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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 48

Parkplatzbewirtschaftung – Erhöhung Parkgebühren

Änderung der Verordnung zum Parkplatzbewirtschaftungsreglement (VPBR); Inkrafttreten

Der Gemeinderat Bolligen hat am 17. Oktober 2022 die Änderungen in der Verordnung zum Parkbewirtschaftungsreglement (VPBR) und im dazugehörenden Anhang genehmigt. Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft. Sie betreffen die generelle Erhöhung der heutigen Gebühren für Parkbewilligungen für Einheimische auf einheitliche Fr. 500.– pro Jahr (bisher Fr. 300.–), Fr. 50.– pro Monat (bisher Fr. 25.00 / Fr. 30.– P+R), Fr. 10.– pro Tag (bisher Fr. 8.– / 6.– P+R) und Fr. 1.– pro Std. (bisher Fr. 0.50). Die Mindestgebühr bei der P+R-Zone ist neu Fr. 4.– (bisher Fr. 3.–). Auswärtige P+R-Benützerinnen bezahlen neu eine Gebühr von Fr. 800.– pro Jahr (bisher Fr. 450.–) und Fr. 80.– pro Monat (bisher Fr. 45.–). Zudem werden für das Parkieren bei öffentlich zugänglichen Liegenschaften der Gemeinde für das Gemeindepersonal und die Schule (Lehrer*innen und Kindergärtner*innen) die Parkgebühren in derselben Höhe wie für die übrigen Zonen festgelegt.

Die VPBR kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat 

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Schul- und Sportanlage Lutertal – Schulraumerweiterung 

Nutzungskonzept Bolligenstrasse 113 und Neubau 

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung am 13.12.2022 einen Erweiterungsbau für die Primarstufe. Die Hochbauabteilung hat am Standort Bolligenstrasse 113 ein Projekt erarbeitet, das gemäss Machbarkeitsstudie vom November 2021, den benötigten Schulraum rasch abdecken kann (Ausnahme Turnhalle und Aula).

Die Arbeitsgruppe Schulraumplanung hat sich Gedanken gemacht, wie der neu geschaffene Schulraum an der Bolligenstrasse sinnvoll genutzt und damit Teile der Schulanlage Lutertal umgenutzt werden können.

Folgende Räume sollen an der Bolligenstrasse (Neubau und denkmalgeschützter Bau) untergebracht werden:
• Tagesschule, ca. 500m2
• Büro Tagesschule
• 2 Kindergärten
• 2x Werken textil (inkl. Nebenräume)
• 2x Werken technisch (inkl. Nebenräume)
• Lehrer*innenzimmer
• Kita und Familien- und Spielgruppen Verein Bolligen mit Krabbelgruppe
• Grosser Mehrzweckraum im Estrich Altbau
• Räume für sanitär und technische Anlagen

Neue Situation Bolligenstrasse 113

Westfassade

Als weitere Massnahme werden im Modulbau Lutertal (aktuell Kindergarten 7) zwei Klassenzimmer und zwei Gruppenräume untergebracht. Die heute dort bestehenden Nutzungen Kindergarten 7 werden an die Bolligenstrasse 113 und ins Lutertalschulhaus,  Spezialräume und Schulsozialarbeit, verlegt.

Im Lutertal sind folgende Veränderungen machbar:
• aus der heutigen Tagesschule können zwei Klassenzimmer und zwei Gruppenräume gebildet werden
• das Werken technisch kann ebenfalls in zwei Klassenzimmer und zwei Gruppenräume umgewandelt werden
• die beiden Räume Werken textil können als zwei Klassenzimmer oder als Spezialräume genutzt werden

Grundriss Erdgeschoss Lutertal

Grundriss Untergeschoss Lutertal

Folgende Überlegungen führten zu diesem Ergebnis:
• Zentralisierung im Lutertal von Klassenzimmern und Spezialräumen, die nur für einzelne Lektionen genutzt werden. 
• Nutzung der Bolligenstrasse 113/115 vor allem für jüngere Kinder

