedingungen für Solaranlagen – ob auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Besonders gut geeignet sind Dächer mit südlicher Ausrichtung und geringer Verschattung. Auch Fassaden können effizient genutzt werden. Entdecken Sie das Potenzial Ihres Hauses auf www.sonnendach.ch.

Wo können Sie sich professionell beraten lassen?
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Erhalten Sie finanzielle Unterstützung? 
Ja, die Investition in eine Photovoltaikanlage wird vom Bund über die Einmalvergütung unterstützt. Auf www.pronovo.ch können Sie Ihren Förderbeitrag berechnen und finden Antworten auf die häufigsten Fragen. Thermische Solaranlagen werden durch den Kanton Bern unterstützt. Alle Informationen hierzu finden Sie auf www.weu.be.ch.

Welche weiteren finanziellen Vorteile bieten Solaranlagen? 
Mit einer Solaranlage produzieren Sie Ihre eigene Energie: Ihre Stromrechnung fällt so tiefer aus, da Sie weniger Strom aus dem Netz beziehen. Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage hängt aber von vielen Faktoren ab, wie z.B. von den Investitionskosten, Förderbeiträgen, Strompreisen und Rückliefertarifen. Auch zur Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen gibt die Energieberatung Bern-Mittelland kompetent Auskunft.

Seien Sie Teil der Bewegung! 
Der Bau einer Solaranlage ist einfacher als Sie denken. Lassen Sie sich inspirieren von den vielen positiven Beispielen in unserer Gemeinde. Ihre Nachbarinnen und Nachbarn haben allenfalls bereits in eine Solaranlage investiert – sind Sie auch dabei? Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft!

Die Abteilung Hochbau wünscht Ihnen eine sonnige Frühlingszeit!

Auskunft / Kontakt
Bei Fragen rund um das Thema Solarenergie sind wir gerne für Sie da: Dienststelle Energie, Nachhaltigkeit & Klima, Abteilung Hochbau, Gemeinde Ostermundigen, Tel. 031 930 11 22 oder nachhaltigkeit@ostermundigen.ch