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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 25

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025

170 Stimmbürger*innen oder 3.8% von insgesamt 4’431 Stimmberechtigten waren anwesend.

1. Rechnung 2024 – Genehmigung
Die Jahresrechnung 2024 mit den folgenden Zahlen wurde genehmigt:

Gesamthaushalt
Aufwandüberschuss, CHF -62’493.92

Allgemeiner Haushalt
Ergebnis ausgeglichen, CHF 0.00

SF Wasserversorgung
Ertragsüberschuss, CHF 58’762.55

SF Abwasserentsorgung
Aufwandüberschuss, CHF -23’667.44

SF Abfallentsorgung
Aufwandüberschuss, CHF -97’589.03

2. Arealentwicklung Bahnhof Bolligen – Genehmigung Planungskredit und Entnahme Spezialfinanzierung 
Planungsmehrwertausgleich
Der Planungskredit von CHF 240’000.00 inkl. MWST für die Arealentwicklung Bahnhof Bolligen zur Durchführung eines Studienauftrags sowie zur Ausarbeitung der Überbauungsordnung wurde genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch die Entnahme aus der «Spezialfinanzierung Planungsmehrwert». Der Gemeinderat wurde mit dem Vollzug und dem Abschluss der Planungsvereinbarung beauftragt.

Fakultatives Referendum (Art. 11a Gemeindeverfassung Bolligen GEB)
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Bekanntmachung eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen.

Protokollauflage (Art. 48 GEB)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Einwohnergemeinde Bolligen