BolligenBElebt – Bottipreis
Liebe Bolligerinnen und Bolliger
Am 5. November 2025 findet der Anlass BolligenBElebt statt. Dabei wird der Bottipreis vergeben. Mit dem Start einer neuen Legislatur wird auch das Vergabekonzept leicht angepasst.
– Weiterhin sollen zwei Preise pro Jahr vergeben.
– Die Vergabe ist nicht mehr an eine Kategorie gebunden!
– Bevölkerung, Kommissionen und Gemeinderat können Nominationen
für aus ihrer Sicht verdienstvoller Bolliger*innen einreichen.
– Die Ressortvorsteherin und das Team LKS bestimmen maximal 6 nominierte Einzelpersonen oder Gruppierungen, die zur Wahl vorgeschlagen werden.
– Die Nominationen werden auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet und zur Wahl gestellt.
– Die Gewinner*innen werden am Anlass BolligenBElebt bekannt gegeben.
Bitte helfen Sie uns bei der Nomination!
Sicher gibt es in Bolligen wohnhafte Personen und Gruppierungen, die sich in besonderer Weise ausgezeichnet haben und den Bottipreis 2025 verdienen. Bis zum 05. September 2025 können Sie Ihre Nominationen, als Mail (lks@bolligen.ch), telefonisch (031 924 70 25) oder schriftlich an das Lokale Kultur- und Sportnetz (Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen) einreichen.
Ihre Nomination enthält:
– Name der Person/Gruppe/Verein, die nominiert werden soll
– Begründung der Nomination
– Name der/des Absenders*in der Nomination
Vielen Dank und herzlich willkommen am öffentlichen Anlass von BolligenBElebt vom 5. November 2025 ab 19.30 Uhr im Reberhaus Bolligen.
Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen (LKS)
Gemeinderat Bolligen
.
Belagseinbau Brunnenhofstrasse Bolligen
Brunnenhofstrasse 1
Vom 25. bis 27. August 2025 werden in der Brunnenhofstrasse 35c Erdsonden gebohrt. Aus diesem Grund muss die Strasse zwischen Kreuzung Schüracher / Brunnenhofstrasse Richtung Ittigen bis Brunnenhofstrasse 37 gesperrt werden. Die Durchfahrt mit Velo und das Durchgehen für Fussgänger ist immer gewährleistet.
Brunnenhofstrasse 2
Ab 28. August 2025 werden Planiearbeiten von Brunnenhofstrasse 19 – Kreuzung Schür-
acher/Brunnenhof erstellt. Der Belagseinbau ist auf den 03. September 2025 vorgesehen.
In dieser Zeit können die Fahrzeuge aus Schüracher und Haldenacker über die Brunnenhofstrasse Richtung Ittigen aus- und einfahren. Alle Grundstücke von Brunnenhofstrasse 19 bis Brunnenhofstrasse 33 können in dieser Zeit nicht zum Grundstück zufahren.
Von der Kreuzung Schüracher-/Brunnenhofstrasse wist der Belagseinbau auf den 04. September 2025 vorgesehen.
Der Weg zwischen Musterplatz und Brunnenhofstrasse erhält am 05. September 2025 einen neuen Belag. Je nach Witterung können die Einbautage noch kurzfristig verschoben werden.
Da die Zufahrten zu den einzelnen Gebäuden am Einbautag nicht möglich ist, bitten wir die Anwohner, im Bereich des Kirchgemeindesaales und Parkplätze Schulhaus zu benutzen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau
.
Hundetaxe 2025
Die Einwohnergemeinde Bolligen erhebt gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes eine Hundetaxe. Für jeden in der Gemeinde Bolligen gehaltenen Hund wird eine jährliche Abgabe entrichtet. Nach Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2025 Fr. 100.– pro Tier. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag älter ist als sechs Monate.
Mitte August 2025 haben wir allen Personen, deren Hund registriert ist, die Rechnung der Hundetaxe zugestellt. Besitzen Sie einen Hund, haben aber keine Rechnung erhalten? Dann melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail hundeverwaltung@bolligen.ch) und lassen Sie Ihren Vierbeiner registrieren.
Bei vollendeter oder versuchter Hinterziehung von Hundetaxen wird nach Art. 16
des kantonalen Hundegesetzes eine Busse bis
Fr. 5’000.– verfügt.
Bolligen, August 2025
Einwohnergemeinde Bolligen
Finanzverwaltung