Energieförderungsverordnung: Inkrafttreten Teilrevision
An der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 genehmigten die Stimmberechtigten das revidierte Energieförderungsreglement. Gestützt darauf musste auch die dazugehörige Verordnung angepasst und die Förderbeiträge festgesetzt werden. Der Gemeinderat beschloss am 5. Dezember 2022 die Teilrevision der Energieförderungsverordnung inkl. Anhang. Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Erlass kann unter www.ittigen.ch heruntergeladen oder beim Dienstleistungszentrum der Gemeinde bezogen werden.