Das Büro der Bantiger Post ist aufgrund einer technischen Störung telefonisch bis auf Weiteres nicht erreichbar.

Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 3

Gemeinde Bolligen beschafft erstes Elektroauto

Die Gemeinde Bolligen will als Energiestadt schrittweise die nachhaltige Mobilität fördern. Dies insbesondere auch bei der eigenen Fahr-zeugflotte. Nun hat die Gemeinde einen ersten wichtigen Schritt unternommen: Sie hat ihr erstes Elektroauto angeschafft.

Der Anteil an E-Autos auf den Strassen ist zwar weiterhin klein, aber auch die Bolliger Bevölkerung ist bereits auf den Trend aufgesprungen: Der Anteil an rein elektrisch betriebenen Personenwagen nahm über die letzten Jahre stetig zu. Im Jahr 2023 waren bereits 3,3 Prozent der gemeldeten Personenwagen rein elektrisch. Dies entspricht, gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik, auch dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung sowie Gemeindewahlen vom 22. September 2024

Stimm- und Wahlmaterial
Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimm- und Wahl-material zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Mittwoch, 18. September 2024, 16.30 Uhr, ein Doppel beziehen.

Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe
Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 20. September 2024 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
– Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
– Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 21. September 2024, 19.00 Uhr

Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Antwort-kuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).

Stimmlokale und Öffnungszeiten
Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 21. September 2024, 18 – 20 Uhr
Sonntag, 22. September 2024, 10 – 12 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 22. September 2024, 10 – 12 Uhr

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Selbständiges Ablesen der Wasserzähler

In den nächsten Tagen werden den Liegenschaftseigentümer*innen und Hausverwaltungen in der Gemeinde Bolligen die Meldekarten für das selbständige Ablesen der Wasserzähler versandt. Die Empfänger*innen dieser Karten sind gebeten, die darauf vermerkten Wasserzähler selber abzulesen und die ausgefüllten Karten bis spätestens 30. September 2024 der Finanzverwaltung Bolligen zurückzusenden.

Sind Sie Eigentümer*in einer Liegenschaft, haben aber keine Ablesekarte erhalten? 
Dann melden sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch).

Für die Mithilfe besten Dank.

Einwohnergemeinde Bolligen
Finanzverwaltung

Friedhof Bolligen

Aufhebung von Gräbern   
Die Sicherheitskommission verfügt, gemäss Artikel 19, Absatz 1, 2 und 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 3. Dezember 2001, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhe- bzw. Konzessionsdauer, die folgenden Gräber auf den 28. Februar 2025 hin aufzuheben: 

Friedhof Sonnenrain
Grabtyp: Familiengrab Einzel
Grabnummer: 2103, 2173, 3064, 3134, 3174, 4609, 4610, 4623

Grabtyp: Urnenhaingräber
Grabnummer: 14006, 14426, 14451, 14535, 14638, 14839, 14902, 14927, 14972, 14973, 14975, 14979, 14981, 14982, 14985, 14987, 14991, 14993, 14995, 15001, 15002, 15005

Grabtyp: Urnennischen
Grabnummer: 18820, 18828, 18976, 18983, 18999, 19003, 19006, 19012, 19014, 19016

Grabtyp: Urnenreihen
Grabnummer: 10891 – 10996

Grabtyp: Kindergräber
Grabnummer: 1000

Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen können nach vorheriger Rücksprache mit dem Friedhofgärtner, Peter Neuhaus, GEWA, Kirchstrasse 31, 3065 Bolligen, Tel. 031 918 01 42, behändigt werden. Werden bis 31. Dezember 2024 von den Angehörigen bzw. Grabunterhaltspflichtigen keine diesbezüglichen Wünsche geäussert, verlieren sie alle Rechte auf den Gräbern und am Grabschmuck. Der Friedhofgärtner wird die Gräber im Laufe der Monate Januar und Februar 2025 aufheben. 

Für allfällige Fragen steht Ihnen die Friedhofverwaltung, Tel. 031 924 70 22, zur Verfügung.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Gemeinderat Bolligen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Sicherheitskommission