Beschlüsse Gemeindeversammlung
1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2021
Von den Ergebnissen 2021 (Geschäftsbericht) wurde Kenntnis genommen. Für die Leistungsgruppe Hochbau hat die Gemeindeversammlung einen Nachkredit von 3 210 235 Franken genehmigt. Der verbleibende Ertragsüberschuss von 3 844 081 Franken der Erfolgsrechnung wurde der Spezialfinanzierung «Investitionen» zugewiesen und die ausgeglichene Jahresrechnung 2021 genehmigt.
2. Kredit Sanierung / Primatwechsel berufliche Vorsorge
Vom Stand des Verpflichtungskredits vom 17. März 2016 und dem Bericht des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen wurde Kenntnis genommen. Der beschlossene Verpflichtungskredit vom 17. März 2016 wurde für das Umsetzen des weiteren Vorgehens im Geschäft inkl. der Sachverhaltsänderung bestätigt. Konkret werden daraus Mittel für den Modellwechsel eingesetzt. Zu welchem nebst der Gemeinde auch die Mitarbeitenden und die Vorsorgeeinrichtung selber beitragen.
3. Teilrevision des Reglements über die Mehrwertabgabe (MWAR)
Die Änderungen im Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR) wurden genehmigt. Mit der Teilrevision wird namentlich die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen nur noch fällig, wenn das Grundstück überbaut bzw. die zusätzlich geschaffenen planerischen Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt werden.
4. Teilrevision des Reglements öffentliche Sicherheit (RöS)
Die Änderungen im Reglement öffentliche Sicherheit wurden genehmigt. Mit der Teilrevision werden die rechtlichen Grundlagen für die neue Zusammenarbeit mit dem Regionalen Führungsorgan (RFO) Bern plus geschaffen.
5. Talgut-Zentrum Ost, Kaufrecht und Kaufabsicht
Die Steiner Investment Foundation erhielt von der Gemeindeversammlung das Recht, die gemeindeeigenen Stockwerkeinheiten 4281-13, 4281-22 und 4281-36 im Zuge der Erneuerung des Talgut-Zentrums Ost zu einem Preis von 1 471 500 Franken zu erwerben. Dies unter der Bedingung, dass die Gemeinde im Neubau gleichwertigen Realersatz erhält. Die Gemeinde hat zum gegebenen Zeitpunkt im neuen Talgut-Zentrum Ost die gleichwertige Realersatzfläche (317 m2 Bürofläche, 30 m2 Lagerfläche) zum Preis von 1 471 500 Franken zu erwerben. Der Gemeinderat erhielt die Kompetenz, die damit verbundenen Verträge abzuschliessen.
6. Kauf der Liegenschaft «Längfeldstrasse 5»
Die Stimmberechtigten haben dem Kauf des Grundstücks Ittigen Gbbl.-Nr. 3805 an der Längfeldstrasse 5 zum Preis von 550 000 Franken (zuzüglich Notariats- und Grundbuchkosten) zugestimmt. Der Gemeinderat wurde zum Abschluss des Kaufvertrags ermächtigt.
7. Anschluss der Schulanlage Altikofen ans Fernwärmenetz ARA Worblental
Dem Anschluss der Liegenschaft Schulhaus Altikofen, Fischrainweg 17, Worblaufen, an das Fernwärmenetz der ARA Worblental wurde zugestimmt. Für den Fernwärmeanschluss mit Energiebezug über 25 Jahre wurde ein Verpflichtungskredit von 2 675 000 Franken (inkl. MWST) zulasten der Erfolgsrechnung genehmigt. Der Gemeinderat wurde zum Vertragsabschluss ermächtigt.
8. Anschluss des Infrastrukturgebäudes Worblaufen ans Fernwärmenetz ARA Worblental
Ebenso wurde dem Anschluss der Liegenschaft «Infrastrukturgebäude Worblaufen» an das Fernwärmenetz der ARA Worblental zugestimmt. Für den Fernwärmeanschluss mit Energiebezug über 25 Jahre wurde ein Verpflichtungskredit von 750 000 Franken (inkl. MWST) zulasten der Erfolgsrechnung genehmigt. Der Gemeinderat wurde zum Vertragsabschluss ermächtigt.
9. Ersatz Wasserleitung Zulligerstrasse, Projekt und Verpflichtungskredit
Dem Projekt «Ersatz der Wasserleitung und Rohranlage öffentliche Beleuchtung Zulligerstrasse» wurde zugestimmt. Für das Projekt wurde ein Verpflichtungskredit von brutto 780 000 Franken (inkl. MWST) genehmigt, aufgeteilt auf den – Teilkredit 1: 109 100 Franken zulasten «Strassenunterhalt» und Teilkredit 2: 670 900 Franken zulasten «Spezialfinanzierung Wasserversorgung».
10. Siedlungsverträgliche Grauholzstrasse, Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung wurde zur Kenntnis genommen.
11. Verschiedenes
Der Antrag aus der Versammlung, den Gemeinderat zu beauftragen, der Gemeindeversammlung ein Geschäft für einen weiteren Bus-Versuchsbetrieb zur Erschliessung des Quartiers Altikofen zu unterbreiten, wurde als nicht erheblich erklärt bzw. abgelehnt.
Hundetaxe 2022
Sie haben einen Hund? Dann müssen Sie jährlich im August die Hundetaxe bezahlen. Das gilt für Hunde, die sechs Monate oder älter sind. Die Hundetaxe beträgt aktuell 100 Franken pro Hund und Jahr.
Arbeitende Hunde (z. B. Sicherheits-, Polizei- und Blindenhunde) sind von der Hundetaxe befreit, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann.
Die registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten im August automatisch eine Rechnung. Falls Sie Ihren Hund noch nicht bei der Gemeinde angemeldet haben, bitten wir Sie, dies so rasch wie möglich nachzuholen: Steuerbüro, Tel. 031 925 22 64, bereich.steuern@ittigen.ch. Vielen Dank. Bitte beachten Sie, dass auch Mutationen wie Adressänderung oder Tod des Hundes an uns sowie an die Hundedatenbank AMICUS (info@amicus.ch) zu melden sind.