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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 42

BolligenBElebt 2022

Drei Anlässe vereint in einen!
• Botti-Preis: Ehrung verdienstvoller Bolligerinnen und Bolliger 
• Empfang von Vereinen, die von einem eidgenössischen Fest zurückkehrten
• Anlass zum Tag der Freiwilligenarbeit: Dank an Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen 

BolligenBElebt

Donnerstag 3. November 2022, 19.30 Uhr, Reberhaus Bolligen

Der Anlass wird musikalisch begleitet durch die Musikgesellschaft Habstetten und die Musikschule Bantiger.

Es werden die Botti-Preise in der Kategorie «Jugend und Jugendorganisationen» verliehen.

Eingeladen sind Vereine (Vorstände und Mitglieder), Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Bolligen und Angehörige der zu Ehrenden. 

Der Anlass ist öffentlich und wird mit einem Apéro abgeschlossen.

Gemeinderat
Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen

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Gratis-Häckseldienst

in Bolligen
Die nächsten kostenlosen Häckseldienste finden am Montag, 07.11.2022, Dienstag, 08.11.2022 und Mittwoch, 09.11.2022 statt.

Der Häckseldienst ist nach wie vor gratis, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

– pro Haushalt bis 20 Min. gratis
– pro Landw.Betrieb bis 60 Min. gratis

Der Gratis-Häckseldienst gilt nur für Obstbäume und langen Sträucherschnitt.

Mehrbeanspruchungen werden den Benutzern mit Fr. 180.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Was kann gehäckselt werden?
• Baum- und grober, langer Sträucherschnitt, Durchmesser max. 20 cm
• Verholzte Gartenpflanzen und Stauden

Was kann nicht gehäckselt werden?
• Feiner Hecken- und Sträucherschnitt
• Wurzelstöcke

Bereitstellung
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucherschnitt sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen am Strassenrand oder auf dem Garagenvorplatz bereitzustellen.

Das beim Häckseln anfallende Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken (Mulchen) von Rabatten, unter Sträuchern usw. 
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden.

Die Bauverwaltung nimmt Ihre Anmeldung bis und mit Montag, 31. Oktober 2022, unter

Telefon 031 924 70 30 oder bauverwaltung@bolligen.ch, gerne entgegen. 

Wir bitten Sie, das Häckselgut ab Montag, 07. November 2022 bereitzustellen.

Bauverwaltung Bolligen

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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenrecht unter anderem vor:

– Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 25 cm freigehalten werden. Eine Skizze des Lichtraumprofils kann auf der Homepage der Gemeinde Bolligen, unter www.bolligen.ch eingesehen werden.

– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

– An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen
(z.B. bei Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.

– Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist (die bfu-Grundlage BM.021-2016 enthält Empfehlungen und Grundsätze zur Gestaltung und/oder Betrieb aus Sicht der Verkehrssicherheit).

– Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes zurückverlegt werden.

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis März), dies sowohl aus der Sicht der Pflanzen als auch der Tiere – insbesondere der Vögel. Vorteilhaft wird relativ grosszügig geschnitten. Zudem ist im Winter das Astgerüst gut sichtbar, so dass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf den gratis Häckseldienst hin, welcher vom 7. bis 9. November 2022 stattfindet. 

Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass gemäss obiger Definition zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens am 19. November 2022 zurückgeschnitten sein. 

Die Co-Leitung des Werkhofs ist gerne zu näherer Auskunft bereit.

Die Bauverwaltung

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Aktion Süssmostpresse und Kinder mosten

Mittwoch, 26. Oktober 2022
09.00 bis 15.00 Uhr, im Dorfmärit Bolligen

Bolliger*innen haben wiederum Gelegenheit, ihren eigenen Süssmost pressen zu lassen (angefaultes Obst wird nicht angenommen) oder frisch gepressten Süssmost zu kaufen. 

Der neue Most kann bei Käse und Brot auch vor Ort genossen werden – offeriert von der Gemeinde. Für den Kauf sind eigene Flaschen mitzubringen. Preis: CHF 1.00 pro Liter.

Kinder können beim Pressen helfen und ihren Most anschliessend mit nach Hause nehmen. Bitte mitbringen: 1–2 grosse leere PET-Flaschen. 

Dieses Jahr gibt es auch die Möglichkeit pasteurisierten Apfelsaft zu kaufen. Preis: CHF 3.00 pro Flasche (1.5 Liter). 

Gemeinde Bolligen

Fachgruppe Natur und Landschaft 

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Am Samstag, 26. November 2022, findet der

44. Bolliger Schwimmtag statt.

Die Einzelwettkämpfe beginnen um 13.30 Uhr. Das detaillierte Programm liegt im Hallenbad Bolligen auf und ist auf der Homepage der Einwohnergemeinde Bolligen zu finden unter: www.bolligen.ch/hallenbad – «Kursangebot».

Startgeld und Eintritt:
Teilnahme und Eintritt ins Hallenbad sind kostenlos. Nebst einem persönlichen Diplom erhält jede*r Schwimmer*in einen Preis!

Teilnahme:
Das elektronische Formular finden Sie bis am Montag, 14. November 2022, auf der Homepage der Gemeinde Bolligen unter www.bolligen.ch/hallenbad «Kursangebot». 

Kinder unter 8 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson betreten.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme an den Wettkämpfen und wünschen bereits heute viel Spass und Erfolg!

Lks Bolligen, Lokales Kultur- und Sportnetz

Voranzeige 
Die Kinder-Schwimmkurse Winter 2023 beginnen ab Montag, 9. Januar 2023.
Anmeldungen nehmen wir gerne von Montag, 14. November 2022, bis Sonntag, 4. Dezember
2022,
entgegen. Das Online-Formular finden Sie ab dem 14. November 2022 auf der Homepage
unter: www.bolligen.ch/hallenbad «Kursangebot