Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen
Die Strassenanstösser*innen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenbaugesetz unter anderem vor:
• Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 25 cm freigehalten werden. Eine Skizze des Lichtraumprofils kann auf der Homepage der Gemeinde Bolligen, unter www.bolligen.ch (Stichwortsuche: Lichtraumprofil) eingesehen werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. bei Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist (die bfu-Grundlage BM.021-2016 enthält Empfehlungen und Grundsätze zur Gestaltung und/oder Betrieb aus Sicht der Verkehrssicherheit).
• Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes zurückverlegt werden.
Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass gemäss obiger Definition zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen spätestens am 30. Juni 2023 zurückgeschnitten sein.
Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit NUBIS
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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
Stimmmaterial
Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial für die kantonale Abstimmung zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Donnerstag, 15. Juni 2023, 16:30 Uhr, für die Abstimmung ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung der Doppel kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.
Briefliche Stimmabgabe
Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 16. Juni 2023 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
– Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
– Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 17. Juni 2023, 19:00 Uhr
Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).
Stimmlokale und Öffnungszeiten
Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 17. Juni 2023 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 18. Juni 2023 10:00 – 12:00 Uhr
Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 18. Juni 2023 10:00 – 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bolligen
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Welche Vogelarten gibt es in Bolligen?
Das Vogelinventar 2020–22 liefert Antworten
Im Auftrag der Gemeinde Bolligen haben Freiwillige von NUBIS (Natur & Umwelt Bolligen-Ittigen-Stettlen) während den letzten drei Jahren eine Bestandesaufnahme der Vogelarten in der Gemeinde Bolligen erarbeitet. Ein Vergleich mit dem Vogelinventar 1988-90 zeigt, welche Arten im Verlauf der vergangenen dreissig Jahre aus dem Gemeindegebiet verschwunden sind und welche sich neu angesiedelt haben. Das vorliegende Inventar ist somit bereits die zweite systematische Erhebung der Vogelarten auf kommunaler Ebene und dient als Grundlage für gezielte ökologische Aufwertungsmassnahmen.
In der Zeitspanne von 2020-2022 konnten insgesamt 121 Vogelarten beobachtet werden, wovon 63 Arten in der Gemeinde Bolligen brüten. Anhand von detaillierten Porträts werden die festgestellten Brutvogelarten vorgestellt. Die fünf häufigsten registrierten Vogelarten sind Mönchsgrasmücke, Buchfink, Amsel, Rotkehlchen und Kohlmeise. Hingegen konnten die 6 Arten Waldschnepfe, Grauspecht, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Wacholderdrossel und Waldlaublaubsänger im Vergleich zum Vogelinventar 1988-90 nicht mehr als Brutvögel festgestellt werden.
Dafür haben sich 11 neue Arten in Bolligen angesiedelt, wie beispielsweise der Mauersegler, der dank gezielten Fördermassnahmen nun auch auf dem Gemeindegebiet brütet. Diese Tatsache darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass heute fast nur noch Vögel in der Gemeinde Bolligen brüten, die sich menschlichen Aktivitäten anpassen konnten. Arten mit erhöhten ökologischen Ansprüchen sind hingegen verschwunden.
Die Gründe für die Abnahme der Vogelarten sind vielfältig. Sie liegen einerseits in der immer intensiveren Bewirtschaftung und Nutzung von Wald und Kulturland aber auch in der dichteren Erschliessung und Ausweitung des Siedlungsraums.
Das Inventar beinhaltet eine Beschreibung der verschiedenen Lebensräume sowie Vorschläge, wie diese ökologisch aufgewertet werden können. In Form von 10 Empfehlungen werden konkrete Massnahmen aufgezeigt, mit dem Ziel, der Natur wieder mehr Raum zu geben und die Artenvielfalt in Bolligen auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Jede Person kann bereits mit kleinen Eingriffen im privaten Umfeld einen Beitrag zur Förderung der Natur leisten.
Das Vogelinventar der Gemeinde Bolligen kann bei der Gemeindeverwaltung Bolligen als gebundene Ausgabe bezogen werden (Preis: CHF 20.–) und ist als pdf-Dokument auf der Homepage der Gemeinde Bolligen (www.bolligen.ch)
sowie von NUBIS (Natur & Umwelt Bolligen-Ittigen-Stettlen, (www.nubis-verein.ch) kostenlos verfügbar.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit NUBIS
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seniorinfo – Einwohnergemeinde Bolligen
Angebote Juni 2023 – August 2023
14. Juni 2023, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen Seniorennachmittag
Ein Informations- und Gesprächsnachmittag im «Berner Zeichen der Erinnerung» (ZEDER). Mit Plakatausstellung, Filmdokumenten. Austausch bei Kaffee und Züpfe; mit Martin Arbenz, Diakon.
