Neue Beschaffungsrichtlinie für mehr Nachhaltigkeit
Bolligen ist Energiestadt – und bereits nächstes Jahr steht die Rezertifizierung an. Höchste Zeit, Energiethemen voranzutreiben. Zu diesem Zweck hat die Arbeitsgruppe Energie drei Fokusthemen definiert. Der erste Schwerpunkt, die Erarbeitung einer Weisung für die öffentliche Beschaffung, ist nun abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die Weisung im Juli verabschiedet.
Diese neue Weisung stellt sicher, dass die Nachhaltigkeit einen viel höheren Stellenwert erhält. Mit dieser Massnahme setzt die Gemeinde ein klares Zeichen für den Umweltschutz und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft.
Die Weisung ergänzt dabei das übergeordnete Recht und legt den Grundstein für den Wechsel weg vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb. Sie bietet Hilfestellungen bei kleinen und grossen Beschaffungen – von Lampen bis hin zu komplexen Beschaffungen wie neue Gebäude. Damit soll die Nachhaltigkeit bei möglichst vielen Einkäufen gelebt werden. Die Einhaltung der Richtlinie wird intern überprüft und ausgewertet.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese Richtlinie ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffungspolitik ist.
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
- Wahlen Legislatur 2025 – 2028
Für das Gemeindepräsidium und die Gemeindeversammlungsleitung ist je ein Wahlvorschlag eingegangen. Der Gemeinderat hat René Bergmann, dipl. Gärtnermeister, Flugbrunnenstrasse 422, bisher, als Gemeindepräsident und Matthias Haldimann, Dr. Bau-Ing. ETH und Geschäftsführer, Haldenackerweg 12c, als Gemeindeversammlungsleiter als gewählt erklärt.
- Schulraumplanung – Genehmigung Vorprojektierung
Die Projektsteuergruppe «Schulraumplanung» hat Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet. Unter Beizug einer spezialisierten Begleitfirma sollen in einem Vorprojekt weitergehende Grundlagen erarbeitet und das Wettbewerbsverfahren bestimmt werden. Der Gemeinderat hat zulasten der Rechnung 2024 den entsprechenden Auftrag und einen Nachkredit von CHF 25 400 genehmigt.
- Arbeitsgruppe «Frühe Kindheit»
Für die Vernetzung und zur Entwicklung von Angeboten sowie zur Prüfung von Zusammenarbeiten wurde eine Arbeitsgruppe «Frühe Kindheit» eingesetzt. Im Rahmen der Organisationsentwicklung soll zukunftsgerichtet die Einführung einer Fachgruppe geprüft werden.
- Ersatz Wasserleitung Krauchthalstrasse – Rüttelerweg – Arbeitsvergaben
Für das von der Gemeindeversammlung genehmigte Projekt wurden aufgrund der eingeholten Offerten die Baumeister- und Sanitärarbeiten an die Firma Frutiger AG, Bern, bzw. WB AG Heizung und Sanitär, Heimberg, vergeben.
- Anschaffung Geräte Werkhof, Genehmigung Nachkredit
Für die Geräteanschaffung im Werkhof, unter anderem einen neuen Generator, wurde ein Nachkredit von CHF 8900 zulasten der Rechnung 2024 genehmigt. Bevor ein neuer Generator angeschafft wird, werden Alternativen beziehungsweise Zusammenarbeiten mit Nachbargemeinden und Bevölkerungsschutzorganisationen geprüft.
- Budget 2025, Investitionsprogramm 2024 – 2033
Das Budget 2025 wurde in der zweiten Lesung genehmigt. Das Investitionsprogramm 2024 – 2033, welches als Grundlage für die Finanzplanung dient, wurde zur Kenntnis genommen.
- Verwaltungspersonal
Anfangs Juli wurden die Mitarbeiterinnen der Finances Publiques AG als Übergangslösung für die vakante Gemeindeschreiberstelle eingesetzt. Aufgrund der ersten Erkenntnisse zu den anstehenden Arbeiten und dem Umstand, dass die ausgeschriebene Stelle noch nicht besetzt werden konnte, hat der Gemeinderat den Auftrag bis Ende 2024 verlängert und insgesamt für die externe Lösung einen Nachkredit von CHF 121 700 zulasten der Rechnung 2024 genehmigt.
Kann die ausgeschriebene Stelle vorher besetzt werden, wird der Auftrag kurzfristig reduziert werden können.
- Dienstbarkeitsvertrag mit der BKW
Zugunsten der BKW wurde ein Dienstbarkeitsvertrag zur dinglichen Sicherung einer bereits bestehenden Freileitung für den elektrischen Energietransport im Gebiet Geristein genehmigt. Die Freileitung tangiert hauptsächlich Strassengrundstücke der Gemeinde Bolligen.
- Bestattungs- und Friedhofreglement
Art. 7 der Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement wurden dahingehend angepasst, dass das Mass des Familien Doppelgrabes 220 cm und nicht 300 cm beträgt. Gräber mit dem Mass 300 cm sind nicht vorhanden.
- Schiessanlage Grauholz, Trefferanzeige
Für die Sanierung der Trefferanzeige der Schiessanlage Grauholz wurde für den Gemeindeanteil Bolligen ein Investitionskredit von CHF 95 000 genehmigt. Einen Beitrag in gleicher Höhe leisten ebenfalls die Gemeinden Ittigen und Zollikofen. Nebst Fronarbeit ist vorgesehen, dass auch die Schützengesellschaften einen finanziellen Beitrag an die Sanierung bezahlen.
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
Hundetaxe 2024
Die Einwohnergemeinde Bolligen erhebt gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes eine Hundetaxe. Für jeden in der Gemeinde Bolligen gehaltenen Hund wird eine jährliche Abgabe entrichtet. Nach Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2024 Fr. 100.00 pro Tier. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag älter ist als sechs Monate.
Mitte August 2024 haben wir allen Personen, deren Hund registriert ist, die Rechnung der Hundetaxe zugestellt. Besitzen Sie einen Hund, haben aber keine Rechnung erhalten? Dann melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch) und lassen Sie Ihren Vierbeiner registrieren.
Bei vollendeter oder versuchter Hinterziehung von Hundetaxen wird nach Art. 16 des kantonalen Hundegesetzes eine Busse bis Fr. 5‘000.00 verfügt.
Bolligen, August 2024
Einwohnergemeinde Bolligen
Finanzverwaltung