Gemeindewahlen 2024
Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025–2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.
Zu wählen sind an der Urne:
1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Der/Die Gemeindepräsident*in
b) Der/Die Leiter*in der Gemeindeversammlung
2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, der/die Präsident*in. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizer-Bürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
– Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
– Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.
Termine
Einreichung der Wahlvorschläge: bis spätestens Montag, 15. Juli 2024, 11.00 Uhr, beim Gemeindeschreiber, Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen: bis spätestens Montag, 29. Juli 2024, 11.00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge: bis Mittwoch, 7. August 2024
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials: Woche 35
Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b): Sonntag, 20. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
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Interessentalon ökologische Fördermassnahmen – neu als Onlineformular
Die Gemeinde Bolligen fördert mit Beiträgen den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt.
Wichtige Rahmenbedingungen
Beiträge werden nur ausgerichtet für Objekte, welche nach Prüfung durch die Gemeinde Bolligen neu angelegt werden. Bestehende Elemente können nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist das Einhalten der Eingabefrist bis Ende Februar des Beitragsjahres. Zudem müssen die Massnahmen während mindestens 4 Jahren bestehen bleiben und entsprechend den Vorgaben der Gemeinde angelegt und unterhalten werden.
Ab diesem Jahr können Sie sich online unter www.bolligen.ch/Interessentalon anmelden.
Bei Fragen hilft Ihnen die Bauverwaltung telefonisch unter 031 924 70 30 und per E-Mail unter bauverwaltung@bolligen.ch gerne weiter.
Online Anmeldungen werden spätestens bis 29. Februar 2024 angenommen.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Fachgruppe Natur und Landschaft