Tausenden von Menschen wurde in der Schweiz bis in die 1970er-Jahre hinein Unrecht zugefügt. Zum einen verfügte der Staat ohne Gerichtsurteil fürsorgerische Zwangsmassnahmen gegen sie. Zum anderen wurden Kinder in wirtschaftlich prekären Verhältnissen von ihren Familien entfernt und ohne jegliche Mitsprache als «Verdingkinder» fremdplatziert, nicht selten auf einem Bauernbetrieb im landwirtschaftlich geprägten Kanton Bern. Dort mussten sie hart arbeiten und wurden oft lieblos behandelt. Rund 2000 Betroffene leben heute noch im Kanton Bern.
Vielleicht möchten Sie sich informieren, von eigenen Wahrnehmungen sprechen oder sich einfach über das Thema austauschen. Seien Sie zu diesem aussergewöhnlichen Nachmittag herzlich willkommen.
Nächste Seniorennachmittage
18. Oktober, 15. November, 6. Dezember
Wiederkehrende Angebote
Bolliger Träff – Sich austauschen, sich treffen, sich informieren, Kaffee trinken, vermitteln, spielen, diskutieren – Alle sind willkommen, wir freuen uns!
Kirchgemeindehaus: Donnerstag, 08.06. + 06.07.2023, 14.00–16.00 Uhr
Buchcafé déjà-lu: Samstag, 19.08.2023, 11.00-13.30 Uhr
Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
Daten und detaillierte Beschreibung: Siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch
Senioren Wanderungen 60+ mit Pro Senectute
Auskunft: Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03
Jeden Dienstag, 08.45 – 09.45 oder 10.00 – 11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen, Pro Senectute Fit Gym (Turnen)
Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46
Jeden Mittwoch, 19.00 – 20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal Turnen der Frauenriege
Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21
Jeden Freitag, 18.15 – 19.45 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Männerriege
Auskunft: Walter Hämmerli, 079 703 42 60
Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr, Reberhaus Bolligen, Mittagstisch 60+ Frauenverein Bolligen
Anmeldung bis Donnerstag vorher: Ursina Hepp, 079 270 86 44
> Im Juli und August findet kein Mittagstisch statt!
Freie Arztwahl oder Hausarztmodell
(alternative Versicherungsmodelle)
Ob freie Arztwahl oder Hausarztmodell, bei der Suche nach einer neuen Hausärztin/einem neuen Hausarzt spielt oft die Prämie der Krankenkasse eine wichtige Rolle! Wichtig ist, dass Ärzte über eine Berufsausübungsbewilligung sowie Zertifizierung/Weiterbildung verfügen (unter medreg.admin.ch ersichtlich).
Wahl Hausarzt/Hausärztin HA — auf was achten?
• Der/die HA: hört Ihnen zu – geht auf Ihre Ängste und Sorgen ein – klärt Sie verständlich auf – untersucht Sie und erklärt den Befund – wie es weitergeht wird verbindlich vereinbart – überweist Sie, wenn angezeigt, an eine/n Spezialist*in.
• Eine/n Spezialist*in ist frei wählbar und kann ohne vorherige Absprache mit dem Hausarzt aufgesucht werden.
Hausarztmodell — was heisst das?
• Beim Hausarztmodell muss im Krankheitsfall immer zuerst die Hausärztin/der Hausarzt aufgesucht werden. Dafür sind die Prämien deutlich günstiger als bei der freien Arztwahl.
• Hausärzte/Hausärztinnen übernehmen die Koordination der Untersuchungen/Behandlungen und überweisen an eine/n Spezialist*in.
• Ausnahmen bilden: gynäkologische Jahreskontrolle, Kontrolluntersuchung beim Augenarzt und zahnärztliche Untersuchungen.
• Hausärzte/Hausärztinnen müssen auf der Hausarztliste des Krankenversicherers stehen.
• Je nach Krankenkasse existieren weitere Modelle wie Tel-/Callmed oder Mix-Modelle.