Damit können folgende Grundgedanken erfüllt werden:
• Die Zentralisierung der Primarschule kann für die Primarschüler*innen gewährleistet werden. Die ausgelagerte Tagesschule und die Kindergärten müssen nicht zwingend im Lutertal beheimatet sein.
• Es gibt keine Wege für einzelne Lektionen, da Werken normalerweise in Doppellektionen stattfindet.
• Schon heute müssen Tagesschulkinder den Standort wechseln (Kindergärteler, Kinder die im Kirchgemeindehaus betreut werden).
• Kita und Krabbelgruppe können vorerst im Schulhaus Bolligenstrasse 113 bleiben. Trotzdem sind deren Räumlichkeiten als Reserveraum für die Schule anzusehen.
• Im Dachgeschoss entsteht ein multifunktionaler Raum, der für kleinere Klassenprojekte oder für Lehrer*innenkonferenzen genutzt werden kann, die heute in der Pausenhalle durchgeführt werden müssen.
• Durch diese Lösung kann die sowieso notwendige Sanierung des alten Schulhauses an der Bolligenstrasse 113 in die Schulraumplanung integriert und Synergien genutzt werden.
• Es bleibt im Lutertal genügend Platz für die mögliche Erstellung einer zusätzlichen Turnhalle und Aula. Das Colorz als Jugendraum kann vorerst bestehen bleiben.

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Energiemangellage – Entscheid zur Umsetzung von Stromsparmassnahmen in der Gemeinde Bolligen

Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit einer möglichen Energiemangellage mehrere Massnahmen beschlossen, die den Energieverbrauch in der Gemeinde auch kurzfristig senken sollen. 

Auf Basis von Empfehlungen des schweizerischen Gemeindeverbandes und der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren vom September, gehören zu den beschlossenen Sparmassnahmen unter anderem die Begrenzung der Raumtemperatur in Büroräumen, der Verzicht auf nicht sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtung – welcher ebenfalls einen Verzicht auf die diesjährige Weihnachtsbeleuchtung beinhaltet – sowie eine Sensibilisierungskampagne zum Thema Energie sparen für Mitarbeitende und die Bevölkerung.

Die Gemeinde Bolligen möchte auf diesem Weg eine Vorbildrolle einnehmen und bittet die Bevölkerung, ihrerseits Massnahmen zum Energiesparen zu prüfen und umzusetzen. Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Homepage des Bundes:
www.nicht-verschwenden.ch

PRO Schulraum Bolligen

Bolligen braucht mehr Schulraum

In Bolligen wachsen die Schülerzahlen rasant. Bolligen braucht damit rasch mehr Schulraum, um die zusätzlichen Schulklassen unterzubringen. Eine geeignete Möglichkeit eröffnet sich mit dem ehemaligen Schulhaus an der Bolligenstrasse 113. Dieses steht unter kantonalem Denkmalschutz und muss sowieso saniert werden. Mit einem flexibel nutzbaren Erweiterungsbau daneben können die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht abgedeckt werden.

Wenn Tagesschule, Kindergärten, Spielgruppen und einige andere Dienstleistungen dort konzentriert werden, dann kann am Standort Lutertal für den regulären Unterricht bis auf weiteres genügend Schulraum geschaffen werden.

Für Kinder ist der Weg zu Fuss durch den Lutertalpark ohne Strassenquerung vor und nach dem Mittagessen durchaus förderlich. Bewegung an der frischen Luft verbessert nachweislich die Aufnahmefähigkeit im Unterricht. Die jüngeren Kinder werden wie bisher begleitet. 

Bestehende Gebäude besser zu nutzen, ist betriebswirtschaftlich sinnvoll und verhindert Ressourcenverschwendung. Zudem ist es auch finanziell eine für Bolligen verantwortbare Lösung.

Für PRO Schulraum Bolligen
Alice Zbinden, Martin Kaufmann, Urs Klaeger