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Ihr Bantiger Post Team

Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 47

Schneeräumung und Winterdienst

Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist die Einwohnergemeinde Bolligen zuständig. Die Mitarbeitenden des Werkhofs als Verantwortliche für den Schneeräumungs- und Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das öffentliche Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Bolligen für die Benützer*innen in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Sie können nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zur Zufriedenheit der Bürger*innen fristgerecht ausgeführt werden. 

Behinderung durch abgestellte Motorfahrzeuge
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.

Behinderung durch Äste und Bepflanzungen 
Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen und den Winterdienst beeinträchtigen, beziehungsweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind unbedingt
zurückzuschneiden.

Haus- und Garagenzufahrten
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer*innen beziehungsweise der Mieter*innen der betreffenden Objekte. Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. 

Pikett
Ab November 2024 bis Ende März 2025 wird der Zustand des Strassennetzes täglich ab 03.00 Uhr vom Pikettverantwortlichen überwacht. Wird ein Winterdiensteinsatz notwendig, bietet er das erforderliche Werkhofpersonal auf. Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.

Wir bitten Sie, gefährliche Strassenverhältnisse dem Pikettdienst (076 230 30 65) oder der Bauverwaltung (031 924 70 30) zu melden. 

Alle Verkehrsteilnehmenden sind aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen!

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Schulraumplanung

Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Arbeiten bzw. geplanten weiteren Schritte der Schulraumplanung: 

Hallenbad: Die Variante, das Hallenbad in den Campus Rörswil zu integrieren, wird weiterverfolgt. In der Gesamtplanung Campus Rörswil wurde diese von der Gemeinde
Bolligen eingebracht und wird nun von den Projektteams weiter bearbeitet. Weiter steht die Gemeinde in Kontakt mit einem Wassersportverein, welcher Interesse am Aufbau eines Leistungszentrums im Hallenbad im Campus Rörswil zeigt. Gleichzeitig erstellt die Firma Jenzer+Partner AG eine Grobkostenschätzung, welche als Grundlage für die weiteren Schritte und Entscheidungen dient. Diese Grobkostenschätzung liegt der Projektsteuergruppe an der nächsten Sitzung im November 2024 zur Besprechung vor.

Turnhalle: Die Projektsteuergruppe Schulraumplanung hat beim Gemeinderat einen Grundsatzentscheid zur Priorisierung des Standortes der zusätzlich benötigten Turnhallenkapazität abgeholt. Zur Diskussion standen die beiden folgenden Varianten: 
• Variante 1: Dreifachhalle im Campus Rörswil
• Variante 2: Dritte Turnhalle im Perimeter Schulhaus Lutertal 

Wie Ihr in der offiziellen Kommunikation zu den Gemeinderatsentscheidungen lesen konntet, hat sich der Gemeinderat nach eingehender Diskussion von Vor- und Nachteilen entschieden, die Variante 1 zu priorisieren und die verschiedenen Projektteams beauftragt, die entsprechenden Projekte gemäss dem Beschluss voranzutreiben. Die von der Schule geforderten Aussenanlagen (Weitsprung, Kugelstossen, Speerwerfen, Schnelllauf, roter Platz…) wurden von der Gemeinde Bolligen in die Projektierung eingebracht. Da zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Projekt Campus Rörswil nicht wie bis anhin geplant umgesetzt werden kann, wird die Variante 2 in der Schulraumplanung weiter mitgedacht.  

Schulraumplanung: Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Emch+Berger AG hat im Rahmen des Kick-Offs eine Auslegeordnung gemacht und das weitere Vorgehen definiert. In drei Folgesitzungen werden Empfehlungen zu Verfahren und Kosten erarbeitet. Dabei wird in erster Priorität die Variante 1 für die Lösung der Turnhallensituation verfolgt. Jedoch wird berücksichtigt, dass unter Umständen im Verlauf des Projekts die Variante 2 realisiert werden müsste. Die Empfehlungen und Kosten werden der Projektsteuergruppe am 20. Januar 2025 präsentiert. Aufgrund der Ergebnisse wird sich das weitere Vorgehen und die Planung ergeben. Ziel ist immer noch ein möglichst schlankes und effizientes Verfahren. 

Klasseneröffnung Schuljahr 2025/26: Bedingt durch Zuzüge zeigt sich, dass im Sommer 2025 voraussichtlich eine weitere 1. Klasse eröffnet werden muss. Auf der Basis von Vorschlägen, welche die Schulleitungen zusammen mit Vertreterinnen der Bildungskommission und der zuständigen Gemeinderätin erarbeitet haben, hat die Projektsteuergruppe die Varianten geprüft. Im Zentrum standen dabei Varianten zur Miete/Kauf von Containern, die Verlegung der Psychomotorik und die Umnutzung eines der beiden Zimmer für textiles Gestalten (TTG). Aufgrund des engen Zeitplans, mangelndem eingestelltem Budget und auf Wunsch der Schulleitungen, wird die Umnutzung des TTG-Zimmers weiterverfolgt. Die Bauverwaltung wird mit den Schulleitungen die nötigen baulichen Massnahmen klären und in Auftrag geben. Der Projektsteuergruppe ist bewusst, dass dadurch der Lehrerschaft nochmals weniger räumliche Möglichkeiten für ihren Unterricht zur Verfügung steht. Darum wurde die Bauverwaltung beauftragt, abzuklären, ob und falls ja unter welchen Bedingungen eine Containerlösung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. noch Sinn machen könnte. Dabei müssen neben Kosten u.a. auch die Örtlichkeiten geklärt werden, da für den Neubau kein Gelände blockiert werden darf. 

