Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022
423 Stimmbürger:innen oder 9.3% von insgesamt 4’535 Stimmberechtigten waren anwesend.
1. Budget 2023 / Finanzplan 2023–2027:
Das Budget 2023 inkl. Festsetzung der Steueranlage auf 1.6 Einheiten der einfachen Steuer (wie bisher), die Liegenschaftssteuer von 1.2 ‰ des amtlichen Werts (wie bisher) und der Hundetaxe auf Fr. 100.00 pro Hund (wie bisher) wurde mit wenigen Gegenstimmen genehmigt. Vom Investitionsprogramm 2023 mit Fr. 11’872’200.00 Nettoinvestitionen wurde Kenntnis genommen.
2. Schul- und Sportanlage Lutertal – Schulraumerweiterung:
Der Antrag des Gemeinderates betreffend des Verpflichtungskredits zur Sanierung und Erweiterung des alten Schulhauses an der Bolligenstrasse 113 von Fr. 10’400’000.00 wurde mit klar überwiegender Mehrheit und wenigen Gegenstimmen zur Überarbeitung einer ganzheitlichen Schulraumplanung zurückgewiesen.
3. Brunnenhofstrasse – Gesamtsanierung:
Der Antrag des Gemeinderates betreffend dem Verpflichtungskredit zur Gesamtsanierung der Brunnenhofstrasse von Fr. 2’630’000.00 (159 Stimmen) ist dem Gegenantrag mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 2’500’000.00 ohne Begegnungszone, ohne Verweilmöglichkeiten und ohne Begrünung (170 Stimmen) unterlegen.
4. a) Bolligen- und Krauchthalstrasse – Werkleitungserneuerungen
Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 2’085’918.25 mit einer Unterschreitung von Fr. 614’081.75 gegenüber dem Kreditbeschluss von 2,7 Mio. Franken wurde zur Kenntnis genommen.
b) Sanierungsleitung Ferenberg-Feld-Vechigen
Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 340’524.35 mit einer Überschreitung von Fr. 524.35 gegenüber dem Kreditbeschluss von Fr. 340’000.- wurde zur Kenntnis genommen.
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation im amtlichen Anzeiger eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 20. Januar 2023 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 liegt vom 27. Dezember 2022 bis und mit 16. Januar 2023 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat
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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Bolligen über die Festtage
Vom Freitag 23. Dezember 2022 bis und mit Dienstag 3. Januar 2023 bleibt die Verwaltung geschlossen. Ab dem 4. Januar 2023 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Die Friedhofverwaltung ist über die Festtage von 10.00–16.00 Uhr unter der folgenden Telefon-Nummer erreichbar: 031 924 70 28.
Die Wasserversorgung ist in Notfällen unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: 031 911 30 65.
Die Einwohnergemeinde Bolligen wünscht Ihnen schöne Weihnachtstage und ein frohes neues Jahr.
Gemeindeverwaltung Bolligen
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Abfallentsorgung über den Jahreswechsel
Die Abfallentsorgung über den Jahreswechsel 2022/2023 findet wie folgt statt:
• Brennbarer Kehricht in Bolligen und Habstetten: Die Kehrichtabfuhr am Freitag, 23. Dezember 2022 und am Freitag, 30. Dezember 2022 findet ohne Verschiebung statt.
• Brennbarer Kehricht in den oberen Gemeindegebieten inkl. Flugbrunnen: Die Kehrichtabfuhr am Freitag, 23. Dezember 2022 und am Freitag, 30. Dezember 2022 findet ohne Verschiebung statt.
• Papier- und Kartonsammlung: Die Papier- und Kartonsammlung findet ohne Verschiebung statt.
Die erste Papier- und Kartonsammlung in Bolligen und Habstetten im neuen Jahr findet am Mittwoch, 4. Januar 2023 statt.
Die erste Papier- und Kartonsammlung in den oberen Gemeindegebieten (inkl. Flugbrunnen) im neuen Jahr findet am Dienstag, 3. Januar 2023 statt.
Kompostierbare Abfälle:
Die Abfuhr der kompostierbaren Abfälle findet ohne Verschiebung statt.
Die erste Abfuhr der kompostierbaren Abfälle im neuen Jahr findet am Mittwoch, 4. Januar 2023 statt.
Hinweis: Weihnachtsbäume können Sie mit dem brennbaren Kehricht entsorgen (bitte mit der entsprechenden Anzahl Gebührenmarken [1 Marke pro 10 kg] versehen.)
