Ersatzwahl Gemeindepräsidium Bolligen vom 19. Februar 2023
Wahlmaterial
Den Wahlberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Wahlmaterial zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Donnerstag, 16. Februar 2023, 16.30 Uhr, ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.
Briefliche Stimmabgabe
Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 17. Februar 2023 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
– Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
– Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 18. Februar 2023, 19.00 Uhr
Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, muss der Wahlzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).
Stimmlokale und Öffnungszeiten
Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 18. Februar 2023, 18.00–20.00 Uhr
Sonntag, 19. Februar 2023, 10.00–12.00 Uhr
Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 19. Februar 2023, 10.00–12.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bolligen
Abteilung Präsidiales