Wie komme ich zu einer passenden Hausärztin HA, einem passenden Hausarzt HA:
– Wenn möglich von der/dem bisherigen HA an eine/n neue/n HA überweisen lassen
– In Gruppenpraxen bestehen meistens grössere Chancen eine/n HA zu finden
– Suche auf Nachbarsgemeinden ausweiten
– Sich an die Ärztegesellschaft des Kantons Bern wenden (031 330 90 00)
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Wir suchen für die Leitung des Mittagstisches Ferenberg per Anfang August 2023 eine Person mit Erfahrung in der Kinderbetreuung
Sie haben Interesse am Montag und Dienstag den Mittagstisch Ferenberg, zusammen mit einer weiteren Person, zu gestalten? Zu Ihren Aufgaben gehört die Organisation der Betreuungszeit der Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse (inkl. vorbereiten und aufräumen), sowie der Kontakt mit der Leitung Tagesschule Bolligen, dem Lieferanten der Verpflegung und bei Bedarf mit den Eltern und den Lehrpersonen.
Sie werden Teil des Teams der Tagesschule Bolligen, nehmen an den Teamsitzungen und den internen Weiterbildungen teil. Auch die Übernahme von Stellvertretungen oder allenfalls Einsätze am Standort Lutertal wären möglich.
Bei Interesse senden Sie bis zum 15.06.2023 ein Motivationsschreiben und Ihren Lebenslauf an Frau Nicole Wagner, Leitung Tagesschule Bolligen tagesschule.leitung@schulen-bolligen.ch oder Thomas Lehmann, Leiter Bildung und Kultur für telefonische Rückfragen unter 031 924 70 26.
Tagesschule Bolligen
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14. ordentliche Generalversammlung der Genossenschaft Lutertalpark Bolligen
Am 23. Mai 2023 fand die 14. Generalversammlung der Genossenschaft Lutertalpark im Reberhaus statt.
Das Protokoll der letzten Generalversammlung, der Jahresbericht und der Geschäftsbericht wurden einstimmig genehmigt und der Vorstand entlastet. Die Jahresrechnung schloss aufgrund erneut hoher Sanierungskosten negativ ab. Diese mussten zu einem guten Teil aus vorhandenen Reserven gedeckt werden. Der Verlust von Fr. 630.85 wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Die apo Treuhand AG (ehemals Karlen Treuhand AG) wurde als Revisionsstelle für ein weiteres Jahr gewählt.
Ein besonderes Anliegen der letzten Generalversammlung war die Machbarkeitsstudie und Finanzierungslösung für eine Solaranlage. Der Vorstand wurde 2022 damit beauftragt und hat in der diesjährigen Versammlung die Ergebnisse präsentiert. Der Werkvertrag mit einem der Angebotseinreicher wird nun abgeschlossen und die voraussichtliche Realisierung der Solaranlage ist für 2024 geplant.
Es gab auch Veränderungen im Vorstandsteam. Carmen Schweizer trat von ihrer Position im Ressort Wohnen und Betrieb zurück. Ersatzwahl ist Gabriela Binggeli. Ebenfalls trat Maria Straumann aus dem Sekretariat zurück und Petra Zimmermann wird als ihre Nachfolgerin gewählt. Marianne Zürcher wechselte in ihrer Funktion als Gemeinderätin in ein neues Ressort und gab deshalb ihre Position als Vertreterin der Gemeinde auf. Neu wird Christoph Frech die Anliegen der Gemeinde vertreten.
Der Vorstand setzt sich somit bis zur nächsten Generalversammlung wie folgt zusammen: Walter Wiedmer als Präsident, Jürg Thomet als Vize-Präsident, Gabriela Binggeli für das Ressort Wohnen und Betrieb, Christoph Frech als Vertreter der Gemeinde, Ursula Ammann für die Kommunikation, Petra Zimmermann im Sekretariat und Kurt Rohrer als Vertreter der Mieterkommission.
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter liessen die 14. Generalversammlung mit einem gemütlichen Apéro ausklingen.
Das Protokoll der Versammlung sowie alle relevanten Beilagen werden im Login-Bereich «Intern Genossenschaft» auf der Homepage www.lutertalpark.ch veröffentlicht.
Die nächste Generalversammlung ist für den Dienstag, den 21. Mai 2024, erneut im Reberhaus geplant.
Für die Genossenschaft Lutertalpark:
Walter Wiedmer, Präsident
Ursula Ammann, Kommunikation