Gemeinde Bolligen – Organisationsentwicklung
Medienmitteilung «Aus dem Gemeinderat»
Mehr Effizienz, eine bessere Organisation und klarere Strukturen: Der Bolliger Gemeinderat hat wichtige Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Gemeindeverwaltung gefällt.
Am 3. April 2023 hat der Gemeinderat das Projekt «Organisationsentwicklung» gestartet.
Die Organisationsentwicklung dient dem Ziel, Dienstleistungen für die Bevölkerung effizienter zu erbringen und Prozesse zu vereinfachen.
An der Sitzung vom 5. Februar hat der Gemeinderat nun beschlossen, ab 2025 das Geschäftsleiter*in-Modell einzuführen.
Dies soll zu den folgenden Verbesserungen führen:
Stärkung der Rolle der Verwaltung:
• Klare Trennung von strategischer (Gemeinderat) und operativer (Verwaltung) Ebene
• Sicherstellung einer einheitlichen Kultur
in der Personalführung
• Professionelle Kommunikation nach innen und aussen
• Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für den Service Public und abteilungsübergreifender Themen zusammen mit der Geschäftsleitung
Mehr Freiräume für die Politik:
• Entlastung des Gemeinderats, insbesondere des Präsidiums, von operativen und administrativen Aufgaben
• Mehr Zeit für die strategische Weiterentwicklung der Gemeinde
Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, die Anzahl Ressorts und Gemeinderatsmitglieder auch für die kommende Legislatur 2025–2028 unverändert zu lassen. Auch unverändert bleibt das Pensum des Präsidiums (50%).
Weitere Beschlüsse:
• Für die Gemeinderats-Ressorts wurden Funktionsbeschreibungen erstellt und verabschiedet. Diese sollen am Parteientreffen vom 7. Mai 2024 vorgestellt werden.
• Die personelle Führung der Abteilungsleitenden wird neu durch die Funktion Geschäftsleiter*in mit einem Pensum von 80 bis 100 % wahrgenommen.
• Für den*die Geschäftsleiter*in wird in der Stellenstruktur eine neue Führungsebene eingeführt.
• Die Funktionsbezeichnungen des Gemeindekaders werden vereinfacht und klarer strukturiert.
• Der Prozess der Rekrutierung der neu geschaffenen Stelle Geschäftsleiter*in wird extern begleitet.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und hoffen, dass wir mit diesen Anpassungen eine zukunftsfähige Verwaltung schaffen können.
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
Schmales Budget, volles Programm!
Mit der KulturLegi: günstig zu Freizeit, Kultur, Sport und Bildung
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Gemeinde Bolligen die KulturLegi seit dem 1. Januar 2024 eingeführt hat. Ab sofort können berechtigte Personen* eine Vergünstigungskarte beantragen.
Was ist die KulturLegi und wie funktioniert sie genau?
Verschiedene private und öffentliche Organisationen anerkennen die KulturLegi und gewähren den Inhaber einer Ausweiskarte Rabatt bei Angeboten aus dem Bereich Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Von der KulturLegi profitieren beide Seiten: Armutsbetroffene und ihre Kinder* erhalten durch vergünstigte Eintrittspreise Zugang zu verschiedenen Angeboten. Anbieter gewinnen zusätzliches Publikum, stärken ihr Image und unterstützen mit ihrem Engagement Personen, die von Armut betroffen sind. Die Gemeinde Bolligen leistet für den Beitritt zur KulturLegi jährlich einen Beitrag.
Ihre Vorteile:
• Sie bezahlen weniger für den Eintritt ins Kino, Museum oder den Theaterbesuch.
• Der Eintritt in Clubs und Konzerttickets sind erschwinglich.
• Die Mitgliedschaft im Sportverein ist günstiger.
• Der Sprachkurs kostet Sie weniger.
• Der Familienausflug ins Schwimmbad ist stark vergünstigt.
• Die Karte für die lokale Bibliothek oder das Zeitungsabo erhalten Sie für wenig Geld.
Weitere regionale und nationale Angebote finden Sie auf der Webseite www.kulturlegi.ch/bern.
Kosten:
Die KulturLegi ist im ersten Jahr gratis. Wenn Sie die KulturLegi nach einem Jahr verlängern wollen, bleibt es für Ihre Kinder kostenlos. Für Erwachsene kostet die Verlängerung einen kleinen Betrag: Die erste erwachsene Person einer Familie zahlt Fr. 20.–, die zweite Fr. 10.–
* Wer erhält die KulturLegi und wie?
Die KulturLegi wird an Personen abgegeben, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen oder mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) haben und in einer KulturLegi-Gemeinde wohnhaft sind.
Die KulturLegi muss schriftlich beantragt werden. Auskünfte erhalten Interessierte bei den Sozialdiensten Bolligen, 031 924 70 60 oder der Geschäftsstelle der KulturLegi Kanton Bern, Tel. 031 378 60 36. Antragsformulare finden Sie unter www.kulturlegi.ch/bern oder Sie können diese bei den Sozialdiensten, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, bestellen sozialdienste@bolligen.ch
Einwohnergemeinde Bolligen
Sozialdienste
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG
Der Gemeinderat von Bolligen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 sowie mit Wasserbaubewilligung und Ausnahmegesuch für technische Eingriffe in Hecken im koordinierten Verfahren nach KoG zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen liegen vom 14. Februar 2024 bis und mit 18. März 2024 in der Bauverwaltung der Gemeinde Bolligen auf und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.
Bolligen, 5. Februar 2024
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
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