Seniorinfo, Einwohnergemeinde Bolligen
Angebote Dezember 2022 – Februar 2023
Mittwoch, 7. Dezember, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Seniorenadventsfeier
Lieder und Geschichten zur Advents- und Weihnachtszeit mit Diakon Martin Arbenz. Anschliessend Zvieri.
Mittwoch, 18. Januar 2023, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus
Seniorennachmittag/Seniorenkino
«Es Dach überem Chopf» von Kurt Früh
(98 Min.) mit Zarli Carigiet, Valerie Steinmann, Heinrich Gretler
Alkoholiker und Polterer Caduff lebt mit seiner Frau und sechs Kindern in einer Baracke am Zürcher Stadtrand. Eines Tages wird den Verwahrlosten eine für sie bezahlbare Wohnung am noblen Zürichberg angeboten. Wie die Fee aus dem Märchen erscheint eines Tages der Hausbesitzer Frehner bei den Caduffs und offeriert ihnen eine Traumwohnung samt Mansarde am Zürichberg. Wo ist der Haken der Geschichte? Anschliessend Zvieri
Mittwoch, 15. Februar, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus
Seniorennachmittag
Max Reger 150 Jahr-Jubiläum
Johann Baptist Joseph Maximilian Reger wurde am 19. März 1873 geboren und war in den 1920ern ein berühmter deutscher Komponist, der durch seine Orgel- & Kirchenmusikkompositionen bekannt wurde. Diakon Martin Arbenz zeichnet sein Leben in Wort und Bild, und sicher auch mit Musikbeispielen nach. Anschliessend Zvieri
Wiederkehrende Angebote
Bolliger Träff, Kirchgemeindehaus, Donnerstag, 15.12.2022, 14.00–16.00 Uhr
Sich treffen, sich austauschen, sich informieren, Kaffee trinken, vermitteln, spielen, diskutieren – Alle sind willkommen, wir freuen uns!
Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
Fast jeden Monat. Daten und detaillierte Beschreibung: Siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch.
Jede Woche eine Wanderung oder ein Spaziergang mit Pro Senectute, Senioren Wanderungen 60+
Programme erhältlich auf der Gemeindeverwaltung (Sozialdienste) oder weitere Auskünfte bei Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03
Jeden Dienstag, 8.45–9.45 oder 10.00–11.00 Uhr Kirchgemeindehaus Bolligen
Pro Senectute Fit Gym (Turnen). Auskunft und Anmeldung Pro Senectute Region Bern: Ursula Wenger, 031 922 40 46
Jeden Mittwoch, 19.00–20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Frauenriege – Seniorinnen
Auskunft: Frau Corinne Baumann, 031 922 10 21
Jeden Freitag, 18.15–19.45 Uhr obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Männerriege Senioren
Auskunft: Walter Hämmerli, 079 703 42 60
Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr, Kultur- und Freizeitzentrum Reberhaus
Mittagstisch 60+. Organisiert vom Frauenverein Bolligen. Anmeldung bis Donnerstag vorher: Ursina Hepp 079 270 86 44
Sicherheit im Alltag — Verhalten an der Haustüre
Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Haustür nur bei vorgelegtem Sperrriegel!
• Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
• Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter von Verwaltungen/Behörden.
• Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie diese laut an oder rufen Sie um Hilfe.
• Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Bitte entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
• Geben Sie keine Unterschrift für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen
Sicherheit in der Adventszeit
• Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt; stellen Sie den Kranz auf eine feuerfeste Unterlage.
• Vermeiden Sie Durchzug, wenn Kerzen brennen. Ist der Adventskranz/Weihnachtsbaum bereits dürr, zünden Sie die Kerzen nicht mehr an!
• Halten Sie zu brennbaren Materialien wie Vorhängen, Tapeten, Bettdecken und Kissen, Dekorationen, Möbeln, Fernsehgeräten usw. genügend Abstand.
• Stellen Sie Kerzenständer oder Rechaud-Kerzen auch in Aluminiumbechern nie direkt auf Möbel oder Tischtücher.
• Lassen Sie Kinder oder Haustiere nie in der Nähe von brennenden Kerzen spielen. Bewahren Sie Zündhölzer, Feuerzeuge, etc. ausser Reichweite von Kindern auf.
Kontakt: Einwohnergemeinde Bolligen, Informationsstelle für Altersfragen, Martin Schmid, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, 031 924 70 61, sozialdienste@bolligen.ch
Friedhof Bolligen
Aufhebung von Gräbern
Die Sicherheitskommission verfügt, gemäss Artikel 19, Absatz 1, 2 und 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 3. Dezember 2001, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhe- bzw. Konzessionsdauer, die folgenden Gräber auf den 28. Februar 2023 hin aufzuheben:
Friedhof Sonnenrain
• Grabtyp: Familiengrab Einzel
Grabnummern: 165, 167
• Grabtyp: Familiengrab Doppel
Grabnummern: 033, 168, 169, 170
• Grabtyp:Urnenhaingräber
Grabnummern: 007, 014, 267, 275, 278, 281, 713, 781, 835, 917, 918, 929, 936, 939
• Grabtyp: Sargreihengräber
Grabnummern: 6’634 — 6’711
• Grabtyp: Urnennischen
Grabnummern: 222, 874, 935, 940
• Grabtyp: Kindergräber
Grabnummern: 998
Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen können nach vorheriger Rücksprache mit dem Friedhofgärtner, Peter Neuhaus, GEWA, Kirchstrasse 31, 3065 Bolligen, Tel. 031 918 01 42 behändigt werden. Werden bis zum 31. Dezember 2022 von den Angehörigen bzw. Grabunterhaltspflichtigen keine diesbezüglichen Wünsche geäussert, verlieren sie alle Rechte auf den Gräbern und am Grabschmuck. Der Friedhofgärtner wird die Gräber im Laufe der Monate Januar und Februar 2023 aufheben.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Friedhofverwaltung, Tel. 031 924 70 22, zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Gemeinderat Bolligen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Sicherheitskommission
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Schneeräumung und Winterdienst
Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist die Einwohnergemeinde Bolligen zuständig.
Die Mitarbeitenden des Werkhofs als Verantwortliche für den Schneeräumungs- und Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das öffentliche Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Bolligen für die Benützer*innen in möglichst gutem Zustand zu halten.
Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Sie können nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zur Zufriedenheit der Bürger*innen fristgerecht ausgeführt werden.
Behinderung durch abgestellte Motorfahrzeuge
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.
Behinderung durch Äste und Bepflanzungen
Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen und den Winterdienst beeinträchtigen beziehungsweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind unbedingt zurückzuschneiden.
Haus- und Garagenzufahrten
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer*innen beziehungsweise der Mieter*innen der betreffenden Objekte. Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.
Pikett
Ab November 2022 bis Ende März 2023 wird der Zustand des Strassennetzes täglich ab 03.00 Uhr vom Pikettverantwortlichen überwacht. Wird ein Winterdiensteinsatz notwendig, bietet er das erforderliche Werkhofpersonal auf. Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.
Wir bitten Sie, gefährliche Strassenverhältnisse dem Verantwortlichen für den Pikettdienst, Mobile Nummer 076 230 30 65, oder an die Bauverwaltung, Telefon Nummer 031 924 70 30, zu melden.
Alle Verkehrsteilnehmenden sind aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen!
Die Bauverwaltung