Ab der Kalenderwoche 1 gilt für die Abfallentsorgung der Abfuhrkalender 2023. Dieser wurde in alle Haushalte verteilt, ist auf der Homepage der Gemeinde Bolligen unter www.bolligen.ch abrufbar oder kann auf der Bauverwaltung bezogen werden.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!
Bauverwaltung Bolligen
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Hallenbad Bolligen
Wiedereröffnung im Januar 2023:
Anpassungen
Nach Abschluss der Revision startet das Hallenbad ab dem 3. Januar ins neue Jahr. Da mit Beginn des Jahres das Hallenbad-Team nun komplett ist und vorerst keine Corona-Massnahmen die Öffnungszeiten beeinflussen, kann das Hallenbad wieder im Vollbetrieb starten.
Öffnungszeiten
Montag 14.00–21.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 08.30–21.00 Uhr
Samstag und Sonntag 08.30–18.00 Uhr
Das Schwimmbecken ist 30 Minuten vor Schliessung zu verlassen.
Geschlossen bleibt das Hallenbad
Ostern: Gründonnerstag, 06. April 2023, 18.00 Uhr bis und mit Ostermontag, 10. April 2023
Auffahrt: Donnerstag, 18. Mai 2023
Pfingsten: Samstag, 27. Mai bis und mit Pfingstmontag, 29. Mai 2023
Nationalfeiertag: Montag, 31. Juli, 18.00 Uhr, bis und mit Dienstag, 1. August 2023
Energiesparmassnahmen Hallenbad Bolligen
Der Gemeinderat Bolligen hat für das Hallenbad Bolligen folgende Energiesparmassnahmen beschlossen:
– Einstellung des Saunabetriebes
– Kein Auffüllen des Kleinkinderbeckens (Bad mit Rutsche)
– Bitte um massvolle Nutzung der Duschen
Weitere Einschränkungen sind vorbehalten und werden rechtzeitig publiziert.
Hallenbad Bolligen
Abteilung Bildung und Kultur, Bolligen
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Schaukasten für Vereine am Postgebäude Bolligen
Bekanntlich ist die Post Bolligen aus ihren Räumlichkeiten ausgezogen und wird nun durch die Verkaufsstelle des Coop Bolligen betrieben.
Die Räumlichkeiten der Post werden nun anderweitig genutzt und die Schaukästen der Gemeinde und der Vereine stehen ab Januar 2023 nicht mehr zur Verfügung.
Vereine, die ihre Informationen entfernen möchten, mögen das im alten Jahr noch erledigen.
Derzeit wird, auch angesichts des Umzugs der Gemeindeverwaltung ins alte Flugbrunnenschulhaus, ein Informationskonzept für die ganze Gemeinde erarbeitet.
Die aktuellsten Themen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Bolligen.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme
Gemeinde Bolligen
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Forstarbeiten oberhalb Flugbrunnen
Der Wald oberhalb von Flugbrunnen ist ein Schutzwald, der helfen soll, die Bevölkerung vor Erdrutschen zu bewahren. Damit der Wald diese Schutzfunktion wieder vollumfänglich erfüllen kann, werden ab diesem Winter diverse Forstarbeiten ausgeführt.
Der Wald oberhalb von Flugbrunnen wurde vor einigen Jahren durch den Bund ausgeschieden und als Hangmurschutzwald eingestuft. Schutzwälder sind ein wichtiges Element beim Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren, wie zum Beispiel Erdrutschen. Im letzten Jahr kam es in den betroffenen Waldparzellen zu diversen Erdrutschen, da der Wald überaltert ist und seine Funktion nicht mehr vollständig erfüllen kann.
Aus dem Grund hat der zuständige Revierförster ein Projekt angestossen und mit den betroffenen Waldeigentümer:innen Kontakt aufgenommen. Bis nächsten November sind nun Holzerei-Arbeiten auf vier Hektaren und die Pflege von Jungbäumen auf drei Hektaren geplant. Dies mit dem Ziel, den überalterten Baumbestand zu verjüngen und den natürlichen Jungwuchs zu fördern.
Dies ist ein gemeinsames Projekt der privaten Waldbesitzer:innen, des Revierförsters und der Gemeinde Bolligen als Sicherheitsverantwortliche Stelle SiV. Der Revierförster übernimmt die Projektleitung.
Wir bitten die Bevölkerung von Bolligen, und besonders von Flugbrunnen, bei aktiven Forstarbeiten der Signalisation und den Anweisungen der Arbeitenden vor Ort zu folgen. Herzlichen Dank!
Kontaktangaben
Für Detailfragen steht unser Revierförster zur Verfügung: Fredy Keller, fredy.keller@bgholz.ch
Die Bauverwaltung