Kindergartenstrategie: Die Erneuerungsstrategie sowie der Zeitplan dazu wird in Zusammenarbeit mit der Firma IC Infraconsult AG, Vertretungen der betroffenen Kommissionen sowie Verwaltungsabteilungen im ersten Quartal 2025 – bestenfalls an der Sitzung der Projektsteuergruppe vom 20. Januar 2025 – erwartet. 

Fussballcampus Rörswil: Das Projekt Fussballcampus Rörswil wird unter Hochdruck weiterentwickelt. Die Projektverantwortlichen führen zahlreiche Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten. Die angekündigt breite Mitwirkung verzögert sich jedoch.

Für eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im März 2025 über die Geschäfte zur Schulraumplanung, müssen die nötigen Informationen, Daten und Zahlen per 6. Januar 2025 vorliegen. Dies ist gemäss den obigen Ausführungen voraussichtlich leider nicht möglich. Deshalb gelangen diese – sofern nötig – höchstwahrscheinlich erst in der ordentlichen Gemeindeversammlung im Juni 2025 zur Abstimmung. 

Einwohnergemeinde Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Primarschule: Klasseneröffnung Schuljahr 2025/2026
Auf das kommende Schuljahr wird ein Jahrgang mit vielen Schüler*innen in die Schule eintreten. Die Bildungskommission hat den Antrag der Schulleitung für die Eröffnung einer zusätzlichen 1. Klasse ab dem Schuljahr 2025/2026 an der Sitzung vom 23.10.2024 gestützt und leitete diesen an den Gemeinderat weiter. Der Gemeinderat hat dem Antrag für die Eröffnung einer zusätzlichen 1. Klasse an der letzten Sitzung vom 11.11.2024 zugestimmt. Das neue Klassenzimmer wird voraussichtlich in einem TTG-Zimmer untergebracht. 

Familienexterne Betreuung: Genehmigung Konzept Ferienbetreuung Bolligen
Die Kita Butzus hat, auch infolge Fachkräftemangel, die Durchführung der Ferienbetreuung per Ende 2024 gekündigt. Die Durchführung der Ferienbetreuung soll neu in die Hände der Tagesschule gelegt werden.
Das zuständige Handlungsfeld der Bildungskommission hat zusammen mit der Tagesschulleitung eine Nachfolgelösung geplant, ab den Sommerferien 2024 schrittweise umgesetzt und damit erste Erfahrungen gesammelt. 
Der Gemeinderat genehmigte das daraus resultierende Konzept «Ferienbetreuung Bolligen» und damit die erhöhte Kostenbeteiligung der Gemeinde. Diese Erhöhung kommt dadurch, dass der Kanton Fr. 30.– pro Kind und Tag übernimmt, wenn die Gemeinde ebenfalls Fr. 30.– zahlt. Dies kommt den Eltern zugute, welche somit einen günstigeren Tarif zahlen können. Die Zustimmung erfolgt für die Einführung per 01.01.2025. Das Konzept wird auf der Homepage der Gemeinde hochgeladen.

Hallenbad Bolligen: Erhöhung Preise Schwimmkurse
Die Tragbarkeit des Hallenbades Bolligen ist seit Jahren ein Thema. So ist eine regelmässige Überprüfung von Eintrittspreisen und Preisen für die Schwimmkurse unumgänglich. In der Vergangenheit sind abwechslungsweise die Eintrittspreise oder die Kurskosten angepasst worden. Nachdem zuletzt die Eintrittspreise erhöht worden sind, sollen jetzt die Kurskosten angepasst werden. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Kursgelder für Kinder um Fr. 4.– und für Erwachsene um Fr. 2.– pro Kurstag per 01.01.2025 beschlossen. Die Gebührenverordnung der Gemeindeverwaltung wird entsprechend angepasst.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Kistlerstrasse: Dorfmärit Bolligen ab Kirchstrasse wieder normal erreichbar

Die Bauarbeiten für die neuen Fernwärmeleitungen in der Kistlerstrasse – im Bereich Dorfmärit Bolligen – schreiten schneller voran als geplant. Am 20. November finden die Belagsarbeiten im Bereich des Grabens statt.  Ab 21. November ist die Kistlerstrasse – von der Kirchstrasse herkommend – wieder in beiden Richtungen normal befahrbar.

Aufgrund weiterer Bauarbeiten wird das Einbahnregime im Bereich der Liegenschaften Kistlerstrasse 23 bis 25 vom 21. November bis vor Weihnachten 2024 verschoben. Der Verkehr wird talwärts geführt.

Die Wärme Mittelland AG dankt weiterhin für das Verständnis.

Wärme Mittelland AG
Westbahnhofstrasse 3
4502 Solothurn
Telefon 058 477 56 56
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