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Gemeindemitteilungen Ittigen Woche 7

Gemeindewahlen 2024 – Termine

Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025–2028 finden am 3. November 2024 statt. Eine allfällige Stichwahl des Gemeinde- und Gemeindeversammlungspräsidiums ist auf den 24. November 2024 festgesetzt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 9. September 2024 einzureichen und allfällige Listenverbindungen bis 16. September 2024 bekannt zu geben. 

Die Ortsparteien wurden mit dem detaillierten Terminplan und weiteren Unterlagen zu den Gemeindewahlen bedient.

Wie sieht die künftige Basisstufe/Tagesschule Eyfeld aus?

An der Ausstellung vom 20. bis am 23. Februar 2024 sehen Sie das Siegerprojekt sowie die anderen Eingaben des Architekturwettbewerbs «Entwicklung und Neubau Basisstufe/Tagesschule Eyfeld». Kommen Sie während den Bürozeiten im Foyer des Gemeindehauses, Rain 7, vorbei.

Einladung Kindertheater 

«Aschenbrödel», die Tochter eines reichen Kaufmannes, kämpft nach der zweiten Heirat ihres Vaters um die Anerkennung, Zuneigung und Liebe der Stiefmutter. Doch die Stiefmutter und deren Töchter machen ihr das Leben auf alle erdenkliche Weise schwer. Aschenbrödels Bescheidenheit und liebenswürdige Art wird schliesslich belohnt.

Wir freuen uns, dass das Reisetheater erneut bei uns Halt macht. Gerne laden wir Sie zur Aufführung am Samstag, 9. März 2024, um 17.00 Uhr in der Aula des Oberstufenzen-trums am Rain 5 in Ittigen ein.

Eingeladen sind alle ab fünf Jahren, die in -Ittigen oder Worblaufen wohnen – also auch die Erwachsenen. Der Eintritt ist kostenlos, die Platzzahl jedoch begrenzt. Maximal sechs Tickets pro Person fürs Kindertheater können Sie ab Donnerstag, 15. Februar 2024, beim Bürgerdesk im Gemeindehaus beziehen. Reservationen per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Vergnügen!

Altmetallsammlung

Datum: Mittwoch, 28. Februar 2024
Ort: ganzes Gemeindegebiet
Wer: Privathaushalte der Gemeinde Ittigen
Kosten: Gebührenfreie Abfuhr

Was zum alten Eisen gehört…
Metallteile (Fahrräder, Felgen, Metallmöbel/ -gestelle, Wäscheständer etc. = magnetisch) und Grossaluminium (Pfannen, Vorhangschienen, Leichtmetallfelgen etc.) werden durch die Altmetallsammlung entsorgt. Artfremde Teile wie Holz, Kunststoffe, Pneus und dergleichen sind vor der Abfuhr zu entfernen und ordnungsgemäss über die gebührenpflichtige Kehrichtabfuhr oder den Fachhandel zu entsorgen. 

Wie bereitstellen?
Das Entsorgungsmaterial ist frühestens ab 19.00 Uhr des Vortages respektive spätestens um 7.00 Uhr des Abfuhrtages an den gewohnten Kehrichtstandplätzen bereitzustellen. Bereitstellung entweder einzeln, in festen offenen Behältern oder gebündelt; verpacktes Material (Säcke, Karton etc.) wird nicht abgeführt. Maximale Länge pro Entsorgungsstück 150 cm und Höchstgewicht 50 kg; grössere und schwerere Metallteile können direkt über die Firma AREC, Hubelgutstrasse 8, Worblaufen, Tel. 031 921 15 15, entsorgt werden. 

Was wird nicht abgeführt?
Weissblech (Konservendosen etc.) und Kleinaluminium (Spraydosen, Futterverpackungen, Tuben etc.) wird nicht abgeführt. Diese Abfälle können über die speziellen Container bei den öffentlichen Wertstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Artfremde Abfälle und Materialien, welche nicht aus Metall sind sowie Metallteile, welche die maximale Länge von 150 cm und/oder das zulässige Höchstgewicht von 50 kg überschreiten, werden ebenfalls nicht abgeführt. 

Ausgeschlossen von der Altmetallabfuhr sind ausserdem alle elektrischen und elektronischen Geräte mit Metallgehäusen wie auch Haushaltgrossgeräte (z.B. Geschirrspüler, Kühlgeräte). Diese können kostenlos über den Fachhandel oder die Firma AREC entsorgt werden. 

Für das ordnungsgemässe Bereitstellen Ihrer Abfälle danken wir bestens.

Beschlüsse Schulkommission Ostermundigen

Sitzung Nr. 1
24. Januar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Liste nicht die gesamte Traktandenliste der Schulkommis-sionssitzung.

Bildungsstrategie 2017 – 2024
Die Schulkommission hat die abgeschlossenen Massnahmen der Bildungsstrategie als erledigt abgeschrieben:

  • Wichtige Neuerungen werden gegenüber den Eltern und den Gemeindebehörden aktiv kommuniziert.
  • Überprüfung der Klassenorganisation der Primarstufe und Überprüfung des Schulmodells der Sekundarstufe 1.

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 4
6. Februar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau
Liegenschaft Tell; Umnutzung Restauranträumlichkeiten

Das Konzept für die Umnutzung und Betriebsorganisation der Räumlichkeiten des ehemaligen Kultur Bistro wird genehmigt. Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2024 wird ein Nachkredit von gesamthaft CHF 46 117.00 (Liegenschaftsunterhalt, Reinigung, Drucksachen, Publikation, Büromöbel und Geräte) genehmigt.

Bildung Kultur Sport
Schul- und Kindergartenbetrieb; Ersatz-beschaffung ICT-Infrastruktur 2024–2029; Kreditabrechnung

Die Kreditabrechnung für die externe Projektbegleitung betreffend Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur 2024 bis 2029 in den Schulen, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 33 913.95 wird genehmigt. Der bewilligte Kredit von CHF 38 500.00 wird somit um CHF 4586.05 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen