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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 45

Aktuelles aus dem Gemeinderat 

Demission von Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber 
Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber muss leider ihr Amt per Ende März 2023 krankheitsbedingt abgeben. Der Bolliger Gemeinderat bedauert diese Situation sehr und zeigt aber Verständnis für diesen Schritt. Folge dessen hat er beschlossen, die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium baldmöglichst durchzuführen.

Kathrin Zuber (FDP) kann ihre Arbeit als Gemeindepräsidentin nicht mehr mit dem von ihr geforderten Engagement ausführen. Nach einer Gehirnblutung sucht sie den Weg zurück ins Alltagsleben. Diese Herausforderung verlangt die volle Aufmerksamkeit von ihr.
Kathrin Zuber hat sich daher entschlossen, ihr Amt per 31. März 2023 zur Verfügung zu stellen. 

Der Gemeinderat bedauert diesen notwendigen Schritt ausserordentlich und wünscht
Kathrin Zuber weiterhin einen positiven Verlauf in der Genesung. 

Um eine möglichst reibungslose Amtsübergabe zu gewährleisten, hat der Gemeinderat beschlossen, die Ersatzwahl baldmöglichst durchzuführen. Den Termin für die Ersatzwahl (Majorzwahl) hat er jetzt auf Sonntag, 19. Februar 2023 gelegt. Eine allfällige Stichwahl (2. Wahlgang) findet drei Wochen später statt, d.h. am Abstimmungssonntag vom 12. März 2023. Die Wahlvorschläge sind bis am 12. Dezember 2022 bei der Abteilung Präsidiales einzureichen.

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Gemeindepräsidium – Anordnung Ersatzwahl

Kathrin Zuber muss leider krankheitsbedingt per 31.3.2023 als Gemeindepräsidentin abtreten.

Folge dessen hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2021–2024 auf Sonntag, 19. Februar 2023 festgelegt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Abstimmungssonntag vom 12. März 2023 statt.

Zu wählen an der Urne nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) ist der*die Gemeindepräsident*in

Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimm- und wahlberechtigt sind.

Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die Eingabe muss enthalten:
– Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
– Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.

Termine
Einreichung der Wahlvorschläge: bis spätestens Montag, 12. Dezember 2022, 11.00 Uhr, beim Gemeindeschreiber, Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen

Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge im Anzeiger Region Bern
Mittwoch, 11. Januar 2023

Zustellung des amtlichen Wahlmaterials und des Werbematerials der Parteien/Wählergruppen Woche 4 und 5

Der Gemeinderat

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Gemeindeversammlung

vom Dienstag, 13. Dezember 2022, 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen

Traktanden

  1. Budget 2023/Finanzplan 2023–2027
    Festsetzung der Steueranlage von 1,6 Einheiten der einfachen Steuer (wie bisher), Liegenschaftssteuer auf 1,20 Promille des amtlichen Werts (wie bisher), Hundetaxe von Fr. 100.– pro Hund (wie bisher): Genehmigung Budget 2023
  2. Schul- und Sportanlage Lutertal – Schulraumerweiterung, Verpflichtungskredit
    Bewilligung des Verpflichtungskredits von 10.4 Mio. Franken für die geplante Schulraumerweiterung zu Gunsten der Schul- und Sportanlage Lutertal und der Sanierung und Erweiterung des alten Schulhauses an der Bolligenstrasse 113.
  3. Brunnenhofstrasse – Gesamtsanierung, Verpflichtungskredit
    Bewilligung des Verpflichtungskredits von 2.63 Mio. Franken für die Gesamtsanierung der Brunnenhofstrasse.
  4. Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen
    a) Bolligen- und Krauchthalstrasse – Werkleitungserneuerungen
    b) Sanierungsleitung Ferenberg – Feld – Vechigen
  5. Mitteilungen und Verschiedenes

Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.

Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch ausgedruckt werden.

Rechtsmittelbelehrung
– Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

– Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Anzeiger einzureichen.

– Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Versammlungsergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat dieselbe Vorlage zusätzlich einer Urnenabstimmung.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat

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Personeller Wechsel bei den -Einwohnerdiensten und der Bauverwaltung Bolligen steht an 

Katrin Rodrigues, Sachbearbeiterin Einwohnerdienste und Bauverwaltung, wird die Gemeindeverwaltung Bolligen nach 5 Jahren treuer Dienste per Ende Januar 2023 verlassen, um eine neue berufliche Herausforderung anzutreten.

Wir danken ihr schon jetzt für ihre wertvollen Dienste und wünschen ihr bereits heute beruflich und privat nur das Beste. Die beiden Aufgabenbereiche der jetzt vakanten 100%-Stelle werden jetzt neu auf zwei Stellen aufgeteilt. Das Hinweis-Inserat für diese beiden Teilzeitstellen bei den Einwohnerdiensten und Bauverwaltung ist in dieser Ausgabe der Bantiger Post und dem «Stellenmarkt» zu finden.

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Senioreninfo Einwohnergemeinde Bolligen

Herzlich lädt die Fachgruppe für Altersfragen Seniorinnen und Senioren von Bolligen zu einem Informationsnachmittag ein.

Vorsorgen – Planen – Regeln
ernsthaft mit Humor gewürzt

Dienstag, 15. November 2022, 14.00–17.00 Uhr, im Reberhaus Bolligen

Schösu Hafner Humorist aus dem Entlebuch 

Pro Senectute Nadine Peter, Sozialarbeiterin

Spitex Bantiger Jörg Stählin, Geschäftsführer

Bestattungsdienste Stefan Bärtschi, Bestatter

Siegelungsdienst Martin Schmid, Leiter Sozialdienste

Zum Abschluss plaudern wir miteinander beim offerierten Zvieri

Eine Anmeldung ist nicht nötig!

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Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Winter 2023

Alle Schwimmkurse starten in der 1. Woche nach den Winterferien.

Beginn
ab Montag, 9. Januar 2023

Kursdauer
DIN 2 – 13 (Montag, 09.01.23 bis Freitag, 31.03.23)

Kinderkurse
Krebs + Seepferd: 10 Lektionen à 30 Minuten
Frosch - Delphin + Kombi 1+2: 10 Lektionen à 45 Minuten

Erwachsenenkurse
Schwimmkurse: 12 Lektionen à 45 Minuten 
(Ausnahme: 10 Lektionen Anfänger*innen Erwachsene)
Aqua Fit Kurse: 12 Lektionen à 60 Minuten (Ausnahme: 13 Lektionen Kurse 114, 115 + 118) 

Tests
In den Kinderkursen können Tests absolviert werden. Informationen zu den Testabzeichen und den dafür nötigen Voraussetzungen finden Sie unter www.swimsports.ch.

Kurskosten Kinderkurse
1. Kind: CHF 140.00 (10 x CHF 14.00 inkl. Abzeichen)
ab 2. Kind: CHF 130.00 (CHF 10.00 Familienrabatt)

Erwachsenenkurse
Aqua Fit + Fitnessschwimmen: CHF 15.00/ Lektion (12 x CHF 15.00 = Fr. 180.00)
Wassergymnastik 50plus: CHF 12.00/ Lektion (12 x CHF 12.00 = Fr. 144.00)
Anfänger:innen Erwachsene: CHF 15.00 (10 x CHF 15.00 = Fr. 150.00)

Eintritt Hallenbad
Der Hallenbad-Eintritt ab 6 Jahren ist nicht in den Kurskosten inbegriffen und ist auch für Begleitpersonen und Zuschauer zu bezahlen.
12-er Karten können am Kassenautomat bezogen werden (2 Eintritte gratis, Gültigkeit 2 Jahre).

Verantwortung
Kinder unter 8 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson betreten.
Alle Kinder stehen zudem bis zum Erhalt des Testabzeichens Eisbär vor und nach dem Unterricht unter der Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten /der volljährigen Begleitperson.

Versicherung
Versicherung ist Sache des Kursteilnehmenden/des Erziehungsberechtigten

Unfall / Krankheit
Die Kurskosten werden Ihnen bei Unfall oder Krankheit gegen Abgabe eines Arztzeugnisses ab Ausfall der 3. Lektion beim nächsten Schwimmkurs gutgeschrieben. 

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Informationen zur Kursanmeldung

Elektr. Anmeldung
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung via Online-Anmeldeformular entgegen. Das Formular finden Sie von Montag, 14. November 2022, bis Sonntag, 4. Dezember 2022, auf der Homepage der Gemeinde Bolligen: https://bolligen.ch/hallenbad unter «Kursangebot».
Anmeldungen per Telefon oder E-Mail können wir aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigen.
Wichtig: Falls Sie über Gutschriften betreffend vorangegangener Schwimmkurse verfügen, geben Sie diese bitte bei der Kursanmeldung unter «Bemerkung» an. Herzlichen Dank.
Kursadministratorin: Chantal Willi, Tel. 031 924 70 27, chantal.willi@bolligen.ch
Einwohnergemeinde Bolligen, Abteilung Bildung + Kultur

Kursabmeldung
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Melden Sie sich/Ihr Kind bis 14 Tage vor Kursbeginn ab, ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 geschuldet. Danach das ganze Kursgeld.

Kursbestätigung
Die schriftliche Bestätigung/Absage erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn. Die Kursrechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

Kursdurchführung
Sollte es aufgrund der Kursanmeldungen zu Änderungen oder gar einer Absage eines Schwimmkurses kommen, werden wir dies rasch möglichst kommunizieren. Bitte konsultieren Sie regelmässig die Homepage der Einwohnergemeinde Bolligen.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen!

Einwohnergemeinde Bolligen, Administration Schwimmkurse

Schwimmkurse Winter 2023

Kinder 10 x ab Montag, 9.01.23  bis Freitag, 31.01.23  
(ohne DIN 7, 13.02.–17.02.23 + Sportwoche, 27.02.–3.03.23)

Erwachsene 12 x ab Montag, 9.01.23  bis Freitag, 31.03.23
(ohne Sportwoche 27.02.–3.03.23)