Das Büro der Bantiger Post ist aufgrund einer technischen Störung telefonisch bis auf Weiteres nicht erreichbar.

Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 37

Bauarbeiten Kirchstrasse

Am 25. September 2023 beginnen die Arbeiten der Wasserleitung an der Kirchstrasse 15 bis Kirchstrasse 23. 

Die Baumeisterarbeiten werden durch die Firma Peter Batt AG und die Sanitärarbeiten durch die Firma Buri-Kaufmann ausgeführt. 

Die Arbeiten dauern zirka 4 Wochen. Die Kirchstrasse wird jeweils in Etappen von 30 m abgesperrt. Die abgesperrte Fläche soll möglichst klein gehalten werden, damit die Anwohnenden gut zu ihren Garagenplätzen fahren können. 

Ist dies nicht möglich, können die privaten Autos vor respektive hinter der Baustellen-
Abschrankung parkiert werden (Bitte Durchfahrtsbreiten beachten).

Für Fussgänger wird jederzeit ein sicherer Gehweg bereitgestellt.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Leiter Tiefbau, Urs Erni (031 924 70 30) gerne zur Verfügung.

Bauverwaltung

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Friedhof Bolligen

Aufhebung von Gräbern

Die Sicherheitskommission verfügt, gemäss Artikel 19, Absatz 1, 2 und 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 3. Dezember 2001, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhe- bzw. Konzessionsdauer, die folgenden Gräber per 29. Februar 2024 aufzuheben: 

Friedhof Sonnenrain

– Grabtyp: Familiengrab Doppel
Grabnummer: 081, 130, 132, 156, 171, 172

– Grabtyp: Urnenhaingräber
Grabnummer: 535, 599, 620, 670, 719, 792, 933, 950, 954, 956, 960, 962, 969

– Grabtyp: Urnennischen
Grabnummer: 765, 802, 813, 828, 959, 964

Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen können nach vorheriger Rücksprache mit dem
Friedhofgärtner, Peter Neuhaus, GEWA, Kirchstrasse 31, 3065 Bolligen, Tel. 031 918 01 42 behändigt werden. Werden bis 31. Dezember 2023 von den Angehörigen bzw. Grabunterhaltspflichtigen keine diesbezüglichen Wünsche geäussert, verlieren sie alle Rechte auf den Gräbern und am Grabschmuck. 

Der Friedhofgärtner wird die Gräber im Laufe der Monate Januar und Februar 2024 aufheben. 
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Friedhofverwaltung, Tel. 031 924 70 22, zur Verfügung.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Gemeinderat Bolligen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Sicherheitskommission

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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bolliger Charta – Refresh

Der Gemeinderat hat beschlossen, an der Bolliger Charta aus dem Jahre 2009 und den damit verbundenen Werten festzuhalten. Damit die Bolliger Charta wieder auf einen aktuellen Stand gebracht werden kann, wird die Begleitgruppe OKJA/SSA beauftragt, eine Überprüfung und Aktualisierung der Bolliger Charta zu planen und dem Gemeinderat wieder vorzulegen.

Wasserleitung Kistlerstrasse – Vergabe Baumeisterarbeiten
Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten, im Betrag von netto inkl. MwSt. CHF 112’823.40, wird an die Firma Frutiger vergeben.

Der Gemeinderat